Download - Kompetenzzentrum Sprachförderung
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Deliktfähigkeit<br />
Ausgangsfall:<br />
Am 10. September, einem schönen Sommernachmittag, fahren vier Personen mit ihren Inlinern<br />
durch Köln. Auf der Domplatte wagen sie einige Kunststücke. Dabei übersehen sie die Touristin<br />
Frau Henkel. Es kommt zu einem Unfall, bei dem diese recht schwer verletzt wird. Sie muss ins<br />
Krankenhaus eingeliefert werden, ihre Einkaufstüte mit hochwertigen und teuren Designerkleidungsstücken<br />
wird gestohlen, ihr neues Seidenkostüm zerreißt.<br />
Frau Henkel möchte die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, die Arztkosten und den Preis für<br />
das neue Kleid von allen vier „Tätern“ ersetzt bekommen. Die Schadenhöhe beläuft sich insgesamt<br />
auf 4.000,- €.<br />
Zusatzangaben: Frau Henkel stammt aus Dänemark und ist natürlich krankenversichert, aber ihre Krankenversicherung<br />
nimmt Regress, wenn jemand die Tat verschuldet. Deshalb nehmen wir zur Vereinfachung an,<br />
dass sie nicht krankenversichert sei. Ebenfalls zur Vereinfachung der Fallentscheidungen wird angenommen,<br />
dass keiner der Täter eine Haftpflichtversicherung hat!<br />
die „Täter“ sind:<br />
1.) Frauke, eine 32jährige arbeitslose Frau<br />
2.) Siggi, ein 6jähriger Schüler<br />
3.) Theobald, ein 21jähriger Taubstummer<br />
4.) Agatha, eine 16jährige Auszubildende.<br />
Ihre Aufgabe:<br />
Prüfen Sie, ob Frau Henkel alle Täter zur Wiedergutmachung des Schadens verpflichten kann!<br />
Begründen Sie Ihre Entscheidung!<br />
Fallerweiterung:<br />
Im Laufe des Tages passieren noch weitere Unfälle.<br />
Wer muss in diesen Fällen für den entstandenen Schaden haften?<br />
Folgende Personen sind beteiligt:<br />
5.) Gottfried, ein 18jähriger unerkennbarer Geisteskranker<br />
6.) Susanne, eine unter Drogen stehende 17jährige Schülerin<br />
7.) Volker, ein 6jähriger Vollwaise (Erbe eines Millionenvermögens)