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Anlage 1 - Landkreis Calw

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2. Sonderposten<br />

Sonderposten sind erhaltene Zuwendungen, die im Rahmen einer Zweckbindung für<br />

investive Maßnahmen vom Zuwendungsgeber (Land, Bund) bewilligt bzw. gezahlt<br />

werden und nicht frei verwendet werden dürfen.<br />

2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 62.400.984,16 EUR<br />

Empfangene Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge sind als Sonderposten in<br />

der Vermögensrechnung auszuweisen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

aufzulösen.<br />

Hierbei handelt es sich um Mittel, die der <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> für die Finanzierung von<br />

Investitionen (Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen) erhalten<br />

hat, z.B. Fördermittel nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) für<br />

Förderung des öffentlicher Personennahverkehrs und des Straßenbaues, Zuschüsse für<br />

Schulgebäude.<br />

Im Vergleich zur Eröffnungsbilanz werden 1.448.748,31 EUR mehr ausgewiesen.<br />

Es wurden Zugänge in Höhe von 4.462.213,69 EUR, Abgänge in Höhe von<br />

986.415,54 EUR und Abschreibungen in Höhe von 2.207.049,84 EUR gebucht.<br />

Die empfangenen Investitionszuweisungen gliedern sich wie folgt auf:<br />

- ÖPNV 81.385,91 EUR<br />

- Straßenbau 3.493.583,69 EUR<br />

- Fahrzeuge und Maschinen 78.604,09 EUR<br />

- Kreisberufsschulzentrum <strong>Calw</strong> 804.000,00 EUR<br />

- Sonstiges 4.640,00 EUR<br />

Die Abgänge von Investitionszuweisungen in Höhe von 986.415,54 EUR ergeben sich<br />

in der Hauptsache aus der Ausbuchung von ab- bzw. aufgestuften Kreisstraßen und<br />

Brücken (u.a. Nagoldbrücke Altensteig mit 961.228,74 EUR).<br />

2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 0,00 EUR<br />

Zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.<br />

2.3 Sonderposten für Sonstiges 64.081,06 EUR<br />

Sonstige Sonderposten werden für Sach- und Geldspenden (z.B. Spenden an die gewerblichen<br />

Schulen in Form von Fahrzeugen oder Geldspenden für die Sonderschule)<br />

im Investitionshaushalt gebildet (passiviert) und im selben Verhältnis wie die damit finanzierten<br />

Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />

Im Vergleich zur Eröffnungsbilanz werden 247,00 EUR weniger ausgewiesen.

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