2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
sen (westl. Teilfläche, O-Rand, außerhalb)<br />
4. Bachlauf „Unterer Eichenwald" W Wallhausen (westl. Teilfläche,<br />
NO-Rand, außerhalb)<br />
5. Doline und Bachlauf „Unterer Leicher" W Wallhausen (westl. Teilfläche,<br />
NO, außerhalb)<br />
6. Nasswiese Anhäuser Buch SE Gaggstatt (westl. Teilfläche, N-<br />
Rand, außerhalb)<br />
Untere Immissionsschutzbehörde:<br />
Zu den Angaben zur Freihaltung von Mindestabständen hinsichtlich<br />
der Lärmrelevanz von Windkraftanlagen zu schützenswerten Bebauungen<br />
im Sinne der TA Lärm wird auf folgendes hingewiesen:<br />
• Nach TA Lärm sind verschiedene Abstände je nach Baugebiet erforderlich.<br />
Mit dem pauschalen Abstand für Wohnbauflächen von<br />
700 m, wie im Windenergieerlass angegeben, können sich unzulässige<br />
Schallimmissionen in WR- bzw. Kur- und Krankenhaus- Gebieten<br />
und unter Umständen auch in WA-Gebieten ergeben.<br />
• Ob die Abstände zu schützenswerten Bebauungen in den verschiedenen<br />
angrenzenden Gemeindegebieten ausreichend bemessen<br />
sind, richtet sich insbesondere auch nach den Planungen von Vorranggebieten<br />
der benachbarten Gemeinden und den dort bestehenden<br />
Lärmvorbelastungen.<br />
• Deshalb könnten u. U. in einem späteren Genehmigungsverfahren<br />
WKA's nicht wie in den Flächennutzungsplänen geplant realisiert<br />
werden.<br />
Auf diesen Umstand sollte in der Begründung zum Flächennutzungsplan<br />
hingewiesen werden.<br />
Untere Wasserbehörde:<br />
Grundwasserschutz:<br />
Die Planfläche 5 (42 SHA) liegt fast vollständig im Bereich der festgesetzten<br />
Wasserschutzgebiete der Gemeinde Stimpfach. Insbesondere<br />
sind auch große Teilflächen der Zonen II betroffen. Entsprechend der<br />
geltenden Rechtsverordnung sind jegliche Baumaßnahmen sowie der<br />
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Aufgrund der sehr<br />
geringen Deckschichten kann eine Befreiung für Windkraftanlagen in<br />
Zone II nicht in Aussicht gestellt werden. Diese Flächen sind deshalb<br />
von der weiteren Planung auszunehmen.<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Die einzuhaltenden Abstände werden im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
durch die zu erstellenden Schallgutachten festgelegt. Dass<br />
sich unzulässige Schallimmissionen ergeben ist ausgeschlossen.<br />
Der Vorsorgeabstand von 700m zu allen Wohnnutzung in den Wohn- und<br />
Mischgebieten schließt keineswegs aus, dass im Einzelfall im immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahren aufgrund eines WR oder bei Kurund<br />
Krankenhaus- Gebieten eine WEA noch weiter abrücken muss.<br />
Kenntnisnahme<br />
Dies ist in Kap. 3.1.1 dargelegt.<br />
Der Anregung wird gefolgt<br />
Die Teilflächen, die im WSG Zone II liegen werden nicht in den FNP-Entwurf<br />
übernommen.<br />
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