<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende <strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW Übersicht über die abstrakt angemessenen Mieten im <strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong> Abstrakt angemessene Mieten je m² bis 50 m² bis 65 m² bis 80 m² bis 95 m² bis 110 m² bis 125 m² bis 140 m² Bedburg-Hau 4,96 € 4,68 € 4,72 € 4,72 € 4,61 € 4,61 € 4,61 € Emmerich 5,73 € 5,57 € 5,38 € 5,38 € 4,67 € 4,67 € 4,67 € Gel<strong>der</strong>n 5,72 € 5,60 € 5,40 € 5,40 € 5,22 € 5,22 € 5,22 € Goch 5,63 € 5,23 € 5,04 € 4,74 € 4,74 € 4,74 € 4,74 € Issum 5,74 € 5,68 € 5,59 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € Kalkar 5,33 € 5,00 € 4,92 € 4,92 € 4,70 € 4,70 € 4,70 € Kerken 5,74 € 5,68 € 5,59 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € Kevelaer 5,53 € 5,17 € 5,05 € 5,05 € 4,70 € 4,70 € 4,70 € <strong>Kleve</strong> 6,03 € 5,87 € 5,55 € 5,55 € 5,49 € 5,49 € 5,49 € Kranenburg 5,59 € 4,66 € 4,55 € 4,55 € 4,17 € 4,17 € 4,17 € Rees 5,83 € 5,48 € 5,21 € 5,21 € 4,69 € 4,69 € 4,69 € Rheurdt 5,74 € 5,68 € 5,59 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € Straelen 5,22 € 5,29 € 5,12 € 5,12 € 4,59 € 4,59 € 4,59 € Uedem 5,38 € 5,05 € 4,89 € 4,89 € 4,63 € 4,63 € 4,63 € Wachtendonk 5,74 € 5,68 € 5,59 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € 5,52 € Weeze 5,20 € 4,77 € 4,87 € 4,87 € 4,55 € 4,55 € 4,55 € Abstrakt angemessene Bruttokaltmiete 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 Personen 7 Personen bis 50 m² bis 65 m² bis 80 m² bis 95 m² bis 110 m² bis 125 m² bis 140 m² Bedburg-Hau 343,50 € 428,35 € 530,40 € 629,85 € 717,20 € 815,00 € 912,80 € Emmerich 382,00 € 486,20 € 583,20 € 692,55 € 723,80 € 822,50 € 921,20 € Gel<strong>der</strong>n 381,50 € 488,15 € 584,80 € 694,45 € 784,30 € 891,25 € 998,20 € Goch 377,00 € 464,10 € 556,00 € 631,75 € 731,50 € 831,25 € 931,00 € Issum 382,50 € 493,35 € 600,00 € 705,85 € 817,30 € 928,75 € 1.040,20 € Kalkar 362,00 € 449,15 € 546,40 € 648,85 € 727,10 € 826,25 € 925,40 € Kerken 382,50 € 493,35 € 600,00 € 705,85 € 817,30 € 928,75 € 1.040,20 € Kevelaer 372,00 € 460,20 € 556,80 € 661,20 € 727,10 € 826,25 € 925,40 € <strong>Kleve</strong> 397,00 € 505,70 € 596,80 € 708,70 € 814,00 € 925,00 € 1.036,00 € Kranenburg 375,00 € 427,05 € 516,80 € 613,70 € 668,80 € 760,00 € 851,20 € Rees 387,00 € 480,35 € 569,60 € 676,40 € 726,00 € 825,00 € 924,00 € Rheurdt 382,50 € 493,35 € 600,00 € 705,85 € 817,30 € 928,75 € 1.040,20 € Straelen 356,50 € 468,00 € 562,40 € 667,85 € 715,00 € 812,50 € 910,00 € Uedem 364,50 € 452,40 € 544,00 € 646,00 € 719,40 € 817,50 € 915,60 € Wachtendonk 382,50 € 493,35 € 600,00 € 705,85 € 817,30 € 928,75 € 1.040,20 € Weeze 355,50 € 434,20 € 542,40 € 644,10 € 710,60 € 807,50 € 904,40 € 62
<strong>Kreis</strong> <strong>Kleve</strong>, Der Landrat als Träger <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitsuchende <strong>Ergänzende</strong> <strong>Regelungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>„Kosten</strong> <strong>der</strong> Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II“ des MAIS NRW Vordrucke Anlage 2 - Merkblatt Merkblatt über die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende Auf Grund des Sozialgesetzbuches II – Grundsicherung für Arbeitsuchende - sind Leistungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen. Anerkennungsfähig sind allerdings nur die angemessenen Aufwendungen. Der angemessene Bedarf für Unterkunft ist entsprechend <strong>der</strong> Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter Zugrundelegung <strong>der</strong> sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu ermitteln: 1. Zunächst ist die angemessene Wohnungsgröße zu bestimmen. 2. Alsdann ist <strong>der</strong> maßgebliche örtliche Vergleichsraum festzulegen. 3. Im nächsten Schritt ist unter Berücksichtigung des angemessenen einfachen Wohnungsstandards festzustellen, welche Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche für die angemessene Wohnungsgröße auf dem Wohnungsmarkt des maßgeblichen Vergleichsraumes zu zahlen ist, um die nach <strong>der</strong> Produkttheorie angemessene Nettokaltmiete zu ermitteln. 4. Zu <strong>der</strong> Nettokaltmiete sind noch die abstrakten kalten Betriebskosten hinzu<strong>zur</strong>echnen. Zu 1. Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach Nr. 8.2 <strong>der</strong> Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes NRW. Danach gelten folgende Wohnflächen als angemessen: Für Alleinstehende eine Gesamtwohnfläche von 50 qm, für zwei Personen eine Gesamtwohnfläche von 65 qm, für drei Personen eine Gesamtwohnfläche von 80 qm, für vier Personen eine Gesamtwohnfläche von 95 qm. Für weitere Familienangehörige erhöht sich die Wohnfläche um je 15 qm Wohnraum. Zu 2. Der maßgebliche örtliche Vergleichsraum ist die jeweilige Gemeinde. Zu 3. Nach <strong>der</strong> ständigen Rechtsprechung des BSG haben Empfänger von Transferleistungen Anspruch auf Wohnungen die einen im unteren Marktsegment liegenden Wohnungsstandard aufweisen, <strong>der</strong> hinsichtlich Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt Die diesem einfachen Wohnungsstandard angemessene Kaltmiete ist nach <strong>der</strong> Miete am Wohnort zu ermitteln. Alle Städte und Gemeinden des <strong>Kreis</strong>es <strong>Kleve</strong> verfügen über einen Mietspiegel. Um ein genügend großes Angebot an Wohnungen im unteren Segment des Wohnungsmarktes zu ermöglichen, erfolgt die Festsetzung des abstrakt angemessenen Mietpreises auf Basis <strong>der</strong> Richtwerte o<strong>der</strong> des Mittelwertes <strong>der</strong> Baualtersklassen bis 2009 <strong>der</strong> örtlichen Mietspiegel. Zu 4. Die abstrakt angemessenen Betriebskosten berechnen sich aus <strong>der</strong> angemessenen Wohnungsgröße und aus dem jeweils aktuellen vom Deutschen Mieterbund herausge- 63
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