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PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AASFF 5/44-1 S. 18<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23.10.2013<br />

44. (öffentliche Sitzung) ri-wz<br />

der Lehrerinnen und Lehrer aufgezeigt. Sie wolle wissen, was den Lehrer und die<br />

Lehrerin vom Arzt unterscheide. Es gebe viele Ärzte, die sehr schnell in Krankenhäusern<br />

eingesetzt würden. Sie wolle wissen, wer darüber entscheide, wer sofort und<br />

schnell seine Anerkennung bekomme und wer vielleicht noch mit einer Spezialregelung<br />

oder mit einer Sonderregelung warten müsse.<br />

Die Vorsitzende ergänzt zur Situation der Lehrerinnen und Lehrer, dass es, um eine<br />

gute Lehrerin oder ein guter Lehrer zu sein, nicht wichtig sei, ob jemand ein guter<br />

Physiker oder guter Mathematiker sei. Aber sie unterstütze, was die Abgeordnete<br />

Schier gesagt habe. Voraussetzung sei immer die Beherrschung der deutschen<br />

Sprache. Das gelte auch bei anderen Berufsabschlüssen: Bei Ärztinnen und Ärzten<br />

gebe es zum Beispiel eine zentrale Anerkennung, die Sprachprüfung sei für alle<br />

gleich. Das könne sie sich für andere Berufsgruppen genauso vorstellen. Dann wäre<br />

die Problematik eigentlich nicht gegeben. Man könne auch zusätzlich so etwas wie<br />

ein Referendariat in verkürzter Form für drei Monate oder ein halbes Jahr einführen.<br />

Sie bitte zu erläutern, warum das nicht so überprüft würde.<br />

Frau Dr. Lemmermeier (Integrationsbeauftragte) meint, in Bezug auf die Lehrer<br />

müsse man das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fragen. Der wesentliche<br />

oder wichtige Unterschied zwischen Lehrern und Medizinern sei zum Beispiel, dass<br />

in Osteuropa in der Regel nur ein Fach studiert werde und in Deutschland zwei. Die<br />

Menschen müssten dann ein zweites Fach nachholen. Bildung spiele im Föderalismus<br />

eine große Rolle und darauf legten auch die Länder großen Wert. Daher habe<br />

man das eigentlich fast immer für Lehrer und Lehrerinnen gesondert geregelt. Man<br />

könne überlegen, was man noch an Qualifikationen anbieten könne. Sprache spiele,<br />

da gebe sie der Abgeordneten Schier und allen anderen Recht, generell eine große<br />

Rolle. In <strong>Brandenburg</strong> sei es manchmal schwer, Sprachkurse zu finden, die das geforderte<br />

Niveau abdeckten.<br />

Altersgrenzen seien ihr nicht bekannt. Gerade in Bezug auf die Aussiedler, die schon<br />

lange im <strong>Land</strong> seien, bevor es diese Möglichkeit der Anerkennung gegeben habe, sei<br />

aber, wenn man ehrlich sei, der Zug abgefahren. Wer 20 Jahre aus dem Beruf raus<br />

sei und etwas ganz anderes gemacht habe, dem helfe die jetzige Änderung nicht<br />

mehr. Das sei nicht schön und für jeden einzelnen Fall eine schlimme Sache. Aber<br />

man könne diejenigen, die noch ein bisschen näher dran seien und die noch die<br />

Möglichkeit hätten, von der Neureglung profitieren lassen. Dies zeige eindeutig, dass<br />

es allerhöchste Zeit für so ein Gesetz gewesen sei.<br />

Herr Hoene (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) ergänzt auf Nachfrage<br />

der Vorsitzenden, dass es in dem Gesetzentwurf keine Altersgrenzen gebe. Im<br />

ersten Artikel werde das allgemeine Verfahren über die Feststellung, ob etwas<br />

gleichwertig sei oder nicht, geregelt und was man mache, wenn die beruflichen Qualifikationen<br />

nicht gleichwertig seien. Eine kleine Einschränkung bestehe, wenn das<br />

Verfahren auf einen Beruf ausgerichtet sei, der zu einer Verbeamtung führe. Das sei<br />

aber nicht mehr Gegenstand des Gesetzes, sondern das seien die beamtenrechtlichen<br />

Voraussetzungen. Da gebe es Altersgrenzen. Das habe mit der Anerkennung<br />

nichts zu tun.

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