Betrieb und Erhaltung von StraÃen - Institut für StraÃen- und ...
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<strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>von</strong> Straßen<br />
- Teil: Straßenbetrieb -<br />
<strong>Institut</strong> für Straßen<strong>und</strong><br />
Eisenbahnwesen<br />
3 Streckenwartungsdienst<br />
3.1 Bedeutung / Verkehrssicherungspflicht<br />
Da dem Straßenbaulastträger die Verkehrssicherungspflicht obliegt, muss er seine Strecken<br />
kontrollieren. Diese hoheitliche Aufgabe vollzieht der Streckenwart. U.a. aus BGH-Urteilen<br />
zum Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Verkehrssicherungspflicht lässt sich ableiten, dass dem Streckenwart<br />
die Kontrolle des Netzes <strong>und</strong> das Feststellen baulicher <strong>und</strong> betrieblicher Mängel<br />
sowie das Sichern <strong>von</strong> Gefahrenstellen bzw. Melden <strong>von</strong> Mängeln, die nicht sofort beseitigt<br />
werden müssen, obliegen. Die Kontrollen müssen regelmäßig in angemessenem Zeitabstand<br />
durchgeführt werden. Bereiche, die vom Streckenwart während seiner Kontrollfahrten<br />
nicht eingesehen werden können, müssen monatlich begangen werden. Die Tätigkeiten des<br />
Streckenwartes müssen umfassend dokumentiert werden.<br />
3.2 Tätigkeitsschwerpunkte<br />
Für seine Kontrollen nutzt der Streckenwart ein Pritschenfahrzeug (Bild 3.1), auf dem er<br />
Werkzeug <strong>und</strong> Material für wiederkehrende Arbeiten mitführt, so dass er kleinere Maßnahmen<br />
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sofort erledigen kann.<br />
Bild 3.1: Streckenwartfahrzeug<br />
- SB 3-1 -