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Download - Kompetenzzentrum Sprachförderung

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Deliktfähigkeit<br />

Ausgangsfall:<br />

Am 10. September, einem schönen Sommernachmittag, fahren vier Personen mit ihren Inlinern<br />

durch Köln. Auf der Domplatte wagen sie einige Kunststücke. Dabei übersehen sie die Touristin<br />

Frau Henkel. Es kommt zu einem Unfall, bei dem diese recht schwer verletzt wird. Sie muss ins<br />

Krankenhaus eingeliefert werden, ihre Einkaufstüte mit hochwertigen und teuren Designerkleidungsstücken<br />

wird gestohlen, ihr neues Seidenkostüm zerreißt.<br />

Frau Henkel möchte die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die Arztkosten und den Preis für<br />

das neue Kleid von allen vier „Tätern“ ersetzt bekommen. Die Schadenhöhe beläuft sich insgesamt<br />

auf 4.000,- €.<br />

Zusatzangaben: Frau Henkel stammt aus Dänemark und ist natürlich krankenversichert, aber ihre Krankenversicherung<br />

nimmt Regress, wenn jemand die Tat verschuldet. Deshalb nehmen wir zur Vereinfachung an,<br />

dass sie nicht krankenversichert sei. Ebenfalls zur Vereinfachung der Fallentscheidungen wird angenommen,<br />

dass keiner der Täter eine Haftpflichtversicherung hat!<br />

die „Täter“ sind:<br />

1.) Frauke, eine 32jährige arbeitslose Frau<br />

2.) Siggi, ein 6jähriger Schüler<br />

3.) Theobald, ein 21jähriger Taubstummer<br />

4.) Agatha, eine 16jährige Auszubildende.<br />

Ihre Aufgabe:<br />

Prüfen Sie, ob Frau Henkel alle Täter zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichten kann!<br />

Begründen Sie Ihre Entscheidung!<br />

Fallerweiterung:<br />

Im Laufe des Tages passieren noch weitere Unfälle.<br />

Wer muss in diesen Fällen für den entstandenen Schaden haften?<br />

Folgende Personen sind beteiligt:<br />

5.) Gottfried, ein 18jähriger unerkennbarer Geisteskranker<br />

6.) Susanne, eine unter Drogen stehende 17jährige Schülerin<br />

7.) Volker, ein 6jähriger Vollwaise (Erbe eines Millionenvermögens)

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