20.03.2014 Aufrufe

Download » Diplomarbeit Pflegeelternschaft als Beruf von Anita ...

Download » Diplomarbeit Pflegeelternschaft als Beruf von Anita ...

Download » Diplomarbeit Pflegeelternschaft als Beruf von Anita ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2.4 Übersicht über die Unterstützungssysteme in den<br />

Bundesländern<br />

In Niederösterreich sind 2 Systeme zur Absicherung <strong>von</strong> Pflegeeltern vorgesehen. Seit<br />

1. Jänner 2005 gibt es das Projekt „Pensionsversicherung für Pflegeeltern". Das Land<br />

Niederösterreich bezahlt Pflegeeltern nicht nur eine finanzielle Abgeltung durch den<br />

Pflegebeitrag, sondern auch eine Pensionsversicherung für den haushaltsführenden<br />

Pflegeelternteil, der dafür gewisse Voraussetzungen erfüllen muss: So wird der<br />

Pensionsversicherungsbeitrag <strong>von</strong> €250 ab dem 4. Lebensjahr des Pflegekindes<br />

übernommen, wenn das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit €940 brutto nicht<br />

übersteigt. Dafür verpflichtet sich die Pflegeperson zwei Fortbildungstage pro Jahr zu<br />

absolvieren und an fünf Abendveranstaltungen einer Pflegeelternrunde teilzunehmen.<br />

Das zweite System nennt sich Professionelle Pflegestelle und wurde für Familien<br />

eingerichtet, die Pflegekinder mit besonderen Indikationen (z. B. äußerst schwieriger<br />

Kontakt mit Herkunftseltern, erhöhte pädagogische Anforderungen durch schwere<br />

Vernachlässigung etc.) aufnehmen, die für eine traditionelle Pflegefamilie eine<br />

Überforderung bedeuten könnten. Diese Pflegeeltern können sich bei der<br />

Interessensgemeinschaft NÖ Pflege- und Adoptiveltern anstellen lassen. Pflegepersonen<br />

müssen neben dem Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen ein<br />

Ausbildungsprogramm für professionelle Pflegeeltern absolvieren. Prinzipiell darf kein<br />

weiteres aufrechtes Dienstverhältnis neben der Anstellung <strong>als</strong> professionelle/-r<br />

Pflegemutter/-vater bestehen. Unter folgenden Voraussetzungen kann ein weiteres<br />

Dienstverhältnis eingegangen werden:<br />

- das professionelle Pflegeverhältnis muss mindestens 2 Jahre bestehen<br />

- das Kind muss das 10. Lebensjahr erreicht haben<br />

- die Gesamtarbeitszeit beider Anstellungsverhältnisse darf 40 Wochenstunden<br />

nicht überschreiten.<br />

Der Zeitaufwand für jedes Kind wird mit 13 Stunden wöchentlich berechnet, derzeit<br />

sind in diesem Rahmen 19 Kinder bei 16 Pflegefamilien untergebracht. Dafür<br />

verpflichten sich die Pflegeeltern zu regelmäßiger Fortbildung, monatlichen<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!