Anlage 1 - Landkreis Calw
Anlage 1 - Landkreis Calw
Anlage 1 - Landkreis Calw
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
9.4 Haushalts- / Ermächtigungsübertragungen<br />
Mit dem Ende der Kameralistik entfiel auch das bisherige System der Haushaltsreste.<br />
Bisher wurden durch die Übertrage Belastungen in das übertragende Jahr aufgenommen<br />
und das Folgejahr dadurch entlastet.<br />
Mit der Einführung der Kommunalen Doppik würde diese Systematik dem Prinzip der<br />
periodengerechten Zuordnung widersprechen. Die Übertragung im NKHR erfolgt indem<br />
die Ermächtigung (Erlaubnis) in das Folgejahr übertragen wird. Damit ist es<br />
möglich mehr Aufwendungen / Auszahlungen im Folgejahr zu veranlassen.<br />
Im abgebenden Jahr sind die Mittel eingespart, die Belastung erfolgt dann in dem<br />
Haushaltsjahr in dem von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird. Als Folge<br />
ergibt sich in diesem Jahr eine Verschlechterung des Gesamtergebnisses, während<br />
es im Vorjahr ja zur Ergebnisverbesserung geführt hat.<br />
Die Budgetüberträge / Ermächtigungsübertragungen sind in der <strong>Anlage</strong> 10.4 dargestellt.<br />
JA 2010 9.1-9.4 Anhang Bilanz.-Bewert.Method. etc. 2012-05-15