Anlage 1 - Landkreis Calw
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2.3 Verrechnungs- und Zwischenkonten 2.366,68 EUR<br />
Bei den Verrechnungs- und Zwischenkonten werden interne Lohn- und Gehaltsabschlagszahlungen<br />
ausgewiesen. Lohn- und Gehaltsabschlagszahlungen werden fällig,<br />
wenn eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung im betreffenden Monat nicht möglich war.<br />
3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 EUR<br />
Zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.<br />
8.2 PASSIVA<br />
1. Kapitalposition<br />
Die Kapitalposition entspricht in etwa dem kaufmännischen Eigenkapital. Sie besteht<br />
aus dem sogenannten Basiskapital (dieses entspricht dem Stammkapital und den Kapitalrücklagen<br />
nach dem Handelsgesetzbuch), den Rücklagen und den Fehlbeträgen.<br />
1.1 Basiskapital 48.563.214,43 EUR<br />
Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung (Bilanz) ergebende rechnerische<br />
Differenz zwischen Vermögen und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite<br />
sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiver<br />
Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite der Vermögensrechnung (§ 61 Nr. 6<br />
GemHVO).<br />
Im Vergleich zur Eröffnungsbilanz werden 241.002,18 EUR weniger ausgewiesen.<br />
Die Veränderung des Basiskapitals ergibt sich aus der Buchung von Eröffnungsbilanzberichtigungen<br />
und der Verrechnung des Fehlbetrages aus dem Sonderergebnis. Laut<br />
§ 25 Abs. 4 GemHVO ist ein Fehlbetrag beim Sonderergebnis durch Entnahme aus<br />
der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zu verrechnen. Soweit dies<br />
nicht möglich ist, ist der Fehlbetrag zu Lasten des Basiskapitals zu verrechnen.<br />
Die Veränderung des Basiskapitals setzt sich wie folgt zusammen:<br />
- Änderungen in der <strong>Anlage</strong>nbuchhaltung + 19.411,02 EUR<br />
- Doppelbuchung diverser Lieferantenrechnungen + 30.854,42 EUR<br />
- Verrechnung Fehlbetrag Sonderergebnis - 291.267,62 EUR