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PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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Beschlussempfehlung:<br />

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen möge dem <strong><strong>Land</strong>tag</strong> den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes<br />

2013/2014 (Drucksache 5/7910) - Einzelplan 07 - in unveränderter<br />

Fassung zur Annahme empfehlen.<br />

Bericht<br />

A. Allgemeines<br />

Der <strong><strong>Land</strong>tag</strong> hatte den Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung - Gesetz zur Änderung des<br />

Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> für die<br />

Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG 2013/2014)<br />

- Drucksache 517910 - in seiner 81. Sitzung am 25. September 2013 an den Ausschuss für<br />

Haushalt und Finanzen - federführend - und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Soziales,<br />

Frauen und Familie, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Ausschuss<br />

für Inneres, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Wissenschaft,<br />

Forschung und Kultur überwiesen.<br />

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie befasste sich mit dem oben genannten<br />

Gesetzentwurf, hier speziell mit dem Einzelplan 07 - Ministerium für Arbeit, Soziales,<br />

Frauen und Familie -, in seiner 44. Sitzung am 23. Oktober 2013.<br />

B. Beratung<br />

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie stellte den Mitgliedern des Ausschusses<br />

für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie den Entwurf des Einzelplanes 07 im<br />

Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 in seinen Grundzügen vor. Durch gezielte Nachfragen<br />

verschafften sich die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und<br />

Familie einen Überblick über die Änderungen des Haushaltsplanes.<br />

Zu der Beratung am 23. Oktober 2013 lagen dem Ausschuss drei Änderungsanträge der<br />

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.<br />

Der erste Änderungsantrag beinhaltete eine Aufstockung der Mittel um 300.000 Euro für<br />

die Förderung von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, die in<br />

Frauenhäusern leben. Als Deckungsquelle wurden Mittel des FinzelplanS 20 - Allgemeine<br />

Finanzverwaltung -, die für Zinsen für Kreditmarktmittel bestimmt sind, herangezogen. Der<br />

Änderungsantrag fand mit vier Jastimmen und sechs Neinstimmen keine Mehrheit.<br />

Der zweite Änderungsantrag zielte auf Zuschüsse an freie Träger in Höhe von 100.000<br />

Euro für die Lesben- und Schwulenpolitik. Als Deckungsquelle wurden wiederum Mittel für<br />

Zinsen für Kreditmarktmittel benannt. Der Änderungsantrag wurde mit zwei Jastimmen,<br />

sechs Neinstimmen und zwei Enthaitungen mehrheitlich abgelehnt.<br />

Schließlich setzte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit ihrem dritten Änderungsantrag<br />

für eine Aufstockung der Zuschüsse an freie Träger um 100.000 Euro mit dem<br />

Ziel ein, die Vergütung der Geschäftsführerstellen der. Verbände zu erhöhen. Als Deckungsquelle<br />

dienten wiederum Mittel für Zinsen für Kreditmarktmittel,<br />

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