Spargel aus Brüggen und Bracht
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IHR GUTES<br />
RECHT<br />
„Auf hoher See <strong>und</strong> vor Gericht ist jeder<br />
in Gottes Hand“. Diese „Binsenweisheit“<br />
beschreibt die Unwägbarkeit bei rechtlichen<br />
Auseinandersetzungen. Allein „ges<strong>und</strong>er<br />
Menschenverstand“ reicht häufig<br />
nicht <strong>aus</strong>, juristische Fragestellungen zu<br />
lösen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen<br />
in loser Folge rechtliche Hilfestellung geben<br />
zu Problemen, die sich <strong>aus</strong> vermeintlichen<br />
Alltagssituationen her<strong>aus</strong> ergeben<br />
können.<br />
Die Autoren sind <strong>Brüggen</strong>er Anwälte, die<br />
auf der Roermonder Straße eine Bürogemeinschaft<br />
betreiben.<br />
Telefonanbieter<br />
dürfen keine<br />
Extragebühren für<br />
eine Papierrechnung<br />
erheben<br />
Fast alle Telefonanbieter versenden heutzutage<br />
keine Rechnung mehr in Papierform.<br />
Es ist gängige Praxis, dass sich der<br />
K<strong>und</strong>e seine Rechnung selbst über das Internet<br />
<strong>aus</strong>druckt. Es gibt jedoch eine Vielzahl<br />
von K<strong>und</strong>en, die sich entweder mit<br />
dem Internet nicht <strong>aus</strong>kennen oder nicht<br />
über die Technik verfügen, um regelmäßig<br />
Rechnungen <strong>aus</strong>zudrucken. Diese<br />
K<strong>und</strong>en können dann bei dem Telefonanbieter<br />
die Übersendung einer Papierrechnung<br />
verlangen. Für die Übersendung einer<br />
Papierrechnung verlangen einige Telefonanbieter<br />
jedoch eine Versandgebühr<br />
von bis zu 1,50 € pro Rechnung. Ob die Erhebung<br />
derartiger Gebühren zulässig ist,<br />
hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt<br />
zu entscheiden.<br />
In dem konkreten Fall hatte ein Mobilfunkanbieter<br />
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
geregelt, dass für<br />
den monatlichen Versand einer Papierrechnung<br />
eine Betrag in Höhe von je 1,50<br />
€ berechnet würde. Der K<strong>und</strong>e hatte sich<br />
gegen die Berechnung der Gebühr vor Gericht<br />
gewehrt. Das Oberlandesgericht gab<br />
dem K<strong>und</strong>en Recht <strong>und</strong> urteilte, dass die<br />
Kl<strong>aus</strong>el unwirksam sei. Der K<strong>und</strong>e würde<br />
durch die Kl<strong>aus</strong>el unangemessen benachteiligt,<br />
da der Telefonanbieter versuchen<br />
würde, den Aufwand für die Berechnung<br />
der Leistungen auf den K<strong>und</strong>en abzuwälzen.<br />
Der Telefonanbieter habe im eigenen<br />
Interesse für einen unproblematischen<br />
Zugang der Rechnung zu sorgen. Falls dies<br />
elektronisch nicht funktioniert, müsse<br />
eben kostenlos eine Papierrechnung mit<br />
der Post verschickt werden.<br />
Mit fre<strong>und</strong>licher Unterstützung<br />
Rechtsanwälte Lange & Kollegen,<br />
Roermonder Str. 27 · 41379 <strong>Brüggen</strong><br />
Anne Ingenrieth (rechts) <strong>und</strong> Edith Feikes haben die Bücherkisten wieder mit reichlich Lesestoff bestückt.<br />
Wir setzen die Bücher<br />
an die Luft<br />
Wetterfest eingepackt in durchsichtige<br />
Kisten, gekennzeichnet mit dem rot-weißen<br />
Logo der Bücherei, stehen ab sofort<br />
in der Fußgängerzone in <strong>Brüggen</strong> <strong>und</strong> in<br />
<strong>Bracht</strong> die Bücherkisten bereit. In Born<br />
hat der Heimatverein eine eigene Kiste erstellt.<br />
Die Mitarbeiterinnen der Gemeindebücherei<br />
füllen die Kisten wöchentlich einbis<br />
zweimal bis zum September.<br />
Jeder kann Bücher her<strong>aus</strong>nehmen oder eigene<br />
Bücher dazugeben, allerdings immer<br />
nur so viele, dass der Deckel noch verschließbar<br />
ist, damit bei Regen nicht alle<br />
Bücher unbrauchbar werden. Ein dreisprachiges<br />
Blatt informiert in der Bücherkiste<br />
über die „Spielregeln“.<br />
RECHTSANWÄLTE<br />
LANGE & KOLLEGEN<br />
Arbeitsrecht<br />
Arzthaftungsrecht<br />
Bau- <strong>und</strong> Immobilienrecht<br />
Erbrecht<br />
Familien- <strong>und</strong> Scheidungsrecht<br />
Internetrecht<br />
Miet- <strong>und</strong> Wohnungseigentumsrecht<br />
Pferderecht<br />
Reiserecht<br />
Die Gemeindebücherei bestückt die Kisten<br />
mit <strong>aus</strong>sortierten Büchern oder Büchergeschenken,<br />
sodass der Bestand der Bücherei<br />
nicht leidet.<br />
Natürlich ist das Angebot in der Bücherei<br />
um ein Vielfaches größer. Kommen Sie vorbei<br />
<strong>und</strong> überzeugen Sie sich.<br />
Die Gemeindebücherei ist geöffnet:<br />
Montags: 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr <strong>und</strong><br />
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Dienstags: 16.30 Uhr bis 19.30 Uhr<br />
Donnerstags: 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
<strong>und</strong> 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />
Am letzten Samstag im Monat von 10.00<br />
Uhr bis 13.00 Uhr.<br />
Sozialrecht<br />
Transport-<strong>und</strong> Speditionsrecht<br />
Verkehrsrecht<br />
Versicherungsrecht<br />
Vertragsrecht<br />
Verwaltungsrecht<br />
Wettbewerb- <strong>und</strong> Markenrecht<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Zivilrecht<br />
Lange & Kollegen Bürogemeinschaft · Roermonder Str. 27 · 41379 <strong>Brüggen</strong><br />
Telefon 02163-5772160 · Fax 02163-5774590<br />
info@lange-rechtsanwaelte.com<br />
Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr.<br />
Termine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten.<br />
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