PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AASFF 5/44-1 S. 20<br />
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23.10.2013<br />
44. (öffentliche Sitzung) ri-wz<br />
schung und Kultur oder das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur abzugeben.<br />
Zu TOP 4:<br />
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des<br />
Haushaltsplanes des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> für die Haushaltsjahre<br />
2013 und 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG<br />
2013/2014) - Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache<br />
5/7910), Einzelplan 07<br />
in Verbindung mit<br />
Erarbeitung einer Stellungnahme an den Ausschuss für Haushalt<br />
und Finanzen<br />
Die Vorsitzende führt aus, dass für das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die<br />
Feststellung des Haushaltsplanes des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> für die Haushaltsjahre<br />
2013 und 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG 2013/2014) - Gesetzentwurf<br />
der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/7910), Einzelplan 07, drei Änderungsanträge<br />
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorlägen.<br />
Herr Sippel (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie) berichtet, dass es<br />
im Laufe des Haushaltsjahres 2013 bei einigen Ansätzen des Haushaltsplans erhebliche<br />
Veränderungen gegeben habe. Diese Veränderungen lägen im Entwurf des<br />
Nachtrags zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan 2013/2014 vor. Der Einzelplan<br />
07 sei von diesen Änderungen nur an einer Stelle betroffen. Diese Änderung<br />
befinde sich auf der Seite 230 des Gesetzentwurfes. Es handele sich um die Haushaltsstelle<br />
Kapitel 07 070 Titel 633 70 - Kostenerstattungen an örtliche Sozialhilfeträger.<br />
Dieser Titel beinhalte insbesondere die Kostenerstattungen für die Eingliederungshilfe<br />
für behinderte Menschen und für die Hilfe zur Pflege. Die Ausgaben würden<br />
sich bei diesem Titel um 23,2 Millionen Euro im Jahr 2014 erhöhen. Damit steige<br />
der Gesamtansatz von 397,6 Millionen Euro auf rund 420,9 Millionen Euro. Ursächlich<br />
für diese Veränderung sei, dass nunmehr zwischenzeitlich im Jahr 2013 die Ergebnisse<br />
des Kostenerstattungsverfahrens 2012 vorlägen und auf dieser Grundlage<br />
dann auch die Haushaltsansätze 2013/2014 neu kalkuliert worden seien.<br />
Es gebe im Wesentlichen drei Ursachen für diese Ansatzsteigerung von<br />
23,2 Millionen Euro. Ursache 1: Die Ausgaben der örtlichen Sozialhilfeträger in 2012<br />
seien höher gewesen als prognostiziert. Dies habe zu einer Anhebung der Basis und<br />
bei einer Fortschreibung über die Jahre zu einem Mehrbedarf allein in 2014 in Höhe<br />
von 5,1 Millionen Euro geführt.<br />
Punkt 2: In 2014 würden voraussichtlich Nachzahlungen für das Jahr 2013 fällig werden.<br />
Ursache sei, dass man auf Basis der Abrechnung 2012 den Gesamtkostenerstattungsbetrag<br />
für 2013 neu kalkuliert habe. Da werde deutlich, dass die mit den<br />
Kommunen vereinbarten Budgets nicht auskömmlich seien. Der zu zahlende Ausgleichsbetrag<br />
sei im Jahr 2014 fällig. Das beruhe auf der gesetzlichen Regelung,<br />
dass nicht im laufenden Jahr ein Ausgleich stattfinde, sondern dass der Spitzenaus-