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Anlage 1 - Landkreis Calw

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9.4 Haushalts- / Ermächtigungsübertragungen<br />

Mit dem Ende der Kameralistik entfiel auch das bisherige System der Haushaltsreste.<br />

Bisher wurden durch die Übertrage Belastungen in das übertragende Jahr aufgenommen<br />

und das Folgejahr dadurch entlastet.<br />

Mit der Einführung der Kommunalen Doppik würde diese Systematik dem Prinzip der<br />

periodengerechten Zuordnung widersprechen. Die Übertragung im NKHR erfolgt indem<br />

die Ermächtigung (Erlaubnis) in das Folgejahr übertragen wird. Damit ist es<br />

möglich mehr Aufwendungen / Auszahlungen im Folgejahr zu veranlassen.<br />

Im abgebenden Jahr sind die Mittel eingespart, die Belastung erfolgt dann in dem<br />

Haushaltsjahr in dem von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird. Als Folge<br />

ergibt sich in diesem Jahr eine Verschlechterung des Gesamtergebnisses, während<br />

es im Vorjahr ja zur Ergebnisverbesserung geführt hat.<br />

Die Budgetüberträge / Ermächtigungsübertragungen sind in der <strong>Anlage</strong> 10.4 dargestellt.<br />

JA 2010 9.1-9.4 Anhang Bilanz.-Bewert.Method. etc. 2012-05-15

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