26.03.2014 Aufrufe

Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve

Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve

Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

<strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft<br />

und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW<br />

Menschen handelt, und die <strong>der</strong>zeitige Wohnung seit ca. 20 Jahren <strong>der</strong> Lebensmittelpunkt<br />

war.<br />

II.3.2.1 Vergleich des Richtwertes mit den tatsächlichen Kosten<br />

II.3.2.2 Notwendigkeit eines Abweichens vom Richtwert auf Grund von Beson<strong>der</strong>heiten<br />

des Einzelfalles (Zuschlag zum Richtwert)<br />

Empfänger von Transferleistungen haben Anspruch auf Wohnungen im unteren Segment<br />

des Wohnungsmarktes. Bei <strong>der</strong> Bildung des schlüssigen Konzepts des <strong>Kreis</strong>es <strong>Kleve</strong> <strong>zur</strong><br />

Berechnung des abstrakt angemessenen Mietpreises wurden Baualtersklassen bis einschließlich<br />

2009 berücksichtigt. Bei Anwendung <strong>der</strong> Produkttheorie ist daher im <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong><br />

eine individuelle Wohnraumplanung möglich, so dass weitere Abweichungen/Zuschläge vom<br />

Richtwert nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Rechtsprechung nicht begründbar erscheinen und deshalb<br />

ausscheiden. 15<br />

II.3.2.3 Tatsächliche Verfügbarkeit einer angemessenen Wohnung<br />

Nach den Erfahrungen <strong>der</strong> vergangenen Jahre hat sich als Hauptproblem herauskristallisiert,<br />

dass spätestens vor Gericht nachzuweisen ist, dass entsprechen<strong>der</strong> Wohnraum im relevanten<br />

Zeitraum auch tatsächlich <strong>zur</strong> Verfügung stand. Es ist deshalb absolut unabdingbar, dass<br />

jede Kommune den jeweiligen Wohnungsmarkt vor Ort zeitnah bzw. zum einzelfallmäßig<br />

richtigen Zeitpunkt nachhält und gerichtsfest dokumentiert.<br />

II.4 Angemessenheit <strong>der</strong> Nebenkosten (Kalte Betriebskosten)<br />

II.4.1 Grundsatz<br />

Folgende Betriebskosten sind auf den Mieter umlegbar:<br />

1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die<br />

Grundsteuer;<br />

2. die Kosten <strong>der</strong> Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs,<br />

die Grundgebühren, die Kosten <strong>der</strong> Anmietung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Arten <strong>der</strong> Gebrauchsüberlassung<br />

von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich<br />

<strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Eichung sowie <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Berechnung und Aufteilung,<br />

die Kosten <strong>der</strong> Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer<br />

hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich<br />

<strong>der</strong> Aufbereitungsstoffe;<br />

3. die Kosten <strong>der</strong> Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und<br />

Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen<br />

Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;<br />

4. die Kosten<br />

15 Vgl. SG Duisburg v. 10.06.2010 – S 39 (32.33) AS 121/08 und SG Duisburg v. 21.12.2010 – S 39 (32.33) AS<br />

174/08<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!