KGKK-Jahresbericht 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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V o r w o r t A l l g e m e i n e r T e i l F i n a n z i e l l e r B e r i c Hh T t S T A T I S T I S c h e N a c h w e i s u n g e n<br />
(8) Beiträge für Familienangehörige der Wehrpflichtigen<br />
Für die Familienangehörigen von Präsenzdienern hatte der Bund gemäß § 56 a Abs. 2 ASVG einen<br />
Betrag von EUR 65,99 (inkl. EUR 4,88 Zusatzbeitrag) je Familienangehörigen und Monat für den Krankenversicherungsschutz<br />
dieses Personenkreises an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu<br />
überweisen. <strong>2012</strong> betrug dieses Beitragsaufkommen lediglich EUR 0,017 Mio.<br />
(9) Zusatzbeitrag für Angehörige<br />
Angehörige – mit Ausnahme der Kinder und Enkel – sind seit 2001 (Budgetbegleitgesetz 2001) nur mehr<br />
dann in der sozialen Krankenversicherung beitragsfrei „mitversichert“, wenn besonders berücksichtigungswürdige<br />
Umstände, wie z. B. Kindererziehungszeiten, vorliegen.<br />
Für Personen, die von der beitragsfreien Anspruchsberechtigung ausgenommen sind, ist ein Zusatzbeitrag<br />
in der Krankenversicherung zu entrichten, der sich auf 3,4% der allgemeinen Beitragsgrundlage des<br />
Versicherten beläuft. An Beiträgen wurden EUR 0,421 Mio. vorgeschrieben.<br />
(10) Zusatzbeitrag in der KV<br />
Der Preis für die Verlängerung des „alten“ Krankenanstaltenfinanzierungssystems im Jahre 1992 bestand<br />
aus der Sicht der sozialen Krankenversicherung darin, dass ab 1992 unter anderem jährlich ATS 4.000<br />
Millionen (ab 1993 valorisiert) zusätzlich zu den bereits jährlich geleisteten Beträgen an den KRAZAF<br />
(Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds) zu entrichten waren.<br />
Mit § 51b ASVG i. d. F. 50. Novelle wurde zur Aufbringung der ATS 4.000 Millionen ein Zusatzbeitrag in<br />
der Krankenversicherung von 0,5% der (allgemeinen) Beitragsgrundlage eingeführt. Diese Mittel fließen<br />
auch indirekt bei der neuen Krankenanstaltenfinanzierung (LKF ab 1997) in die Pauschalzahlungen ein.<br />
Mit Ausnahme der Pensionisten wird für alle Versichertengruppen ein Zusatzbeitrag vorgeschrieben bzw.<br />
eingehoben. Insgesamt wurden <strong>2012</strong> EUR 27,143 Mio. (+3,6%) an Zusatzbeiträgen erfolgswirksam verbucht.<br />
(11) Summe der Beiträge<br />
Insgesamt wurden im Jahre <strong>2012</strong> EUR 572,645 Mio. an Beiträgen vorgeschrieben bzw. vereinnahmt. Die<br />
prozentuelle Entwicklung in den letzten Jahren zeigt folgendes Bild:<br />
Beiträge - gesamt<br />
4,5%<br />
5,2%<br />
6,9%<br />
2,0%<br />
4,0% 3,7%<br />
-0,5%<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011 <strong>2012</strong><br />
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