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Viele Pflegeeltern verzichten bei Übernahme ihrer sozialen Elternschaft zum Wohle der<br />

Kinder auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit und verlieren dadurch Pensionszeiten.<br />

Wenn die Übernahme in die Pflege nach dem vollendeten vierten Lebensjahr des<br />

Pflegekindes stattfindet, können die Pflegeeltern auch keine Ersatzzeiten für die<br />

Kindererziehung für ihren Pensionsanspruch erhalten.<br />

In einigen Bundesländern ist man dazu übergegangen, Pflegeeltern in ein festes<br />

Arbeitsverhältnis aufzunehmen, wenn sie dies möchten. Dieses wird zwischen einem<br />

freien Träger, dem diese Aufgabe <strong>von</strong> dem jeweiligen Amt der Landesregierung<br />

übertragen wurde, und den Pflegeeltern abgeschlossen.<br />

Dadurch ist es zu einer Zweiteilung der Pflegeeltern gekommen. Die einen behalten den<br />

ursprünglichen Status bei, bekommen Unterhalt für das Pflegekind und können die<br />

vorhandene Angebote zur fachlichen Unterstützung auf freiwilliger Basis annehmen.<br />

Die anderen werden darüber hinaus krankenversichert, können zusätzliche<br />

Pensionsjahre erwerben und werden für den Sozialpädagogischen Mehraufwand, den<br />

sie für ihre Pflegekinder erbringen, entlohnt. Mit dem Entstehen derartiger<br />

Arbeitsverhältnisse können auch qualitätssichernde Maßnahmen <strong>von</strong> den Pflegeeltern<br />

eingefordert werden.<br />

Die Ziele, die damit verfolgt werden sind Qualitätssicherung im Pflegeverhältnis,<br />

Professionalisierung der sozialpädagogischen Tätigkeit der Pflegeeltern, eine<br />

sozialrechtliche Absicherung der Pflegeeltern und dadurch vermehrte Bewerbungen <strong>als</strong><br />

Pflegeperson und allgemein eine gesellschaftliche Aufwertung der Pflegeelternarbeit.<br />

Dadurch wird ein Ansatz verfolgt, der da<strong>von</strong> ausgeht, dass „Hilfen für Erwachsene auch<br />

Hilfen für Pflegekinder“ 29 darstellen. Die Erwartungen der Länder, dass sich durch ein<br />

finanzielles Anreizsystem die Zahl der Pflegeeltern erhöhen würde, haben sich bisher<br />

aber nicht erfüllt. 30 Allerdings stehen diese Modelle angesichts angespannter<br />

öffentlicher Haushalte noch auf wackeligen Beinen und sind auch Kritik ausgesetzt.<br />

Die traditionelle Form der <strong>Pflegeelternschaft</strong> <strong>als</strong> ehrenamtliche Tätigkeit ist nach wie<br />

vor die vorherrschende.<br />

29 Lutter (1996), S. 12<br />

30 vgl. Loidl-Keil; Tschemer; Viechtbaur (2004), S. 189; Wiesner (2005), S. 75<br />

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