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Maßnahmen Steckbriefe Säugetiere NRW

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Wälder / Gehölzstrukturen entstehen zu lassen (siehe die separaten <strong>Maßnahmen</strong>beschreibungen):<br />

- Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen<br />

- Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen<br />

- Auflichten von dichten Beständen<br />

- Nutzungsaufgabe und/oder Förderung von Totholz<br />

- Anlage von Stillgewässern<br />

- Anlage von Streuobstwiesen in direkter Nachbarschaft zu Waldrändern<br />

Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen.<br />

Hinweis: Wegen der Flexibilität der Art bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen<br />

bestandslimitierend.<br />

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen <strong>Maßnahmen</strong> wirksam ja<br />

nein<br />

Anforderungen an den <strong>Maßnahmen</strong>standort:<br />

• Waldbestand im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu der betroffenen Kolonie mit entsprechender Eignung<br />

und hohem Aufwertungsbedarf aus naturschutzfachlicher Sicht.<br />

• Eine ausreichende Entfernung des <strong>Maßnahmen</strong>standorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist<br />

sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Vor dem Hintergrund, dass die Art als besonders empfindlich<br />

gegenüber Barrieren und gegenüber Kollisionen gilt, sollten Nahrungshabitate und Quartierhabitate zueinander<br />

räumlich zugeordnet sein und nicht durch Barrieren bzw. Kollision verursachende Infrastruktur, wie zum Beispiel<br />

eine breite Straße, zerschnitten sein. Der <strong>Maßnahmen</strong>standort darf keine nächtliche Beleuchtung aufweisen.<br />

Anforderungen an Qualität und Menge:<br />

• Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur.<br />

• Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten entspricht der <strong>Maßnahmen</strong>bedarf auch bei<br />

Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche.<br />

Die individuelle Nahrungshabitatgröße wird je nach Qualität mit 0,3 - 10,5 - 21 ha angegeben (MESCHEDE &<br />

HELLER 2000), der Aktionsraum mit 1 km bis 3,3 km.<br />

Wiederkehrende <strong>Maßnahmen</strong> zur Funktionssicherung:<br />

ja<br />

nein<br />

Weitere zu beachtende Faktoren:<br />

• Neben der Strukturanreicherung von Wäldern erscheint lt. Angaben der Experten aus <strong>NRW</strong> die Anlage von<br />

Streuobstbeständen angrenzend zu genutzten Wäldern als sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der<br />

Nahrungssituation des Braunen Langohrs.<br />

• Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung<br />

durchzuführen.<br />

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit:<br />

Die Wirksamkeit tritt – je nach <strong>Maßnahmen</strong>typ – kurz-, mittel- oder langfristig ein. Da eine unmittelbare kausale Beziehung<br />

zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Fledermäuse bei einigen <strong>Maßnahmen</strong> nicht ohne weiteres herstellbar ist, ist<br />

die zeitliche Dauer bis zur Wirksamkeit bei diesen <strong>Maßnahmen</strong> unbekannt:<br />

• Kurzfristig: Anlage von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen<br />

spürbar. Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach kurzer Zeit<br />

aufgesucht und bejagt (pers. Mitt. J. LÜTTMANN).<br />

• Kurzfristig / unbekannt: Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen.<br />

• Kurzfristig: Auflichten von dichten Beständen: die entsprechenden Habitate werden durch die Auflichtung erst<br />

bejagbar. Allzu dichte (Jung-)Bestände werden dagegen nicht bejagt (u.a. KLENKE et al. 2004).<br />

20.08.2012 Braunes Langohr (Plecotus auritus) 13

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