2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Airport) zur Verfügung gestellt. In der Folge müssen für den FNP-Entwurf die<br />
Fläche 2 und der Südteil der Fläche 1 entfallen. Die im Bauschutzbereich vorhandene<br />
Höhenbeschränkung erlaubt keine Errichtung moderner von WEA, die<br />
von unten in den Bauschutzbereich hineinragen würden. Dies wurde auf Anfrage<br />
auch von der DFS bestätigt.<br />
Kenntnisnahme<br />
Alle bekannten Betreiber sowie die Bundesnetzagentur wurden im Verfahren<br />
beteiligt.<br />
Kenntnisnahme<br />
Hier hat die VVG einen Vorschlag des Regionalverbands aus dem informellen<br />
Beteiligungsverfahren aufgegriffen.<br />
sowie die <strong>Belange</strong> einer querenden Richtfunktrasse zu beachten.<br />
Vorrangflächenoption 3<br />
Regionalplanerische Zielsetzungen stehen einer Ausweisung des<br />
Standortes, der sich im Anschluss an mögliche Planflächen in Bühlertann<br />
befindet, nicht unmittelbar entgegen. Am Westrand ist im Rahmen<br />
der Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema Windenergie<br />
die Ausweisung eines Vorranggebietes vorgesehen.<br />
Bei den darüber hinausgehenden Bereichen sind bei der Abwägung<br />
und Umsetzung die <strong>Belange</strong> des Vorbehaltsgebietes für Erholung mit<br />
besonderem Gewicht zu berücksichtigen.<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Da nahezu die gesamte Gemarkung der VVG als Vorbehaltsgebiet für Erholung<br />
ausgewiesen ist, sind alle Alternativflächen hiervon gleichermaßen betroffen<br />
und das Kriterium für die Auswahl somit nicht relevant.<br />
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn in der informellen Beteiligungsrunde der RV<br />
die gleiche Fläche wie die VVG noch vollständig als Vorranggebiet geplant hat<br />
und nun bei dem östlichen Teil das Vorbehaltsgebiet Erholung anführt während<br />
er es im westlichen Teil selber überplant.<br />
Kenntnisnahme<br />
Die Beteiligung ist erfolgt.<br />
Ziel des Generalwildwegeplans als Teil der Biotopverbundplanung ist es, der<br />
Verinselung von Lebensräumen entgegenzuwirken. Im Gegensatz zu anderen<br />
Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen- und Schienenwegen besteht bei den<br />
geplanten WEA keine Veranlassung, diese als mögliche Barriere für am Boden<br />
lebende und sich ausbreitende Arten anzusehen. Ohne dass dieser Nachweis<br />
erbracht ist oder eine gesetzliche Vorgabe die Kommunen hierzu verpflichtet,<br />
kann und wird die VVG keine für die Windenergienutzung geeignet Flächen für<br />
die Windenergienutzung ausschließen, die im Bereich des Generalwildwegeplans<br />
bzw. Wildwegekonzeptes liegen.<br />
Der Anregung wird gefolgt<br />
In Abstimmung mit der UNB des Landkreises erfolgt eine Beurteilung der vorliegenden<br />
Daten und dann ggf. eine Begutachtung, um zu vermeiden, dass die<br />
Der größte Teil des geplanten Vorrangstandortes befindet sich im<br />
Bereich eines Wildtierkorridors des Generalwildwegeplanes. Zur Klärung<br />
wird die Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen (Abteilung<br />
Forstdirektion) an der Teilfortschreibung empfohlen.<br />
Darüber hinaus sollten Artenschutzbelange (Rotmilanbrutplatz am<br />
Ostrand des Gebietes, Schwarzstorchvorkommen im Bereich der<br />
Blinden Rot) in die weitere Abwägung einbezogen werden.<br />
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