Betrieb und Erhaltung von StraÃen - Institut für StraÃen- und ...
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<strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>von</strong> Straßen<br />
- Teil: Straßenbetrieb -<br />
<strong>Institut</strong> für Straßen<strong>und</strong><br />
Eisenbahnwesen<br />
6 Absicherung <strong>von</strong> Arbeitsstellen<br />
6.1 Begriffsbestimmungen <strong>und</strong> technisches Regelwerk<br />
An Arbeitsstellen an Straßen passieren jedes Jahr eine Reihe <strong>von</strong> Unfällen, bei denen sowohl<br />
Verkehrsteilnehmer als auch Bauarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiter des Straßenbetriebsdienstes<br />
zu Schaden kommen. Hinzu kommt noch der erhebliche Sachschaden bei jedem Unfall.<br />
Deshalb müssen Arbeitsstellen besonders sorgsam geplant <strong>und</strong> gesichert werden.<br />
Von Arbeitsstellen wird gesprochen, wenn an, neben oder über Verkehrsflächen gearbeitet<br />
wird <strong>und</strong> die Verkehrsfläche dafür vorübergehend beansprucht (gesperrt) wird. Es werden<br />
zwei Arten <strong>von</strong> Arbeitsstellen unterschieden: Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) sind stationär<br />
oder beweglich <strong>und</strong> dauern nur eine begrenzte St<strong>und</strong>enzahl. B<strong>und</strong>esweit gibt es jährlich<br />
über 100.000 AkD (ELSNER, 2011). Arbeitsstellen längerer Dauer (AlD) sind ortsfest, dauern<br />
mindestens einen Arbeitstag <strong>und</strong> sind aufwändiger gesichert. Arbeitsstellen sollen so<br />
geplant werden, dass Dauer <strong>und</strong> räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst<br />
wenig erschweren. Zur Erhöhung der Akzeptanz sollen Beschränkungen oder Verbote, die<br />
nur während der Arbeitszeit erforderlich sind, in arbeitsfreier Zeit aufgehoben werden. Arbeiten<br />
an verkehrsreichen Straßen sollten möglichst in verkehrsschwache Zeiten gelegt werden<br />
(d.h. z.B. keine AlD in typischen Reisezeiten).<br />
Maßgebliche Gr<strong>und</strong>lagen für die Sicherung <strong>von</strong> Arbeitsstellen sind die Richtlinien für die Sicherung<br />
<strong>von</strong> Arbeitsstellen an Straßen (RSA) <strong>und</strong> die Straßenverkehrsordnung (StVO). Verbote<br />
<strong>und</strong> Beschränkungen werden mit der Verkehrsbehörde abgestimmt (Regelungsbefugnis);<br />
zuständig für die Planung der Verkehrsführung <strong>und</strong> der Sicherungsmaßnahmen ist hingegen<br />
die Straßenbauverwaltung (Verkehrssicherungspflicht).<br />
Für die Planung der Sicherungsmaßnahmen gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Die<br />
verkehrliche Anordnung muss geeignet sein, die Sicherheit der <strong>von</strong> der Arbeitsstelle gefährdeten<br />
Personen (Fahrer <strong>und</strong> Arbeiter) zu gewährleisten, sie muss nach Art <strong>und</strong> Umfang erforderlich<br />
sein (Übermaßverbot) <strong>und</strong> nach Art <strong>und</strong> Umfang der Arbeitsstelle sowie der <strong>von</strong> ihr<br />
ausgehenden Gefährdung angemessen sein.<br />
6.2 Regelpläne<br />
Für die Absicherung <strong>von</strong> Arbeitsstellen sollen Regelpläne gemäß RSA verwendet werden.<br />
Sie können bei Bedarf ergänzt oder abgeändert werden. Die Bilder 6.1 bis 6.3 zeigen drei<br />
ausgewählte Beispiele.<br />
- SB 6-1 -