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Ergänzende Regelungen zur Arbeitshilfe „Kosten der ... - Kreis Kleve

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<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

<strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft<br />

und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW<br />

Vordrucke<br />

Anlage 2 - Merkblatt<br />

Merkblatt<br />

über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

für Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende<br />

Auf Grund des Sozialgesetzbuches II – Grundsicherung für Arbeitsuchende - sind Leistungen<br />

für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Anerkennungsfähig sind allerdings nur die<br />

angemessenen Aufwendungen.<br />

Der angemessene Bedarf für Unterkunft ist entsprechend <strong>der</strong> Rechtsprechung des Bundessozialgerichts<br />

(BSG) unter Zugrundelegung <strong>der</strong> sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen<br />

Verfahren zu ermitteln:<br />

1. Zunächst ist die angemessene Wohnungsgröße zu bestimmen.<br />

2. Alsdann ist <strong>der</strong> maßgebliche örtliche Vergleichsraum festzulegen.<br />

3. Im nächsten Schritt ist unter Berücksichtigung des angemessenen einfachen Wohnungsstandards<br />

festzustellen, welche Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche für<br />

die angemessene Wohnungsgröße auf dem Wohnungsmarkt des maßgeblichen Vergleichsraumes<br />

zu zahlen ist, um die nach <strong>der</strong> Produkttheorie angemessene Nettokaltmiete<br />

zu ermitteln.<br />

4. Zu <strong>der</strong> Nettokaltmiete sind noch die abstrakten kalten Betriebskosten hinzu<strong>zur</strong>echnen.<br />

Zu 1. Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach Nr. 8.2 <strong>der</strong> Wohnraumnutzungsbestimmungen<br />

des Landes NRW. Danach gelten folgende Wohnflächen als angemessen:<br />

Für Alleinstehende eine Gesamtwohnfläche von 50 qm, für zwei Personen eine Gesamtwohnfläche<br />

von 65 qm, für drei Personen eine Gesamtwohnfläche von 80 qm, für<br />

vier Personen eine Gesamtwohnfläche von 95 qm. Für weitere Familienangehörige erhöht<br />

sich die Wohnfläche um je 15 qm Wohnraum.<br />

Zu 2. Der maßgebliche örtliche Vergleichsraum ist die jeweilige Gemeinde.<br />

Zu 3. Nach <strong>der</strong> ständigen Rechtsprechung des BSG haben Empfänger von Transferleistungen<br />

Anspruch auf Wohnungen die einen im unteren Marktsegment liegenden Wohnungsstandard<br />

aufweisen, <strong>der</strong> hinsichtlich Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen<br />

und grundlegenden Bedürfnissen genügt<br />

Die diesem einfachen Wohnungsstandard angemessene Kaltmiete ist nach <strong>der</strong> Miete<br />

am Wohnort zu ermitteln.<br />

Alle Städte und Gemeinden des <strong>Kreis</strong>es <strong>Kleve</strong> verfügen über einen Mietspiegel. Um<br />

ein genügend großes Angebot an Wohnungen im unteren Segment des Wohnungsmarktes<br />

zu ermöglichen, erfolgt die Festsetzung des abstrakt angemessenen Mietpreises<br />

auf Basis <strong>der</strong> Richtwerte o<strong>der</strong> des Mittelwertes <strong>der</strong> Baualtersklassen bis 2009 <strong>der</strong><br />

örtlichen Mietspiegel.<br />

Zu 4. Die abstrakt angemessenen Betriebskosten berechnen sich aus <strong>der</strong> angemessenen<br />

Wohnungsgröße und aus dem jeweils aktuellen vom Deutschen Mieterbund herausge-<br />

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