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Programm 2/2010 - Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow ...

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Anmeldungen<br />

Für alle Veranstaltungen der KVHS ist eine Anmeldung bei<br />

unseren Geschäftsstellen in <strong>Uelzen</strong> oder <strong>Lüchow</strong> erforderlich.<br />

Die Anmeldung erfolgt schriftlich, entweder formlos oder per<br />

Anmeldekarte (s. Vordruck letzte Seite), per Fax oder Email.<br />

Als verbindliche Anmeldung gilt auch die Unterschrift auf der<br />

bei Kursbeginn zu unterschreibenden Kursliste. In Ausnahmefällen<br />

nimmt die KVHS telefonische Anmeldungen entgegen.<br />

Es erfolgt grundsätzlich keine Bestätigung der Anmeldung.<br />

Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung<br />

nicht wie ausgedruckt stattfindet oder der Kurs bereits belegt<br />

ist. Bei Anmeldungen zu Bildungsurlaubsveranstaltungen erhalten<br />

Sie eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.<br />

Telefonische oder schriftliche Anmeldungen sind verbindlich<br />

und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr.<br />

Die Kursgebühr wird auch dann fällig, wenn der Kurs, für<br />

den eine Anmeldung erfolgte, nicht besucht wird und die<br />

Anmeldung nicht rechtzeitig storniert wurde.<br />

Kurswechsel<br />

Wenn Sie von einem Kurs in einen anderen wechseln wollen,<br />

so teilen Sie dies umgehend einer der beiden Geschäftsstellen<br />

mit, andernfalls ist Ihre Zahlung nicht richtig zuzuordnen<br />

und Sie müssen mit einer Mahnung rechnen.<br />

Abmeldungen<br />

Abmeldungen sind grundsätzlich schriftlich an eine der beiden<br />

Geschäftsstellen zu richten. Abmeldungen bei der Dozentin/dem<br />

Dozenten sind nicht wirksam.<br />

Beim Rücktritt von Exkursionen, Bildungsurlaubsseminaren,<br />

Wochenseminaren (montags–freitags) oder Wochenendkursen<br />

können die Gebühren nur dann erlassen bzw. zurückerstattet<br />

werden, wenn eine schriftliche Abmeldung 7 Tage<br />

vor dem Beginn der Veranstaltung vorliegt. Bei Rücktritt von<br />

Wochenendexkursionen und Studienreisen gelten die Stornogebühren<br />

der beauftragten Reiseunternehmen. Berechnen<br />

müssen wir Ihnen daher die Beträge, die uns von diesen Unternehmen<br />

in Rechnung gestellt werden.<br />

Bei Rücktritt von anderen Kursen muss eine schriftliche Abmeldung<br />

vor dem zweiten Kurstermin erfolgen, andernfalls<br />

können Gebühren nicht erlassen werden. Sollten Sie später<br />

den Kursbesuch abbrechen, so ist weder eine Gebührenrückerstattung<br />

noch eine Stornierung der Gebühren möglich. Die<br />

KVHS erstattet jedoch anteilig, wenn sich in der ersten Hälfte<br />

der Veranstaltung ergibt, dass ein(e) Teilnehmer/in aus von<br />

ihm/ihr nicht zu vertretenen Gründen (insbesondere längere<br />

Krankheit oder nachzuweisende berufliche Verpflichtungen)<br />

nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teil zu nehmen.<br />

Gebühren<br />

Für die Richtigkeit der im <strong>Programm</strong>heft genannten Gebühren<br />

wird keine Gewähr übernommen.<br />

Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im <strong>Programm</strong>heft<br />

ausgedruckt und können neben der reinen Kursgebühr auch<br />

Teilnahmebedingungen<br />

anteilige Kosten für Mieten etc. erhalten. Kosten für Lernmittel,<br />

Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten sind<br />

regelmäßig nicht in den Veranstaltungsgebühren erhalten und<br />

fallen zusätzlich an.<br />

Gebührenzahlung<br />

Sie können die Kursgebühr per Lastschriftverfahren bezahlen,<br />

ansonsten erhalten Sie zu Kursbeginn einen Überweisungsträger.<br />

Die Kursgebühr ist unaufgefordert innerhalb von<br />

14 Tagen zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:<br />

Sparkasse <strong>Uelzen</strong> <strong>Lüchow</strong>-Dannenberg, BLZ 5850 0,<br />

Kto. Nr. 7 7.<br />

Bei Überweisung müssen Kurs-Nummer, Kurstitel und<br />

der Name des Teilnehmers vollständig angegeben sein,<br />

da die Überweisung sonst nicht zuzuordnen ist.<br />

Bei längerfristigen Lehrgängen können Ratenzahlungsverträge<br />

vereinbart werden.<br />

Gebührenermäßigung<br />

Anträge auf Ermäßigung der Teilnehmergebühr sind mit der<br />

Anmeldung unter Beifügung eines Beleges zu stellen. Über<br />

die Ermäßigung entscheiden ausschließlich die KVHS-Geschäftsstellen.<br />

Die Anträge sind innerhalb einer Woche nach dem Beginn<br />

der besuchten Veranstaltung einzureichen.<br />

Für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende<br />

und Rentner bis zu einer monatlichen Rente von<br />

600,00 a beträgt die Ermäßigung 25 %, für Empfänger von<br />

Grundsicherung 50 % auf die Kursgebühr. Auf weitere Kurslisten<br />

Verwaltungsgebühr (z. B. anteilige Miete, Lehrmittel usw.)<br />

kann keine Ermäßigung gewährt werden.<br />

Von Ermäßigungen ausgenommen sind EDV-Kurse, längerfristige<br />

abschlussbezogene Lehrgänge, Vorbereitungslehrgänge<br />

zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen,<br />

Vortrags- und Einzelveranstaltungen sowie Studienreisen.<br />

<strong>Programm</strong>änderung<br />

Um die Veranstaltungen stattfinden lassen zu können, ist in<br />

der Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen notwendig.<br />

Die KVHS behält sich vor, Termine zu verlegen und<br />

Veranstaltungen abzusetzen. Bei der Absage einer Veranstaltung<br />

werden bereits gezahlte Gebühren zurück erstattet.<br />

Versicherung und Haftung<br />

Für Teilnehmer/innen wird Deckungsschutz im Rahmen der<br />

Schülerunfallschäden gewährt. Ausgenommen sind Teilnehmer/innen<br />

an sportlichen Veranstaltungen. Die KVHS übernimmt<br />

keinerlei Haftung für den Verlust von Kleidungsstücken,<br />

Geld etc.<br />

Datenschutz<br />

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir computergestützt<br />

arbeiten. Die Daten werden ausschließlich für VHS<br />

Zwecke zur organisatorischen Abwicklung und zu statischen<br />

Zwecken erfasst.

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