Anlage 1 - Landkreis Calw
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Die Auflösung (Inanspruchnahme) der Altersteilrückstellungen im Jahr 2010 übersteigt<br />
die Zuführung zur Rückstellung um einen Betrag in Höhe von 43.343,03 EUR.<br />
3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 161.355,49 EUR<br />
Im Rahmen des Jahresabschlusses sind für die Forderungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Calw</strong> gegenüber<br />
den Unterhaltspflichtigen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen.<br />
Von der am 31.12.2010 verbleibenden Höhe des Forderungsbestandes sind 2/3 der<br />
Rückstellung zuzuführen (§ 1 Gesetz zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes).<br />
Forderungen Unterhaltsvorschuss zum 31.12.2010<br />
wertberichtigt (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen)<br />
Summe Restforderung (werthaltig)<br />
davon 2/3 Rückstellung<br />
910.174,48 EUR<br />
- 668.141,24 EUR<br />
242.033,24 EUR<br />
161.355,49 EUR<br />
3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für<br />
Abfalldeponien<br />
0,00 EUR<br />
Eine Rückstellung für Stilllegungs- und Nachsorgekosten für Abfalldeponien ist zum<br />
Bilanzstichtag beim <strong>Landkreis</strong> nicht auszuweisen, da eine entsprechende Rückstellung<br />
beim Abfallwirtschaftsbetrieb bilanziert ist.<br />
Diese korrespondiert mit der Position „Kapitalaufbringungsverpflichtung (Gebührenzahler<br />
bzw. <strong>Landkreis</strong> <strong>Calw</strong>)“, die als Sonderposten auf der Aktivseite der Bilanz des<br />
Abfallwirtschaftsbetriebes eingestellt ist.<br />
Nach derzeitiger Beschlusslage werden die Deponiefolgekosten sukzessive über die<br />
Gebühren erwirtschaftet, da die Kosten auch nicht sofort in voller Höhe anfallen. Entsprechend<br />
der Zuführung zur Folgekostenrückstellung vermindert sich die Kapitalaufbringungsverpflichtung.<br />
Auf den <strong>Landkreis</strong> kommen daher keine Ausgaben zu, so lange<br />
die Folgekosten über die Gebühren erwirtschaftet werden können.<br />
Eine Rückstellung des <strong>Landkreis</strong>es als Gegenpart zur Kapitalaufbringungsverpflichtung<br />
ist daher nicht zu bilden.<br />
3.4 Gebührenüberschussrückstellung 0,00 EUR<br />
Zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.<br />
3.5 Altlastensanierungsrückstellung 0,00 EUR<br />
Zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.