Teil A - Bund deutscher Baumeister NRW
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Stadtumbaukonzept für das Bahnhofsquartier in Hamm<br />
Seite 8<br />
optimalen Größenstrukturen an betriebswirtschaftlich günstigen Standorten<br />
große Zuwächse verzeichnen, sind insbesondere in integrierten Innenstadt-<br />
lagen und in Stadtteilzentren krisenhafte Erscheinungen wie Ladenleerstän-<br />
de und Trading-down-Prozesse zu beobachten. Auch sind bestimmte Be-<br />
triebsformen, zum Beispiel das klassische Warenhaus, besonders betroffen.<br />
Ein Ende des Konzentrationsprozesses im Einzelhandel ist aktuell noch nicht<br />
absehbar.<br />
Die Herausforderungen der Zukunft sind demnach äußerst vielfältig. Inso-<br />
fern ist ein Förderinstrumentarium notwendig, das gezielt auf diese neuen<br />
Herausforderungen abgestimmt ist.<br />
1.2 Das Programm Stadtumbau West und seine gesetzlichen<br />
Grundlagen<br />
„Mit dem Stadtumbau West sollen die Städte<br />
und Gemeinden in die Lage versetzt werden,<br />
sich frühzeitig auf Strukturveränderungen<br />
vor allem in Demografie und Wirtschaft und<br />
auf die damit verbundenen städtebaulichen<br />
Auswirkungen einzustellen.“ Diese Aussage des früheren Ministeriums<br />
für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
(heute Ministerium für Bauen und Verkehr) beschreibt das wesentliche Ziel<br />
des <strong>Bund</strong>-Länder-Programms Stadtumbau West. Die bundesgesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen zum Stadtumbau werden durch die neuen §§ 171a-d<br />
im Baugesetzbuch (besonderes Städtebaurecht) festgeschrieben. In § 171a,<br />
Abs. 3 wird durch die Definition von Stadtumbaumaßnahmen der besondere<br />
Charakter von Stadtumbau deutlich: Stadtumbaumaßnahmen sollen dazu<br />
beitragen, dass die Siedlungsstruktur an die Erfordernisse der Entwicklung<br />
von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst wird und nicht mehr bedarfsge-<br />
rechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung<br />
zugeführt oder zurückgebaut werden. Gleich-<br />
zeitig sollen innerstädtische Bereiche als Ein-<br />
zelhandels- und Lebenszentren einer Stadt<br />
gestärkt werden. Stadtumbaumaßnahmen<br />
sollen zudem in Gebieten durchgeführt werden, die von „erheblichen städte-<br />
baulichen Funktionsverlusten“ (§ 171a, Abs. 2) betroffen sind, d.h. wenn ein<br />
dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen<br />
besteht oder zu erwarten ist. Hier wird deutlich, dass das Stadtumbau-<br />
programm bestands- und innenstadtorientiert ist und dass auch Rückbau<br />
ausdrücklich benannt ist. Damit grenzen sich Regelungen zum Stadtumbau<br />
von anderen Instrumenten des besonderen Städtebaurechts ab. Durch die<br />
Einführung des Instruments der Stadtumbauverträge wird verdeutlicht, dass<br />
bei der Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen in verstärktem Maße ein<br />
konsensuales Vorgehen und die rechtzeitige Einbeziehung aller relevanten<br />
Akteure zwingend erforderlich ist.<br />
Der <strong>Bund</strong> förderte zunächst 16 Modellvorhaben zum Stadtumbau West,<br />
davon drei in Nordrhein-Westfalen. Nachdem Erfahrungen mit diesen Pilot-<br />
Junker und Kruse Stadtforschung � Planung