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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

sen (westl. Teilfläche, O-Rand, außerhalb)<br />

4. Bachlauf „Unterer Eichenwald" W Wallhausen (westl. Teilfläche,<br />

NO-Rand, außerhalb)<br />

5. Doline und Bachlauf „Unterer Leicher" W Wallhausen (westl. Teilfläche,<br />

NO, außerhalb)<br />

6. Nasswiese Anhäuser Buch SE Gaggstatt (westl. Teilfläche, N-<br />

Rand, außerhalb)<br />

Untere Immissionsschutzbehörde:<br />

Zu den Angaben zur Freihaltung von Mindestabständen hinsichtlich<br />

der Lärmrelevanz von Windkraftanlagen zu schützenswerten Bebauungen<br />

im Sinne der TA Lärm wird auf folgendes hingewiesen:<br />

• Nach TA Lärm sind verschiedene Abstände je nach Baugebiet erforderlich.<br />

Mit dem pauschalen Abstand für Wohnbauflächen von<br />

700 m, wie im Windenergieerlass angegeben, können sich unzulässige<br />

Schallimmissionen in WR- bzw. Kur- und Krankenhaus- Gebieten<br />

und unter Umständen auch in WA-Gebieten ergeben.<br />

• Ob die Abstände zu schützenswerten Bebauungen in den verschiedenen<br />

angrenzenden Gemeindegebieten ausreichend bemessen<br />

sind, richtet sich insbesondere auch nach den Planungen von Vorranggebieten<br />

der benachbarten Gemeinden und den dort bestehenden<br />

Lärmvorbelastungen.<br />

• Deshalb könnten u. U. in einem späteren Genehmigungsverfahren<br />

WKA's nicht wie in den Flächennutzungsplänen geplant realisiert<br />

werden.<br />

Auf diesen Umstand sollte in der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />

hingewiesen werden.<br />

Untere Wasserbehörde:<br />

Grundwasserschutz:<br />

Die Planfläche 5 (42 SHA) liegt fast vollständig im Bereich der festgesetzten<br />

Wasserschutzgebiete der Gemeinde Stimpfach. Insbesondere<br />

sind auch große Teilflächen der Zonen II betroffen. Entsprechend der<br />

geltenden Rechtsverordnung sind jegliche Baumaßnahmen sowie der<br />

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Aufgrund der sehr<br />

geringen Deckschichten kann eine Befreiung für Windkraftanlagen in<br />

Zone II nicht in Aussicht gestellt werden. Diese Flächen sind deshalb<br />

von der weiteren Planung auszunehmen.<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

Die einzuhaltenden Abstände werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

durch die zu erstellenden Schallgutachten festgelegt. Dass<br />

sich unzulässige Schallimmissionen ergeben ist ausgeschlossen.<br />

Der Vorsorgeabstand von 700m zu allen Wohnnutzung in den Wohn- und<br />

Mischgebieten schließt keineswegs aus, dass im Einzelfall im immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren aufgrund eines WR oder bei Kurund<br />

Krankenhaus- Gebieten eine WEA noch weiter abrücken muss.<br />

Kenntnisnahme<br />

Dies ist in Kap. 3.1.1 dargelegt.<br />

Der Anregung wird gefolgt<br />

Die Teilflächen, die im WSG Zone II liegen werden nicht in den FNP-Entwurf<br />

übernommen.<br />

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