30.04.2014 Aufrufe

Spargel aus Brüggen und Bracht

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IHR GUTES<br />

RECHT<br />

„Auf hoher See <strong>und</strong> vor Gericht ist jeder<br />

in Gottes Hand“. Diese „Binsenweisheit“<br />

beschreibt die Unwägbarkeit bei rechtlichen<br />

Auseinandersetzungen. Allein „ges<strong>und</strong>er<br />

Menschenverstand“ reicht häufig<br />

nicht <strong>aus</strong>, juristische Fragestellungen zu<br />

lösen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen<br />

in loser Folge rechtliche Hilfestellung geben<br />

zu Problemen, die sich <strong>aus</strong> vermeintlichen<br />

Alltagssituationen her<strong>aus</strong> ergeben<br />

können.<br />

Die Autoren sind <strong>Brüggen</strong>er Anwälte, die<br />

auf der Roermonder Straße eine Bürogemeinschaft<br />

betreiben.<br />

Telefonanbieter<br />

dürfen keine<br />

Extragebühren für<br />

eine Papierrechnung<br />

erheben<br />

Fast alle Telefonanbieter versenden heutzutage<br />

keine Rechnung mehr in Papierform.<br />

Es ist gängige Praxis, dass sich der<br />

K<strong>und</strong>e seine Rechnung selbst über das Internet<br />

<strong>aus</strong>druckt. Es gibt jedoch eine Vielzahl<br />

von K<strong>und</strong>en, die sich entweder mit<br />

dem Internet nicht <strong>aus</strong>kennen oder nicht<br />

über die Technik verfügen, um regelmäßig<br />

Rechnungen <strong>aus</strong>zudrucken. Diese<br />

K<strong>und</strong>en können dann bei dem Telefonanbieter<br />

die Übersendung einer Papierrechnung<br />

verlangen. Für die Übersendung einer<br />

Papierrechnung verlangen einige Telefonanbieter<br />

jedoch eine Versandgebühr<br />

von bis zu 1,50 € pro Rechnung. Ob die Erhebung<br />

derartiger Gebühren zulässig ist,<br />

hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt<br />

zu entscheiden.<br />

In dem konkreten Fall hatte ein Mobilfunkanbieter<br />

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

geregelt, dass für<br />

den monatlichen Versand einer Papierrechnung<br />

eine Betrag in Höhe von je 1,50<br />

€ berechnet würde. Der K<strong>und</strong>e hatte sich<br />

gegen die Berechnung der Gebühr vor Gericht<br />

gewehrt. Das Oberlandesgericht gab<br />

dem K<strong>und</strong>en Recht <strong>und</strong> urteilte, dass die<br />

Kl<strong>aus</strong>el unwirksam sei. Der K<strong>und</strong>e würde<br />

durch die Kl<strong>aus</strong>el unangemessen benachteiligt,<br />

da der Telefonanbieter versuchen<br />

würde, den Aufwand für die Berechnung<br />

der Leistungen auf den K<strong>und</strong>en abzuwälzen.<br />

Der Telefonanbieter habe im eigenen<br />

Interesse für einen unproblematischen<br />

Zugang der Rechnung zu sorgen. Falls dies<br />

elektronisch nicht funktioniert, müsse<br />

eben kostenlos eine Papierrechnung mit<br />

der Post verschickt werden.<br />

Mit fre<strong>und</strong>licher Unterstützung<br />

Rechtsanwälte Lange & Kollegen,<br />

Roermonder Str. 27 · 41379 <strong>Brüggen</strong><br />

Anne Ingenrieth (rechts) <strong>und</strong> Edith Feikes haben die Bücherkisten wieder mit reichlich Lesestoff bestückt.<br />

Wir setzen die Bücher<br />

an die Luft<br />

Wetterfest eingepackt in durchsichtige<br />

Kisten, gekennzeichnet mit dem rot-weißen<br />

Logo der Bücherei, stehen ab sofort<br />

in der Fußgängerzone in <strong>Brüggen</strong> <strong>und</strong> in<br />

<strong>Bracht</strong> die Bücherkisten bereit. In Born<br />

hat der Heimatverein eine eigene Kiste erstellt.<br />

Die Mitarbeiterinnen der Gemeindebücherei<br />

füllen die Kisten wöchentlich einbis<br />

zweimal bis zum September.<br />

Jeder kann Bücher her<strong>aus</strong>nehmen oder eigene<br />

Bücher dazugeben, allerdings immer<br />

nur so viele, dass der Deckel noch verschließbar<br />

ist, damit bei Regen nicht alle<br />

Bücher unbrauchbar werden. Ein dreisprachiges<br />

Blatt informiert in der Bücherkiste<br />

über die „Spielregeln“.<br />

RECHTSANWÄLTE<br />

LANGE & KOLLEGEN<br />

Arbeitsrecht<br />

Arzthaftungsrecht<br />

Bau- <strong>und</strong> Immobilienrecht<br />

Erbrecht<br />

Familien- <strong>und</strong> Scheidungsrecht<br />

Internetrecht<br />

Miet- <strong>und</strong> Wohnungseigentumsrecht<br />

Pferderecht<br />

Reiserecht<br />

Die Gemeindebücherei bestückt die Kisten<br />

mit <strong>aus</strong>sortierten Büchern oder Büchergeschenken,<br />

sodass der Bestand der Bücherei<br />

nicht leidet.<br />

Natürlich ist das Angebot in der Bücherei<br />

um ein Vielfaches größer. Kommen Sie vorbei<br />

<strong>und</strong> überzeugen Sie sich.<br />

Die Gemeindebücherei ist geöffnet:<br />

Montags: 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr <strong>und</strong><br />

15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Dienstags: 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr<br />

Donnerstags: 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

Am letzten Samstag im Monat von 10.00<br />

Uhr bis 13.00 Uhr.<br />

Sozialrecht<br />

Transport-<strong>und</strong> Speditionsrecht<br />

Verkehrsrecht<br />

Versicherungsrecht<br />

Vertragsrecht<br />

Verwaltungsrecht<br />

Wettbewerb- <strong>und</strong> Markenrecht<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Zivilrecht<br />

Lange & Kollegen Bürogemeinschaft · Roermonder Str. 27 · 41379 <strong>Brüggen</strong><br />

Telefon 02163-5772160 · Fax 02163-5774590<br />

info@lange-rechtsanwaelte.com<br />

Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr.<br />

Termine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten.<br />

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