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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

werden. Niedrigere Anlagen sind von dieser Beurteilung umfasst, nicht<br />

jedoch Anlagen, die eine Gesamthindernishöhe über 200 m über<br />

Grund aufweisen. Für eine verbindliche Aussage benötigen wir allerdings<br />

noch die exakten Standortkoordinaten und die genauen Anlagenhöhen<br />

über Grund und NN. Bei einer konkreten Antragstellung<br />

werden zusätzlich noch die <strong>Belange</strong> bei der Durchführung von Rettungsflügen<br />

und Flüge der Polizei zu berücksichtigen sein.<br />

Windkraftanlagen in den angedachten Flächen könnten den Verkehrslandeplatz<br />

Schwäbisch Hall-Hessental, den Sonderlandeplatz Weckrieden<br />

und das Segelfluggelände Weipertshofen tangieren.<br />

Für den Landeplatz Schwäbisch Hall-Hessental besteht ein ausgewiesener<br />

beschränkter Bauschutzbereich mit einem Radius von 1,5 km<br />

um den Flugplatzbezugspunkt nach § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)<br />

a.F., der zwingend einzuhalten ist.<br />

Der Vollständigkeit halber weisen wir bereits jetzt darauf hin,<br />

dass neben den genannten Landeplätzen auch große Teile von<br />

Anlagenschutzbereichen nach § 18a Luftverkehrsgesetz um<br />

Flugsicherungseinrichtungen tangiert sind:<br />

• DVORTAC Dinkelsbühl (DKB) in der Nähe von Marktlustenau -<br />

Radius 15 km<br />

• ILS Schwäbisch Hall-Hessental,<br />

• Outermarker ILS Schwäbisch Hall-Hessental<br />

Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung<br />

das bei einer konkreten Antragstellung in einem baurechtlichen/immissionsschutzrechtlichen<br />

Verfahren über das Regierungspräsidium<br />

Stuttgart angehört werden müsste.<br />

Bei allen Flugplätzen sind die An- und Abflugfläche, bestehende Platzrunden<br />

und die erforderliche Hindernisfreiheitsisometrie (s. Gemeinsame<br />

Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den<br />

Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb, vom 03.<br />

August 2012) zu beachten. Aufgrund dieser Gegebenheiten ergibt<br />

sich für die einzelnen Flächen (rot gekennzeichnet) folgende Einschätzung,<br />

wobei wir darauf hinweisen, dass die hier in den vorgelegten<br />

Plänen blau gekennzeichneten Flächen des Regionalverbandes<br />

von unserer Stellungnahme nicht erfasst sind:<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

Es ist für die VVG nicht nachvollziehbar, dass erst bei ganz konkreten Anlagenstandorten<br />

eine Auskunft über die Machbarkeit erteilt (eingeholt) wird und<br />

nicht bereits bei der Planung der Konzentrationszonen innerhalb derer die<br />

Anlagenstandorte liegen werden. Für die seitens der VVG zu planenden Konzentrationszonen,<br />

die ausschließenden Wirkung für den Rest der Gemarkung<br />

haben, ist es erforderlich, von den Fachbehörden zu erfahren, ob in einer Konzentrationszone<br />

die Errichtung von WEA gar nicht möglich ist oder ob lediglich<br />

Einschränkungen bei der Bauart und bei einzelnen Positionen zu machen sind,<br />

grundsätzlich aber das Planungsziel mindestens 3 WEA als Voraussetzung für<br />

die Darstellung als Konzentrationszone möglich ist.<br />

Kenntnisnahme<br />

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