Betrieb und Erhaltung von StraÃen - Institut für StraÃen- und ...
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<strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>von</strong> Straßen<br />
- Teil: Straßenbetrieb -<br />
<strong>Institut</strong> für Straßen<strong>und</strong><br />
Eisenbahnwesen<br />
Anlageteil <strong>und</strong> Tätigkeit Bemerkungen Turnuswerte für regelmäßige<br />
Reinigung<br />
Versickerungsanlagen reinigen nur bei Bedarf (etwa alle 5 bis 10<br />
Jahre)<br />
Entwässerungseinrichtungen an Bauwerken<br />
reinigen<br />
Entwässerungseinrichtungen an Erdbauwerken<br />
reinigen<br />
Entwässerungseinrichtungen in Wassergewinnungsgebieten<br />
reinigen<br />
Grünflächen<br />
Abfälle einsammeln<br />
a) Rinnen<br />
b) Abläufe (Schlammeimer)<br />
c) Sickerrohrleitungen oder Auffangrinnen<br />
zur Gewährleistung der Standsicherheit<br />
regelmäßig überwachen<br />
um Undichtigkeiten zu vermeiden, dürfen die<br />
Entwässerungseinrichtungen nicht beschädigt<br />
werden; das <strong>Betrieb</strong>spersonal ist mit<br />
den besonderen Verhältnissen in Wasserschutzzonen<br />
vertraut zu machen<br />
verstärkt im Frühjahr nach der Schneeschmelze,<br />
während der Hauptreisezeit <strong>und</strong><br />
im Staubereich vor LSA aus Gründen der<br />
Hygiene, des Umweltschutzes sowie der<br />
gesetzlichen Abfallbeseitigung<br />
mindestens 2 mal pro Jahr (im<br />
Frühjahr <strong>und</strong> Herbst), bei Bedarf<br />
häufiger<br />
mindestens 2 mal pro Jahr (im<br />
Frühjahr <strong>und</strong> Herbst), i.d.R. 3 bis<br />
4 mal pro Jahr, bei Bedarf häufiger<br />
nur bei Bedarf<br />
nur bei Bedarf (vorhandene<br />
Schächte 1 mal pro Jahr)<br />
analog der Häufigkeit gleicher<br />
Einrichtungen außerhalb <strong>von</strong><br />
Wassergewinnungsgebieten<br />
mindestens 1 mal pro Jahr, i.d.R.<br />
2 mal pro Jahr<br />
Verkehrszeichen, Verkehrseichrichtungen <strong>und</strong> Beleuchtungsanlangen<br />
Verkehrszeichen reinigen<br />
Leitpfosten waschen<br />
Lichtzeichen- <strong>und</strong> Beleuchtungsanlagen<br />
reinigen<br />
Tunnel<br />
Tunnelwände <strong>und</strong> -beleuchtung reinigen<br />
Lärmschutzwände<br />
Lärmschutzwände reinigen<br />
zur Gewährleistung der Lesbarkeit <strong>und</strong> der<br />
Erkennbarkeit<br />
zur Gewährleistung der Erkennbarkeit <strong>und</strong><br />
des Reflexionsvermögens der Reflektoren<br />
z.T. im Rahmen <strong>von</strong> Wartungsverträgen<br />
durch Fachfirmen<br />
zur <strong>Erhaltung</strong> des Reflexionsvermögens <strong>und</strong><br />
einer ausreichenden Leuchtdichte<br />
i.d.R. ist keine Reinigung erforderlich, ggfs.<br />
bei transparenten Lärmschutzwänden<br />
nur bei Bedarf, i.d.R. 1 mal pro<br />
Jahr<br />
mindesten 2 mal pro Jahr, bei<br />
Bedarf häufiger (z.T. nur Reinigung<br />
der Reflektoren)<br />
i.d.R. 2 mal pro Jahr<br />
nur bei Bedarf, bei hoher Verkehrsbelastung<br />
i.d.R. 1 bis 2 mal<br />
pro Jahr<br />
nur in Einzelfällen bei Bedarf<br />
Bild 4.2: Aufstellung regelmäßiger Reinigungsarbeiten<br />
(Merkblatt für den Unterhaltungs- <strong>und</strong> <strong>Betrieb</strong>sdienst an Straßen, 1999)<br />
4.3 Geräte <strong>und</strong> Gerätetechnik<br />
Die Meistereien sind mit Geräten für die Reinigung ausgestattet, die entweder als selbstfahrende<br />
Spezialgeräte oder als schnell wechselbare Anbaugeräte konzipiert sind. So gibt es<br />
z.B. große Lkw-Kehrmaschinen als Festaufbauten (ebenso wie kleine Kompaktkehrmaschinen<br />
für den kommunalen Bereich) wie auch Wechselaufbaukehrmaschinen für Lkw, Mehrzweckgeräteträger<br />
oder Schmalspurfahrzeuge. Welche Fahrzeug-Geräte-Konzeption ge-<br />
- SB 4-3 -