2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim
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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />
Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />
Lfd<br />
Nr.<br />
Angeschriebene TÖBs und<br />
sonstige Behörden<br />
Stellungnahme<br />
kommunale Planungsstandorte sind die Nummern 2 + 6.<br />
Voreinschätzung zum Standort Nr. 6:<br />
Der betroffene Geländerücken zwischen den Naturräumen <strong>Crailsheim</strong>er<br />
Hardt und Zwergwörnitzbecken hat eine fehlende bis geringfügige<br />
Dichte des naturschutzrechtlichen Flächenschutzes als wichtiger <strong>Träger</strong><br />
von Schutzgütern. Die maßgeblichen ökologisch bedeutsamen<br />
Indikatorarten (aufgelistet im Raumgutachten als Beilage der Planung)<br />
werden in der vorgesehenen artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung<br />
erhoben.<br />
Voreinschätzung zum Standort Nr. 7:<br />
Durch kommunale Überplanung des Standortes Nr. 25 SHA der Regionalplanung<br />
wird mit der losgelösten östlichen Teilfläche in die Regionale<br />
Grünzäsur zu Ungunsten der Umgebungsqualität des NSG<br />
„Jagsttal zwischen <strong>Crailsheim</strong> und Kirchberg" mit dem Besucherschwerpunkt<br />
„Gröninger Hammerschmiede" eingegriffen.<br />
Das kultur- und landesgeschichtlich bedeutsame Relikt des ehemaligen<br />
Klosters Anhausen („Anhauser Mauer", Alleinstellungsmerkmal)<br />
ist mitbetroffen.<br />
In der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung ist die Ermittlung der<br />
Summationswirkungen mit den weiteren, kommunal benachbarten<br />
Windkraft-Planungen des Regionsstandortes Nr. 25 für die abschließende<br />
Gesamtwertung erforderlich.<br />
Die kommunale Planungsfläche des Standortes Nr. 7 wurde direkt<br />
neben einem bestehenden Rotmilan-Brutrevier konzipiert.<br />
Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />
Kenntnisnahme<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt<br />
An dieser Stelle ist keine Regionale Grünzäsur vorhanden.<br />
Aufgrund des tief eingeschnittenen und hier auch dicht bewachsenen Jagsttals<br />
ist zwischen der Gröninger Hammerschmiede und der geplanten Konzentrationszone<br />
keine Blickbeziehung möglich.<br />
Kenntnisnahme<br />
Aus Sicht der VVG ist es ausreichend, wenn zur Würdigung des Standorts und<br />
zum Schutz des Mauerrelikts als solchem der Blick nach Süden (<strong>Crailsheim</strong>er-<br />
Hardt und Burgberg) unverstellt bleibt und ansonsten ein Abstand von 300m<br />
eingehalten wird.<br />
Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />
Wenn und soweit auf der Nachbargemarkung ebenfalls eine Konzentrationszone<br />
geplant wird, werden dort ebenfalls entsprechende Erhebungen erfolgen,<br />
die, soweit eine zeitlich Parallelität erreicht wird, auch berücksichtigt werden.<br />
Ansonsten wird die VVG <strong>Crailsheim</strong> sich auf ihre Planungen und deren mögliche<br />
Auswirkungen beschränken. Es ist dann Aufgabe der zeitlich nachfolgenden<br />
Planung bereits beschlossene oder genehmigte Planungen zu berücksichtigen.<br />
Kenntnisnahme<br />
Nach Überprüfung haben sich die Horste bestätigt und sie werden auch genutzt.<br />
Beschlusslage der Gemeinde Satteldorf ist, die Fläche 7 dennoch als Konzentrationszone<br />
in FNP-Entwurf zu übernehmen, da eine Raumnutzungsanalyse<br />
klären soll, ob die dort brütenden Milane tatsächlich den Bereich der Fläche 7<br />
so oft überfliegen, dass ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko besteht und<br />
dann der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. BNatSchG erfüllt ist.<br />
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