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PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AASFF 5/44-1 S. 16<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23.10.2013<br />

44. (öffentliche Sitzung) ri-wz<br />

Bedauerlicherweise seien einige sehr häufig im Anerkennungsverfahren vertretene<br />

Berufsgruppen, nämlich Ingenieure, Gesundheitsfachberufe und Architekten ausgenommen<br />

worden. Es gebe zwar in den entsprechenden Fachgesetzen Regelungen<br />

zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses; die unübersichtliche Situation<br />

in diesen Berufen bleibe aber bestehen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es<br />

je nach Herkunftsland des Antragstellers zu unterschiedlichen Verfahrenswegen<br />

komme, obwohl es zum Beispiel im Gesundheitsbereich schon heute einem spürbaren<br />

Fachkräftemangel gebe. Sie hätte sich gewünscht, dass man für diese Berufe<br />

das Qualifikationsfeststellungsgesetz anwende, um die Anerkennungsverfahren zukünftig<br />

zu beschleunigen und dass der Antragsteller ein Recht auf einen Bescheid<br />

innerhalb von drei Monaten habe. So habe man vielleicht eine Chance für einen großen<br />

Wurf - wenn sie das so sagen dürfe - vertan. Aber <strong>Brandenburg</strong> sei auch nicht<br />

das einzige Bundesland, in dem das so sei.<br />

Eine weitere große Berufsgruppe unter den Personen mit Migrationshintergrund in<br />

<strong>Brandenburg</strong> und den anderen Bundesländern seien Lehrerinnen und Lehrer. Personen<br />

mit einem ausländischen Lehrerabschluss besuchten häufig die Anerkennungsberatungsstelle<br />

im Netzwerk Integration durch Qualifizierung, um zu erfahren, wie sie<br />

mit ihrem Abschluss an einer <strong>Brandenburg</strong>er Schule tätig werden könnten. Bisher sei<br />

das sehr schwierig gewesen. Zwar habe man die Lehramtsberufe in dem neuen Gesetzentwurf<br />

weiterhin ausgeschlossen, aber - und das begrüße sie ausdrücklich - es<br />

gebe seit dem 1. Juli 2013 eine fachgesetzliche Verordnung, in der die Eckpunkte<br />

des <strong>Land</strong>esanerkennungsgesetzes umgesetzt worden seien. Das sei für die ausländischen<br />

Lehrerinnen und Lehrer eine deutliche Verbesserung. Diese hätten jetzt die<br />

Wahlmöglichkeit, ob sie in einen Anpassungslehrgang gehen oder sich einer Eignungsprüfung<br />

unterziehen wollten. Davon würden viele Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere<br />

aus Osteuropa, profitieren, die bisher zum Teil arbeitslos seien oder deutlich<br />

unter ihrer Qualifikation arbeiteten.<br />

Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen sei nicht nur eine seit langem<br />

erhobene integrationspolitische Forderung, sondern sie sei in Zeiten des Fachkräftemangels<br />

auch ein wichtiger Standortfaktor. Das habe die Bundes- und auch die<br />

<strong>Land</strong>espolitik mit der Änderung dieses Gesetzes umgesetzt.<br />

Hinweisen wolle sie noch auf die Tatsache, dass das Thema Berufsanerkennung mit<br />

dem Anerkennungsverfahren nicht aufhöre. In vielen Fällen gebe es nur eine Teilanerkennung,<br />

verbunden mit bestimmten Auflagen, etwa Qualifikationen nachzuholen<br />

oder - das komme immer wieder vor - es müsse ein bestimmtes Sprachniveau nachgewiesen<br />

werden. Letzteres sei oft schwer, weil die betroffene Person im Flächenland<br />

<strong>Brandenburg</strong> einen Sprachkurs finden müsse, der das nötige Niveau anbiete.<br />

Wegen der geringen Fallzahlen entstünden lange und nicht unerheblich mit finanziellem<br />

Aufwand verbundene Fahrtwege.<br />

In der Vergangenheit habe man erste Erfahrungen sammeln können, zum Beispiel<br />

für Ärzte, Krankenpflegekräfte oder Ökonomen. Vor kurzem habe sie an der Eröffnung<br />

einer Fachhochschul-Qualifikation zur Fachkraft im Sozialbereich teilgenommen.<br />

Nicht wenige von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hätten täglich einen<br />

Anfahrtsweg von über zwei Stunden. Das zeige, wie gewünscht und wie notwendig

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