Anlage 1 - Landkreis Calw
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Maßnahmen für Bundesstraßen waren mit 199.400 EUR geplant, jedoch wurde keine<br />
durchgeführt.<br />
Durch den harten Winter wurden Mehraufwendungen für Streusalz mit 1.033.300<br />
EUR und für Fahrleistungen für Winterdienst mit 779.300 EUR notwendig. Bei der<br />
Straßenunterhaltung der Landesstraßen und beim Besonderen Aufwand für Landesstraßen<br />
wurden -331.500 EUR weniger aufgewendet.<br />
Weniger Aufwendungen von -200.000 EUR sind beim Besonderen Aufwand für den<br />
ÖPNV angefallen.<br />
Auch bei der Wirtschaftsförderung wurden -228.200 EUR weniger gebucht, wobei der<br />
dort geplante Mitgliedsbeitrag der Wirtschaftsförderung mit 136.500 EUR als Mehraufwand<br />
bei Tourismus beinhaltet ist. Die Schülerbeförderung verbucht weniger Aufwendungen<br />
von -161.700 EUR.<br />
Unbebucht blieb auch die Deckungsreserve mit dem Ansatz von 100.000 EUR.<br />
(14) Planmäßige Abschreibungen<br />
Im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes 2010 wurden die Planansätze<br />
(10,16 Mio. EUR) aus der bisherigen <strong>Anlage</strong>nbuchhaltung (kameral) ermittelt.<br />
Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) fordert laut Bilanzierungsleitfaden<br />
(Stand Januar 2011) die Einzelbewertung jedes selbstständig bewertbaren<br />
<strong>Anlage</strong>gutes. Hierbei sind jeweils individuelle Nutzungsdauern zu hinterlegen.<br />
Die damit erforderlich gewordene Neubewertung des Gebäudebestands wurde in<br />
den vergangenen Monaten durchgeführt. Die Aufteilung der vorhandenen Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten auf die einzelnen Gebäude wurde anhand der Gebäudeversicherungswerte<br />
des Jahres 1914 im Rahmen einer Rückindizierung vorgenommen.<br />
Den unterschiedlichen Herstellungsjahren wird somit Rechnung getragen.<br />
Die empfohlene Nutzungsdauer des Bundesministeriums für Finanzen beläuft sich<br />
für Gebäude auf 50 Jahre; diese wurde grundsätzlich übernommen. Ebenfalls erfolgte<br />
eine entsprechende Aufteilung der Sonderposten (Zuschüsse).<br />
Des Weiteren waren auch im Bereich des Straßenvermögens Nachbewertungen erforderlich.<br />
Die Kreisstraßen werden nach dem Bilanzierungsleitfaden grundsätzlich<br />
der Straßenart I zugeordnet, für die von einer Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahren<br />
auszugehen ist, sofern ein entsprechendes Verkehrsaufkommen vorliegt. Nachdem<br />
dies im <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong> nicht zutrifft, wurde seitens der Abteilung Straßenbau analog<br />
einer Einstufung in die Kategorie II bei voll ausgebauten Straßen eine Nutzungsdauer<br />
von 40 Jahren und bei Teilausbau eine Nutzungsdauer von 30 Jahren festgelegt.<br />
Auf Grundlage der neu erstellten Straßenliste wurden die Schätzwerte für die Herstellungskosten,<br />
die kumulierten Abschreibungen und die daraus resultierenden<br />
Restbuchwerte anhand der neu festgelegten Nutzungsdauern für jeden einzelnen der<br />
403 Straßenabschnitte ermittelt.<br />
Ebenfalls wurde in der am 14.02.2011 veröffentlichten Fassung des Leitfadens zur<br />
Bilanzierung festgeschrieben, dass Ausgaben für bisher im „Vermögenshaushalt“<br />
gebuchte Straßendeckenerneuerungen (UA I Maßnahmen) zukünftig ordentliche<br />
Aufwendungen des Ergebnishaushalts darstellen. Die Restbuchwerte dieser Maßnahmen<br />
wurden bereits bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht ins neue System<br />
übernommen.