KGKK-Jahresbericht 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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V o r w o r t A l l g e m e i n e r T e i l F i n a n z i e l l e r B e r i c H T S T A T I S T I S c h e N a c h w e i s u n g e n<br />
- in der Unterarbeitsgruppe Zielsteuerungssystem<br />
- im Arbeitskreis Versorgungsplanung<br />
Abteilung Personalwesen:<br />
Zuständigkeiten:<br />
• Erledigung aller Personalangelegenheiten für alle Bediensteten und PensionistInnen der Kasse<br />
• Durchführung der Dienstprüfungen und der SV-Basisschulungen<br />
• Lehrlingsausbildung<br />
• Planung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Seminaren<br />
Abteilung Grundsatz und Recht:<br />
Die Abteilung Grundsatz und Recht ist für die Bereiche der Beitragseinbringung, Regressangelegenheiten sowie die<br />
rechtlichen Belange der Kasse zuständig.<br />
Hauptaufgabe im Bereich Beitragseinbringung ist die Überwachung der termingerechten Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge,<br />
Fondsbeiträge und Umlagen durch Dienstgeber und Selbstversicherte sowie die Eintreibung<br />
derselben bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Beiträge.<br />
In der ersten Hälfte des Jahres <strong>2012</strong> lag der Arbeitsschwerpunkt im Bereich Beitragseinbringung auf den Konsolidierungsarbeiten<br />
im Zusammenhang mit dem am 31. Oktober 2011 eingesetzten Standardprodukt Beitragseinbringung<br />
(StP BE).<br />
Neben der Betreibung von Regress- und sonstigen Ersatzforderungen obliegen der Abteilung auch die Exekution<br />
von Selbstbehalten und die Eintreibung offener Forderungen der Zahnambulatorien und der Patientenanteile an<br />
Leistungen der ZahnbehandlerInnen. Die Arbeitsgruppe „Regresse“ begann <strong>2012</strong> mit den intensiven Vorbereitungsarbeiten<br />
für das Standardprodukt Regress, das mit 2. Dezember 2013 eingesetzt werden soll.<br />
Die Ressourcen der Leiterin der Abteilung sowie zweier weiterer MitarbeiterInnen wurden im Berichtsjahr stark vom<br />
Sozialversicherungsprojekt „SV-Secure-Management“ vereinnahmt. Als Verantwortliche für das Teilprojekt (TP) 3<br />
„Datenschutz und Rechtssicherheit“ waren folgende Ziele zu erfüllen:<br />
• Gemeinsames Verständnis zu den Inhalten der Datenschutzverordnung des Hauptverbandes<br />
• Rechtliche Vorgaben für die Teilprojekte 1, 2 und 5<br />
• Erarbeitung einer Empfehlung für einen datenschutzrechtlichen Handlungsleitfaden für alle MitarbeiterInnen<br />
der Sozialversicheurng<br />
• Zyklisch tagende Arbeitsgruppe Recht<br />
• Erarbeitung einer kompakten Gesamtdarstellung der datenschutzrechtlich relevanten Rechtsgrundlagen<br />
Außerdem wurden im Jahr <strong>2012</strong> eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Themenstellungen bearbeitet, zahlreiche<br />
parlamentarische Anfragebeantwortungen koordiniert, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen erstellt und die<br />
Rechtsberatung für die Direktion und die Fachabteilungen durchgeführt.<br />
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