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KGKK-Jahresbericht 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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V o r w o r t A l l g e m e i n e r T e i l F i n a n z i e l l e r B e r i c h t S T A T I S T I S c h e N a c h w e i s u n g e n<br />

Durch die vorgezogenen Finanzausgleichsverhandlungen wurden auch die Verhandlungen zur § 15a B-<br />

VG-Vereinbarung zur Finanzierung des Gesundheitswesens vorverlegt und eine neue Vereinbarung für<br />

die Jahre 2008 bis 2013 abgeschlossen. Im Wesentlichen wird die 1997 eingeleitete Reform der Krankenanstaltenfinanzierung<br />

fortgeführt.<br />

Das Memorandum der Sozialversicherung forderte vergebens eine deutliche Entlastung bei der Spitalsfinanzierung,<br />

Kostendämpfung und Strukturbereinigung im Spitalssektor, Spitalsfinanzierung aus einer<br />

Hand sowie die verbindliche Verankerung und Umsetzung des Prinzips „Geld folgt Leistung“.<br />

Die wesentlichen, teilweise über die Krankenanstaltenfinanzierung hinausreichende Regelungen der<br />

Vereinbarung 2008 – 2013 (2014) lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Die Sozialversicherungsträger zahlen auch weiterhin Pauschalbeiträge an die Länder<br />

(Landesfonds) auf Grundlage der zuletzt bezahlten Beträge. Demnach beläuft sich der<br />

vorläufige Pauschalbeitrag für <strong>2012</strong> auf EUR 4.420 Mio. Dieser Betrag ergibt sich aus dem endgültigen<br />

Pauschalbetrag für 2010, erhöht um die vorläufigen Hundertsätze für 2011 (+3,10%) und<br />

<strong>2012</strong> (+3,50%).<br />

• Die Träger der Krankenversicherung leisten an die Bundesgesundheitsagentur für die Jahre 2008<br />

bis 2013 einen Pauschalbetrag in der Höhe von EUR 83,574 Mio. Dieser Pauschalbetrag ist in<br />

vier gleich hohen Quartalsbeträgen zu überweisen.<br />

• Die Träger der Krankenversicherung leisten ab 2005 zusätzlich EUR 75 Mio. an die Landesgesundheitsfonds.<br />

EUR 15 Mio. stammen aus der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und<br />

EUR 60 Mio. aus den Beitragseinnahmen auf Grund der Erhöhung der KV-Beitragssätze um 0,1%<br />

zum 1. Jänner 2005 (geschätzter Hälfteanteil).<br />

• Zwei Drittel des Mehraufkommens an Tabaksteuer (+18 Cent/Packung) fließen über den Ausgleichsfonds<br />

der KV-Träger und den Ausgleichsfonds für Krankenanstaltenfinanzierung den Landesfonds<br />

ab 2005 zu (ursprünglich geschätzte EUR 60 Mio. – reale EUR 8 Mio.).<br />

• Die Grundsätze der integrierten Planung der österreichischen Gesundheitsversorgungsstruktur<br />

aus der vorangegangenen Vereinbarung werden fortgeführt. Der „Österreichische Strukturplan<br />

Gesundheit (ÖSG)“ wird als verbindliche Grundlage für die integrierte Planung der österreichischen<br />

Gesundheitsversorgungsstruktur beibehalten. Auf regionaler Ebene werden „Regionale<br />

Strukturpläne Gesundheit (RSG)“ für die stationäre und ambulante Versorgungsplanung im Rahmen<br />

des ÖSG vereinbart. Weiters stellt der ÖSG die Rahmenplanung für den Rehabilitationsbereich<br />

und die Nahtstellen zum Pflegebereich dar.<br />

• Voraussetzung für eine reibungslose Organisation der Versorgungsübergänge im Gesundheitswesen<br />

ist eine einheitliche bzw. kompatible Dokumentation im Gesundheitswesen. Die<br />

Bundesgesundheitsagentur hat bundesweit gültige Rahmenvorgaben festzulegen bezüglich der<br />

Qualität von Strukturen, Prozessen und erwünschten Ergebnisse an den Nahtstellen.<br />

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