Betrieb und Erhaltung von StraÃen - Institut für StraÃen- und ...
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<strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>von</strong> Straßen<br />
- Teil: Straßenbetrieb -<br />
<strong>Institut</strong> für Straßen<strong>und</strong><br />
Eisenbahnwesen<br />
Seine Kontrollen beziehen sich im Wesentlichen auf Schutz- <strong>und</strong> Leiteinrichtungen (Schutzplanken,<br />
Leitpfosten …), auf Verkehrszeichen <strong>und</strong> Verkehrseinrichtungen (Schilder, LSA,<br />
…), auf die Verkehrsflächen (im Hinblick auf Spurrinnen, Schlaglöcher, Verschmutzungen,<br />
…), auf Bankette <strong>und</strong> Entwässerungseinrichtungen (im Hinblick auf den Wasserabfluss etc.)<br />
sowie auf den Straßenzubehör (z.B. Wildzäune, Leichtflüssigkeitsabscheider, Notrufsäulen,<br />
PWC-Anlagen). Des Weiteren führt er besondere Kontrollen nach starkem Schneefall, Eisbehang<br />
<strong>und</strong> Sturm (im Hinblick auf schiefe Bäume, abgebrochene Äste etc.) durch <strong>und</strong> er ist<br />
für die Bauwerksbeobachtungen (nach DIN 1076) zuständig. Viele Mängel, die er feststellt,<br />
kann er sofort beheben (Fahrbahn <strong>von</strong> Schmutz reinigen, umgefahrene Leitpfosten ersetzen<br />
o.ä.), wobei der Umfang seiner Tätigkeiten bezogen auf die einzelnen Elemente der Straßenausstattung<br />
sehr unterschiedlich ist; allerdings nehmen Schutz- <strong>und</strong> Leiteinrichtungen<br />
zusammen mit Verkehrszeichen 60 bis 70 % der Arbeit ein (Bild 3.2). Wenn größere Arbeiten<br />
zu verrichten sind, macht das der Streckenwart nicht mehr selbst, sondern er meldet es<br />
dem Straßenmeister, der dann eine seiner Kolonnen oder ein Fremdunternehmen mit der<br />
Maßnahme beauftragt.<br />
Bild 3.2: Tätigkeitsschwerpunkte des Streckenwartes<br />
3.3 Organisation<br />
Auf allen Straßen des überörtlichen Verkehrs beträgt die Wartungshäufigkeit mindestens 1<br />
mal pro Woche (i.d.R. bis zu 3 mal pro Woche, abhängig <strong>von</strong> bestimmten Kriterien). Weiterhin<br />
sind Nachtkontrollen in bestimmten Abständen (z.B. wegen der Prüfung der Reflexion<br />
<strong>von</strong> Verkehrszeichen) sowie zusätzliche Kontrollen <strong>von</strong> wichtigen Einrichtungen wie Notrufsäulen,<br />
Rettungswegen bei Lärmschutzwänden etc. 1 mal pro Monat vorgesehen. Außer-<br />
- SB 3-2 -