KGKK-Jahresbericht 2012 - Kärntner Gebietskrankenkasse
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V o r w o r t A l l g e m e i n e r T e i l F i n a n z i e l l e r B e r i c Hh T t S T A T I S T I S c h e N a c h w e i s u n g e n<br />
Zwei Drittel der Kosten für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass werden ebenfalls<br />
aus dem vorerwähnten Fonds vom Bundesministerium für Gesundheit bestritten.<br />
Der Bund ersetzt auch ca. die Hälfte der für die Jugendlichenuntersuchung (Fallpauschale) aufgewendeten<br />
Mittel.<br />
Bei den Ersätzen für medizinische Rehabilitation handelt es sich um Ersätze seitens der PV-Träger für<br />
Leistungen, die der KV-Träger im Zusammenhang mit der Rehabilitation von Versicherten und Pensionisten<br />
erbringt.<br />
Wenn am Eintritt eines Versicherungsfalles einen Dritten die Schuld trifft, so ist der Versicherungsträger<br />
grundsätzlich berechtigt, von diesem Schadenersatz einzufordern. Die aus solchen Prozessen bzw. Verhandlungen<br />
resultierenden Beträge stellen die Regressersätze dar.<br />
Auf Grund des Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetzes (GSBG 1996) sollen die Mehraufwendungen<br />
(Entfall der Vorsteuerabzugsberechtigung ab 1997) durch Beihilfen ausgeglichen werden. Durch<br />
eine nicht aufwandsadäquate Beihilfenanpassung wurden die Mehraufwendungen bis zum Jahre 2008<br />
nur mehr großteils ersetzt (2008: ca. 80%). Ab dem Jahre 2009 ergibt sich aufgrund der Mehrwertsteuersenkung<br />
auf Heilmittel und gleich bleibender Beihilfenregelung eine Überdeckung. Die Überdeckung<br />
wird unter Position 59 (außerordentliche Erträge) ausgewiesen.<br />
Ebenfalls in dieser Position werden die pauschalen Kostenersätze ausländischer Versicherungsträger<br />
(zeitversetzt) für EWR-Betreuungsfälle erfasst.<br />
Die hohe Zunahme im Jahre <strong>2012</strong> (+7,8%) ist in den aperiodischen Zahlungsflüssen der ausländischen<br />
SV-Trägern für EWR-Betreuungsfälle sowie auf hohe Krankengeldersatzleistungen für Arbeitslose zurückzuführen.<br />
(14) Rezeptgebühren<br />
Im Berichtsjahr war für den Bezug eines Heilmittels eine Rezeptgebühr von EUR 5,15 zu entrichten. Die<br />
Rezeptgebühr wird von der Apotheke eingehoben und mit der Kasse verrechnet. Gewisse Personenkreise<br />
(soziale Schutzbedürftigkeit) sind von der Rezeptgebühr befreit.<br />
Eine Steigerung der Verordnungen um 0,7% führte im Jahr <strong>2012</strong> zu einer Zunahme bei den<br />
Rezeptgebührenerträgen um 2,2%.<br />
(15) Service-Entgelt<br />
Für die erstmals im 4. Quartal 2005 ausgegebene e-card ist von der anspruchsberechtigten Person ein<br />
Service-Entgelt von EUR 10,-- pro Kalenderjahr zu zahlen (mit Ausnahmen). Insgesamt wurden für das<br />
Jahr <strong>2012</strong> EUR 2,131 Mio. an Service-Entgelt vereinnahmt.<br />
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