Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
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<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
<strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft<br />
und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW<br />
A. Berechnung Deutscher Verein<br />
Die Berechnung des angemessenen Bedarfs für Heizung basiert auf den Empfehlungen des<br />
Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. 30<br />
Die Berechnung des Jahresheizenergiebedarfs erfolgt danach nach folgen<strong>der</strong> Formel:<br />
stündlicher Wärmebedarf x Jahresvollbenutzungsstunden x beheizbare Wohnfläche<br />
Heizwert x Wirkungsgrad <strong>der</strong> Heizungsanlage<br />
Die aktuellen „Erste(n) Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB<br />
II (§ 22 SGB II)“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge enthalten keinen<br />
Berechnungsvorschlag.<br />
Der Faktor stündlicher Wärmebedarf beinhaltet einen Mittelwert zwischen dem stündlichen<br />
Wärmebedarf für eine einzelofenbeheizte Etagenwohnung und einem einzelofenbeheiztem<br />
Einfamilienhaus. Der Wert dieses Faktors wurde 1990 vom Deutschen Verein mit 0,139<br />
KWh/m² angesetzt.<br />
Nach Rücksprache mit <strong>der</strong> Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf ist heute aufgrund des technischen<br />
Fortschritts bei <strong>der</strong> Isolierung auch bei Altbauten von einem Wärmebedarf von maximal<br />
0,120 KWh/m² bis 0,125 KWh/m² auszugehen.<br />
Der Faktor Jahresvollbenutzungsstunden von 1600 h ist <strong>der</strong> seit mindestens 1990 angenommene<br />
Wert für zentral beheizte, tagsüber konstant erwärmte Wohnräume. (Technische<br />
Fortschritte in <strong>der</strong> Regelungstechnik bleiben unberücksichtigt.)<br />
Der Faktor beheizbare Wohnfläche umfasst die gesamte angemessene Wohnfläche.<br />
Es errechnet sich somit ein Wärmebedarf von 200 kWh je m² unabhängig von <strong>der</strong> Art.<br />
<strong>der</strong> Beheizung.<br />
0,125 kWh x 1.600 h x 1,00 m² = 200,0 kWh<br />
Eine Differenzierung und Beschränkung auf Wohnräume und damit <strong>der</strong> Ausschluss von<br />
Schlaf- und Nebenräumen erfolgt nicht.<br />
Die längere Aufenthaltsdauer nicht erwerbstätiger Menschen in <strong>der</strong> Wohnung im Vergleich<br />
zu Erwerbstätigen wird dadurch berücksichtigt.<br />
Der konkrete Heizbedarf wird durch die Heizenergieart (Heizwert) und die Effizienz (Wirkungsgrad)<br />
<strong>der</strong> Heizungsanlage bestimmt.<br />
Der Heizwert ist die Energie, die bei einer vollständigen Verbrennung abgegeben wird und<br />
ist die Maßeinheit für die in einem Brennstoff enthaltene Wärmeenergie. Für Heizöl ist gem.<br />
§ 9 HeizkostenV ein Heizwert von 10,0 KWh/l anzunehmen. Die Heizwerte <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Brennstoffe wurden <strong>der</strong> Literatur entnommen.<br />
30 Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Nr. 60, 2. Auflage 1990<br />
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