Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve
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<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
<strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft<br />
und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW<br />
Brennstoff<br />
Heizwerte<br />
Umrechnung<br />
Wirkungsgrad<br />
Heizungsanlage<br />
Mengenbedarf Verkaufseinheit<br />
Brennholz mittel ( 1Rm = 450<br />
kg) 4,20 kWh/kg 70% 6.122 kg 12,24 m³<br />
Heizöl EL 10,0 kWh/l 90% 2.000 l 2.000 l<br />
Braunkohlebriketts 5,60 kWh/kg 80% 4.018 kg 80,4 Ztr.<br />
Anthrazitnuss 3 9,02 kWh/kg 80% 2.494 kg 49,9 Ztr.<br />
Nahwärme ohne 100% 18.000,0 kWh 18.000,0 kWh<br />
Holzpellets 4,70 kWh/kg 88% 4.352 kg 4,352 t<br />
Propangas 12,87 kWh/kg 100% 1.399 kg 1.399 kg<br />
Flüssiggas 6,60 kWh/l 90% 3.030 l 3.030 kg<br />
Strom Nachtspeicher 1-Zähler ohne 100% 18.000,0 kWh 18.000,0 kWh<br />
Strom Nachtspeicher 2-Zähler ohne 100% 18.000,0 kWh 18.000,0 kWh<br />
Wärmepumpe Luft ohne 300% 6.000 kwh 6.000,0 kWh<br />
Wärmepumpe Boden ohne 400% 4.500 kwh 4.500,0 kWh<br />
Gas ohne 90% 20.000 kwh 20.000,0 kWh<br />
Der Faktor Wirkungsgrad <strong>der</strong> Heizungsanlage war nach den Empfehlungen des Deutschen<br />
Vereins von 1990 mit 0,7 anzunehmen. Die erheblich verschärften Abgasnormen und<br />
<strong>der</strong> daraus resultierende Zwang zu mo<strong>der</strong>nen und effektiven Heizungsanlagen haben den<br />
Wirkungsgrad erheblich verbessert. Nach <strong>der</strong> Literatur liegt <strong>der</strong> Wirkungsgrad zwischen 0,9<br />
und 1,1 (Heizungsanlagen mit Brennwerttechnik). Die Berücksichtigung eines Wirkungsgrades<br />
von 0,9 für Gas- und Ölheizungen ist sachgerecht. Der Wirkungsgrad an<strong>der</strong>er Heizungsanlagen<br />
wurde <strong>der</strong> Literatur entnommen.<br />
Nur bei nachgewiesenen Abweichungen beim Wirkungsgrad sind entsprechende Anpassungen<br />
vorzunehmen.<br />
B. Bundesweiter Heizkostenspiegel<br />
Eklatant kostspieliges o<strong>der</strong> unwirtschaftliches Heizen ist auch vom Grundsicherungsträger<br />
nicht zu finanzieren. Anhaltspunkte dafür, dass die Heizkosten unangemessen hoch sind,<br />
können sich insbeson<strong>der</strong>e daraus ergeben, dass die tatsächlich anfallenden Kosten die<br />
durchschnittlich aufgewandten Kosten aller Verbraucher für eine Wohnung <strong>der</strong> den abstrakten<br />
Angemessenheitskriterien entsprechenden Größe signifikant überschreiten. Zur Bestimmung<br />
eines solchen Grenzwertes ist es für den Regelfall einer mit Öl o<strong>der</strong> Erdgas beheizten<br />
Wohnung möglich, die von <strong>der</strong> co2online gGmbH in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund<br />
erstellten und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
geför<strong>der</strong>ten "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen<br />
Trägers fehlen - den "Bundesweiten Heizspiegel" heranzuziehen.<br />
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