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Neurosenlehre - Klinische und Gesundheitspsychologie

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Institut für Psychologie, Lehrgebiet <strong>Klinische</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitspsychologie<br />

<strong>Neurosenlehre</strong><br />

M. Heine<br />

• 6. Sitzung : • Definitionen:<br />

• Spezielle<br />

Neurosen-<br />

lehre:<br />

• Die Zwangs-<br />

neurose<br />

• Zwangshandlungen werden durch die<br />

„Todes- <strong>und</strong> Unheilsklausel“<br />

durchgesetzt. Die Unterlassung der<br />

Zwangshandlung führt den Tod, die<br />

Erkrankung oder den Unfall eines dem<br />

Kranken nahestehenden Objekts<br />

herbei.<br />

• Der Kranke hat den direkten Glauben<br />

an die Allmacht seiner Gedanken.<br />

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