PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AASFF 5/44-1 S. 16<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23.10.2013<br />
44. (öffentliche Sitzung) ri-wz<br />
Bedauerlicherweise seien einige sehr häufig im Anerkennungsverfahren vertretene<br />
Berufsgruppen, nämlich Ingenieure, Gesundheitsfachberufe und Architekten ausgenommen<br />
worden. Es gebe zwar in den entsprechenden Fachgesetzen Regelungen<br />
zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses; die unübersichtliche Situation<br />
in diesen Berufen bleibe aber bestehen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es<br />
je nach Herkunftsland des Antragstellers zu unterschiedlichen Verfahrenswegen<br />
komme, obwohl es zum Beispiel im Gesundheitsbereich schon heute einem spürbaren<br />
Fachkräftemangel gebe. Sie hätte sich gewünscht, dass man für diese Berufe<br />
das Qualifikationsfeststellungsgesetz anwende, um die Anerkennungsverfahren zukünftig<br />
zu beschleunigen und dass der Antragsteller ein Recht auf einen Bescheid<br />
innerhalb von drei Monaten habe. So habe man vielleicht eine Chance für einen großen<br />
Wurf - wenn sie das so sagen dürfe - vertan. Aber <strong>Brandenburg</strong> sei auch nicht<br />
das einzige Bundesland, in dem das so sei.<br />
Eine weitere große Berufsgruppe unter den Personen mit Migrationshintergrund in<br />
<strong>Brandenburg</strong> und den anderen Bundesländern seien Lehrerinnen und Lehrer. Personen<br />
mit einem ausländischen Lehrerabschluss besuchten häufig die Anerkennungsberatungsstelle<br />
im Netzwerk Integration durch Qualifizierung, um zu erfahren, wie sie<br />
mit ihrem Abschluss an einer <strong>Brandenburg</strong>er Schule tätig werden könnten. Bisher sei<br />
das sehr schwierig gewesen. Zwar habe man die Lehramtsberufe in dem neuen Gesetzentwurf<br />
weiterhin ausgeschlossen, aber - und das begrüße sie ausdrücklich - es<br />
gebe seit dem 1. Juli 2013 eine fachgesetzliche Verordnung, in der die Eckpunkte<br />
des <strong>Land</strong>esanerkennungsgesetzes umgesetzt worden seien. Das sei für die ausländischen<br />
Lehrerinnen und Lehrer eine deutliche Verbesserung. Diese hätten jetzt die<br />
Wahlmöglichkeit, ob sie in einen Anpassungslehrgang gehen oder sich einer Eignungsprüfung<br />
unterziehen wollten. Davon würden viele Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere<br />
aus Osteuropa, profitieren, die bisher zum Teil arbeitslos seien oder deutlich<br />
unter ihrer Qualifikation arbeiteten.<br />
Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sei nicht nur eine seit langem<br />
erhobene integrationspolitische Forderung, sondern sie sei in Zeiten des Fachkräftemangels<br />
auch ein wichtiger Standortfaktor. Das habe die Bundes- und auch die<br />
<strong>Land</strong>espolitik mit der Änderung dieses Gesetzes umgesetzt.<br />
Hinweisen wolle sie noch auf die Tatsache, dass das Thema Berufsanerkennung mit<br />
dem Anerkennungsverfahren nicht aufhöre. In vielen Fällen gebe es nur eine Teilanerkennung,<br />
verbunden mit bestimmten Auflagen, etwa Qualifikationen nachzuholen<br />
oder - das komme immer wieder vor - es müsse ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen<br />
werden. Letzteres sei oft schwer, weil die betroffene Person im Flächenland<br />
<strong>Brandenburg</strong> einen Sprachkurs finden müsse, der das nötige Niveau anbiete.<br />
Wegen der geringen Fallzahlen entstünden lange und nicht unerheblich mit finanziellem<br />
Aufwand verbundene Fahrtwege.<br />
In der Vergangenheit habe man erste Erfahrungen sammeln können, zum Beispiel<br />
für Ärzte, Krankenpflegekräfte oder Ökonomen. Vor kurzem habe sie an der Eröffnung<br />
einer Fachhochschul-Qualifikation zur Fachkraft im Sozialbereich teilgenommen.<br />
Nicht wenige von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hätten täglich einen<br />
Anfahrtsweg von über zwei Stunden. Das zeige, wie gewünscht und wie notwendig