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Maßnahmen Steckbriefe Säugetiere NRW

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erforderlich (populationsbezogen)<br />

bei allen Vorkommen<br />

bei landesweit bedeutsamen Vorkommen<br />

bei umfangreichen <strong>Maßnahmen</strong>konzepten<br />

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme):<br />

Kenntnisstand zur Ökologie der Art hoch mittel gering<br />

Entwickelbarkeit der Strukturen kurzfristig mittelfristig langfristig<br />

Belege hoch mittel gering<br />

Fazit Eignung: mittel<br />

Die Maßnahme ist als CEF-Maßnahme nach Einzelfallprüfung geeignet, Risikomanagement erforderlich.<br />

Die Maßnahme ist als FCS nach Einzelfallprüfung geeignet, Risikomanagement erforderlich.<br />

3. Sanierung von Winterquartieren (FL4)<br />

Allgemeine <strong>Maßnahmen</strong>beschreibung:<br />

Winterquartiere können im Allgemeinen nicht neu geschaffen werden, da sich diese meist in historischen Gewölben, Kellern<br />

oder unterirdischen Stollen, Höhlen o.ä. befinden, die mikroklimatische Besonderheiten aufweisen und durch eine<br />

langjährige Tradition von den Tieren genutzt werden.<br />

• Da sich Fledermäuse in Winterquartieren sehr häufig in Spalten und nicht einsehbaren Hohlräumen verstecken<br />

können, kann der Umfang einer Nutzung sowie die Bedeutung eines Winterquartiers lediglich durch einen<br />

fachkundigen Spezialisten zuverlässig eingeschätzt werden. Neben der Beteiligung von ortskundigen Experten<br />

sind hierzu i.d.R. vorauslaufend vertiefende Untersuchungen erforderlich.<br />

Gehen Winterquartiere verloren, kann in der Regel nur Ersatz geschaffen werden, indem<br />

- vorhandene Strukturen (Keller, Stollen, Tunnel, Bunkeranlagen), die bislang nicht besiedelt sind, in Bezug auf die<br />

von der Art geforderten Quartiereigenschaften optimiert bzw. saniert werden (zum Beispiel durch Schaffung von<br />

Hangstrukturen, Verbesserung der klimatischen Eigenschaften des Quartierraumes).<br />

- bisher nicht zugängliche unterirdische Hohlräume in Form von Kellern, Stollen, Bunkeranlagen etc. geöffnet<br />

werden.<br />

- vorhandene, als Winterquartier genutzte, Strukturen hinsichtlich ihrer Quartiereigenschaft optimiert werden, indem<br />

zum Beispiel vorhandene Störungen (Zugang für störende Menschen, Zugang für Fressfeinde) eliminiert werden.<br />

vgl. die Spezialpublikationen (u.a. MITCHELL-JONES et al. 2007). Die <strong>Maßnahmen</strong> müssen ortspezifisch festgelegt werden<br />

und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.<br />

Maßnahme betrifft Teilhabitat / ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen <strong>Maßnahmen</strong> wirksam ja nein<br />

Anforderungen an den <strong>Maßnahmen</strong>standort:<br />

• Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm<br />

breite Spalten oder Bohrlöcher).<br />

• Störungsfreie Quartierumgebung, insbesondere Beleuchtungsfreiheit.<br />

• Eine ausreichende Entfernung des <strong>Maßnahmen</strong>standorts zu weiteren potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist<br />

sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).<br />

• Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die Fressfeinden<br />

keinen Zutritt erlauben).<br />

• Bei allen Sanierungen ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da<br />

20.08.2012 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) 6

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