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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

Airport) zur Verfügung gestellt. In der Folge müssen für den FNP-Entwurf die<br />

Fläche 2 und der Südteil der Fläche 1 entfallen. Die im Bauschutzbereich vorhandene<br />

Höhenbeschränkung erlaubt keine Errichtung moderner von WEA, die<br />

von unten in den Bauschutzbereich hineinragen würden. Dies wurde auf Anfrage<br />

auch von der DFS bestätigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Alle bekannten Betreiber sowie die Bundesnetzagentur wurden im Verfahren<br />

beteiligt.<br />

Kenntnisnahme<br />

Hier hat die VVG einen Vorschlag des Regionalverbands aus dem informellen<br />

Beteiligungsverfahren aufgegriffen.<br />

sowie die <strong>Belange</strong> einer querenden Richtfunktrasse zu beachten.<br />

Vorrangflächenoption 3<br />

Regionalplanerische Zielsetzungen stehen einer Ausweisung des<br />

Standortes, der sich im Anschluss an mögliche Planflächen in Bühlertann<br />

befindet, nicht unmittelbar entgegen. Am Westrand ist im Rahmen<br />

der Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema Windenergie<br />

die Ausweisung eines Vorranggebietes vorgesehen.<br />

Bei den darüber hinausgehenden Bereichen sind bei der Abwägung<br />

und Umsetzung die <strong>Belange</strong> des Vorbehaltsgebietes für Erholung mit<br />

besonderem Gewicht zu berücksichtigen.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

Da nahezu die gesamte Gemarkung der VVG als Vorbehaltsgebiet für Erholung<br />

ausgewiesen ist, sind alle Alternativflächen hiervon gleichermaßen betroffen<br />

und das Kriterium für die Auswahl somit nicht relevant.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, wenn in der informellen Beteiligungsrunde der RV<br />

die gleiche Fläche wie die VVG noch vollständig als Vorranggebiet geplant hat<br />

und nun bei dem östlichen Teil das Vorbehaltsgebiet Erholung anführt während<br />

er es im westlichen Teil selber überplant.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Beteiligung ist erfolgt.<br />

Ziel des Generalwildwegeplans als Teil der Biotopverbundplanung ist es, der<br />

Verinselung von Lebensräumen entgegenzuwirken. Im Gegensatz zu anderen<br />

Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen- und Schienenwegen besteht bei den<br />

geplanten WEA keine Veranlassung, diese als mögliche Barriere für am Boden<br />

lebende und sich ausbreitende Arten anzusehen. Ohne dass dieser Nachweis<br />

erbracht ist oder eine gesetzliche Vorgabe die Kommunen hierzu verpflichtet,<br />

kann und wird die VVG keine für die Windenergienutzung geeignet Flächen für<br />

die Windenergienutzung ausschließen, die im Bereich des Generalwildwegeplans<br />

bzw. Wildwegekonzeptes liegen.<br />

Der Anregung wird gefolgt<br />

In Abstimmung mit der UNB des Landkreises erfolgt eine Beurteilung der vorliegenden<br />

Daten und dann ggf. eine Begutachtung, um zu vermeiden, dass die<br />

Der größte Teil des geplanten Vorrangstandortes befindet sich im<br />

Bereich eines Wildtierkorridors des Generalwildwegeplanes. Zur Klärung<br />

wird die Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen (Abteilung<br />

Forstdirektion) an der Teilfortschreibung empfohlen.<br />

Darüber hinaus sollten Artenschutzbelange (Rotmilanbrutplatz am<br />

Ostrand des Gebietes, Schwarzstorchvorkommen im Bereich der<br />

Blinden Rot) in die weitere Abwägung einbezogen werden.<br />

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