01.03.2014 Aufrufe

2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

Eine Grunderschließung der Fläche ist vorhanden. Jedoch muss davon<br />

ausgegangen werden, dass die vorhandenen Fahrwege für den<br />

Transport der Windenergieanlagen zu schmal und die Kurvenradien<br />

zu gering sind. Für den Ausbau und die Verbreiterung, sowie für den<br />

Neubau der Fahrwege sind zusätzliche Waldflächen nötig.<br />

Die Fläche liegt zumindest in Teilen im Bereich des Wildtierkorridors<br />

des Generalwildwegeplanes, welcher auf ca. 1000 m Breite berücksichtigt<br />

werden soll (detailliertere Informationen über die Forstliche<br />

Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg; Herr Strein).<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

Ziel der Biotopverbundplanung ist es der Verinselung von Lebensräumen entgegenzuwirken.<br />

Im Gegensatz zu anderen Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen-<br />

und Schienenwegen besteht bei den geplanten WEA keine Veranlassung,<br />

diese als mögliche Barriere für am Boden lebende und sich ausbreitende Arten<br />

anzusehen. Ohne dass dieser Nachweis erbracht ist oder eine gesetzliche<br />

Vorgabe die Kommunen hierzu verpflichtet, kann und wird die VVG keine für<br />

die Windenergienutzung geeignet Flächen für die Windenergienutzung ausschließen,<br />

die im Bereich des Wildwegekonzeptes gelten.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Eigentumsverhältnisse sind für die Bauleitplanung der VVG nicht relevant.<br />

Dort, wo für die zusätzlichen seitens der VVG geplanten Konzentrationszonen<br />

weiterhin der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 Gültigkeit behält, dient das<br />

Beteiligungsverfahren nach dem BauGB der Abstimmung über die Vereinbarkeit<br />

(s. auch Nr. 5).<br />

Der Regionalverband selbst hat im informellen Beteiligungsverfahren das Vorranggebiet<br />

für Forstwirtschaft überplant.<br />

Kenntnisnahme<br />

Die dargelegten kleinteiligen bzw. kleinräumigen <strong>Belange</strong> sind auch kein Hinderungsgrund<br />

für die Darstellung als Konzentrationszone, da im nachfolgenden<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, wenn die konkrete<br />

Anlagenanzahl und auch die Zuwegung und die Standorte geplant werden,<br />

hierauf, sofern erforderlich, reagiert werden kann.<br />

Kenntnisnahme<br />

Fläche 7<br />

Die westliche Fläche ist in weiten Teilen Privatwald. Im Regionalplan<br />

ist teilweise regionaler Grünzug und Vorranggebiet für Forstwirtschaft<br />

ausgewiesen. Die Fläche liegt teilweise in der im Entwurf für Vorranggebiete<br />

für Windenergie des Regionalplanes ausgewiesenen Fläche.<br />

In der Standortskarte sind wechselfeuchte Teilbereiche kartiert. In<br />

diesen Bereichen besteht eine erhöhte Sturmwurfgefährdung bei<br />

Eingriffen in den Waldverband.<br />

Eine Grunderschließung der Fläche ist vorhanden. Jedoch muss davon<br />

ausgegangen werden, dass die vorhandenen Fahrwege für den<br />

Transport der Windenergieanlagen zu schmal und die Kurvenradien<br />

zu gering sind. Für den Ausbau und die Verbreiterung, sowie für den<br />

Neubau der Fahrwege sind zusätzliche Waldflächen nötig.<br />

Die Forstdirektion und die untere Forstbehörde des Landkreises<br />

Schwäbisch Hall bitten, die genannten Punkte zu berücksichtigen und<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />

Soweit auf der Ebene der Flächennutzungsplanung relevant wurden die ge-<br />

Seite 32 von 83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!