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PDF , 7.6 MB - Landtag Brandenburg - Land Brandenburg

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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-AASFF 5/44-1 S. 20<br />

Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie 23.10.2013<br />

44. (öffentliche Sitzung) ri-wz<br />

schung und Kultur oder das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur abzugeben.<br />

Zu TOP 4:<br />

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des<br />

Haushaltsplanes des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> für die Haushaltsjahre<br />

2013 und 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG<br />

2013/2014) - Gesetzentwurf der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache<br />

5/7910), Einzelplan 07<br />

in Verbindung mit<br />

Erarbeitung einer Stellungnahme an den Ausschuss für Haushalt<br />

und Finanzen<br />

Die Vorsitzende führt aus, dass für das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die<br />

Feststellung des Haushaltsplanes des <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong> für die Haushaltsjahre<br />

2013 und 2014 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013/2014 - NTHG 2013/2014) - Gesetzentwurf<br />

der <strong>Land</strong>esregierung (Drucksache 5/7910), Einzelplan 07, drei Änderungsanträge<br />

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorlägen.<br />

Herr Sippel (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie) berichtet, dass es<br />

im Laufe des Haushaltsjahres 2013 bei einigen Ansätzen des Haushaltsplans erhebliche<br />

Veränderungen gegeben habe. Diese Veränderungen lägen im Entwurf des<br />

Nachtrags zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan 2013/2014 vor. Der Einzelplan<br />

07 sei von diesen Änderungen nur an einer Stelle betroffen. Diese Änderung<br />

befinde sich auf der Seite 230 des Gesetzentwurfes. Es handele sich um die Haushaltsstelle<br />

Kapitel 07 070 Titel 633 70 - Kostenerstattungen an örtliche Sozialhilfeträger.<br />

Dieser Titel beinhalte insbesondere die Kostenerstattungen für die Eingliederungshilfe<br />

für behinderte Menschen und für die Hilfe zur Pflege. Die Ausgaben würden<br />

sich bei diesem Titel um 23,2 Millionen Euro im Jahr 2014 erhöhen. Damit steige<br />

der Gesamtansatz von 397,6 Millionen Euro auf rund 420,9 Millionen Euro. Ursächlich<br />

für diese Veränderung sei, dass nunmehr zwischenzeitlich im Jahr 2013 die Ergebnisse<br />

des Kostenerstattungsverfahrens 2012 vorlägen und auf dieser Grundlage<br />

dann auch die Haushaltsansätze 2013/2014 neu kalkuliert worden seien.<br />

Es gebe im Wesentlichen drei Ursachen für diese Ansatzsteigerung von<br />

23,2 Millionen Euro. Ursache 1: Die Ausgaben der örtlichen Sozialhilfeträger in 2012<br />

seien höher gewesen als prognostiziert. Dies habe zu einer Anhebung der Basis und<br />

bei einer Fortschreibung über die Jahre zu einem Mehrbedarf allein in 2014 in Höhe<br />

von 5,1 Millionen Euro geführt.<br />

Punkt 2: In 2014 würden voraussichtlich Nachzahlungen für das Jahr 2013 fällig werden.<br />

Ursache sei, dass man auf Basis der Abrechnung 2012 den Gesamtkostenerstattungsbetrag<br />

für 2013 neu kalkuliert habe. Da werde deutlich, dass die mit den<br />

Kommunen vereinbarten Budgets nicht auskömmlich seien. Der zu zahlende Ausgleichsbetrag<br />

sei im Jahr 2014 fällig. Das beruhe auf der gesetzlichen Regelung,<br />

dass nicht im laufenden Jahr ein Ausgleich stattfinde, sondern dass der Spitzenaus-

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