2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Eine Grunderschließung der Fläche ist vorhanden. Jedoch muss davon<br />
ausgegangen werden, dass die vorhandenen Fahrwege für den<br />
Transport der Windenergieanlagen zu schmal und die Kurvenradien<br />
zu gering sind. Für den Ausbau und die Verbreiterung, sowie für den<br />
Neubau der Fahrwege sind zusätzliche Waldflächen nötig.<br />
Die Fläche liegt zumindest in Teilen im Bereich des Wildtierkorridors<br />
des Generalwildwegeplanes, welcher auf ca. 1000 m Breite berücksichtigt<br />
werden soll (detailliertere Informationen über die Forstliche<br />
Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg; Herr Strein).<br />
Kenntnisnahme<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
Ziel der Biotopverbundplanung ist es der Verinselung von Lebensräumen entgegenzuwirken.<br />
Im Gegensatz zu anderen Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen-<br />
und Schienenwegen besteht bei den geplanten WEA keine Veranlassung,<br />
diese als mögliche Barriere für am Boden lebende und sich ausbreitende Arten<br />
anzusehen. Ohne dass dieser Nachweis erbracht ist oder eine gesetzliche<br />
Vorgabe die Kommunen hierzu verpflichtet, kann und wird die VVG keine für<br />
die Windenergienutzung geeignet Flächen für die Windenergienutzung ausschließen,<br />
die im Bereich des Wildwegekonzeptes gelten.<br />
Kenntnisnahme<br />
Die Eigentumsverhältnisse sind für die Bauleitplanung der VVG nicht relevant.<br />
Dort, wo für die zusätzlichen seitens der VVG geplanten Konzentrationszonen<br />
weiterhin der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 Gültigkeit behält, dient das<br />
Beteiligungsverfahren nach dem BauGB der Abstimmung über die Vereinbarkeit<br />
(s. auch Nr. 5).<br />
Der Regionalverband selbst hat im informellen Beteiligungsverfahren das Vorranggebiet<br />
für Forstwirtschaft überplant.<br />
Kenntnisnahme<br />
Die dargelegten kleinteiligen bzw. kleinräumigen <strong>Belange</strong> sind auch kein Hinderungsgrund<br />
für die Darstellung als Konzentrationszone, da im nachfolgenden<br />
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wenn die konkrete<br />
Anlagenanzahl und auch die Zuwegung und die Standorte geplant werden,<br />
hierauf, sofern erforderlich, reagiert werden kann.<br />
Kenntnisnahme<br />
Fläche 7<br />
Die westliche Fläche ist in weiten Teilen Privatwald. Im Regionalplan<br />
ist teilweise regionaler Grünzug und Vorranggebiet für Forstwirtschaft<br />
ausgewiesen. Die Fläche liegt teilweise in der im Entwurf für Vorranggebiete<br />
für Windenergie des Regionalplanes ausgewiesenen Fläche.<br />
In der Standortskarte sind wechselfeuchte Teilbereiche kartiert. In<br />
diesen Bereichen besteht eine erhöhte Sturmwurfgefährdung bei<br />
Eingriffen in den Waldverband.<br />
Eine Grunderschließung der Fläche ist vorhanden. Jedoch muss davon<br />
ausgegangen werden, dass die vorhandenen Fahrwege für den<br />
Transport der Windenergieanlagen zu schmal und die Kurvenradien<br />
zu gering sind. Für den Ausbau und die Verbreiterung, sowie für den<br />
Neubau der Fahrwege sind zusätzliche Waldflächen nötig.<br />
Die Forstdirektion und die untere Forstbehörde des Landkreises<br />
Schwäbisch Hall bitten, die genannten Punkte zu berücksichtigen und<br />
Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />
Soweit auf der Ebene der Flächennutzungsplanung relevant wurden die ge-<br />
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