Maßnahmen Steckbriefe Säugetiere NRW
Maßnahmen Steckbriefe Säugetiere NRW
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Wälder / Gehölzstrukturen entstehen zu lassen (siehe die separaten <strong>Maßnahmen</strong>beschreibungen):<br />
- Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen<br />
- Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen<br />
- Auflichten von dichten Beständen<br />
- Nutzungsaufgabe und/oder Förderung von Totholz<br />
- Anlage von Stillgewässern<br />
- Anlage von Streuobstwiesen in direkter Nachbarschaft zu Waldrändern<br />
Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen.<br />
Hinweis: Wegen der Flexibilität der Art bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen<br />
bestandslimitierend.<br />
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen <strong>Maßnahmen</strong> wirksam ja<br />
nein<br />
Anforderungen an den <strong>Maßnahmen</strong>standort:<br />
• Waldbestand im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu der betroffenen Kolonie mit entsprechender Eignung<br />
und hohem Aufwertungsbedarf aus naturschutzfachlicher Sicht.<br />
• Eine ausreichende Entfernung des <strong>Maßnahmen</strong>standorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist<br />
sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Vor dem Hintergrund, dass die Art als besonders empfindlich<br />
gegenüber Barrieren und gegenüber Kollisionen gilt, sollten Nahrungshabitate und Quartierhabitate zueinander<br />
räumlich zugeordnet sein und nicht durch Barrieren bzw. Kollision verursachende Infrastruktur, wie zum Beispiel<br />
eine breite Straße, zerschnitten sein. Der <strong>Maßnahmen</strong>standort darf keine nächtliche Beleuchtung aufweisen.<br />
Anforderungen an Qualität und Menge:<br />
• Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur.<br />
• Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten entspricht der <strong>Maßnahmen</strong>bedarf auch bei<br />
Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche.<br />
Die individuelle Nahrungshabitatgröße wird je nach Qualität mit 0,3 - 10,5 - 21 ha angegeben (MESCHEDE &<br />
HELLER 2000), der Aktionsraum mit 1 km bis 3,3 km.<br />
Wiederkehrende <strong>Maßnahmen</strong> zur Funktionssicherung:<br />
ja<br />
nein<br />
Weitere zu beachtende Faktoren:<br />
• Neben der Strukturanreicherung von Wäldern erscheint lt. Angaben der Experten aus <strong>NRW</strong> die Anlage von<br />
Streuobstbeständen angrenzend zu genutzten Wäldern als sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der<br />
Nahrungssituation des Braunen Langohrs.<br />
• Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung<br />
durchzuführen.<br />
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit:<br />
Die Wirksamkeit tritt – je nach <strong>Maßnahmen</strong>typ – kurz-, mittel- oder langfristig ein. Da eine unmittelbare kausale Beziehung<br />
zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Fledermäuse bei einigen <strong>Maßnahmen</strong> nicht ohne weiteres herstellbar ist, ist<br />
die zeitliche Dauer bis zur Wirksamkeit bei diesen <strong>Maßnahmen</strong> unbekannt:<br />
• Kurzfristig: Anlage von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen<br />
spürbar. Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach kurzer Zeit<br />
aufgesucht und bejagt (pers. Mitt. J. LÜTTMANN).<br />
• Kurzfristig / unbekannt: Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen.<br />
• Kurzfristig: Auflichten von dichten Beständen: die entsprechenden Habitate werden durch die Auflichtung erst<br />
bejagbar. Allzu dichte (Jung-)Bestände werden dagegen nicht bejagt (u.a. KLENKE et al. 2004).<br />
20.08.2012 Braunes Langohr (Plecotus auritus) 13