Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
<strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft<br />
und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW<br />
E. Heizkostenabrechnung<br />
Die Leistungsbezieher sind <strong>zur</strong> Vorlage <strong>der</strong> Heizkostenabrechnung schriftlich aufzufor<strong>der</strong>n.<br />
Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind,<br />
min<strong>der</strong>n die nach dem Monat <strong>der</strong> Rückzahlung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gutschrift entstehenden Aufwendungen.<br />
Siehe V. Rückzahlungen und Guthaben.<br />
F. Heizkostenabschläge<br />
Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Berechnung <strong>der</strong> Angemessenheit<br />
<strong>der</strong> konkret geltend gemachten tatsächlichen Heizkosten <strong>der</strong> vom Deutschen Mieterbund<br />
bundesweit ermittelte Heizkostenspiegel zu Grunde zu legen. Grenzwert für die Angemessenheit<br />
von Heizkosten ist das Produkt aus dem Wert, <strong>der</strong> auf "extrem hohe" Heizkosten<br />
bezogen auf den jeweiligen Energieträger und die Größe <strong>der</strong> Wohnanlage hindeutet (rechte<br />
Spalte), und dem Wert, <strong>der</strong> sich für den Haushalt des Sozialleistungsempfängers als abstrakt<br />
angemessene Wohnfläche ergibt.<br />
Heizkostenspiegel werden für die Energiearten Gas und Öl erstellt. Für alle an<strong>der</strong>en Heizenergiearten<br />
und für Wohnungen in Gebäuden mit einer Gesamtwohnfläche von weniger<br />
als 100 m² ist die Prüfung <strong>der</strong> Angemessenheit auf Basis <strong>der</strong> Empfehlungen des Deutschen<br />
Vereins vorzunehmen. Dafür ist es erfor<strong>der</strong>lich regelmäßig die aktuellen Tarife <strong>der</strong> Heizenergieanbieter<br />
zu ermitteln und die Daten <strong>der</strong> <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Berechnungstabelle vor<br />
Ort zu pflegen. (Forum SGB \ Vordrucke und Formulare \ KDU \ Berechnungstabellen).<br />
Soweit die Abschläge den ermittelten Grenzwert überschreiten, besteht Anlass für die Annahme,<br />
dass diese Kosten unangemessen hoch i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind.<br />
G. Schuldenübernahme<br />
Bei Einstellung <strong>der</strong> Lieferungen ist zu prüfen, ob durch ein Verfahren im ordentlichen<br />
Rechtswege auf die §§ 935, 940 i.V.m. § 937 Abs. 2 ZPO <strong>zur</strong>ückgegriffen werden kann.<br />
Leistungsbeziehende nach dem SGB II haben analog den Bestimmungen des § 23 Abs.1<br />
SGB II, <strong>zur</strong> Begleichung <strong>der</strong> Schulden vorrangig auch das nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 (Freibetrag)<br />
geschützte Vermögen einzusetzen.<br />
Die Übernahme von Schulden für Heizung ist gem. § 22 Abs. 5 SGB II nur möglich, wenn die<br />
dadurch entstandene Notlage in ihrer Schwere dem Verlust <strong>der</strong> Unterkunft gleichkommt.<br />
Eine <strong>der</strong>artige Leistung kann insbeson<strong>der</strong>e in Frage kommen bei <strong>der</strong> Übernahme von Schulden<br />
für Heizkosten, Strom- und Gasrückständen, wenn ohne eine Schuldentilgung die Energiequelle<br />
abgeschaltet o<strong>der</strong> – bei einem Umzug – ein Neuanschluss abgelehnt würde und<br />
dadurch eine gesundheitliche Gefährdung von im Haushalt lebenden Personen, vor allem<br />
Kleinkin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> kranken bzw. behin<strong>der</strong>ten Personen zu erwarten ist.<br />
Der Leistungsträger darf, selbst wenn die nachfragende Person durch eine Energiesperre an<br />
die unterste Grenze einer menschenwürdigen Lebensführung gedrängt wird, vorübergehend<br />
die Übernahme <strong>der</strong> Energiekosten verweigern, sofern die physische Existenz <strong>der</strong> Person<br />
27