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Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve

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<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

<strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft<br />

und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW<br />

Anlage 5 - Verhandlungsnie<strong>der</strong>schrift Heizkosten<br />

Verhandlungsnie<strong>der</strong>schrift<br />

Es erscheint (HB) und erklärt Folgendes:<br />

Ich habe am (DATUM) Leistungen <strong>zur</strong> Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beantragt. Von <strong>der</strong><br />

Stadt/Gemeinde (KOMMUNE) -Jobcenter im <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>- wurde ich wie folgt unterrichtet:<br />

1. Da die Bedarfe für Heizung nach dem SGB II aus Steuergel<strong>der</strong>n aufgebracht werden, bin ich gehalten,<br />

sparsam zu heizen. Um ein möglichst sparsames Heizverhalten sicherstellen zu können, wurde mir<br />

das "Merkblatt <strong>zur</strong> Senkung <strong>der</strong> Heizkosten" <strong>zur</strong> Beachtung ausgehändigt.<br />

2. Die Abschlagszahlungen für die Heizung, welche an den Vermieter / das Energieversorgungsunternehmen<br />

zu entrichten sind, werden im Rahmen <strong>der</strong> Leistungen <strong>zur</strong> Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

nach dem SGB II in angemessener Höhe übernommen. Dabei wird ein evtl. 2-monatlich fälliger Abschlag<br />

auf den Monat umgerechnet und zusammen mit den übrigen Grundsicherungsleistungen<br />

überwiesen. Falls in den Heizkosten Anteile für die Warmwasserversorgung enthalten sind, werden<br />

die angemessenen Warmwasserkosten im Rahmen <strong>der</strong> Bedarfe für Heizung berücksichtigt<br />

3. Ich werde unbedingt dafür sorgen, dass die vorgegebenen Abschlagszahlungen pünktlich und regelmäßig<br />

in voller Höhe an den Vermieter bzw. das Versorgungsunternehmen entrichtet werden.<br />

4. Ich verpflichte mich, alle Än<strong>der</strong>ungen in meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich<br />

mitzuteilen. Zur Prüfung <strong>der</strong> tatsächlich entstandenen Heizkosten verpflichte ich mich, t die<br />

Jahresendabrechnung unverzüglich (spätestens 4 Wochen) nach <strong>der</strong>en Erhalt vorzulegen (§§ 60 ff.<br />

SGB X).<br />

Ich wurde darüber informiert, dass eventuell entstandene Überzahlungen, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />

bereits gewährter Heizkosten, <strong>zur</strong>ückgefor<strong>der</strong>t bzw. mit den laufenden Aufwendungen für die Unterkunft<br />

und Heizung verrechnet werden.<br />

5. Eine Ausfertigung dieser Erklärung sowie des Merkblattes <strong>zur</strong> Senkung <strong>der</strong> Heizkosten wurden mir<br />

heute ausgehändigt.<br />

6. Ich nutze folgende Energiearten:<br />

für Erdgas Heizöl Strom/Nachtspeicherstrom<br />

Heizung<br />

Warmwasser<br />

Kochfeuerung<br />

Brikett/Brechkoks/Holz<br />

an<strong>der</strong>es<br />

Heizmaterial<br />

7. Bei angemessenen Heizkosten:<br />

Ich bin darüber belehrt worden, dass meine <strong>der</strong>zeitigen Heizkosten unter dem aktuell maßgeblichen<br />

Grenzwert in Höhe von _________ Kw/h, <strong>zur</strong> Zeit _______€ monatlich liegen und nur bis <strong>zur</strong> Höhe<br />

dieses Wertes als angemessen gelten.<br />

Bei Überschreitung <strong>der</strong> angemessenen Heizkosten:<br />

Ich bin darüber belehrt worden, dass meine <strong>der</strong>zeitigen Heizkosten über dem maßgeblichen Grenzwert<br />

in Höhe von _________ Kw/h, <strong>zur</strong> Zeit _______€ monatlich liegen und daher als unangemessen<br />

gelten.<br />

Hierfür kann ich folgende –nicht von mir zu vertretende- Gründe benennen:<br />

Datum:<br />

v.g.u.<br />

geschlossen<br />

________________________<br />

___________________________<br />

70

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