04.03.2014 Aufrufe

Downloads - Internet World Business

Downloads - Internet World Business

Downloads - Internet World Business

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

42<br />

<strong>Internet</strong> <strong>World</strong> BUSINESS MEINUNG<br />

7. Januar 2014 1/14<br />

KOMMENTAR<br />

Verpasste<br />

Chance<br />

Frank Kemper,<br />

Stv. Chefredakteur<br />

Sie war als „<strong>Internet</strong>-<br />

Ministerin“ in einem<br />

Kabinett Steinbrück vorgesehen,<br />

doch seit der<br />

Bundestagswahl im September<br />

2013 ist Gesche<br />

Joost wieder aus den<br />

Schlagzeilen verschwunden.<br />

Und mit der Professorin<br />

aus Berlin offenbar<br />

auch die Idee, die Belange<br />

der digitalen Wirtschaft, der digitalen Kommunikation<br />

und der vernetzten Gesellschaft im<br />

21. Jahrhundert in einem zentralen Ressort zu<br />

bündeln. Wichtig genug wäre das Thema, schließlich<br />

stemmt die <strong>Internet</strong>-Industrie heute nicht<br />

nur ein Viertel des Wirtschaftswachstums der<br />

Republik, ihr Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt<br />

ist auch höher als etwa das der Landwirtschaft –<br />

für die es ein eigenes Ministerium gibt. Das Konzept,<br />

mit dem die Große Koalition die digitalen<br />

Herausforderungen der Zukunft bewältigen will,<br />

kann die <strong>Internet</strong>-Wirtschaft nicht erfreuen: Auf<br />

den ersten Blick ist Alexander Dobrindt (CSU)<br />

der neue Mann fürs Netz, das Ressort des neuen<br />

Verkehrsministers wird um den Bereich „Digitales“<br />

erweitert. Doch dies gilt nur für Infrastrukturthemen<br />

wie den Breitbandausbau – und wohl auch<br />

für die Netzneutralität. Die Umsetzung der Digitalen<br />

Agenda der EU liegt dagegen beim Wirtschaftsministerium<br />

unter Sigmar Gabriel (SPD).<br />

Die Themen Datenschutz und Verbraucherschutz<br />

werden – immerhin – zusammengefasst im neuen<br />

Justizministerium, welches den Verbraucherschutz<br />

vom Landwirtschaftsministerium übernimmt.<br />

Auch das Innenministerium (E-Governance,<br />

Security) und die Kulturstaatssekretärin Monika<br />

Grütters (CDU) werden bei Netz-Themen<br />

Akzente setzen wollen, sodass am Ende das<br />

halbe Kabinett für die <strong>Internet</strong>-Wirtschaft zuständig<br />

ist – und niemand so richtig. Ob Deutschland<br />

damit eine <strong>Internet</strong>-Politik aus einem Guss<br />

bekommt, darf getrost bezweifelt werden.<br />

Noch mehr Abmahnungen?<br />

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs regt die Fantasie von Anwalt Volke an<br />

igentlich handelte es sich um eine ganz<br />

Enormale Wettbewerbssache bei dem<br />

Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 209/11,<br />

das der Bundesgerichtshof am 20. März<br />

2013 sprach. Der Stein des Anstoßes: Das<br />

Callcenter eines Anbieters für DSL-Produkte<br />

hatte potenzielle Kunden ohne<br />

vorliegendes Einverständnis angerufen –<br />

das aber ist laut UWG verboten. Dies ist<br />

zunächst einmal wenig spektakulär. Interessant<br />

an dem Urteil ist jedoch ein<br />

Nebenaspekt, der sich aus der<br />

Begründung ergibt: In Fällen<br />

wie dem oben beschriebenen<br />

können jetzt auch Mitbewerber<br />

und Verbände gegen Verstöße<br />

eines Dritten vorgehen.<br />

Wer darf klagen?<br />

Im Wettbewerbsrecht gibt es<br />

Normen, die es dem Betroffenen<br />

ermöglichen, gegen den<br />

Verursacher der Rechtsverletzung<br />

selbst vorzugehen. Bekomme ich<br />

unaufgefordert Werbeanrufe, kann ich<br />

mich in verschiedenen Formen gegen<br />

diese Störung zur Wehr setzen. Der BGH<br />

hat jedoch etwas anderes entschieden:<br />

Nicht nur die angerufene Person soll diese<br />

Verletzung verfolgen können, sondern<br />

auch Dritte, also Mitbewerber oder Verbände.<br />

Dies ist ein ungemein wichtiger<br />

Unterschied. Wichtiger als es viele vielleicht<br />

wahrhaben wollen.<br />

Denn es lassen sich ohne viel Mühe Beispiele<br />

finden, bei denen nicht nur der Verletzte<br />

selbst betroffen ist, sondern auch die<br />

Wettbewerber des Betroffenen: Ein Unternehmer<br />

nutzt beispielsweise Fotos eines<br />

Rechteinhabers ohne dessen Berechti-<br />

GASTKOMMENTAR<br />

gung. Verletzt wird dadurch eigentlich nur<br />

der Urheber der Bilder, er kann daher natürlich<br />

auch jederzeit gegen den Nutzer<br />

seiner Fotos vorgehen. Kann das aber auch<br />

ein Mitbewerber des Verursachers?<br />

Wenn also jemand weiß, dass ein Mitbewerber<br />

seine Produkte nur deshalb so<br />

günstig anbieten kann, weil er, im Gegensatz<br />

zu anderen rechtstreu agierenden<br />

Mitbewerbern, keine Lizenzgebühren an<br />

den Inhaber eines Patents oder an den<br />

Claus Volke<br />

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt<br />

für gewerblichen Rechtsschutz<br />

und für IT-Recht<br />

■ www.volke2-0.de<br />

Urheber von Fotos zahlt: Kann dann dieses<br />

Unternehmen neben dem Patentinhaber<br />

oder dem Urheber auch gegen den Lizenzpreller<br />

vorgehen?<br />

Das war bislang nicht eindeutig geregelt.<br />

Bisher galt: Der Inhaber des Rechts ist der,<br />

dessen Recht eindeutig verletzt wurde,<br />

Und nur der kann gegen den Verletzer<br />

vorgehen. Andere – zum Beispiel Wettbewerber<br />

– durften dies in vielen Fällen<br />

jedoch nicht, auch wenn klar war, dass der<br />

Täter durch diesen Rechtsbruch einen klaren<br />

(Wettbewerbs-)Vorteil hat. Das führte<br />

immer wieder zu einigen Aggressionen<br />

bei Unternehmen.<br />

Bleiben wir bei unserem Beispiel: Wenn<br />

der Urheber eines unberechtigt genutzten<br />

Fotos eine Auseinandersetzung mit dem<br />

vielleicht wirtschaftlich zu groß und<br />

mächtig erscheinenden Rechtsbrecher<br />

scheut, hat dessen Mitbewerber, obwohl er<br />

von diesem Vorgehen weiß, selbst keine<br />

Chance, dies zu unterbinden. Dies ärgert<br />

diese Wettbewerber natürlich mächtig<br />

und der Umstand, dass sie womöglich<br />

selbst für die Nutzung der gleichen Bilder<br />

hohe Gebühren an den klagefaulen Urheber<br />

zahlen, macht die Sache für sie nur<br />

noch nerviger.<br />

Die Stunde der Nicht-Betroffenen<br />

Das BGH-Urteil sagt nunmehr, dass nun<br />

endlich die Stunde der eigentlich nicht<br />

unmittelbar Beteiligten geschlagen hat.<br />

Und durch was? Natürlich durch das Allheilmittel<br />

der wettbewerbsrechtlichen<br />

Abmahnung. Damit ergibt sich aber schon<br />

das nächste Problem: Wenn eine Kenntnis<br />

von der Wettbewerbsverletzung eines<br />

anderen ausreicht, um dann gegen den<br />

Verletzter selbst vorgehen zu können, ist es<br />

hier doch gar nicht mehr so weit, bis folgender<br />

Anzeigentext in irgendeiner Zeitung<br />

erscheinen könnte:<br />

Wenn Sie von einem unserer Mitbewerber<br />

werbend angerufen werden, ohne diesem<br />

vorher eine Einwilligung dazu erteilt zu<br />

haben, kommen Sie zu uns. Wir regeln das<br />

für Sie! Zudem erhält jeder Kunde, der uns<br />

eine solche Information gibt, einen Gutschein<br />

in Höhe von 50 Euro bei seinem nächsten<br />

Einkauf bei uns. Wir behandeln Sie als unseren<br />

Kunden natürlich immer rechtsfehlerfrei.<br />

Versprochen!<br />

Sicher ist dies alles hier maßlos übertrieben<br />

dargestellt und so doch gar nicht rechtlich<br />

möglich – oder?<br />

■<br />

mail@internetworld.de<br />

Gehört<br />

Schwarzer Freitag<br />

In Ausgabe 25/2013 (Seite 20) berichteten<br />

wir vom „Black Friday“, dem umsatzstärksten<br />

Tag im US-Einzelhandel. Er brachte<br />

nicht nur Umsatzrekorde, sondern vor<br />

allem in Deutschland auch einigen Shops<br />

heftige Performance-Probleme. Dazu Kommentare<br />

unserer Leser:<br />

Es ist zumindest richtig, dass viele Webshops<br />

auch so schon mit normalen Besuchszahlen und<br />

Bot-Zugriffen zu langsam sind. Leider wissen<br />

viele Händler scheinbar nicht, dass es auch ein<br />

Ranking-Faktor für Google ist und Besucher<br />

vom Kauf abhalten kann.<br />

ANDREAS WELLENSIEK<br />

Mactrade.de war absolut lächerlich. Etwa den<br />

halben Tag gar nicht mehr erreichbar.<br />

TONY MEANTANA<br />

„Unterirdische Mobil-Webseiten“<br />

In einer Befragung des Preisvergleichsanbieters<br />

Become Europe bezweifelt die<br />

Mehrzahl der Händler, dass über den mobilen<br />

Kanal große Umsätze erwirtschaftet<br />

werden können. Dazu Kommentare:<br />

Sollen sie das weiter glauben, dann sind wir<br />

bald die Shops los, die unterirdische Mobil-<br />

Webseiten anbieten.<br />

CHRISTIAN HANKE<br />

In drei Jahren wird Mobile führend sein.<br />

TAMER CELEN<br />

Ihre Meinung ist uns wichtig!<br />

Haben Sie Kommentare, Vorschläge oder<br />

Kritik? Schreiben Sie einen Leserbrief an<br />

■ mail@internetworld.de<br />

Haben Sie sich beruflich verändert? Dann<br />

schicken Sie uns doch eine Nachricht an<br />

■ aufstieg@internetworld.de<br />

Fragen zu Ihrem Abo richten Sie bitte an<br />

■ leserservice@internetworld.de<br />

„Und, Bam! Schon ist es bei Ihnen zu Hause.“<br />

Vente-priveé-Gründer JACQUES-ANTOINE GRANJON erklärt in<br />

einem Youtube-Video, wie er am Ende des 21. Jahrhunderts Pakete ausliefern<br />

will: innerhalb von Sekunden – per Teleportation<br />

„International würden wir die Erhaltung eines offenen und freien<br />

<strong>Internet</strong>s sowie die zukunftsfähige Gestaltung des europäischen<br />

Datenschutzes ganz oben auf die politische Agenda setzen.“<br />

Eco-Verbandsvize OLIVER SÜME formuliert Prioritäswünsche für die Netzpolitik<br />

„Wir brauchen hochleistungsfähiges <strong>Internet</strong><br />

auch in Ostdeutschland.“<br />

Die neue Staatssekretärin im Finanzministerium IRIS GLEICKE (SPD)<br />

will als Ost-Beauftragte der Bundesregierung Schwerpunkte setzen<br />

„Als ich die ersten Berichte rund um die Enthüllungen von Edward<br />

Snowden las, dachte ich mir: Jetzt gehörst du der Katz.“<br />

Der 57-jährige österreichische Industrielle WOLFGANG PINEGGER entwickelt mit GL Brain<br />

eine Facebook-Alternative – die ohne persönliche Daten auskommen soll

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!