Programm 2/2010 - Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow ...
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Anmeldungen<br />
Für alle Veranstaltungen der KVHS ist eine Anmeldung bei<br />
unseren Geschäftsstellen in <strong>Uelzen</strong> oder <strong>Lüchow</strong> erforderlich.<br />
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, entweder formlos oder per<br />
Anmeldekarte (s. Vordruck letzte Seite), per Fax oder Email.<br />
Als verbindliche Anmeldung gilt auch die Unterschrift auf der<br />
bei Kursbeginn zu unterschreibenden Kursliste. In Ausnahmefällen<br />
nimmt die KVHS telefonische Anmeldungen entgegen.<br />
Es erfolgt grundsätzlich keine Bestätigung der Anmeldung.<br />
Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung<br />
nicht wie ausgedruckt stattfindet oder der Kurs bereits belegt<br />
ist. Bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubsveranstaltungen erhalten<br />
Sie eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.<br />
Telefonische oder schriftliche Anmeldungen sind verbindlich<br />
und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr.<br />
Die Kursgebühr wird auch dann fällig, wenn der Kurs, für<br />
den eine Anmeldung erfolgte, nicht besucht wird und die<br />
Anmeldung nicht rechtzeitig storniert wurde.<br />
Kurswechsel<br />
Wenn Sie von einem Kurs in einen anderen wechseln wollen,<br />
so teilen Sie dies umgehend einer der beiden Geschäftsstellen<br />
mit, andernfalls ist Ihre Zahlung nicht richtig zuzuordnen<br />
und Sie müssen mit einer Mahnung rechnen.<br />
Abmeldungen<br />
Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich an eine der beiden<br />
Geschäftsstellen zu richten. Abmeldungen bei der Dozentin/dem<br />
Dozenten sind nicht wirksam.<br />
Beim Rücktritt von Exkursionen, Bildungsurlaubsseminaren,<br />
Wochenseminaren (montags–freitags) oder Wochenendkursen<br />
können die Gebühren nur dann erlassen bzw. zurückerstattet<br />
werden, wenn eine schriftliche Abmeldung 7 Tage<br />
vor dem Beginn der Veranstaltung vorliegt. Bei Rücktritt von<br />
Wochenendexkursionen und Studienreisen gelten die Stornogebühren<br />
der beauftragten Reiseunternehmen. Berechnen<br />
müssen wir Ihnen daher die Beträge, die uns von diesen Unternehmen<br />
in Rechnung gestellt werden.<br />
Bei Rücktritt von anderen Kursen muss eine schriftliche Abmeldung<br />
vor dem zweiten Kurstermin erfolgen, andernfalls<br />
können Gebühren nicht erlassen werden. Sollten Sie später<br />
den Kursbesuch abbrechen, so ist weder eine Gebührenrückerstattung<br />
noch eine Stornierung der Gebühren möglich. Die<br />
KVHS erstattet jedoch anteilig, wenn sich in der ersten Hälfte<br />
der Veranstaltung ergibt, dass ein(e) Teilnehmer/in aus von<br />
ihm/ihr nicht zu vertretenen Gründen (insbesondere längere<br />
Krankheit oder nachzuweisende berufliche Verpflichtungen)<br />
nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teil zu nehmen.<br />
Gebühren<br />
Für die Richtigkeit der im <strong>Programm</strong>heft genannten Gebühren<br />
wird keine Gewähr übernommen.<br />
Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im <strong>Programm</strong>heft<br />
ausgedruckt und können neben der reinen Kursgebühr auch<br />
Teilnahmebedingungen<br />
anteilige Kosten für Mieten etc. erhalten. Kosten für Lernmittel,<br />
Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten sind<br />
regelmäßig nicht in den Veranstaltungsgebühren erhalten und<br />
fallen zusätzlich an.<br />
Gebührenzahlung<br />
Sie können die Kursgebühr per Lastschriftverfahren bezahlen,<br />
ansonsten erhalten Sie zu Kursbeginn einen Überweisungsträger.<br />
Die Kursgebühr ist unaufgefordert innerhalb von<br />
14 Tagen zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:<br />
Sparkasse <strong>Uelzen</strong> <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg, BLZ 5850 0,<br />
Kto. Nr. 7 7.<br />
Bei Überweisung müssen Kurs-Nummer, Kurstitel und<br />
der Name des Teilnehmers vollständig angegeben sein,<br />
da die Überweisung sonst nicht zuzuordnen ist.<br />
Bei längerfristigen Lehrgängen können Ratenzahlungsverträge<br />
vereinbart werden.<br />
Gebührenermäßigung<br />
Anträge auf Ermäßigung der Teilnehmergebühr sind mit der<br />
Anmeldung unter Beifügung eines Beleges zu stellen. Über<br />
die Ermäßigung entscheiden ausschließlich die KVHS-Geschäftsstellen.<br />
Die Anträge sind innerhalb einer Woche nach dem Beginn<br />
der besuchten Veranstaltung einzureichen.<br />
Für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende<br />
und Rentner bis zu einer monatlichen Rente von<br />
600,00 a beträgt die Ermäßigung 25 %, für Empfänger von<br />
Grundsicherung 50 % auf die Kursgebühr. Auf weitere Kurslisten<br />
Verwaltungsgebühr (z. B. anteilige Miete, Lehrmittel usw.)<br />
kann keine Ermäßigung gewährt werden.<br />
Von Ermäßigungen ausgenommen sind EDV-Kurse, längerfristige<br />
abschlussbezogene Lehrgänge, Vorbereitungslehrgänge<br />
zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen,<br />
Vortrags- und Einzelveranstaltungen sowie Studienreisen.<br />
<strong>Programm</strong>änderung<br />
Um die Veranstaltungen stattfinden lassen zu können, ist in<br />
der Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen notwendig.<br />
Die KVHS behält sich vor, Termine zu verlegen und<br />
Veranstaltungen abzusetzen. Bei der Absage einer Veranstaltung<br />
werden bereits gezahlte Gebühren zurück erstattet.<br />
Versicherung und Haftung<br />
Für Teilnehmer/innen wird Deckungsschutz im Rahmen der<br />
Schülerunfallschäden gewährt. Ausgenommen sind Teilnehmer/innen<br />
an sportlichen Veranstaltungen. Die KVHS übernimmt<br />
keinerlei Haftung für den Verlust von Kleidungsstücken,<br />
Geld etc.<br />
Datenschutz<br />
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir computergestützt<br />
arbeiten. Die Daten werden ausschließlich für VHS<br />
Zwecke zur organisatorischen Abwicklung und zu statischen<br />
Zwecken erfasst.