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KGKK-Jahresbericht 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse

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V o r w o r t A l l g e m e i n e r T e i l F i n a n z i e l l e r B e r i c h t S T A T I S T I S c h e N a c h w e i s u n g e n<br />

(4) Beiträge für Pensionisten<br />

Die Mittel für die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension aus der Pensionsversicherung werden<br />

durch Beiträge der PV-Träger und Pensionsbezieher aufgebracht. Der Beitragssatz für die Pensionen<br />

beträgt 9,1%, wovon die Pensionisten 5,1% zu tragen haben.<br />

Der Versichertenstand der Pensionisten erhöhte sich um 1,8% auf 108.098. Zudem führte eine Pensionserhöhung<br />

von 2,7% sowie die Einhebung von KV-Beiträgen von ausländischen Pensionen seit Oktober<br />

2011 zu der hohen Steigerungsrate von +7,1%. Insgesamt wurden EUR 155,339 Mio. vereinnahmt.<br />

Interessant ist auch die Entwicklung des Verhältnisses „Erwerbstätige zu Pensionisten“ innerhalb der<br />

Versichertenstruktur der <strong>KGKK</strong>:<br />

Auf 100 entfallen ...<br />

Erwerbstätige<br />

Pensionisten<br />

1960 100 29<br />

1970 100 32<br />

1980 100 40<br />

1990 100 49<br />

2000 100 54<br />

2010 100 59<br />

<strong>2012</strong> 100 66<br />

ab <strong>2012</strong> KBG eigene Versichertengruppe<br />

Gerade bei der Versichertengruppe „Pensionisten“ kommt die Funktion der Krankenversicherung als Riskenausgleich<br />

(Solidaritätsprinzip) deutlich zum Vorschein. Den reinen Beiträgen (EUR 155,339 Mio.) und<br />

anderen Ertragsanteilen (EUR 26,248 Mio.) steht nämlich ein Gesamtaufwand von EUR 383,036 Mio. und<br />

damit eine Nichtdeckung von rund EUR 201 Mio. gegenüber.<br />

(6) Beiträge für Kriegshinterbliebene<br />

Die Anzahl der Kriegshinterbliebenen nimmt von Jahr zu Jahr naturgemäß ab. Im Berichtsjahr waren<br />

153 (-5,0%) Personen krankenversichert.<br />

Der Aufwand für die Kriegshinterbliebenen wird der Kasse vom Bund ersetzt (ab 2001 pauschaliert),<br />

wobei jährlich zwei Akontozahlungen und eine Restzahlung für das Vorjahr anfallen. Die Beitragserträge<br />

betrugen im Jahre <strong>2012</strong> EUR 0,580 Mio.<br />

(7) Beiträge für Asylwerber<br />

Mit Wirksamkeitsbeginn 1.1.1992 trat eine § 9 ASVG-Verordnung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit<br />

und Generationen in Kraft, welche die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung für Asylwerber<br />

normierte. <strong>2012</strong> waren durchschnittlich 1.014 Asylwerber (2011: 981 Personen) pflichtversichert,<br />

für die der Bund insgesamt EUR 0,773 Mio. an Beiträgen leistete.<br />

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