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Teil A - Bund deutscher Baumeister NRW

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Stadtumbaukonzept für das Bahnhofsquartier in Hamm<br />

Seite 8<br />

optimalen Größenstrukturen an betriebswirtschaftlich günstigen Standorten<br />

große Zuwächse verzeichnen, sind insbesondere in integrierten Innenstadt-<br />

lagen und in Stadtteilzentren krisenhafte Erscheinungen wie Ladenleerstän-<br />

de und Trading-down-Prozesse zu beobachten. Auch sind bestimmte Be-<br />

triebsformen, zum Beispiel das klassische Warenhaus, besonders betroffen.<br />

Ein Ende des Konzentrationsprozesses im Einzelhandel ist aktuell noch nicht<br />

absehbar.<br />

Die Herausforderungen der Zukunft sind demnach äußerst vielfältig. Inso-<br />

fern ist ein Förderinstrumentarium notwendig, das gezielt auf diese neuen<br />

Herausforderungen abgestimmt ist.<br />

1.2 Das Programm Stadtumbau West und seine gesetzlichen<br />

Grundlagen<br />

„Mit dem Stadtumbau West sollen die Städte<br />

und Gemeinden in die Lage versetzt werden,<br />

sich frühzeitig auf Strukturveränderungen<br />

vor allem in Demografie und Wirtschaft und<br />

auf die damit verbundenen städtebaulichen<br />

Auswirkungen einzustellen.“ Diese Aussage des früheren Ministeriums<br />

für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

(heute Ministerium für Bauen und Verkehr) beschreibt das wesentliche Ziel<br />

des <strong>Bund</strong>-Länder-Programms Stadtumbau West. Die bundesgesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen zum Stadtumbau werden durch die neuen §§ 171a-d<br />

im Baugesetzbuch (besonderes Städtebaurecht) festgeschrieben. In § 171a,<br />

Abs. 3 wird durch die Definition von Stadtumbaumaßnahmen der besondere<br />

Charakter von Stadtumbau deutlich: Stadtumbaumaßnahmen sollen dazu<br />

beitragen, dass die Siedlungsstruktur an die Erfordernisse der Entwicklung<br />

von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst wird und nicht mehr bedarfsge-<br />

rechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung<br />

zugeführt oder zurückgebaut werden. Gleich-<br />

zeitig sollen innerstädtische Bereiche als Ein-<br />

zelhandels- und Lebenszentren einer Stadt<br />

gestärkt werden. Stadtumbaumaßnahmen<br />

sollen zudem in Gebieten durchgeführt werden, die von „erheblichen städte-<br />

baulichen Funktionsverlusten“ (§ 171a, Abs. 2) betroffen sind, d.h. wenn ein<br />

dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen<br />

besteht oder zu erwarten ist. Hier wird deutlich, dass das Stadtumbau-<br />

programm bestands- und innenstadtorientiert ist und dass auch Rückbau<br />

ausdrücklich benannt ist. Damit grenzen sich Regelungen zum Stadtumbau<br />

von anderen Instrumenten des besonderen Städtebaurechts ab. Durch die<br />

Einführung des Instruments der Stadtumbauverträge wird verdeutlicht, dass<br />

bei der Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen in verstärktem Maße ein<br />

konsensuales Vorgehen und die rechtzeitige Einbeziehung aller relevanten<br />

Akteure zwingend erforderlich ist.<br />

Der <strong>Bund</strong> förderte zunächst 16 Modellvorhaben zum Stadtumbau West,<br />

davon drei in Nordrhein-Westfalen. Nachdem Erfahrungen mit diesen Pilot-<br />

Junker und Kruse Stadtforschung � Planung

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