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Agenda 21- und Klimaschutzbericht Schleswig-Holstein 2004 (PDF ...

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Drucksache 15/3551<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>ischer Landtag - 15. Wahlperiode<br />

- Kompatibilität mit anderen Instrumenten der Klimaschutzpolitik, insbesondere<br />

der ökologischen Steuerreform, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz <strong>und</strong> der<br />

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung<br />

- Keine Wettbewerbsnachteile für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)<br />

- Keine Wettbewerbsvorteile für die Kernenergie<br />

- Einbeziehung der projektbezogenen flexiblen Mechanismen des Klimaschutzes<br />

im Rahmen des Kyoto-Protokolls (Joint Implementation <strong>und</strong> Clean Development<br />

Mechanism)<br />

• Zur Information <strong>und</strong> Vorbereitung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft<br />

auf den Emissionshandel wurden unter Federführung der Energiestiftung<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> in Kooperation mit der Vereinigung der Unternehmensverbände<br />

in Hamburg <strong>und</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>, der Vereinigung der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern<br />

in <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> <strong>und</strong> dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landwirtschaft verschiedene Projekte <strong>und</strong> Veranstaltungen durchgeführt. Zu<br />

nennen sind insbesondere das Pilotprojekt "Emissionshandel Nord - Nutzen für<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Umwelt", das niedersächsische Folgeprojekt „CO 2 ncept“ sowie<br />

verschiedene Informations- <strong>und</strong> Diskussionsveranstaltungen.<br />

• Bonus für nachhaltige Gestaltung <strong>und</strong> Bewirtschaftung von Gewerbegebieten.<br />

Im Rahmen des Regionalprogramms 2000 fördert die Landesregierung den<br />

Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur nach der „Richtlinie für die Gewährung<br />

von Zuwendungen zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Bereich Industrie-<br />

<strong>und</strong> Gewerbegebiete, Technologie- <strong>und</strong> Gewerbezentren, multifunktionale<br />

Einrichtungen)“ vom 9.11.2001. In dieser Richtlinie sind erstmals finanzielle Anreize<br />

für eine nachhaltige Gestaltung <strong>und</strong> Bewirtschaftung von Gewerbegebieten<br />

verankert. So kann bei der Wiedernutzbarmachung von Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebrachen<br />

eine bis zu zehn Prozentpunkte höhere Förderung erfolgen.<br />

Bei der Erschließung von ökologischen Gewerbegebieten kann die Förderung um<br />

zehn Prozentpunkte angehoben werden. Erfolgt die Erschließung von ökologischen<br />

Gewerbegebieten im Rahmen einer interkommunalen Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />

ist eine Erhöhung des Fördersatzes um weitere fünf Prozentpunkte möglich.<br />

Nach der Richtlinie kann auch der Aufbau von Energie- <strong>und</strong> Stoffstrommanagementsystemen<br />

in bestehenden Gewerbegebieten gefördert werden. Hier beträgt<br />

die Zuwendung maximal 50 Prozent der nachgewiesenen, nicht anderweitig gedeckten<br />

Managementausgaben für maximal drei Jahre.<br />

• Das Förderprogramm Ökotechnik/Ökowirtschaft hat das Ziel, zusammen mit<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Wissenschaft für kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen innovative, umweltverträgliche<br />

Techniken <strong>und</strong> Produkte zu entwickeln. Mit der praktischen Umsetzung<br />

sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gesteigert <strong>und</strong> zukunftsfähige<br />

Arbeitsplätze geschaffen werden.<br />

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