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Betrieb und Erhaltung von Straßen - Institut für Straßen- und ...

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<strong>Betrieb</strong> <strong>und</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>von</strong> Straßen<br />

- Teil: Straßenbetrieb -<br />

<strong>Institut</strong> für Straßen<strong>und</strong><br />

Eisenbahnwesen<br />

6 Absicherung <strong>von</strong> Arbeitsstellen<br />

6.1 Begriffsbestimmungen <strong>und</strong> technisches Regelwerk<br />

An Arbeitsstellen an Straßen passieren jedes Jahr eine Reihe <strong>von</strong> Unfällen, bei denen sowohl<br />

Verkehrsteilnehmer als auch Bauarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiter des Straßenbetriebsdienstes<br />

zu Schaden kommen. Hinzu kommt noch der erhebliche Sachschaden bei jedem Unfall.<br />

Deshalb müssen Arbeitsstellen besonders sorgsam geplant <strong>und</strong> gesichert werden.<br />

Von Arbeitsstellen wird gesprochen, wenn an, neben oder über Verkehrsflächen gearbeitet<br />

wird <strong>und</strong> die Verkehrsfläche dafür vorübergehend beansprucht (gesperrt) wird. Es werden<br />

zwei Arten <strong>von</strong> Arbeitsstellen unterschieden: Arbeitsstellen kürzerer Dauer (AkD) sind stationär<br />

oder beweglich <strong>und</strong> dauern nur eine begrenzte St<strong>und</strong>enzahl. B<strong>und</strong>esweit gibt es jährlich<br />

über 100.000 AkD (ELSNER, 2011). Arbeitsstellen längerer Dauer (AlD) sind ortsfest, dauern<br />

mindestens einen Arbeitstag <strong>und</strong> sind aufwändiger gesichert. Arbeitsstellen sollen so<br />

geplant werden, dass Dauer <strong>und</strong> räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst<br />

wenig erschweren. Zur Erhöhung der Akzeptanz sollen Beschränkungen oder Verbote, die<br />

nur während der Arbeitszeit erforderlich sind, in arbeitsfreier Zeit aufgehoben werden. Arbeiten<br />

an verkehrsreichen Straßen sollten möglichst in verkehrsschwache Zeiten gelegt werden<br />

(d.h. z.B. keine AlD in typischen Reisezeiten).<br />

Maßgebliche Gr<strong>und</strong>lagen für die Sicherung <strong>von</strong> Arbeitsstellen sind die Richtlinien für die Sicherung<br />

<strong>von</strong> Arbeitsstellen an Straßen (RSA) <strong>und</strong> die Straßenverkehrsordnung (StVO). Verbote<br />

<strong>und</strong> Beschränkungen werden mit der Verkehrsbehörde abgestimmt (Regelungsbefugnis);<br />

zuständig für die Planung der Verkehrsführung <strong>und</strong> der Sicherungsmaßnahmen ist hingegen<br />

die Straßenbauverwaltung (Verkehrssicherungspflicht).<br />

Für die Planung der Sicherungsmaßnahmen gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Die<br />

verkehrliche Anordnung muss geeignet sein, die Sicherheit der <strong>von</strong> der Arbeitsstelle gefährdeten<br />

Personen (Fahrer <strong>und</strong> Arbeiter) zu gewährleisten, sie muss nach Art <strong>und</strong> Umfang erforderlich<br />

sein (Übermaßverbot) <strong>und</strong> nach Art <strong>und</strong> Umfang der Arbeitsstelle sowie der <strong>von</strong> ihr<br />

ausgehenden Gefährdung angemessen sein.<br />

6.2 Regelpläne<br />

Für die Absicherung <strong>von</strong> Arbeitsstellen sollen Regelpläne gemäß RSA verwendet werden.<br />

Sie können bei Bedarf ergänzt oder abgeändert werden. Die Bilder 6.1 bis 6.3 zeigen drei<br />

ausgewählte Beispiele.<br />

- SB 6-1 -

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