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2. Behandlungsvorschläge Träger öffentlicher Belange - Crailsheim

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VVG <strong>Crailsheim</strong> Fassung vom 20.06.2013<br />

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie; frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen <strong>Träger</strong> <strong>öffentlicher</strong> <strong>Belange</strong> und der Nachbarkommunen<br />

Beginn mit Schreiben vom 20.11.2012 befristet bis 30.1<strong>2.</strong>2012; teilweise wurde, u.a. auch für weitere Erläuterungen, Fristverlängerung erteilt<br />

Lfd<br />

Nr.<br />

Angeschriebene TÖBs und<br />

sonstige Behörden<br />

Stellungnahme<br />

kommunale Planungsstandorte sind die Nummern 2 + 6.<br />

Voreinschätzung zum Standort Nr. 6:<br />

Der betroffene Geländerücken zwischen den Naturräumen <strong>Crailsheim</strong>er<br />

Hardt und Zwergwörnitzbecken hat eine fehlende bis geringfügige<br />

Dichte des naturschutzrechtlichen Flächenschutzes als wichtiger <strong>Träger</strong><br />

von Schutzgütern. Die maßgeblichen ökologisch bedeutsamen<br />

Indikatorarten (aufgelistet im Raumgutachten als Beilage der Planung)<br />

werden in der vorgesehenen artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung<br />

erhoben.<br />

Voreinschätzung zum Standort Nr. 7:<br />

Durch kommunale Überplanung des Standortes Nr. 25 SHA der Regionalplanung<br />

wird mit der losgelösten östlichen Teilfläche in die Regionale<br />

Grünzäsur zu Ungunsten der Umgebungsqualität des NSG<br />

„Jagsttal zwischen <strong>Crailsheim</strong> und Kirchberg" mit dem Besucherschwerpunkt<br />

„Gröninger Hammerschmiede" eingegriffen.<br />

Das kultur- und landesgeschichtlich bedeutsame Relikt des ehemaligen<br />

Klosters Anhausen („Anhauser Mauer", Alleinstellungsmerkmal)<br />

ist mitbetroffen.<br />

In der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung ist die Ermittlung der<br />

Summationswirkungen mit den weiteren, kommunal benachbarten<br />

Windkraft-Planungen des Regionsstandortes Nr. 25 für die abschließende<br />

Gesamtwertung erforderlich.<br />

Die kommunale Planungsfläche des Standortes Nr. 7 wurde direkt<br />

neben einem bestehenden Rotmilan-Brutrevier konzipiert.<br />

Beschlussvorschlag zur Abwägung der Stellungnahme<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt<br />

An dieser Stelle ist keine Regionale Grünzäsur vorhanden.<br />

Aufgrund des tief eingeschnittenen und hier auch dicht bewachsenen Jagsttals<br />

ist zwischen der Gröninger Hammerschmiede und der geplanten Konzentrationszone<br />

keine Blickbeziehung möglich.<br />

Kenntnisnahme<br />

Aus Sicht der VVG ist es ausreichend, wenn zur Würdigung des Standorts und<br />

zum Schutz des Mauerrelikts als solchem der Blick nach Süden (<strong>Crailsheim</strong>er-<br />

Hardt und Burgberg) unverstellt bleibt und ansonsten ein Abstand von 300m<br />

eingehalten wird.<br />

Der Anregung wird teilweise gefolgt<br />

Wenn und soweit auf der Nachbargemarkung ebenfalls eine Konzentrationszone<br />

geplant wird, werden dort ebenfalls entsprechende Erhebungen erfolgen,<br />

die, soweit eine zeitlich Parallelität erreicht wird, auch berücksichtigt werden.<br />

Ansonsten wird die VVG <strong>Crailsheim</strong> sich auf ihre Planungen und deren mögliche<br />

Auswirkungen beschränken. Es ist dann Aufgabe der zeitlich nachfolgenden<br />

Planung bereits beschlossene oder genehmigte Planungen zu berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Nach Überprüfung haben sich die Horste bestätigt und sie werden auch genutzt.<br />

Beschlusslage der Gemeinde Satteldorf ist, die Fläche 7 dennoch als Konzentrationszone<br />

in FNP-Entwurf zu übernehmen, da eine Raumnutzungsanalyse<br />

klären soll, ob die dort brütenden Milane tatsächlich den Bereich der Fläche 7<br />

so oft überfliegen, dass ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko besteht und<br />

dann der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. BNatSchG erfüllt ist.<br />

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