Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
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<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
<strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft<br />
und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW<br />
(www.stadtwerke-Ahlen.de; www.gaspreisrechner.net; www.gaspreis-vergleich.com). In den<br />
Fällen in denen keine zentrale Warmwasserversorgung erfolgt, die Wohnung sehr klein und<br />
gut wärmeisoliert ist, liegt dieser Anteil bei bis zu 10 % <strong>der</strong> gesamten Gaskosten.<br />
Soweit in den Vorauszahlungen für die Heizkosten Beträge für die Kochfeuerung enthalten<br />
sind, wird daher davon ausgegangen, dass 6 % <strong>der</strong> Kosten auf die Kochfeuerung entfallen.<br />
In einem ersten Schritt sind 6 % <strong>der</strong> Gaskosten als Kochfeuerungskosten zu ermitteln. In<br />
einem zweiten Schritt ist festzulegen, in welchem Umfang Kosten für Kochfeuerung in den<br />
Regelbedarfen aller Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaft enthalten sind. Der für die Leistungsberechtigten<br />
günstigere Betrag ist abzusetzen.<br />
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