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148 Aufsätze BRAK-Mitt. 4/2007<br />

Brinkamp/Spillner, Mediation –Wann soll <strong>de</strong>r Anwalt dazu raten?<br />

hierin ein Nachteil liegt, ist Ansichtssache. Oft genug wird auf<br />

die Durchsetzung eines Anspruchs verzichtet, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Rechtsinhaber<br />

imGrun<strong>de</strong> nicht so viel be<strong>de</strong>utet, dass ernicht „leichten<br />

Herzens“ darauf verzichten kann. In einem streitigen Verfahren<br />

fällt dies erfahrungsgemäß schwerer. Einerseits haben<br />

sich die Fronten bis zum Gütetermin <strong>de</strong>s§278 Abs. 5ZPO verhärtet,<br />

an<strong>de</strong>rerseits droht die negative Kostenfolge.<br />

Dieses Risiko wird erheblich verringert, wenn <strong>de</strong>r Mediant im<br />

Mediationsverfahren anwaltlich begleitet o<strong>de</strong>r unterstützt<br />

wird. 7 Der Anwalt kann ihm darüber hinaus auch <strong>de</strong>n Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Rechtsordnung darstellen, an <strong>de</strong>m sich in<strong>de</strong>r Mediation zu<br />

erarbeiten<strong>de</strong> Lösungen orientieren können. ImRegelfall wird<br />

<strong>de</strong>r Mediant diesen Rahmen nicht verlassen, um nicht z.B. Vereinbarungen<br />

zutreffen, die keinen vollstreckungsfähigen Inhalt<br />

haben. 8<br />

Als vorteilig erweist sich dabei inaller Regel, dass ein Mediationsverfahren<br />

zügiger durchgeführt wer<strong>de</strong>n kann als eine außergerichtliche<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzung o<strong>de</strong>r gar ein streitiges Gerichtsverfahren<br />

und zu<strong>de</strong>m in vielen Fällen kostengünstiger ist<br />

als dieses. 9<br />

Nachteilig ist eine Mediation dann, wenn sie scheitert und <strong>de</strong>r<br />

Gerichtsweg beschritten wer<strong>de</strong>n muss. Die Kosten <strong>de</strong>s Mediationsverfahrens<br />

können <strong>de</strong>r unterlegenen Partei nach §91ZPO<br />

nicht auferlegt wer<strong>de</strong>n, dasie nicht zu<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>s Rechtsstreites<br />

zählen. Erschwerend kann hinzukommen, dass <strong>de</strong>r<br />

Gegner trotz <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rs lauten<strong>de</strong>n Vereinbarung imMediationsvertrag<br />

vertrauliche Informationen offen legt.<br />

4. Vorschlag einer Mediation durch <strong>de</strong>n Gegner<br />

Nicht auszuschließen ist, dass die an<strong>de</strong>re Konfliktpartei o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Anwalt im Laufe <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung ein Mediationsverfahren<br />

vorschlägt. Die Reaktion <strong>de</strong>s eigenen Mandanten<br />

darauf wird meistens von <strong>de</strong>r Bewertung eines solchen Vorschlages<br />

durch <strong>de</strong>n Anwalt abhängen, essei <strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r<br />

Mandant sich selbst Informationen über dieses Verfahren beschafft<br />

(hat) o<strong>de</strong>r genügend Kenntnis hierüber besitzt.<br />

Der Vorschlag einer Mediation darf nicht als Zeichen <strong>de</strong>s Zugeständnisses<br />

einer schwachen eigenen Position verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Wer ein Mediationsverfahren anbietet, macht <strong>de</strong>utlich,<br />

dass er mit<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Streitparteiauch künftig persönlich o<strong>de</strong>r<br />

geschäftlich verbun<strong>de</strong>n ist bzw. bleiben möchte. Ein Gerichtsverfahren,<br />

das mit einem Urteil en<strong>de</strong>t, schafft Gewinner und<br />

Verlierer. Der Gewinner, <strong>de</strong>r erst durch Prozessieren o<strong>de</strong>r gar<br />

Vollstrecken zu seinem Recht gekommen ist, verspürt wenig Interesse,<br />

mit <strong>de</strong>m Unterlegenen noch Geschäfte zu machen.<br />

Gleiches gilt für <strong>de</strong>n Verlierer. Eine erfolgreiche Mediation stellt<br />

dagegen die geschäftliche Beziehung, <strong>de</strong>ren Belastungsfähigkeit<br />

zuvor durch einen Streit stark beansprucht wor<strong>de</strong>n war, auf<br />

eine tragfähigere Grundlage: Mediation schafft Zukunft.<br />

Wird dies <strong>de</strong>m eigenen Mandanten <strong>de</strong>utlich und will auch er<br />

die geschäftliche Beziehung aufrechterhalten o<strong>de</strong>r gar intensivieren,<br />

stimmt erdaher regelmäßig einem Mediationsverfahren<br />

zu.<br />

5. Vorschlag einer Mediation durch das Gericht<br />

7Ausführlich Brandt/Becker,FF2006, 300 ff.<br />

8Vgl. Henssler, ZKM 2006, 132 (133).<br />

9Vgl. die Untersuchung von Monßen ,KammerMitteilungen RAK Düsseldorf<br />

2006, 251 ff.<br />

10 Vgl. nur Weber,ZKM 2005, 53.<br />

Immer mehr Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r führen gerichtsinterne Mediationen<br />

durch. 10 Der Verfahrensablauf ist dabei in aller Regel i<strong>de</strong>ntisch:<br />

11 Nach Eingang <strong>de</strong>r Klagebegründung gibt <strong>de</strong>r gesetzliche<br />

Richter die Akte an <strong>de</strong>n „Richtermediator“ ab, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Vorgang<br />

auf Geeignetheit für ein Mediationsverfahren prüft.<br />

Kommt er zu <strong>de</strong>m Schluss, dass eine Mediation sinnvoll ist,<br />

setzt ersich telefonisch mit <strong>de</strong>n Anwälten bei<strong>de</strong>r Parteien in<br />

Verbindung und schlägt ihnen einen kurzfristigen Termin zur<br />

Durchführung einer Mediation vor. Stimmen bei<strong>de</strong> Seiten zu,<br />

fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Termin statt, <strong>de</strong>r in<strong>de</strong>r Regel zeitlich auf maximal<br />

drei Stun<strong>de</strong>n befristet ist. Kommt es zu keiner Einigung und<br />

steht diese auch nicht unmittelbar bevor, so wird die Akte wie<strong>de</strong>r<br />

an <strong>de</strong>n gesetzlichen Richter zurückgegeben, <strong>de</strong>r dann das<br />

Verfahren entsprechend <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r ZPO weiterführt.<br />

Je<strong>de</strong>r Anwalt wird sich <strong>de</strong>shalb nicht nur darauf einstellen müssen,<br />

dass auch in „seinem“ Gerichtsbezirk o<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sland<br />

solche Möglichkeiten geschaffen wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn dass er –<br />

wird er in einem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland o<strong>de</strong>r Gerichtsbezirk tätig<br />

–mit einem solchen Vorschlag konfrontiert wer<strong>de</strong>n wird.<br />

Das gerichtliche Mediationsgespräch fin<strong>de</strong>t inAnwesenheit <strong>de</strong>r<br />

Parteien und ihrer Anwälte statt. Somit können auftreten<strong>de</strong><br />

Rechtsfragen sofort erörtert wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rs als ineiner Mediation<br />

außerhalb eines Gerichtsverfahrens stehen die Beteiligten<br />

hier jedoch unter einem von außen gesetzten Zeitdruck, <strong>de</strong>r<br />

später Probleme schaffen kann. 12 Die Freiwilligkeit, die ebenfalls<br />

grundlegen<strong>de</strong>s Kennzeichen einer Mediation ist, ist hier<br />

nur eingeschränkt vorhan<strong>de</strong>n. Unklar ist, wie sich die Ablehnung<br />

einer Mediation auf die weitere Behandlung <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

durch <strong>de</strong>n gesetzlichen Richter auswirkt.<br />

Auch kann <strong>de</strong>r Einsatz eines Richters als Mediator Zweifel an<br />

<strong>de</strong>ssen Neutralität wecken, selbst wenn <strong>de</strong>utlich ist, dass <strong>de</strong>r<br />

„Richtermediator“ nicht <strong>de</strong>r gesetzliche Richter ist und esauch<br />

im Nachhinein nicht wer<strong>de</strong>n kann. Dem Misstrauen mancher<br />

Parteien über „kurze Dienstwege“ innerhalb <strong>de</strong>s Gerichts sollte<br />

<strong>de</strong>r Anwalt argumentativ begegnen. Kann erdies mangels hinreichen<strong>de</strong>r<br />

Kenntnisse über Mediationsverfahren nicht, wird er<br />

hiervon abraten.<br />

Ein grundsätzliches Abraten von einer gerichtlichen Mediation<br />

ist aber nicht angebracht. Einerseits verschließt man <strong>de</strong>r eigenen<br />

Partei die Möglichkeit, sich einvernehmlich zu einigen,<br />

und an<strong>de</strong>rerseits muss befürchtet wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Rechtsstreit<br />

zur Mediation abgeben<strong>de</strong> Richter alles an<strong>de</strong>re als hocherfreut<br />

sein wird, binnen kurzer Zeit die Akte wie<strong>de</strong>r auf seinem<br />

Tisch zuhaben. Mit <strong>de</strong>r Ablehnung <strong>de</strong>r Mediation, die dieser<br />

Richter vorgeschlagen hat, könnte sein Unmut geweckt wor<strong>de</strong>n<br />

sein, sodass erdas Verfahren ineine für <strong>de</strong>n Mandanten unliebsame<br />

Richtung lenkt. Dem Anwalt obliegt eine eigene Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Geeignetheit <strong>de</strong>s Streitstoffes wie auch <strong>de</strong>s eigenen<br />

Mandanten für ein solches Verfahren. Das Für und Wi<strong>de</strong>r einer<br />

gerichtlichen Mediation imkonkreten Fall sollte mit <strong>de</strong>m Mandanten<br />

sofrüh wie möglich erörtert wer<strong>de</strong>n. Der Mandant wie<strong>de</strong>rum<br />

kann <strong>de</strong>m Anwalt Informationen über <strong>de</strong>n Hintergrund<br />

<strong>de</strong>s konkreten Streites, über bisherige persönliche o<strong>de</strong>r geschäftliche<br />

Beziehungen <strong>de</strong>r Parteien o<strong>de</strong>r sonstige Hinweise<br />

geben.<br />

6. Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht <strong>de</strong>s Anwalts?<br />

a) Kein Hinweis auf die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens<br />

Wie schon eingangs ausgeführt, muss <strong>de</strong>r Anwalt nach <strong>de</strong>r<br />

strengen Rechtsprechung <strong>de</strong>s BGH seinen Mandanten auf <strong>de</strong>n<br />

sichersten Weg zur Durchsetzung seiner Position hinweisen. 13<br />

11 Vgl. <strong>de</strong>n Bericht von Löer, ZKM 2005, 183 und ZKM 2006, 4.<br />

12 Vgl. Spillner, AnwBl 2006, 270.<br />

13 Vgl. o. Fn. 3.

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