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KGKK-Jahresbericht 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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V o r w o r t A l l g e m e i n e r T e i l F i n a n z i e l l e r B e r i c h t S T A T I S T I S c h e N a c h w e i s u n g e n<br />

Außerordentliches Ergebnis – Ausgleichsfonds<br />

Das Ziel des Ausgleichsfonds besteht darin, eine ausgeglichene Gebarung sowie eine ausreichende<br />

Liquidität der beteiligten Krankenversicherungsträger zu gewährleisten.<br />

Mit dem SRÄG 2006 wurde der Ausgleichsfonds abermals neu geregelt. Die Neuregelung war erstmals<br />

für den Ausgleich des Jahres 2005 – erfolgswirksam im Geschäftsjahr 2006 – anzuwenden.<br />

Wie bisher wurden die Mittel für den Ausgleich in einem eigenen beim Hauptverband eingerichteten<br />

Fonds getrennt vom sonstigen Vermögen verwaltet. Der Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger<br />

(Mitglieder) besteht seit dem Jahr 2005 nur mehr aus den <strong>Gebietskrankenkasse</strong>n.<br />

(58) Zuschüsse aus dem Ausgleichsfonds<br />

Die Einnahmen des Fonds (Beiträge GKKs, Mehraufkommen an Tabaksteuer des Jahres 2002 und<br />

Sonstige) werden auf 4 Bereiche aufgeteilt. Die Trägerkonferenz legt für einen bestimmten Zeitraum das<br />

Aufteilungsverhältnis für folgende Bereiche fest:<br />

• Ausgleich unterschiedlicher Strukturen<br />

• Ausgleich unterschiedlicher Liquidität<br />

• Deckung eines besonderen Ausgleichsbedarfes<br />

Die festgeschriebenen Berechnungsregeln basieren im Wesentlichen auf einer Konsenslösung aller in<br />

einem Arbeitskreis vertretenen <strong>Gebietskrankenkasse</strong>n.<br />

Im Jahre <strong>2012</strong> (Strukturausgleich 2011) erhielt die <strong>KGKK</strong> Ausgleichsfondszuschüsse in der Höhe von<br />

EUR 58,044 Mio; dies entspricht einen Anteil von 22,83% an den Gesamtmitteln des Fonds.<br />

(59) außerordentliche Erträge – übrige<br />

In dieser außerordentlichen Ertragsposition werden seit dem Jahr 2009 die Mittel der pauschalen Beihilfe<br />

nach § 1 Abs. 2 GSBG, die über die vollständige Abgeltung der nicht abziehbaren Vorsteuer hinausgehen,<br />

ausgewiesen. Die Überdeckungsanteile von KV-Trägern mit positiven Reinvermögen werden vom HVSVT<br />

auf die KV-Trägern mit negativen Reinvermögen umverteilt und sind ebenfalls in diese Postition einzurechnen.<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> wurden in Summe EUR 5,639 Mio. verbucht.<br />

Weiters waren im Jahre <strong>2012</strong> die gemäß Budgetbegleitgesetz 2009 zustehenden Kassenstrukturmittel<br />

(<strong>2012</strong>: insgesamt EUR 40 Mio. – gekoppelt an der Erfüllung der Finanzziele) in dieser Position zu erfassen.<br />

Der Anteil der <strong>KGKK</strong> betrug EUR 2,606 Mio.<br />

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