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evor sie geboren werden oder schon sehr früh schädigenden Einflüssen<br />

ausgesetzt worden. Kinder aus dieser Gruppe werden am häufigsten zu<br />

Dauerpflegekindern.<br />

2) Etwa 20 % sind Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Diese Kinder haben bereits<br />

häusliche Gewalt, Vernachlässigung, und häufig auch das „Herumgereicht-<br />

Werden“ zwischen Großeltern, verschiedenen Vaterfiguren, Nachbarn etc.<br />

erlebt. Der Fremdunterbringung gehen erfolglose Versuche der Jugendwohlfahrt<br />

zur Stabilisierung des Umfeldes voraus. Diese Kinder weisen bereits erhebliche<br />

Entwicklungsrückstände auf, wenn sie in eine Pflegefamilie kommen und stellen<br />

die Pflegeeltern vor die Aufgabe eine „nachholende Sozialisation“ zu<br />

ermöglichen.<br />

3) Weitere 25 % werden im Alter <strong>von</strong> 6 bis 12 Jahren vermittelt. In dieser Gruppe<br />

kommen mehrmalige Trennungserfahrungen, psychische Erkrankung eines<br />

Elternteils, sowie die Parentifizierung, d.h. die Einbindung des Kindes in die<br />

Versorgung der (sucht-) kranken Eltern häufig vor. Ein großer Teil kommt auch<br />

aus Familien, die sich bis zu diesem Zeitpunkt dem Zugriff der Behörde<br />

erfolgreich entziehen konnten und die nun auf die Einmischung mit<br />

Unverständnis und Aggression reagieren. In dieser Gruppe finden sich auch<br />

schon Kinder, die selbständig die Initiative ergriffen haben, um in eine<br />

Pflegefamilie zu kommen. Blandow weist darauf hin, dass gerade bei diesen<br />

Pflegekindern eine „quasi-therapeutische Grundhaltung“ <strong>von</strong> den Pflegeeltern<br />

gelebt werden soll.<br />

4) Kinder der vierten Gruppe, die ebenfalls 25% ausmacht, sind bereits über 12<br />

Jahre alt zum Zeitpunkt der Fremdunterbringung in eine Pflegefamilie. Viele<br />

<strong>von</strong> ihnen haben sich nach leidvollen Erfahrungen in der Herkunftsfamilie selbst<br />

auf die Suche nach Unterstützung gemacht und fanden sie womöglich bei den<br />

Eltern eine/r/s Schulfreund/in/es, bei eine/r/m Erziehungshelfer/in oder bei<br />

anderen Personen in ihrer Umgebung. Von Seiten des Jugendamtes werden sie<br />

vor die Entscheidung gestellt: Heimunterbringung, Wohngemeinschaft oder<br />

Pflegefamilie. Diese Gruppe ist schon äußerst selbständig, viele <strong>von</strong> ihnen<br />

bleiben dennoch bis zum 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie. 93<br />

93 vgl. Blandow (2004), S. 197f<br />

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