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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim - Mühlheim an der Donau

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Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

Donnerstag, 25. Juli 2013 Seite 8<br />

Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit über die Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung.<br />

Öfentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungspl<strong>an</strong>es <strong>der</strong> Innenentwicklung (bei<br />

weniger als 20.000m² Grundfläche) „Erweiterung Lindenäcker“ im<br />

beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG.<br />

Information <strong>der</strong> Öfentlichkeit über die Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung.<br />

Öfentliche Auslegung des Bebauungspl<strong>an</strong>es <strong>der</strong> Innenentwicklung (bei weniger als 20.000m²<br />

Grundläche) „Erweiterung Lindenäcker“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauG.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong> hat am 23.07.2012 in öffentlicher<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Sitzung <strong>Stadt</strong> den <strong>Mühlheim</strong> Entwurf <strong>an</strong> <strong>der</strong> des <strong>Donau</strong> Bebauungspl<strong>an</strong>es hat am 23.07.2012 „Erweiterung in öfentlicher Lindenäcker Sitzung den „ Entwurf und den des Bebauungspl<strong>an</strong>es „Erweiterung<br />

Lindenäcker „ Entwurf und den <strong>der</strong> Entwurf zusammen <strong>der</strong> zusammen mit Ihm mit aufgestellten Ihm aufgestellten Örtlichen Örtlichen Bauvorschriften Bauvorschriften gebilligt gebilligt und<br />

beschlossen, diesen nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB öfentlich beschlossen, auszulegen. diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Der Pl<strong>an</strong>bereich umfasst Der Pl<strong>an</strong>bereich Teile folgende umfasst Flurstücke: Teile Nr. folgende 2012 Flurstücke: Nr. 2012<br />

Der maßgebliche Pl<strong>an</strong>bereich Der maßgebliche ergibt sich Pl<strong>an</strong>bereich aus folgendem ergibt Kartenausschnitt:<br />

sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:<br />

Die Öfentlichkeit k<strong>an</strong>n Die Öffentlichkeit sich im Rathaus k<strong>an</strong>n während sich <strong>der</strong> im Rathaus üblichen Öfnungszeiten während <strong>der</strong> üblichen vorab vom Öffnungszeiten 26.07.2013 bis 02.08.13 vorab über die Grundzüge <strong>der</strong><br />

Pl<strong>an</strong>ung informieren. vom 26.07.2013 bis 02.08.13 über die Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung informieren.<br />

Der Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>es Der Entwurf des mit Bebauungspl<strong>an</strong>es Begründung und Umweltreport mit Begründung wird vom und 05.08.13 Umweltreport bis einschließlich wird vom 02.09.13 im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong> 05.08.13 öfentlich bis einschließlich ausgelegt. 02.09.13 im Rathaus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Donau</strong><br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können, schriftlich o<strong>der</strong> mündlich, Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, Während dass <strong>der</strong> nicht Auslegungsfrist während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können, schriftlich abgegebene o<strong>der</strong> mündlich, Stellungnahmen Stellungnahmen<br />

bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über den Bebauungspl<strong>an</strong><br />

unberücksichtigt abgegeben bleiben werden. können.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

<strong>Mühlheim</strong>, 25.07.2013<br />

gez.<br />

Jörg Kaltenbach, Bürgermeister<br />

1<br />

Aus dem Gemein<strong>der</strong>at notiert:<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

vom 2. Juli 2013<br />

TOP1<br />

„Erweiterung Obere Mühle“: Aufstellungsbeschluss,<br />

Billigung des Vorentwurfs<br />

und <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften<br />

sowie Beschluss zur Durchführung <strong>der</strong><br />

frühzeitigen Beteiligung<br />

Bürgermeister Jörg Kaltenbach k<strong>an</strong>n zu dem<br />

Tagesordnungspunkt Frau Burg vom Büro<br />

fsp-<strong>Stadt</strong>pl<strong>an</strong>ung herzlich begrüßen. Das<br />

Büro war für die <strong>Stadt</strong> bereits beim Bebauungspl<strong>an</strong><br />

Kolbinger Straße tätig.<br />

Im Herbst 2010 hat m<strong>an</strong> ein Moratorium<br />

beschlossen, weil <strong>der</strong> Bau eines Heizkraftwerks<br />

beim Sägewerk nicht auf absehbare<br />

Zeit realisierbar war. Aktuell ist <strong>der</strong> Bau einer<br />

Rundholzsortier<strong>an</strong>lage gepl<strong>an</strong>t. Diese wird<br />

über das ELR geför<strong>der</strong>t und erfor<strong>der</strong>t einen<br />

Bebauungspl<strong>an</strong> als saubere Grundlage für<br />

das Bauvorhaben.<br />

Frau Burg führt aus, dass es bereits einen<br />

weit fortgeschrittenen Bebauungspl<strong>an</strong> für<br />

das Gebiet gab. Für die historisch gewachsenen<br />

Betriebsstrukturen ist es allerdings<br />

schwierig, einen umfassenden Bebauungspl<strong>an</strong><br />

aufzustellen. Dies soll nun aber erfolgen.<br />

Der Flächennutzungspl<strong>an</strong> legt für den<br />

Pl<strong>an</strong>ungsbereich ein Gewerbegebiet fest.<br />

Der Bebauungspl<strong>an</strong> würde den Best<strong>an</strong>d umfassen<br />

und auch die Betriebserweiterungen<br />

ermöglichen. Es ist genügend Waldabst<strong>an</strong>d<br />

vorh<strong>an</strong>den, m<strong>an</strong> dockt <strong>an</strong> den bestehenden<br />

Bebauungspl<strong>an</strong> <strong>an</strong> und arrondiert diesen

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