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PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AASFF 5/44-1 S. 8<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23.10.2013<br />

44. (öffentliche Sitzung) ri-wz<br />

Die vierte Ebene, die von einigen stark favorisiert werde, sei die Ebene des Ehrenamtes,<br />

der Betreuungsvereine. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie<br />

schätze diese Ebene als wichtig ein. Aber man müsse sich vergegenwärtigen,<br />

dass die Vereine von 2002 und die Vereine von 2013 sich fundamental verändert<br />

hätten. Das müsse aufgearbeitet werden. Es müsse geklärt werden, wie die Vereine<br />

unterstützt werden könnten, damit von ihnen Impulse ausgehen, um das Ehrenamt<br />

zu befördern. Viele Vereine konzentrierten sich auf die hauptamtlichen Betreuer. In<br />

diesem Sinne seien die ehrenamtliche Dimension und die Steuerungskapazität in<br />

diesem Bereich nicht unbedingt immer gegeben. Es lägen ganz unterschiedliche<br />

Vereinskonstellationen vor. Wenn man mit den Ehrenamtlern spreche, erlebe man<br />

ein buntes und vielscheckiges Bild. Im Ministerium für Arbeit, Familie, Frauen und<br />

Soziales beginne man erste Gesprächsrunden mit Experten und versuche, über Gutachten<br />

und andere Dinge die entsprechende Expertise zu erlangen, um letztlich ein<br />

Gesamtkonzept präsentieren zu können.<br />

Den Vorschlag, ein Fachgespräch durchzuführen, begrüße er sehr. Das könne diesen<br />

Prozess nur beflügeln, bringe Transparenz und solle deutlich machen, wo die<br />

Punkte seien, an denen man signifikante Veränderungen bewirken könne. Er warne<br />

allerdings ausdrücklich vor dem Gedanken, dass es einen Königsweg gebe, über<br />

den man unmittelbar die gewünschte Wirkung erlangen könne. Das werde vermutlich<br />

nicht der Fall sein. Deshalb sei das Gesamtkonzept verlangt worden. Auf der Grundlage<br />

dieses Konzeptes könne man die entsprechenden Weichenstellungen vornehmen.<br />

Abgeordnete Nonnemacher (GRÜNE/B90) berichtet, sie habe im Rechtsausschuss<br />

im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit für die Abgeordnete Niels diesen sehr guten<br />

Bericht des <strong>Land</strong>esrechnungshofes schon einmal diskutiert und habe beantragt, dass<br />

er im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie ebenfalls auf die Tagesordnung<br />

gesetzt werde, bevor er vom Plenum in den Ausschuss überwiesen worden sei.<br />

Der Sozialausschuss müsse sich mit der Thematik auseinandersetzen, weil offensichtlich<br />

in den Kommunen zur Vermeidung von sozialen Beratungstätigkeiten und<br />

sozialen Unterstützungsleistungen eher der Weg gegangen werde, eine rechtliche<br />

Betreuung auszusprechen, weil die Vermeidung einer rechtlichen Betreuung mit erheblichen<br />

Kosten für die entsprechenden unteren Betreuungsbehörden oder andere<br />

soziale Einrichtungen verbunden sei. Es könne nicht sein, dass man einen Betreuer<br />

auf Kosten der <strong>Land</strong>eskasse einsetze, statt ganz gezielt punktuell unterstützende<br />

Sozialleistungen zu gewähren.<br />

Sie sei sehr erschüttert, aufgrund welcher Gründe Betreuungsanregungen ausgesprochen<br />

würden. Das seien Sehbehinderungen, psychische Probleme, Ruhestörung<br />

im Wohngebiet, Diabetes oder Analphabetismus. Dies seien keine Gründe, die eine<br />

Betreuung rechtfertigten, sondern das seien alles soziale Bedarfe, wo Unterstützungsleistungen<br />

gewährt werden müssten. Betreuung dürfe nicht überschießend angeordnet<br />

oder angeregt werden. Damit müsse man sich beschäftigen; nicht nur wegen<br />

der Kostenexplosion für die <strong>Land</strong>eskasse, sondern weil es unerträglich sei, dass<br />

Menschen unter Betreuung gestellt würden, die ganz andere Probleme hätten. Im

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