PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AASFF 5/44-1 S. 18<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23.10.2013<br />
44. (öffentliche Sitzung) ri-wz<br />
der Lehrerinnen und Lehrer aufgezeigt. Sie wolle wissen, was den Lehrer und die<br />
Lehrerin vom Arzt unterscheide. Es gebe viele Ärzte, die sehr schnell in Krankenhäusern<br />
eingesetzt würden. Sie wolle wissen, wer darüber entscheide, wer sofort und<br />
schnell seine Anerkennung bekomme und wer vielleicht noch mit einer Spezialregelung<br />
oder mit einer Sonderregelung warten müsse.<br />
Die Vorsitzende ergänzt zur Situation der Lehrerinnen und Lehrer, dass es, um eine<br />
gute Lehrerin oder ein guter Lehrer zu sein, nicht wichtig sei, ob jemand ein guter<br />
Physiker oder guter Mathematiker sei. Aber sie unterstütze, was die Abgeordnete<br />
Schier gesagt habe. Voraussetzung sei immer die Beherrschung der deutschen<br />
Sprache. Das gelte auch bei anderen Berufsabschlüssen: Bei Ärztinnen und Ärzten<br />
gebe es zum Beispiel eine zentrale Anerkennung, die Sprachprüfung sei für alle<br />
gleich. Das könne sie sich für andere Berufsgruppen genauso vorstellen. Dann wäre<br />
die Problematik eigentlich nicht gegeben. Man könne auch zusätzlich so etwas wie<br />
ein Referendariat in verkürzter Form für drei Monate oder ein halbes Jahr einführen.<br />
Sie bitte zu erläutern, warum das nicht so überprüft würde.<br />
Frau Dr. Lemmermeier (Integrationsbeauftragte) meint, in Bezug auf die Lehrer<br />
müsse man das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fragen. Der wesentliche<br />
oder wichtige Unterschied zwischen Lehrern und Medizinern sei zum Beispiel, dass<br />
in Osteuropa in der Regel nur ein Fach studiert werde und in Deutschland zwei. Die<br />
Menschen müssten dann ein zweites Fach nachholen. Bildung spiele im Föderalismus<br />
eine große Rolle und darauf legten auch die Länder großen Wert. Daher habe<br />
man das eigentlich fast immer für Lehrer und Lehrerinnen gesondert geregelt. Man<br />
könne überlegen, was man noch an Qualifikationen anbieten könne. Sprache spiele,<br />
da gebe sie der Abgeordneten Schier und allen anderen Recht, generell eine große<br />
Rolle. In <strong>Brandenburg</strong> sei es manchmal schwer, Sprachkurse zu finden, die das geforderte<br />
Niveau abdeckten.<br />
Altersgrenzen seien ihr nicht bekannt. Gerade in Bezug auf die Aussiedler, die schon<br />
lange im <strong>Land</strong> seien, bevor es diese Möglichkeit der Anerkennung gegeben habe, sei<br />
aber, wenn man ehrlich sei, der Zug abgefahren. Wer 20 Jahre aus dem Beruf raus<br />
sei und etwas ganz anderes gemacht habe, dem helfe die jetzige Änderung nicht<br />
mehr. Das sei nicht schön und für jeden einzelnen Fall eine schlimme Sache. Aber<br />
man könne diejenigen, die noch ein bisschen näher dran seien und die noch die<br />
Möglichkeit hätten, von der Neureglung profitieren lassen. Dies zeige eindeutig, dass<br />
es allerhöchste Zeit für so ein Gesetz gewesen sei.<br />
Herr Hoene (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) ergänzt auf Nachfrage<br />
der Vorsitzenden, dass es in dem Gesetzentwurf keine Altersgrenzen gebe. Im<br />
ersten Artikel werde das allgemeine Verfahren über die Feststellung, ob etwas<br />
gleichwertig sei oder nicht, geregelt und was man mache, wenn die beruflichen Qualifikationen<br />
nicht gleichwertig seien. Eine kleine Einschränkung bestehe, wenn das<br />
Verfahren auf einen Beruf ausgerichtet sei, der zu einer Verbeamtung führe. Das sei<br />
aber nicht mehr Gegenstand des Gesetzes, sondern das seien die beamtenrechtlichen<br />
Voraussetzungen. Da gebe es Altersgrenzen. Das habe mit der Anerkennung<br />
nichts zu tun.