Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Planungsbericht<br />
Massnahmen<br />
<strong>Richtplanung</strong><br />
22. Oktober 2008<br />
473:005:08:Bericht:Bericht_080924.doc
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Ausgangslage 4<br />
1.1 Ausgangslage 4<br />
1.2 Bestehende Planungsinstrumente 4<br />
1.3 Auftragsumfang 5<br />
1.4 Entwicklungsstrategie 5<br />
1.5 Geändertes Recht 5<br />
1.6 Planungsorganisation 6<br />
1.7 Information und Mitwirkung 7<br />
2 Grundlagen 8<br />
2.1 Planungsgrundlagen 8<br />
2.2 Rechtsgrundlagen 8<br />
2.3 Leitbild 8<br />
3 Entwicklungsstrategien 10<br />
3.1 Strategische Erfolgspositionen 10<br />
3.2 Entwicklungs-strategien 10<br />
3.3 Entwicklungsziele 10<br />
4 Räumliches Konzept 14<br />
4.1 Einleitung 14<br />
4.2 <strong>Oberbüren</strong> 14<br />
4.3 Niederwil 14<br />
4.4 Sonnental 15<br />
5 Richtplanerläuterungen 16<br />
5.1 Allgemeines 16<br />
5.2 Richtplan Teil Nutzung 16<br />
5.3 Richtplan Teil Schutz 17<br />
5.4 Richtplan Teil Gestaltung 18<br />
5.5 Richtplan Teil Verkehr 19<br />
5.6 Richtplan Teil öffentliche Ausstattung 20<br />
6 Massnahmenblätter 21<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 2
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7 Übereinstimmung mit dem übergeordneten Recht 22<br />
7.1 Ziele der Raumplanung (Art. 1 RPG) 22<br />
7.2 Grundsätze der Raum-planung (Art. 3 RPG) 23<br />
7.3 Anforderungen des übrigen Bundesrechts 23<br />
7.4 Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan 23<br />
7.5 Weitere Nachweise 26<br />
7.6 Ergebnis kantonale Vorprüfung 28<br />
7.7 Ergebnis öffentliche Vernehmlassung 31<br />
Anhang 32<br />
A1 Kapazitätsnachweis 33<br />
A2 Liste der Schutzgegenstände 36<br />
Kulturobjekte und archäologische Gebiete 36<br />
Naturobjekte 39<br />
Natur- und Landschaftsgebiete 43<br />
A3 Impressum 45<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 3
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
1 Ausgangslage<br />
1.1 Ausgangslage<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> verfügt über eine umfassende und zeitgemässe<br />
Ortsplanung aus dem Jahre 1995, die im Rahmen kleiner Anpassungen laufend<br />
aktualisiert wurde. So läuft seit längerer Zeit die Ausscheidung von Weilerzonen.<br />
Obwohl die Planung mit einem Alter von elf Jahren noch nicht unbedingt<br />
am Ende der vorgesehenen Lebensdauer angelangt ist und auch noch unbebaute<br />
Areale im Zonenplan enthalten sind, zeigt sich in letzter Zeit immer<br />
deutlicher, dass selbst die für eine moderate räumliche Entwicklung erforderliche<br />
Erhältlichkeit dieser Bauzonenflächen nicht gegeben ist. Ein wichtiges Ziel<br />
der Ortsplanung, die Sicherung einer angemessenen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung<br />
zur nachhaltigen Auslastung der kommunalen Infrastrukturen,<br />
schien damit gefährdet. Diese Negativtendenz galt es, rechtzeitig<br />
durch zukunftsträchtige Strategien zu durchbrechen. In der Folge wurde eine<br />
Strategie zur Schaffung eines angemessenen Wohn-Baulandangebotes entwickelt<br />
und diese Arbeiten im Laufe der folgenden zwei Jahre in mehreren<br />
Etappen konkretisiert. Diese Arbeiten beruhten insbesondere auf einer verstärkten<br />
Kommunikation zwischen <strong>Gemeinde</strong> und Landeigentümern. In der<br />
Zwischenzeit konnten verschiedene Areale auf den Markt gebracht werden und<br />
die Lage auf dem Baulandmarkt hat sich entspannt.<br />
Die parallel erstellte Kapazitätsanalyse zeigte aber trotz dieser Erfolge, dass<br />
die langfristige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> auf zusätzliche Entwicklungsflächen<br />
angewiesen ist. Aus diesem Grund soll die längerfristige, räumliche<br />
Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> über eine Teilrevision der <strong>Richtplanung</strong> Teil Nutzung<br />
konsolidiert werden.<br />
Während der letzten Monate zeigte sich ferner eine erhebliche Nachfrage<br />
an Flächen für publikumsintensive Einrichtungen (PE) im Bereich von Fachmärkten.<br />
Insgesamt stehen bzw. standen die Schaffung von über 50'000 m 2<br />
Verkaufsflächen zur Diskussion. Zwischenzeitlich konnte die Verträglichkeit<br />
dieser Verkaufsflächen insbesondere hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur<br />
abgeschätzt und damit der Umfang allfälliger Flächen für PE eingegrenzt werden.<br />
1.2 Bestehende<br />
Planungsinstrumente<br />
Die Planungsinstrumente der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> bestehen heute im Wesentlichen<br />
aus folgenden Erlassen:<br />
– <strong>Richtplanung</strong> 1995<br />
– Zonenplan 1995 mit Anpassungen<br />
– Baureglement 1995<br />
– Schutzverordnung (Plan und Verordnung) 1978 mit Anpassungen<br />
An diesen Planungsinstrumenten waren in den vergangenen Jahren zahlreiche<br />
Anpassungen und Ergänzungen nötig. Die <strong>Richtplanung</strong> selber erfolgte noch<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 4
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
nach der herkömmlichen Methode der Überlagerung der verschiedenen Nutzungsplaninhalte<br />
mit zusätzlichen, langfristigen Entwicklungsabsichten aber<br />
wenigen strategischen Aussagen. Der praktische Nutzen der <strong>Richtplanung</strong> war<br />
entsprechend eingeschränkt.<br />
1.3 Auftragsumfang<br />
In einem ersten Teilauftrag wurde bis 2007 der Teil Siedlung intensiv bearbeitet.<br />
Die Vorprüfung durch die kantonalen Ämter hat ergeben, dass die Beschränkung<br />
auf den Teil Nutzung ungenügend war, weshalb in einem zweiten<br />
Teilauftrag auch die übrigen Bereiche bearbeitet wurden.<br />
Parallel zur Bearbeitung des Richtplans hat die <strong>Gemeinde</strong> bereits 2007 die<br />
Arbeit zur Revision des Baureglements aufgenommen. Die entsprechenden<br />
Ergebnisse werden separat dargestellt.<br />
1.4 Entwicklungsstrategie<br />
Grundlage der Planungsarbeiten war eine Kurzanalyse der Stärken und Schwächen<br />
von <strong>Oberbüren</strong>. Im Lichte der absehbaren Gesellschaftsentwicklung (Umfeldanalyse)<br />
wurden künftige Chancen und Risiken der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong><br />
herausgearbeitet und schliesslich drei für die Planung wegleitende Entwicklungsstrategien<br />
formuliert (siehe Seite 8), die durch die <strong>Richtplanung</strong> unterstützt<br />
werden sollen. Diese Überlegungen wurden anlässlich einer ausserordentlichen<br />
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 6. März 2006 vertieft.<br />
Im Rahmen der Strategiediskussion zeigte sich, dass <strong>Oberbüren</strong> nicht für alle<br />
Bewohnergruppen und Arbeitsplätze gleich attraktiv ist. Entsprechend ist es<br />
nötig, die begrenzten Ressourcen der <strong>Gemeinde</strong>entwicklung auf die Gruppen<br />
mit den höchsten Erfolgschancen zu fokussieren. Diese Zielgruppen können<br />
nicht über das alleinige Bereitstellen von Bauzonen angesprochen werden.<br />
Bauzonen sind in der Regel in allen <strong>Gemeinde</strong>n ausreichend vorhanden. Vielmehr<br />
sind dazu flankierende Massnahmen erforderlich. Ebenfalls stellen sich<br />
im Lichte der Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsort<br />
Fragen der nachhaltigen Bewältigung des motorisierten Individualverkehrs.<br />
Dieser vielschichtigen Fragestellung soll später durch eine umfassende<br />
<strong>Richtplanung</strong> Rechnung getragen werden. Diese dient als Grundlage für die<br />
Aktivitäten im Bereich Schutz, Gestaltung und Infrastruktur.<br />
1.5 Geändertes Recht<br />
In den letzten 20 Jahren sind ferner verschiedene, für die kommunalen Planungsinstrumente<br />
wegweisende Rechtsgrundlagen und übergeordnete Planungsinstrumente<br />
in Kraft getreten. Es sind dies namentlich:<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 5
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Eidgenössische Ebene<br />
– Raumplanungsverordnung 2000, mit Änderungen<br />
– Natur- und Heimatschutzgesetz und zugehörige Verordnung<br />
– Gesetz über den Ausgleich ökologischer Leistungen und Ökoqualitätsverordnung<br />
– Umweltschutzgesetz mit Verordnungen<br />
– Gewässerschutzgesetz<br />
– Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />
– Bundesinventare<br />
Kantonale Ebene<br />
– Baugesetz 1972, mit Nachträgen I bis III<br />
– Kantonaler Gesamtplan 1980<br />
– Kantonaler Richtplan<br />
– Regionalplanung 1981<br />
– Gewässerschutzkarte<br />
– Kantonsinventare<br />
1.6 Planungsorganisation<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Oberbüren</strong> beauftragte das Büro Strittmatter Partner AG,<br />
St. Gallen, mit der Revision der <strong>Richtplanung</strong> Teil Nutzung. Dieses berät die<br />
Planungskommission, welche sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:<br />
Vorsitz<br />
– Andrea Taverna, <strong>Gemeinde</strong>präsident (Vorsitz)<br />
Mitglieder<br />
– Kurt Bommeli, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
– Pius Engler, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
– Jakob Hämmerli, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
– Max Knöpfli, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
– Willi Frehner, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
– Hansjörg Bauer, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
– Renato Bärlocher, Bausekretär<br />
– Guido Staub, Ratsschreiber (Protokoll)<br />
Fachberatung (Strittmatter Partner AG)<br />
– Armin Meier, Projektleitung<br />
– Edna Tiedemann, Fachplanung Städtebau<br />
– Robert Furrer, Verkehrstechnik (PE)<br />
– Andreas Brunner, Natur und Landschaft<br />
– Nathalie Chambaz, Kapazitätsanalyse und Planungsassistenz<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 6
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
1.7 Information und<br />
Mitwirkung<br />
Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden sind gemäss Art. 4 RPG (Bundesgesetz<br />
über die Raumplanung) verpflichtet, die Bevölkerung über die Ziele<br />
und den Ablauf der Planung zu orientieren und sie in geeigneter Weise mitwirken<br />
zu lassen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Oberbüren</strong> hat sich bewusst auf eine einfache Planungsorganisation,<br />
welche rasch und kompetent Entscheide fällen kann, beschränkt.<br />
Die Bevölkerung von <strong>Oberbüren</strong> wurde bisher wie folgt in die laufende<br />
Ortsplanung miteinbezogen:<br />
– Mitteilungsblatt<br />
– Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausscheidung von Weilerzonen<br />
– Umfrage 2005 bei Grundeigentümern über die Erhältlichkeit ihrer<br />
Grundstücke, unter Ausfüllen von schriftlichen Erklärungen zu Handen der<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
– Persönliche Gespräche mit Grundeigentümerinnen und –eigentümern, im<br />
Rahmen der Umfrage von 2005<br />
– Vernehmlassung und kantonale Vorprüfung Herbst 2008<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 7
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
2 Grundlagen<br />
2.1 Planungsgrundlagen<br />
Für die Erarbeitung der <strong>Richtplanung</strong> wurden namentlich folgende Grundlagen<br />
beigezogen:<br />
– Kantonaler Richtplan.01<br />
– Übersicht Fruchtfolgeflächen inkl. Bodenkartierung<br />
– Nationale/Kantonale Naturschutzinventare<br />
– Vernetzungsprojekt Region Wil 2005<br />
– Übersicht über die öffentlichen Gewässer<br />
– Rechtskräftige Planungsinstrumente der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong><br />
– Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> 2005<br />
– Grundwasserschutzkarten<br />
– Strassenklassierungsplan<br />
– Diverse Umzonungsbegehren aufgrund der Vorarbeiten<br />
2.2 Rechtsgrundlagen<br />
Folgende Rechtsgrundlagen sind bei der Ausarbeitung der <strong>Richtplanung</strong> besonders<br />
berücksichtigt worden:<br />
Eidgenössische Erlasse<br />
– Raumplanungsgesetz (RPG) mit Verordnung (RPV)<br />
– Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) mit Verordnung (NHV)<br />
– Umweltschutzgesetz (USG) mit Lärmschutzverordnung (LSV) und Luftreinhalteverordnung<br />
(LRV)<br />
– Gewässerschutzgesetz (GSchG)<br />
– Waldgesetz (WaG) mit Verordnung (WaV)<br />
Kantonale Erlasse<br />
– Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG)<br />
– Strassengesetz mit Verordnung (StrG)<br />
2.3 Leitbild<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> hat im Jahr 1995 ein Leitbild 2000 erarbeitet, welches<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat 2007 im Hinblick auf den Umsetzungsstand verifiziert hat.<br />
Das Leitbild umfasst die für die <strong>Gemeinde</strong> bedeutsamen Zielsetzungen, die den<br />
gesamten Aufgabenbereich der <strong>Gemeinde</strong> umfassen.<br />
Unter den für die <strong>Richtplanung</strong> wesentlichen Zielsetzungen, für welche noch<br />
Handlungsbedarf besteht, sind folgende zu nennen:<br />
– Ansiedlung neuer Betriebe durch Erstellung / Förderung der Infrastruktur;<br />
– Massvolles und kontinuierliches Bevölkerungswachstum, mit ausgewogener<br />
Alters- und Sozialdurchmischung;<br />
– Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen drei Dörfern;<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 8
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
– Lebensqualität im Bereich des Strassennetzes verbessern;<br />
– Prüfen von Lärmschutzmassnahmen an neuralgischen Punkten;<br />
– Verkehrskonzept „Dorf <strong>Oberbüren</strong>“ mit sämtlichen Varianten zur Entlastung<br />
der Hauptdurchfahrtsstrasse erstellen;<br />
– Massnahmen zur Verkehrslenkung in den Dörfern <strong>Oberbüren</strong> und Sonnental<br />
anordnen;<br />
– Einheitsschulgemeinde <strong>Oberbüren</strong> / Niederwil prüfen (ohne Oberstufe),<br />
unter Abklärung der Vor- und Nachteile.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 9
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
3 Entwicklungsstrategien<br />
3.1 Strategische<br />
Erfolgspositionen<br />
Die "Stärken/Schwächen-Chancen/Risiken-Analyse" lässt die folgenden herausragenden<br />
Eigenschaften als strategische Erfolgspositionen für <strong>Oberbüren</strong>s<br />
Entwicklung erkennen:<br />
1. Ländliches Wohnumfeld mit Naherholungsgebiet vor der Haustür;<br />
2. Attraktiver Arbeitsplatzstandort mit guten Verkehrsbeziehungen dank<br />
Autobahnanbindung;<br />
3. Sehr gutes örtliches Bildungsangebot.<br />
3.2 Entwicklungsstrategien<br />
Basierend auf den strategischen Erfolgspositionen werden für die <strong>Richtplanung</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> folgende Entwicklungsstrategien empfohlen:<br />
1. Förderung der Standortvoraussetzungen des ländlichen Wohnens durch<br />
ein breites Wohnungsangebot an attraktiven Wohnlagen in einem familienfreundlichen<br />
Umfeld;<br />
2. Förderung der Standortvoraussetzungen für den Arbeitsplatzstandort<br />
<strong>Oberbüren</strong>, durch gezieltes Marketing und ein breites Angebot an attraktiven<br />
Flächen;<br />
3. Förderung einer nachhaltigen Anbindung an die Wirtschaftszentren, Arbeitsplatzstandorte<br />
und Standorte höherer Bildungseinrichtungen<br />
durch ein auf die Bedürfnisse der <strong>Gemeinde</strong> abgestimmtes Angebot des<br />
öffentlichen Verkehrs.<br />
3.3 Entwicklungsziele<br />
3.3.1 Wohnen<br />
Etablierung als Wohnstandort nicht nur über ein preisgünstiges Angebot an<br />
EFH-Land sondern auch durch attraktive Wohnsiedlungen<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Schaffen von gut erschlossenen, zentrumsnahen MFH-Zonen in <strong>Oberbüren</strong><br />
und Niederwil;<br />
– Konsequente Ausrichtung der Siedlungsdichten auf eine künftige ÖV-<br />
Anbindung und die vorhandenen Versorgungsstrukturen;<br />
– Koordinierte Bebauungs- und Erschliessungsplanungen mit Augenmerk auf<br />
die Gestaltung des Aussenraumes über Sondernutzungspläne;<br />
– Schaffen eines breiter gefächerten Angebotes an Wohnungstypen;<br />
– Sicherstellung der Erhältlichkeit durch frühzeitige Vereinbarungen mit den<br />
Grundeigentümern;<br />
– Konsequente Schaffung von verkehrsberuhigten Quartiererschliessungen;<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 10
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
– Ausbau des Angebots an ausserfamiliärer Kinderbetreuung;<br />
– Gute gegenseitige Vernetzung und Anbindung an die Naherholungsgebiete.<br />
3.3.2 Arbeiten<br />
Den bestehenden Gewerbebetrieben ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten<br />
am angestammten Standort erhalten; fallweise Einzonung<br />
für attraktive Unternehmen<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Schaffen von Entwicklungsreserven, die erst im Falle attraktiver Neuansiedlungen<br />
eingezont werden;<br />
– Schaffen von geeigneten Intensivlandwirtschaftszonen.<br />
3.3.3 Schule<br />
Längerfristige Auslastung der bestehenden Schulanlagen durch konsolidierte<br />
Bevölkerungsentwicklung sicherstellen<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Durch etappierte Einzonungen Bevölkerungsentwicklung auf ca. 0.75 %<br />
Zuwachs pro Jahr konsolidieren (hält in etwa den Bestand an Schülern konstant);<br />
– Mittagstisch für Kinder, bei welchen beide Elternteile erwerbstätig sind.<br />
3.3.4 Einkaufen<br />
Bestehende Einzelhandelsgeschäfte durch raumplanerische Massnahmen<br />
möglichst fördern<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Aufwertung des öffentlichen Raumes und der Zentren im Bereich von<br />
Einkaufsgeschäften;<br />
– Förderung grösserer Siedlungsdichten innerhalb des LV-Einzugsbereiches.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 11
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
3.3.5 Erholung<br />
Landschaftliches Potenzial nutzen<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Förderung von Freizeitaktivitäten im Bereich Langsamverkehr;<br />
– Schaffung von Grünkorridoren im Siedlungsgebiet entlang der Bachläufe<br />
und zur offenen Landschaft.<br />
3.3.6 Verkehr<br />
Örtlicher Langsamverkehr soll innerorts konsequent gefördert werden; auf<br />
längeren Strecken ÖV fördern<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Optimierung der Langsamverkehrsverbindungen (bewegt und ruhend);<br />
– <strong>Gemeinde</strong> besser an den ÖV anbinden;<br />
– Fahrplan des ÖV besser auf Bedürfnisse von Pendlern und Schülern abstimmen.<br />
Gezielte Ergänzungen der Grundversorgung;<br />
– Verkehrsberuhigte Gestaltung der Strassen im Ortskern;<br />
– Ausrichtung der Bauentwicklung konsequent auf die Haltepunkte des künftigen<br />
öffentlichen Verkehrs.<br />
3.3.7 <strong>Gemeinde</strong>haushalt<br />
Baugebiet soll hinsichtlich Bau und Unterhalt der Infrastruktur möglichst<br />
wenig Kosten verursachen<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Vermeidung von zu tiefen Baudichten;<br />
– Keine peripheren Bauzonen mit hohem Erschliessungsaufwand ausscheiden;<br />
– Bauzonen auf die vorhandenen Infrastrukturanlagen ausrichten;<br />
– Bauentwicklung so dosieren, dass keine teuren Schulraumerweiterungen<br />
nötig werden.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 12
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
3.3.8 Ortsgestaltung<br />
Ortsbauliches Potenzial soll im Sinne der Unverwechselbarkeit von<br />
<strong>Oberbüren</strong> genutzt werden<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Aufwertung der Aussenräume der Kerngebiete;<br />
– Feingliedrige LV-Vernetzung der Kerngebiete mit den Wohnquartieren;<br />
– Grünraumvernetzung entlang der Bachläufe;<br />
– Aufwertung Dorfstrassen (von Fassade zu Fassade); weniger verkehrstechnische<br />
Gestaltung.<br />
3.3.9 Marketing<br />
Alle Kommunikationskanäle aus der <strong>Gemeinde</strong> (öffentlich und privat) mit<br />
einem Slogan betreffend der Vorzüge der <strong>Gemeinde</strong> versehen<br />
Mögliche Massnahmen:<br />
– Ideenwettbewerb für möglichen Slogan in der <strong>Gemeinde</strong> durchführen und<br />
gestalterisch umsetzen;<br />
– Alle amtlichen Publikationen mit dem Slogan versehen;<br />
– Private dazu ermuntern, ebenfalls mit dem Slogan zu werben (Immobilieninserate,<br />
Publikationen, Prospekte etc.);<br />
– Dorf <strong>Oberbüren</strong> als Bestandteil der Region Wil vermarkten;<br />
– Mittels gezielter Informationen den Internetauftritt der <strong>Gemeinde</strong> für<br />
Wohnortmarketing nutzen.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 13
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
4 Räumliches Konzept<br />
4.1 Einleitung<br />
Als Grundlage für die Richtplanarbeiten wurden für die drei Dörfer räumliche<br />
Konzepte entworfen. Diese haben zum Ziel, auf der Basis prägender geomorphologischer<br />
Gegebenheiten und prägender Freiraum- und Siedlungsstrukturen<br />
die mögliche, räumliche Entwicklungsstrategie zu entwickeln. Diese<br />
konzeptionellen Studien wurden erst in der weiteren Bearbeitung hinsichtlich<br />
Umfang, Konflikten zur Fruchtfolge etc. verfeinert. Ziel ist, dass diese räumlichen<br />
Konzepte eine langfristige Richtschnur der räumlichen Entwicklung sein<br />
sollen mit dem Ziel, dass die Eigenheiten der Dörfer durch beliebige Siedlungsentwicklung<br />
nicht laufend verwischt und gegenseitig nivelliert werden, sondern<br />
dass die Dörfer in ihren Eigenheiten entwickelt werden.<br />
4.2 <strong>Oberbüren</strong><br />
Die künftige Bauentwicklung soll die historische Struktur des Haufendorfes mit<br />
dem Zentrum bei der Kirche wieder aufnehmen. Wichtig ist die Vernetzung des<br />
Siedlungsgebietes mit der Naherholung durch die Schaffung ordnender, in die<br />
Landschaft ausgreifender Freiräume und den Erhalt innerörtlicher Freiflächen.<br />
4.3 Niederwil<br />
Niederwil hat sich stark in westliche Richtung entwickelt. Aus topografischen<br />
Gründen und aufgrund der Fürstenlandstrasse sind die räumlichen Expansionsmöglichkeiten<br />
nach Süden und Osten eingeschränkt. Die weitere Bauentwicklung<br />
soll aber dennoch mit dem Ziel der Stärkung der Zentrumslagen<br />
erfolgen. Als ländliche Wohnlagen soll die Landschaft über Freiraumkorridore<br />
in die Siedlung fliessen.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 14
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
4.4 Sonnental<br />
Das Dorf Sonnental liegt auf einem relativ schmalen Plateau oberhalb des<br />
Thurbeckens am Hangfuss des bewaldeten Prallhanges der Thur. Der Ort ist<br />
durch diese Topographie und die Strassenführung ausgesprochen bandartig<br />
aufgebaut. Die Weiterentwicklung soll diese Entwicklungsbänder weiterführen<br />
und die einzelnen Bänder durch Grünzüge noch stärker ausformulieren.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 15
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
5 Richtplanerläuterungen<br />
5.1 Allgemeines<br />
Umfang<br />
Der kommunale Richtplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> umfasst alle raumrelevanten<br />
Inhalte gemäss den nachfolgenden Kapiteln. Er setzt sich aus folgenden<br />
Bestandteilen zusammen:<br />
– Richtplankarte Massstab 1:5'000<br />
– Massnahmenblätter (nachfolgend Kapitel 6)<br />
Verbindlichkeit<br />
Die <strong>Richtplanung</strong> ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument der Planungsbehörde<br />
und legt dazu für die Sachbereiche Nutzung, Verkehr, Ver- und<br />
Entsorgung sowie Schutz und Gestaltung die Planungsziele fest. Die <strong>Richtplanung</strong><br />
ist für die Behörden wegleitend, hat jedoch direkt keine grundeigentümerverbindliche<br />
Wirkung. Dazu bedarf die <strong>Richtplanung</strong> der Umsetzung<br />
mittels anderer Instrumente wie namentlich:<br />
– Zonenplan mit Baureglement<br />
– Schutzverordnung<br />
– Sondernutzungspläne<br />
– Einzelverträge und Dienstbarkeiten<br />
– Einzelverfügungen<br />
Ein massgeblicher Teil des Richtplaninhaltes wird überhaupt nicht grundeigentümerverbindlich<br />
umgesetzt, sondern weist die Behörde lediglich an, im<br />
Sinne des Planungsinhaltes tätig zu werden.<br />
5.2 Richtplan Teil Nutzung<br />
Ziele des <strong>Gemeinde</strong>rates sind insbesondere die Konsolidierung der Bauentwicklung<br />
ohne starke Ausschläge, damit die soziale Integration der Zuzüger<br />
in das Quartierleben erleichtert wird und grosse Investitionen in die öffentliche<br />
Infrastruktur vermieden werden. Das jährliche Bevölkerungswachstum soll ca.<br />
0.75 % pro Jahr, auf durchschnittlicher Berechnungsbasis innerhalb der Planungsperiode<br />
von 25 Jahren, nicht übersteigen. Diese Entwicklung soll durch<br />
die schrittweise Freigabe von Bauland erreicht werden.<br />
Aufgrund der Zugehörigkeit von <strong>Oberbüren</strong> zu den Regionen Wil und<br />
St. Gallen und der Nähe zum Technologiestandort Uzwil mit umfassenden<br />
Arbeitsplatz-, Konsum- und Freizeitangeboten kommt der funktionalen Einbettung<br />
hinsichtlich einer erweiterten Busanbindung hohe Bedeutung zu,<br />
wenn nicht eine in Zukunft problematische Abhängigkeit vom motorisierten<br />
Individualverkehr zementiert werden soll. Demgemäss wird die Bauentwicklung<br />
auf die gut mit dem öffentlichen Verkehr erschliessbaren Lagen<br />
ausgerichtet. Ferner sollen vermehrt Baudichten gefördert werden, die einen<br />
wirtschaftlichen Betrieb der Infrastruktur künftig ermöglichen.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 16
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Die einzelnen Dörfer (<strong>Oberbüren</strong>, Niederwil und Sonnental) sind wichtige<br />
Identifikationsmerkmale <strong>Oberbüren</strong>s und sollen daher in ihrer räumlichen<br />
Eigenständigkeit erhalten bleiben.<br />
<strong>Oberbüren</strong> legt Wert auf die Positionierung als sehr gut mit dem motorisierten<br />
Individualverkehr erschlossene Wohn- und Arbeitsplatzgemeinde (eigener<br />
Autobahnanschluss). Im Bereich Freizeit / Erholung profitiert <strong>Oberbüren</strong><br />
vom ländlich geprägten Umfeld.<br />
Das Gebiet ausserhalb des Baugebiets wird – soweit es sich nicht um<br />
Schutzgebiete, Wald oder Verkehrsanlagen handelt – dem Landwirtschaftsgebiet<br />
zugewiesen. Dieses umfasst auch die als „Fruchtfolgeflächen“ (FFF)<br />
bezeichneten Gebiete, also Flächen, die zur Erhaltung der ackerbaulich nutzbaren<br />
Flächen längerfristig gesichert werden. In einzelnen Fällen wurde ein<br />
Abtausch von bisherigen FFF zu neuen gleichwertigen Flächen vorgesehen, um<br />
das Baugebiet sinnvoll anordnen zu können.<br />
5.3 Richtplan Teil Schutz<br />
Schutzfestlegungen, Allgemeines<br />
Die Schutzfestlegungen im Richtplan bezwecken die natürlichen und kulturellen<br />
Eigenheiten und das unverwechselbare Gepräge der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong><br />
zu erhalten. Dies trägt wesentlich zur Identifikation der Bevölkerung mit<br />
ihrer <strong>Gemeinde</strong> bei. Ebenso wichtige Zielsetzung ist die Erhaltung der natürlichen<br />
Vielfalt und des damit zusammenhängenden ökologischen Gleichgewichts.<br />
Die angestrebten Schutzmassnahmen konzentrieren sich auf die<br />
wertvollen Gebiete und Objekte. Weitergehende Schutzbemühungen müssten<br />
im Rahmen einer Aufwertung und Gestaltung von Siedlung und Landschaft<br />
erfolgen.<br />
Natur- und Landschaftsschutz<br />
Mit den im Bereich Natur- und Landschaftsschutz getroffenen Festlegungen<br />
wurden die schützenswerten Gebiete (Feuchtgebiete, Auen, Amphibienlaichgebiete,<br />
Waldteile, Landschaftsteile) und Objekte (Hecken, Feld- und Ufergehölze,<br />
Einzelbäume, Weiher) bezeichnet. Auf dieser Basis soll im Anschluss<br />
an die <strong>Richtplanung</strong>, die Schutzverordnung von <strong>Oberbüren</strong> aktualisiert werden.<br />
Die bisherige Schutzverordnung stammt vom 27. September 1978 und ist<br />
nicht mehr in allen Teilen aktuell. In der Zwischenzeit sind verschiedene<br />
Schutzgebiete von nationaler Bedeutung unter Schutz gestellt worden, deren<br />
neue Grenzen, einschliesslich der erforderlichen Pufferzonen und abgestimmt<br />
auf die geltenden Bewirtschaftungsverträge, in den Richtplan zu übernehmen<br />
sind. Bei den neuen Schutzgebieten von nationaler Bedeutung handelt es sich<br />
um:<br />
– Auengebiet Gillhof-Glattburg<br />
– Amphibienlaichgebiet ehem. Kiesgrube Au<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 17
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
– Flachmoor Rüeggetschwiler Moos<br />
– Hochmoor Bergwis<br />
In den Jahren 2007 und 2008 wurde – unter Einbezug der genannten Gebiete –<br />
ein neues Natur- und Landschaftsinventar erstellt. Darin wurden die natürlichen<br />
Veränderungen seit Erlass der letzten Schutzverordnung berücksichtigt<br />
und für jedes der schützenswerten Gebiete und Objekte ein aktualisiertes Inventarblatt<br />
erstellt. Die mit der Inventarisierung vorgenommene Bewertung<br />
ergab, dass bei verschiedenen Einzelbäumen, die bisher unter Schutz standen,<br />
die Schutzwürdigkeit nur bedingt gegeben ist. Solche Bäume, insbesondere<br />
innerhalb von geschützten Hecken oder im Waldareal, teilweise aber auch bei<br />
Häusern oder im Feld, wurden deshalb entweder aus dem Inventar entlassen<br />
oder im Richtplan der tieferen Kategorie „erhaltenswert“ zugewiesen.<br />
Kulturgüter<br />
Im Bereich Kulturgüterschutz werden die schützenswerten Kulturobjekte und<br />
Ortsbildschutzgebiete bezeichnet. Die Richtplanfestlegungen basieren zum<br />
einen auf dem ebenfalls neu erstellten Ortsbildinventar von 2008. Zum anderen<br />
erfolgte gemeinsam mit dem Verfasser des Inventars vor Ort eine Überprüfung<br />
der Abgrenzungen der Ortsbildschutzgebiete von <strong>Oberbüren</strong> und<br />
Niederwil. Diese wurden ihrem prägenden baulichen Bestand entsprechend<br />
neu abgegrenzt.<br />
Die Angaben der Schutzverordnung 1978 wurden um diejenigen Objekte ergänzt,<br />
die aus heutiger Sicht ebenfalls schutzwürdig sind. Andere Objekte,<br />
deren Schutzwürdigkeit heute nicht mehr als gegeben betrachtet wird, sind zur<br />
Entlassung aus dem Schutz vorgesehen.<br />
Strukturschutz<br />
Östlich an das Ortsbildschutzgebiet in Niederwil angrenzend, findet sich eine<br />
bauliche Struktur, welche die Ortseinfahrt von Osten her prägt. Hier sind beidseitig<br />
der Strasse im Dorf zweigeschossige Stickerhäuser gleicher Körnung auf<br />
eine Baulinie gestellt, was die lineare Ausbildung des Strassenraumes zusätzlich<br />
trägt.<br />
Diese Struktur prägt Niederwil nicht in dem Masse wie das geschützte dörfliche<br />
Ortsbild, stellt aber dennoch eine eigene intakte bauliche Struktur dar.<br />
Zum Erhalt derselben wird der Strassenabschnitt zusammen mit der ersten<br />
Baureihe mit Strukturschutz überlagert.<br />
5.4 Richtplan Teil<br />
Gestaltung<br />
Siedlung<br />
Schwerpunkte bei den Aufwertungen des öffentlichen Raumes bilden die Ortskerne<br />
im Zusammenspiel mit den Strassenräumen. Die Gestaltung der Strassen<br />
als öffentlich nutzbarer Raum besitzt dabei hervorgehobene Bedeutung. Eben-<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 18
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
falls wichtig zur Stärkung der örtlichen Identität ist die Ausformulierung von<br />
Ortseingängen unter Betrachtung der einzelnen Teilorte.<br />
Neben der Ausformulierung der öffentlichen Räume wirkt sich auch die<br />
Gestaltung der privaten Bereiche auf den Charakter des Ortes aus. Aus diesem<br />
Grund legt der Richtplan Vorgaben für die Umgebungs- und Siedlungsgestaltung<br />
im Allgemeinen fest.<br />
Besondere Beachtung verdient auch die Gestaltung der Arbeitsplatzschwerpunkte.<br />
Diese sollen vermehrt hochwertig gestaltet werden, um auch<br />
wertschöpfungsintensive Unternehmen ansiedeln zu können.<br />
Die Sicherung der Umsetzung der gestalterischen Massnahmen soll bei<br />
neuen Siedlungsgebieten über die Erarbeitung von Sondernutzungsplänen<br />
erfolgen.<br />
Landschaft<br />
Bei der Landschaftsgestaltung werden folgende Punkte besonders berücksichtigt:<br />
Bestehende Strukturen und Gliederungselemente sollen erhalten bleiben,<br />
respektive ausgebaut werden. Dazu zählen zum Beispiel die topografischen<br />
Zäsuren sowie die siedlungsgliedernden Freiräume.<br />
Darüber hinaus werden neue Elemente geschaffen bzw. aus dem Bestand<br />
heraus zusätzlich betont. Massnahmen dieser Gruppe beinhalten zum Beispiel<br />
die Offenlegung und begleitende Aufwertung eingedolter Bachläufe, wo dies<br />
aufgrund des Gewässerschutzgesetzes verlangt wird, sowie die gezielte Neupflanzung<br />
von Hecken oder Bäumen.<br />
5.5 Richtplan Teil Verkehr<br />
Im Bereich Strassen waren keine fehlenden Verbindungen im übergeordneten<br />
Netz zu berücksichtigen. Durch eine detaillierte, hierarchische Gliederung des<br />
Netzes werden jedoch klare Aussagen gemacht, auf welchen Achsen ein verkehrs-<br />
oder siedlungsorientierter Entwurf angezeigt ist. Als klar verkehrsorientiert<br />
gelten neben der Hochleistungsstrasse (Autobahn) die Hauptverkehrs-<br />
und die Verbindungsstrassen. Die Sammelstrassen weisen meist<br />
sowohl eine verkehrs- als auch eine siedlungsorientierte Funktion auf, welche<br />
zu beachten sind. Generell ist festzustellen, dass die bessere Einbindung und<br />
Verzahnung der Strassenräume mit der Umgebung wichtig ist.<br />
Eine Verbesserung der Verkehrsflüsse wird angestrebt durch eine kürzere<br />
Anbindung der Fürstenlandstrasse (Regionale Verbindungsstrasse parallel<br />
Autobahn) an die Westumfahrung (Hauptverkehrsstrasse).<br />
In <strong>Oberbüren</strong> wurde eine Umlegung der Verbindungsstrasse auf der Neudorfstrasse<br />
auf die westlich gelegene Sandackerstrasse in Betracht gezogen.<br />
Die Idee wurde wieder verworfen, da die Sandackerstrasse nicht wesentlich<br />
weniger empfindlich ist als die Neudorfstrasse, die Umlegung verkehrs-<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 19
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
technisch gesehen nicht notwendig ist und politische Bedenken gegen eine<br />
Verlegung bestehen.<br />
Bei Strassenneubauten und -sanierungen ist darauf zu achten, dass vermehrt<br />
eine quartiergerechte Gestaltung erfolgt. So soll durch einen angepassten<br />
strassenbaulichen Entwurf ein quartiergerechtes Geschwindigkeitsniveau<br />
und eine gute Aufenthaltsqualität gesichert werden. Dies gilt auch für<br />
Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen im empfindlichen Umfeld.<br />
Ein wesentliches Qualitätskriterium des Siedlungsgebietes ist seine Durchlässigkeit.<br />
Bestehende Fuss- und Wanderwege sollen daher in der bestehenden<br />
Dichte erhalten und in Neubaugebieten vermehrt geschaffen werden.<br />
5.6 Richtplan Teil<br />
öffentliche<br />
Ausstattung<br />
Im Bereich der öffentlichen Ausstattung kann festgestellt werden, dass in<br />
<strong>Oberbüren</strong> ein ausreichender Ausstattungsgrad besteht. So verfügt die <strong>Gemeinde</strong><br />
über die erforderlichen öffentlichen Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude<br />
usw., sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen.<br />
Der Werkhof für das Bauamt besteht nur als Provisorium beim ehemaligen<br />
Kieswerkareal. Ein Neubau bei der ehemaligen ARA Rüteli soll geplant werden.<br />
Ein zusätzlicher Handlungsbedarf ist nicht vorhanden.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 20
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
6 Massnahmenblätter<br />
Massnahmenliste<br />
Die Liste zeigt alle nachfolgenden Massnahmen in der Übersicht.<br />
N 0<br />
N 0.1<br />
N 0.2<br />
N 1<br />
N 1.1<br />
N 1.1.1<br />
N 1.1.2<br />
N 1.1.3<br />
N 1.1.4<br />
N 1.1.5<br />
N 1.1.6<br />
N 1.1.7<br />
N 1.2<br />
N 1.2.1<br />
N 1.2.2<br />
N 1.2.3<br />
N 1.2.4<br />
N 1.2.5<br />
N 2<br />
N 2.1<br />
N 2.2<br />
N 2.3<br />
N 2.4<br />
N 2.5<br />
N 3<br />
N 3.1<br />
N 3.2<br />
N 3.3<br />
N 4<br />
N 4.1<br />
N 5<br />
N 6<br />
N 6.1<br />
N 7<br />
Nutzung, allgemein<br />
Etappierung<br />
Sondernutzungs- pläne<br />
Wohnen<br />
Wohnen niederer Dichte<br />
Färich (Sonnental)<br />
Thurzelg | Rohrbach (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Büelen (Niederwil)<br />
Zahnerswis | Luxburg (Niederwil)<br />
Reckholderböhl (Niederwil)<br />
Brandschaft (Niederwil)<br />
Wohnen mittlerer Dichte<br />
Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Chäsiwis (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Sandackerstrasse (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Stolzenwis (Niederwil)<br />
Reckholderböhl (Niederwil)<br />
Wohnen und Gewerbe<br />
Weiermoos (Niederwil)<br />
Hartachstrasse (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Sonnentalstrasse (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Brunnenwis | Unter- dorf (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Moosstrasse (Niederwil)<br />
Gewerbe und Industrie<br />
Haslen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Hinterwiden (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Zahnersmülimoos (Niederwil)<br />
Dorfkern (Kerngebiet)<br />
Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Weilergebiet<br />
Öffentliche Bauten und Anlagen<br />
Rössliwis (Niederwil)<br />
Intensiverholungs- gebiet<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 8<br />
N 8.1<br />
N 9<br />
N 9.1<br />
S 0<br />
S 1<br />
S 1.1<br />
S 1.2<br />
S 1.3<br />
S 1.4<br />
S 2<br />
S 2.1<br />
S 2.2<br />
S 2.3<br />
S 2.4<br />
S 2.5<br />
S 3<br />
S 4<br />
G 0<br />
G 1<br />
G 1.1<br />
G 1.2<br />
G 1.3<br />
G 1.3.1<br />
G 1.4<br />
G 1.5<br />
G 1.5.1<br />
G 1.6<br />
G 2<br />
G 2.1<br />
G 2.2<br />
G 2.2.1<br />
G 2.2.2<br />
G 2.2.3<br />
Grüngebiet Freihaltung<br />
Glattweg (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Landwirtschaft<br />
Feldhof (Sonnental)<br />
Schutz, allgemein<br />
Kultur- und Ortsbildschutz<br />
Ortsbildschutz<br />
Strukturschutz (Niederwil)<br />
Kulturobjekte<br />
Archäologische Gebiete<br />
Naturschutz<br />
Feuchtgebiete<br />
Auengebiete<br />
Amphibienlaichgebiete<br />
Lebensraum Gewässer<br />
Naturobjekte<br />
Landschaftsschutz<br />
Waldschutzgebiete<br />
Gestaltung, allgemein<br />
Siedlungsgestaltung<br />
Ortskerngestaltung<br />
Strassenraum- | Platzgestaltung<br />
Ortseingänge | Tore<br />
Historische Ortseingänge<br />
Qualitative Siedlungsgestaltung<br />
Umgebung von Bauten<br />
Umgebung Gewerbe-Industrie<br />
Siedlungsgliederung<br />
Landschafts- gestaltung<br />
Siedlungsrand<br />
Einzelobjekte<br />
Einzelbäume | Baumreihen<br />
Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />
Aufwertung Bachläufe<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2.3<br />
V 0<br />
V 1<br />
V 1.1<br />
V 1.2<br />
V 1.3<br />
V 2<br />
V 3<br />
V 4<br />
V 4.1<br />
V 4.1.1<br />
V 4.2<br />
V 4.3<br />
V 5<br />
V 5.1<br />
Vernetzungsprojekt<br />
Verkehr, allgemein<br />
Strassennetz<br />
Umfahrung<br />
Erschliessungs- strassen<br />
Ergänzung Anschluss Fürstenlandstrasse<br />
Verkehrsberuhigung<br />
Ruhender Verkehr<br />
Langsamverkehr<br />
Fuss- und Wanderwege<br />
Wanderwege Brübach und Klosterstich<br />
Radwege<br />
Skatingrouten<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Ausstattung Haltestellen<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 0<br />
Nutzung, allgemein<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Je nach Intensität und Ausgeglichenheit der räumlichen Entwicklung einer<br />
<strong>Gemeinde</strong> ist die soziale, räumliche und finanzielle Integration in die<br />
bestehenden <strong>Gemeinde</strong>strukturen sichergestellt oder gefährdet. Aus diesem<br />
Grund soll für <strong>Oberbüren</strong> eine Entwicklungsstrategie verfolgt werden, die mit<br />
der bestehenden Infrastruktur (Schulen, Ver- und Entsorgung, Erschliessung<br />
etc.) verträglich ist. Dies bedingt die Konzentration der räumlichen Entwicklung<br />
auf die bestehenden, gut erschlossenen Siedlungsschwerpunkte.<br />
- Dabei ist anzumerken, dass <strong>Oberbüren</strong> gemäss kantonaler <strong>Richtplanung</strong>,<br />
ausserhalb der Siedlungsschwerpunkte liegt und folglich keine expansive<br />
Raumentwicklung angestrebt wird.<br />
- Das Dorf Sonnental verfügt aufgrund der umfangreichen Fruchtfolgeflächen<br />
nur noch über inneres Entwicklungspotenzial.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Keine neuen, vom übrigen Baugebiet losgelösten Bauzonen;<br />
- Massvolle räumliche Entwicklung für alle drei Dörfer mit Schwerpunkt<br />
<strong>Oberbüren</strong> und Niederwil;<br />
- Stützen der bestehenden Versorgungsstrukturen durch zentrumsnahes,<br />
verdichtetes Wohnen;<br />
- Neu- und Wiedereinzonungen nur vornehmen, wenn die Erhältlichkeit mit dem<br />
Grundeigentümer auf der Basis einer Vereinbarung geregelt ist. In diesen<br />
Vereinbarungen sind ferner die Ziele betreffend Schutz und Gestaltung<br />
gegenseitig zu vereinbaren.<br />
- Durch massvolle und etappierte Einzonungen ein durchschnittliches<br />
Bevölkerungswachstum von 0.75 % p.a. in den nächsten 25 Jahren anstreben;<br />
- Richtplaneinträge sind nicht zonenscharf, sondern im Einzelfall aufgrund der<br />
tatsächlichen Verhältnisse festzulegen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 0.1<br />
Etappierung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
Durch die schrittweise Freigabe von Bauland können mehrere Ziele erreicht<br />
werden:<br />
- Verhinderung der Baulandhortung, weil nur Flächen eingezont werden, die<br />
auch erhältlich sind;<br />
- Kontinuierliche Entwicklung durch ein anhaltend gleich starkes Angebot;<br />
- Verhinderung von Preisdruck infolge Überangebot;<br />
- Entlastung des öffentlichen Haushaltes durch gleichmässige<br />
Infrastrukturaufwendungen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Bauland nur gestaffelt auf der Basis von Teilzonenplänen freigeben;<br />
- Erhältlichkeit grösserer Flächen vor der Einzonung abklären und mit schriftlicher<br />
Absichtserklärung zur Überbauung absichern;<br />
- Die Etappierung gemäss <strong>Richtplanung</strong> ist richtungsweisend. Dabei gilt:<br />
1. Planungshorizont (10 - 15 Jahre): Baugebiete höherer Priorität<br />
2. Planungshorizont (15 - 25 Jahre): Baugebiete tieferer Priorität;<br />
- Im Rahmen jeder Neueinzonung ist der Kapazitätsnachweis (Basis der<br />
aktuellen Übersicht über die Bauzonenreserven) darzulegen.<br />
- Grundlage der Kapazitätsnachweise sind die Übersicht über den Stand der<br />
Erschliessung und die angekündigte Wegleitung des AREG.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 0.2<br />
Sondernutzungspläne<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Auf der Basis koordinierter Erschliessungs- und Bebauungsplanungen kann<br />
einerseits den Anliegen der Öffentlichkeit nach ansprechenden öffentlichen<br />
Räumen Rechnung getragen werden und es lassen sich Quartiere mit<br />
attraktivem Eigencharakter schaffen, die sich positiv auf das Image der<br />
<strong>Gemeinde</strong> auswirken.<br />
- Durch die vorsorgliche Regelung nachbarrelevanter Fragestellungen lassen<br />
sich zudem höhere Nutzungsdichten erreichen, ohne dass im Rahmen des<br />
Baubewilligungsverfahrens mit nachbarrechtlichen Problemen zu rechnen<br />
wäre.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Ausarbeitung von Sondernutzungsplänen für alle grösseren Neubaugebiete<br />
erlassen, die mindestens die Erschliessung und Gestaltung des öffentlichen<br />
Raumes sicherstellen. Dabei ist der Schaffung wohnlicher Siedlungen und<br />
deren Anbindung an die Naherholungsgebiete besondere Rechnung zu tragen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1<br />
Wohnen<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Aufgrund der Nähe zu Wil, St. Gallen und Uzwil und der guten Erschliessung für<br />
den Individualverkehr, ist <strong>Oberbüren</strong> ein nachgefragter Wohnstandort für<br />
Familien im mittleren Segment.<br />
- Um die Verträglichkeit mit der Infrastruktur (insbesondere Schulen) und die<br />
soziale Integration der Zuzüger in das soziale Umfeld der Quartiere zu<br />
ermöglichen, werden die Wohnbauflächen auf ein entsprechendes,<br />
theoretisches Wachstum der Bevölkerung von ca. 0.75 % pro Jahr auf<br />
durchschnittlicher Berechnungsbasis innerhalb der Planungsperiode von 15 und<br />
25 Jahren dimensioniert.<br />
- In Zentrumsnähe soll vermehrt ein Angebot für verdichtetes Wohnen<br />
geschaffen werden.<br />
- Durch die massvolle Freigabe von Baulandflächen kann die Entwicklung<br />
verstetigt werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Etappenweise Freigabe der Baugebiete gemäss dem angestrebten Wachstum<br />
von ca. 0.75 % auf durchschnittlicher Berechnungsbasis innerhalb der<br />
Planungsperiode von 15 und 25 Jahren sowie der Bereitschaft zur Realisierung<br />
einer Überbauung bzw. eines Verkaufs des Areals.<br />
- Definitive Zuweisung im Rahmen der Zonenplanung: Wohnen niedriger Dichte<br />
zu W2, Wohnen mittlerer Dichte zu W3 oder über den Sondernutzungsplan;<br />
- In den zentralen Bereichen die nahe an den Versorgungsanlagen und<br />
potenziellen Buslinien liegen, soll die verdichtete Bauweise im Rahmen von<br />
Gesamtkonzepten gefördert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die<br />
Quartiere dem Konzept der Siedlungsentwicklung gemäss räumlicher<br />
Entwicklungsstrategie unterwerfen, um damit den Eigencharakter der Dörfer<br />
weiter zu stärken.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1<br />
Wohnen niederer<br />
Dichte<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Obwohl die Nachfrage nach Einfamilienhäusern zu Gunsten des gehobenen<br />
Geschosswohnungsbaus tendenziell abnimmt, bleiben Einfamilienhäuser<br />
wichtiger Bestandteil der Wohnbauentwicklung der <strong>Gemeinde</strong>, insbesondere<br />
in den Dörfern Niederwil und Sonnental.<br />
- Mit Einfamilienhäusern lässt sich gegenüber der Landschaft ein<br />
harmonischerer Übergang erreichen als mit Mehrfamilienhäusern.<br />
- Dem vergleichsweise hohen Landverbrauch und der schlechten<br />
Durchmischung steht eine in der Regel tiefe Bewohnerfluktuation und eine oft<br />
einfachere Sozialstruktur gegenüber.<br />
- Für Einfamilienhäuser bleiben die Dörfer Sonnental und Niederwil bevorzugt. In<br />
Sonnental verhindern die an das Siedlungsgebiet angrenzenden<br />
Fruchtfolgeflächen indes eine Erweiterung der EFH-Gebiete.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Fruchtfolgeflächen verhindern eine wesentliche Ausdehnung der<br />
Einfamilienhausflächen insbesondere in Sonnental.<br />
- Im Westen von Niederwil werden in landschaftsverträglichem Umfang<br />
Wohnbauflächen niedriger Dichte für den gehobenen Standard vorgesehen.<br />
- In <strong>Oberbüren</strong> ist die Erschliessung der längerfristigen Wohnbauflächen infolge<br />
schlechter Zugänglichkeit zu beachten und möglichst früh durch ein<br />
entsprechendes Erschliessungsprojekt von der Dorf- oder der<br />
Niederwilerstrasse her zu sichern.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.1<br />
Färich (Sonnental)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Im Gebiet Färich (Lehwis und Rosenwis) wurde eine grössere Fläche für<br />
Einfamilienhäuser erschlossen. Davon sind jetzt noch zwei Parzellen frei; ein<br />
Bedarf für weitere Parzellen wäre vorhanden.<br />
- Aufgrund der umschliessenden Fruchtfolgeflächen und der eher schlechten<br />
Versorgungssituation in Sonnental ist eine Expansion faktisch ausgeschlossen.<br />
- Die Lücke im Siedlungskörper soll langfristig geschlossen werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Zurückhaltende Einzonung der potenziellen Reserveflächen in den<br />
Planungshorizont 2 (bis 2032);<br />
- In Brübach wird aufgrund der peripheren Lage keine Erweiterung vorgesehen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.2<br />
Thurzelg | Rohrbach<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Bestehende Reservefläche für die Erweiterung der angrenzenden Wohnzone<br />
ohne Überlagerung mit FFF;<br />
- Erhalt der Grünkorridore entlang Dorfbach und Thurzelgstrasse gemäss<br />
räumlichem Konzept beachten;<br />
- Immissionsproblematik Tierhaltung Sonnenburg, beziehungsweise künftige<br />
ARA-Pumpstation ab ca. 2008 beachten;<br />
- Formulieren des nördlichen Abschlusses des Siedlungsbereiches.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Entwicklungsgebiete höherer Priorität;<br />
- Sicherung der Grünkorridore durch Beachtung respektive Neuanlage von<br />
Grünzonen, Hecken oder Baumreihen inkl. angemessener Abstandsbereiche;<br />
- Mit der Einzonung angemessene, bestockte Grünbereiche zwischen künftiger<br />
Pumpstation und dem Baugebiet realisieren;<br />
- Die Lage am nördlichen Siedlungsrand erfordert die Ausbildung eines<br />
landschaftsverträglichen Ortsrandes, welcher auch das Motiv des Dorfbaches<br />
integriert.<br />
- Die Erschliessung des westlichen Teilbereiches erfolgt von Süden über die<br />
Verlängerung des Rüteliweges. Der östliche Teilbereich soll über eine neue<br />
Quartierstrasse direkt von der Billwilerstrasse erschlossen werden. Der<br />
Vernetzung der Gebiete mit dem umgebenden Fuss- und Wanderwegenetz ist<br />
Rechnung zu tragen.<br />
(vgl. G 2.1, V 1.2, V 4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.3<br />
Bruggwisen<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Bestehendes Bauentwicklungsgebiet (übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet) ohne Konflikt<br />
zu Fruchtfolgeflächen (FFF);<br />
- Zentrumsnahe, landschaftlich weniger exponierte Lage;<br />
- Areal verfügt über keinen direkten Anstoss an das übergeordnete<br />
Strassennetz;<br />
- Aufgrund seiner Lage und Grösse stellt das Areal den<br />
Wohnbauentwicklungsschwerpunkt für <strong>Oberbüren</strong> dar.<br />
- Seine Grösse ermöglicht die Schaffung eines gesamten Quartiers, in welchem<br />
sowohl Zentrumsfunktionen als auch verdichteter Wohnungsbau neben<br />
Einfamilienhausbebauung möglich sind.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung als Wohngebiet niederer Dichte, gegliedert in 1. und 2.<br />
Planungshorizont (2022 / 2032);<br />
- Überprüfen der Möglichkeit eines Abtausches von FF-Flächen zugunsten einer<br />
geeigneteren Abgrenzung und Ausbildung eines klareren Ortsrandes im<br />
2. Planungshorizont;<br />
- Erarbeiten eines Gesamtkonzeptes, welches folgende Aspekte berücksichtigt:<br />
- Reaktion auf die Landschaft durch Einrichtung von „Landschaftsfenstern“;<br />
- Ausbildung eines landschaftsbildverträglichen Ortsrandes;<br />
- Einbetten in ein Wegenetz, zum Ortskern als auch in die Landschaft;<br />
- hohe Wohnqualität durch Erschliessungen mit Aufenthaltsqualität.<br />
- Sicherung der Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan;<br />
- Anbindung des Baugebietes an das Naherholungsgebiet Bürerwald sichern;<br />
- Ebene Topographie beachten und somit keine Bebauung mit wesentlichen<br />
Terrainveränderungen.<br />
(vgl. N 1.2.1, N 4.1, G 1.2, G 2.1, V 1.2, V 4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.4<br />
Büelen (Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Nach rechtsgültigem Zonenplan befindet sich das Gebiet am östlichen<br />
Ortseingang Niederwils in der zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone.<br />
- Unter Berücksichtigung der umgebenden Wohngebiete mit<br />
Einfamilienhausbebauung soll auch diese Fläche der Wohnnutzung zugeführt<br />
werden.<br />
- Ein grosszügig bemessener Abstand zur Fürstenlandstrasse soll die<br />
Wohnbebauung vor Emissionen schützen.<br />
- Bauentwicklungsgebiet im ersten Planungshorizont (bis 2022);<br />
- Eine Sondernutzungsplanung für die Schaffung einer attraktiven Wohnlage<br />
inkl. Lärmschutz Fürstenlandstrasse befindet sich in Bearbeitung.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- vgl. Sondernutzungsplanung;<br />
- gesamthafte Gestaltung des nördlich begleitenden Strassenabschnittes der<br />
Oberbürer-Niederwilerstrasse mit Trottoirergänzung;<br />
- die erforderliche Bachoffenlegung soll nach Möglichkeit im ausgeschiedenen<br />
Grüngebiet erfolgen;<br />
- Der Lage am östlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />
Stellung der Bauten) Rechnung zu tragen.<br />
(vgl. N 2.1, N 8, V4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.5<br />
Zahnerswis | Luxburg<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die für den Planungshorizont 2 (bis 2032) vorgesehenen Wohngebiete sind<br />
Teilfläche einer Gesamtentwicklung bis zum Dorfbach, welche bereits zum<br />
überwiegenden Teil erschlossen und bebaut ist.<br />
- Der Verlauf des Dorfbaches soll den langfristigen Siedlungsrand nach Osten<br />
formulieren.<br />
- Die Erschliessung der Fläche wird durch Verlängerung der bereits angelegten<br />
Stichstrasse erfolgen.<br />
- Die nördliche Teilfläche Luxburg ist überlagert mit Fruchtfolgefläche. Diese<br />
befindet sich durch den Bachverlauf an isolierter Lage. Für einen Abtausch<br />
dieser FFF würden sich die östlich des Dorfbaches gelegenen Flächen anbieten,<br />
welche augenscheinlich über die gleiche Eignung verfügen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Ausgestaltung Siedlungsrand in Zusammenhang mit Aufwertung des<br />
Dorfbaches beachten;<br />
- Anbindung des Gebietes an das umgebende Wegenetz (Dorfbachweg)<br />
gewährleisten;<br />
- Der Lage am östlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />
Stellung der Bauten) Rechnung zu tragen.<br />
- Konfliktbewältigung: Mit den kantonalen Ämtern soll geklärt werden, ob die<br />
Fruchtfolgefläche Luxburg gegen östlich gelegene Flächen abgetauscht<br />
werden kann.<br />
(vgl. N 9, G 1.3, V4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.6<br />
Reckholderböhl<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die natürlichen Grenzen der Entwicklung (Dorfbach im Osten), die verkehrliche<br />
Begrenzung durch die Fürstenlandstrasse im Süden sowie die angrenzenden<br />
Fruchtfolgeflächen bedingen die Orientierung der langfristigen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten auf die Westseite Niederwils.<br />
- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />
können.<br />
- Die Topographie soll bei der Ausdehnung der Entwicklungsflächen<br />
massgeblich mitbestimmend sein.<br />
- Die Grösse der Fläche und deren Präsenz am Ortsrand stellen hohe<br />
Anforderungen an das Siedlungskonzept und die Ausbildung des Ortsrandes.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung als Wohngebiet niederer Dichte im 2. Planungshorizont (2032);<br />
- Erarbeiten eines ortsbaulichen Gesamtkonzeptes, welches folgende Aspekte<br />
berücksichtigt:<br />
- Unterordnung der Bebauung unter ein hochwertiges architektonisches<br />
Gesamtkonzept, mit Beachtung und Einbindung der Topographie;<br />
- Reaktion auf die Landschaft durch Einrichtung von „Landschaftsfenstern“,<br />
welche die Blickbezüge zur Landschaft offen halten, sowie Ausbildung eines<br />
landschaftsbildverträglichen Ortsrandes;<br />
- Einbetten in das umgebende Wegenetz, welches kurze, vom motorisierten<br />
Verkehr unabhängige Wegalternativen in die Landschaft | Naherholung<br />
bietet;<br />
- hohe Wohnqualität durch Quartierstrassen mit Aufenthaltsqualität;<br />
- Beachten des Waldabstandes.<br />
- Sicherung der Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan.<br />
(vgl. N 1.2.5, N 8, G 1.3, G 2.1, V 1.2, V 4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.1.7<br />
Brandschaft<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Im Zusammenhang mit den südlich gelegenen Entwicklungsflächen<br />
„Reckholderböhl“ wird der Siedlungskörper im Westen komplettiert.<br />
Gesamthaft betrachtet, wird hier die langfristige Ausdehnung des Ortes<br />
aufgezeigt, welche die bestehende „Auskragung“ in den Siedlungsbereich<br />
einbindet.<br />
- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />
können.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Erschliessung soll direkt als Stichstrasse von der Oberbürerstrasse erfolgen.<br />
- Die Gestaltung des Ortsrandes muss analog derjenigen des Baugebietes<br />
Reckholderböhl erfolgen und für dieses Beispielfunktion übernehmen.<br />
- Der Lage am westlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />
Stellung der Bauten) und Aussenraumgestaltung Rechnung zu tragen.<br />
(vgl. N 1.1.6, G 1.3, G 2.1, V 1.2)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.2<br />
Wohnen mittlerer<br />
Dichte<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- hochwertiger Geschosswohnungsbau erfreut sich nicht zuletzt auch durch<br />
heutige Einfamilienhausbesitzer einer zunehmenden Nachfrage bei<br />
vergleichsweise geringen Infrastrukturkosten;<br />
- Zuweisung der besser erschlossenen, landschaftlich weniger empfindlichen<br />
oder nahe zum Zentrum von <strong>Oberbüren</strong> gelegenen Baugebiete zu einer<br />
dichteren Wohnzone;<br />
- In den Mehrfamilienhausgebieten sind kaum realisierbare Nutzungsreserven<br />
vorhanden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Zuweisung zur Wohnzone W3 oder stärkere Verdichtung über<br />
Sondernutzungspläne (Unternutzung verhindern);<br />
- Sicherstellung einer hohen Siedlungsqualität durch vorgeschaltete<br />
Gesamtkonzepte, deren Umsetzung mittels Sondernutzungsplanung gesichert<br />
wird.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.2.1<br />
Bruggwisen<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das Areal ist derzeit als übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet im Zonenplan benannt.<br />
- Seine zentrumsnahe Lage und Grösse eignen sich für die Umsetzung eines<br />
gemischten, der Gliederung des Ortes entsprechenden Quartiers.<br />
- Das Areal soll als einer der Wohnentwicklungsschwerpunkte <strong>Oberbüren</strong>s<br />
während des gesamten Planungshorizontes bis 2032 entwickelt werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung als Wohngebiet mittlerer Dichte, gegliedert in 1. und 2.<br />
Planungshorizont (2022 / 2032);<br />
- Erarbeiten eines Gesamtkonzepts, welches folgende Aspekte berücksichtigt:<br />
- zweckmässigste Anbindung an das übergeordnete Strassennetz;<br />
- Erschliessung der hinterliegenden Parzellen rechtzeitig sichern;<br />
- geeignete bauliche Abstufung von Kerngebiet über Wohnen mittlerer Dichte<br />
zu Wohngebiet niederer Dichte, mit einer der Nutzung entsprechenden<br />
Körnung (Grösse und Anordnung der Gebäudekuben) und Höhenentwicklung;<br />
- Reaktion auf die Landschaft durch Einrichtung von „Landschaftsfenstern“;<br />
- Ausbildung eines landschaftsbildverträglichen Ortsrandes;<br />
- Einbetten in ein Wegenetz zum Ortskern und zur Umgebung, mit kurzen,<br />
vom motorisierten Verkehr unabhängigen Wegalternativen;<br />
- hohe Wohnqualität durch Erschliessungen mit Aufenthaltsqualität;<br />
- Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan.<br />
(vgl. N 1.1.3, N 4.1, V 4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.2.2<br />
Chäsiwis (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die bestehende Wohnzone W3 in östlicher Nachbarschaft zu jüngst<br />
überbauten W3-Flächen soll mit ihrer Nutzung erhalten bleiben.<br />
- Im Vergleich mit den übrigen für Wohnnutzung geeigneten Flächen soll diese<br />
zugunsten der Entwicklung ortskernnaher Flächen in Niederwil und <strong>Oberbüren</strong><br />
zurückgestellt werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Beibehaltung der Nutzung als Wohngebiet mittlerer Dichte;<br />
- Vorsehen für den 2. Planungshorizont (2032).<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.2.3<br />
Sandackerstrasse<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Im rechtsgültigen Zonenplan als dreigeschossige Wohn-Gewerbezone<br />
festgelegte Fläche;<br />
- Aktuelle Quartierplanung sieht Wohnnutzung vor.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Umgesetzt über Überbauungsplan Sandacker<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.2.4<br />
Stolzenwis (Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die innerörtliche Fläche ist im Zonenplan als Zone für öffentliche Bauten und<br />
Anlagen vorgesehen. Diese befindet sich in <strong>Gemeinde</strong>besitz und dient derzeit<br />
als Viehschauplatz und für Festanlässe. Die Freihaltung der Fläche für diese<br />
Nutzung steht der Möglichkeit der Entwicklung einer zentrumsnahen Nutzung<br />
und Bebauung gegenüber.<br />
- Die westlich am Ortskern Niederwils gelegene Fläche bietet sich als eine der<br />
wenigen zusammenhängenden Nutzungsreserven für eine zentrale<br />
verdichtete Wohnüberbauung an.<br />
- Für die Viehschau soll ein annähernd flächengleicher Ersatz an geeigneter<br />
Stelle in Niederwil gefunden werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung als Wohngebiet mittlerer Dichte im 2. Planungshorizont (2032);<br />
- Das Baugebiet soll auf der Basis eines ortsbaulichen Gesamtkonzeptes<br />
entwickelt werden. Folgende planerischen Inhalte sind dabei zu<br />
berücksichtigen:<br />
- Integration in den ortsbaulichen Kontext durch bauliche Reaktion auf die<br />
umliegende Nutzungsvielfalt;<br />
- sehr hohe architektonische Qualität;<br />
- quartierinternes Grün- und Freiraumkonzept mit nutzbaren, für den<br />
Aufenthalt geeigneten Bereichen, welche auch den angrenzenden Quartieren<br />
dienen;<br />
- Einbettung in das örtliche Wegenetz;<br />
- Gestalterische Berücksichtigung der angrenzenden Strassenräume.<br />
- Sicherung der Umsetzung mittels Sondernutzungsplan.<br />
(vgl. N 8)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 1.2.5<br />
Reckholderböhl<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die natürlichen Grenzen der Entwicklung (Dorfbach im Osten), die verkehrliche<br />
Begrenzung durch die Fürstenlandstrasse im Süden sowie die angrenzenden<br />
Fruchtfolgeflächen bedingen die Orientierung der langfristigen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten auf die Westseite Niederwils.<br />
- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />
können.<br />
- Die Topographie soll bei der Ausdehnung der Entwicklungsflächen<br />
massgeblich mitbestimmend sein.<br />
- Die Grösse der Fläche und deren Präsenz am Ortsrand stellen hohe<br />
Anforderung an das Siedlungskonzept und die Ausbildung des Ortsrandes.<br />
- Auf den topographisch niedriger gelegenen Flächen im Süden ist eine<br />
verdichtete Wohnbebauung möglich, welche baulich mit der Topographie<br />
arbeitet.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Das Gebiet ist als Teilfläche des für den Reckholderböhl erforderlichen<br />
Gesamtkonzeptes zu entwickeln.<br />
- Die Bebauung stellt den Auftakt zu dem neuen Quartier im Westen Niederwils<br />
dar und muss diesem Sachverhalt mit hoher architektonischer Qualität<br />
Rechnung tragen.<br />
- Die Erschliessung soll direkt von der Weierstrasse aus erfolgen und muss die<br />
weitere Erschliessung der nördlich gelegenen Flächen mindestens bis zum in<br />
westöstlicher Richtung querenden Fussweg ermöglichen.<br />
- Die Böschung an der Weierstrasse wird durch Festlegung eines<br />
Freihaltegebietes erhalten.<br />
- Entlang der Autobahn soll als Sichtschutz eine Hecke gepflanzt werden.<br />
- Sicherung der Umsetzung des Konzeptes und Etappierung mittels<br />
Sondernutzungsplan.<br />
(vgl. N 1.1.6, N 8, G 2.2.2, V 1.2, V 4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 2<br />
Wohnen und<br />
Gewerbe<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Insbesondere <strong>Oberbüren</strong> ist ausgesprochen stark gewerblich positioniert.<br />
Dennoch haben klassische Wohn-Gewerbezonen ihre Bedeutung zunehmend<br />
eingebüsst, weil zeitgemässe Gewerbebetriebe in der Regel keinen Platz<br />
innerhalb dieser Mischzonen haben, bzw. die Konflikte zur Wohnnutzung zu<br />
intensiv sind.<br />
- Als Übergang zur Kernzone oder der Gewerbegebiete zur Wohnnutzung oder<br />
zum öffentlichen Raum erlaubt die Wohn-Gewerbezone zweckmässige<br />
Bebauungen mit der Möglichkeit von gewerblicher Nutzung oder von<br />
Verkaufsgeschäften.<br />
- Nichtstörende Dienstleister sind innerhalb der Wohnzonen bewilligungsfähig<br />
und zulässig, sofern die übrigen rechtlichen Vorschriften eingehalten sind (z.B.<br />
Parkierung).<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Zuweisung der Gebiete niederer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG2 und der<br />
Gebiete mittlerer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG3;<br />
- Sicherstellung einer hohen Siedlungsqualität durch vorgeschaltete<br />
Gesamtkonzepte, welche zum Beispiel am Übergang zwischen Wohnen und<br />
gewerblich-industrieller Nutzung mit einer geeigneten Nutzungsstaffelung auf<br />
die Situation reagieren und deren Umsetzung mittels Sondernutzungsplanung<br />
gesichert wird.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 2.1<br />
Weiermoos<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die <strong>Richtplanung</strong> verfolgt eine Strukturierung und Neuordnung der Nutzungen<br />
hinsichtlich ihrer sinnvollen Zuordnung und gegenseitigen Verträglichkeit.<br />
- Dabei zeigte sich die WG2-Zone Büelen als geeignet, der Wohnnutzung<br />
zugeführt zu werden. (vgl. N 1.1.4)<br />
- Für einen sinnvollen Ersatz des Gebietes Büelen bietet sich die Fläche<br />
Weiermoos westlich der bestehenden zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone<br />
an.<br />
- Bei der Abgrenzung des Gebietes soll der eingedolte Bach im Süden nicht<br />
überschritten werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung als Wohn-Gewerbegebiet niederer Dichte mit Planungshorizont 2<br />
(bis 2032);<br />
- Erschliessung von der Weierstrasse;<br />
- Eingrünung zur Weierstrasse mittels Festlegung eines strassenparallelen<br />
Freihaltegebietes;<br />
- Prüfung einer Bachoffenlegung im Rahmen der Überbauung.<br />
(vgl. N 8, V 1.2)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 2.2<br />
Hartachstrasse<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das bestehende Gewerbe-Industriegebiet Bürerfeld verfügt noch über<br />
Baulandreserven.<br />
- Das Areal ist über die Hartachstrasse bereits erschlossen. Auf dessen<br />
nordwestlicher Seite befindet sich kleinteilige Wohn-Gewerbenutzung<br />
mittlerer Dichte, zu welcher sowohl baulich als auch hinsichtlich der<br />
Nutzungsintensität vermittelt werden soll.<br />
- Die rückwärtige Lage sowie die Nähe zu Grünflächen eröffnen die Möglichkeit<br />
auch für Wohnnutzung.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung einer Baulandtiefe, welche die Möglichkeit der Staffelung einer<br />
gemischten Nutzung bietet und damit Teilumnutzung von<br />
Gewerbe-Industrieflächen zu Mischgebiet mit:<br />
- Zuordnung von Wohnnutzung zur und dessen Erschliessung von der<br />
Hartachstrasse;<br />
- Zuordnung der Gewerbenutzung zu den Gewerbe-Industrieflächen.<br />
- Sicherstellung der Fusswegverbindung zwischen Bürerfeld und Hartachstrasse<br />
sowie des Anschlusses an den Zweribachweg.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 2.3<br />
Sonnentalstrasse<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Fläche stellt eine Restfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung innerhalb des<br />
Gewerbe-Industrie-Schwerpunktes von <strong>Oberbüren</strong> dar.<br />
- Durch den dreiseitigen Einschluss von Strassen ist diese Fläche von den<br />
übrigen landwirtschaftlichen Flächen isoliert und nicht sinnvoll als solche zu<br />
nutzen.<br />
- Sie bildet eine Lücke in dem sonst gewerblich genutzten Umfeld.<br />
- Diese ist geeignet, zwischen der Gewerbe-Industrienutzung im Westen und<br />
den ortskernrelevanten Nutzungen im Osten zu vermitteln.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Als Mittler zwischen den unterschiedlichen Nutzungen wird die Fläche als<br />
Wohn-Gewerbegebiet mittlerer Dichte in die <strong>Richtplanung</strong> aufgenommen.<br />
(vgl. G 2.2.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 2.4<br />
Brunnenwis | Unterdorf<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der rechtsgültige Zonenplan weist die bebauten Flächen als zweigeschossige<br />
Wohn-Gewerbe-Zone aus.<br />
- Die geringe Nutzungsintensität entspricht nicht dem engeren Umfeld.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung als Wohn-Gewerbegebiet mittlerer Dichte;<br />
- Rückwärtige Erweiterung des Wohn-Gewerbegebietes unter Reduktion des<br />
nördlich gelegenen Freihaltegebietes zur Schaffung eines besser nutzbaren<br />
Zuschnittes.<br />
(vgl. G 1.3.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 2.5<br />
Moosstrasse<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Im rechtsgültigen Zonenplan als zweigeschossige Wohn-Gewerbe-Zone<br />
festgelegt;<br />
- Stärken der Ortskernfunktion mit Nutzungsvielfalt;<br />
- Ermöglichen ortskernnahen Wohnens und Arbeitens am Grünkorridor;<br />
- Schaffen eines nutzungsgestaffelten Überganges vom empfindlichen Ortskern<br />
zum Gewerbe-Industriegebiet Zahnersmülimoos mittels zwischengelagertem<br />
Mischgebiet mit entsprechender Dichte.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegen als Wohn-Gewerbegebiet mittlerer Dichte;<br />
- Entwickeln eines Überbauungskonzeptes, welches sowohl auf die Nähe zum<br />
historischen Ortskern, zum Friedhof im Westen reagiert, als auch zur<br />
Gewerbe-Industrienutzung im Norden und Osten vermittelt:<br />
- Zuordnung von Wohnnutzung zu den grüngeprägten Flächen;<br />
- Zuordnung der Gewerbenutzung zu den Gewerbe-Industrieflächen.<br />
- Einbinden in das Fusswegenetz.<br />
(vgl. N 3.3, G 2.1, V 4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 3<br />
Gewerbe und<br />
Industrie<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- <strong>Oberbüren</strong> geniesst als gewerblich-industrieller Standort zusammen mit Uzwil<br />
eine überregionale Bedeutung.<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> ist aufgrund der Autobahnnähe in jüngster Zeit erneut für die<br />
Ansiedlung von Einkaufszentren angegangen worden.<br />
- Im Rahmen der Standortuntersuchungen für solche Einkaufsanlagen wurde<br />
festgestellt, dass aus Gründen der Strassenkapazität nur eine eingeschränkte<br />
Entwicklung von publikumsintensiven Einrichtungen möglich ist.<br />
- Die Ansiedlung von verkehrsintensiven Einkaufszentren kollidiert in<br />
verschiedener Hinsicht mit der erwünschten Positionierung als Wohnstandort.<br />
- Einkaufszentren sind weder hinsichtlich der Unternehmenssteuererträge, der<br />
angebotenen Arbeitsplätze noch der Imagewirkung attraktiv.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Förderung der Bedeutung von <strong>Oberbüren</strong> als Gewerbestandort durch die<br />
Erweiterung der Gewerbeflächen in Niederwil;<br />
- Erhalt und massvolle Erweiterung der bestehenden Gewerbe-Industriegebiete<br />
insbesondere in <strong>Oberbüren</strong>;<br />
- Freigabe des Areals Hinterwiden bei attraktiver Nachfrage;<br />
- Aufnahme von Vorschriften zu den Grünflächenanteilen und der Gestaltung der<br />
Grenzen gegenüber Wohn- und Mischzonen sowie öffentlicher Strassen zur<br />
Aufnahme in das Baureglement prüfen;<br />
- Keine Neueinzonung ausgedehnter Industrie- und Gewerbeflächen in<br />
Niederwil für die Ansiedlung publikumsintensiver Verkaufsanlagen<br />
(Fachmärkte).<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 3.1<br />
Haslen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Auf dem Areal Haslen hat die Dipl. Ing. Fust AG ihr Logistikzentrum erstellt. Auf<br />
der verbleibenden Baulandreserve ist nun ein Einkaufszentrum mit nicht<br />
zentrums- oder grundversorgungsrelevanten Waren vorgesehen.<br />
- Der Standort Haslen ist als K-Standort im kantonalen Richtplan vorgesehen.<br />
Vorbehalte bestehen noch hinsichtlich der ÖV-Erschliessung. Ebenfalls ist es<br />
ungewiss, ob die notwendigen Anpassungen am Autobahnanschluss je<br />
bewilligt werden.<br />
- Da die Ansiedlung eines Einkaufszentrums kaum positive Effekte für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> hat, jedoch auch das kommunale Netz stark belastet, ist an diesem<br />
Standort aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht zwingend festzuhalten. Ein Projekt der<br />
Dipl. Ing. Fust AG wäre aber als zweckmässig anzusehen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Am K-Standort Haslen ist vorderhand festzuhalten.<br />
- Eine Löschung des K-Standorts ist zu prüfen, wenn das Projekt der Dipl. Ing.<br />
Fust AG nicht in den nächsten paar Jahren realisiert wird.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 3.2<br />
Hinterwiden<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das Areal ist nur von sehr untergeordneter Qualität für die Landwirtschaft, da<br />
es sich um einen ehemaligen Gewerbestandort (Holzimprägnierwerk) handelt.<br />
- Die Eigentümer möchten das Areal für eine publikumsintensive<br />
Verkaufsnutzung entwickeln<br />
- Erste Analysen haben ergeben, dass dieses Vorhaben mit erheblichen<br />
Verkehrsproblemen behaftet sein dürfte und nur sehr schwer zusammen mit<br />
dem Standort Haslen entwickelt werden kann.<br />
- Die Fläche wird die langfristige Grenze zum Landschaftsgebiet sein. Der<br />
Siedlungsrand ist daher angemessen zu gestalten.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Keine Öffnung für publikumsintensive Einrichtungen;<br />
- Sicherung eines breiten, bestockten Grünkorridors Richtung Rüteli;<br />
- Sicherung gestalterischer Qualität mittels Sondernutzungsplan.<br />
(vgl. G 1.2, G 2.1, G 2.2.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 3.3<br />
Zahnersmülimoos<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Südlich der Moosstrasse befindet sich bereits eine gewerblich-industrielle<br />
Nutzung. Diese stellt die einzige Gewerbe-Industriefläche in Niederwil dar.<br />
- Diese Fläche ist vollständig überbaut. So ist es vorgesehen, diese durch eine<br />
gegenüberliegende nördliche Bautiefe zu komplettieren.<br />
- Die Moosstrasse ist bereits mit einer für gewerblichen Verkehr geeignet<br />
dimensionierten Wendemöglichkeit ausgestattet. Diese ist privat und wäre<br />
öffentlich zu sichern.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung einer für eine gewerblich-industrielle Bautiefe geeigneten Fläche<br />
für den zweiten Planungshorizont;<br />
- Folgende ortsbauliche Aspekte sind bei einer Überbauung zu berücksichtigen:<br />
- Prüfen der Einrichtung eines Trottoirs auf der nördlichen Strassenseite der<br />
Moosstrasse;<br />
- Schaffung einer Wegeverbindung in die Landschaft respektive Erhalt der<br />
Wegeverbindung zum Friedhof;<br />
- Ausbildung eines harmonischen Überganges zur Landschaft und somit zu den<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen;<br />
- Abstufung der Gebäudehöhen zur Landschaft hin;<br />
- Begrünung von Flachdächern;<br />
- Landschaftsverträgliche Fassadengestaltung respektive -eingrünung.<br />
(vgl. G 2.1, V 4.1)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 4<br />
Dorfkern (Kerngebiet)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- <strong>Oberbüren</strong> verfügt historisch über drei Dörfer (<strong>Oberbüren</strong>, Sonnental und<br />
Niederwil).<br />
- Im Kerngebiet stehen Erhalt und Umnutzung der bestehenden Gebäude im<br />
Vordergrund.<br />
- Eine Verdichtung ist aus Gründen des Ortsbildes (Verhältnis Bebauung /<br />
Freiräume) im Dorfkern nicht erwünscht.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Anpassung der Kernzone in <strong>Oberbüren</strong>;<br />
- Bauvorschriften auf die gute Einpassung von Neubauten und die Umnutzung<br />
bestehender Volumen hin ausrichten;<br />
- Vorschriften zur Umgebungsgestaltung;<br />
- weitergehende Vorgaben zur baulichen Gestaltung;<br />
- Erhalt des historischen Siedlungsrandes gegenüber vorgelagerten Neubauten.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 4.1<br />
Bruggwisen<br />
(<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Fläche stellt den nördlichen Teilbereich des Gesamtquartiers Bruggwisen<br />
dar, welcher unmittelbar an die bestehende Kernzone grenzt.<br />
- In Zusammenhang mit den übrigen Nutzungen des Areals soll diese Teilfäche<br />
von der Wohnzone in das Kerngebiet mitaufgenommen werden. Auf diese<br />
Weise entsteht eine für eine Kernnutzung taugliche Bautiefe.<br />
- Mit der Ansiedelung entsprechender, zentrumsrelevanter Nutzungen kann auf<br />
die Lage und die verkehrliche Situation reagiert werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung als Dorfkerngebiet, gegliedert in 1. und 2. Planungshorizont (2022 /<br />
2032);<br />
- Erarbeiten eines Gesamtkonzepts, welches folgende Aspekte berücksichtigt:<br />
- zweckmässigste Anbindung an das übergeordnete Strassennetz (ab<br />
Dorfstrasse);<br />
- Erschliessung der hinterliegenden Parzellen sichern, bevor in der ersten<br />
Bautiefe (Kernzone) eine Bautätigkeit erfolgt;<br />
- geeignete bauliche Abstufung von Kerngebiet über Wohnen mittlerer Dichte<br />
zu Wohngebiet niederer Dichte hinsichtlich Körnung (Grösse und Anordnung<br />
der Gebäudekubaturen) und Höhenentwicklung;<br />
- hohe Wohnqualität durch Erschliessungen mit Aufenthaltsqualität.<br />
- Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 5<br />
Weilergebiet<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Weiler ausserhalb der Dörfer können unter bestimmten Bedingungen<br />
einer Weilerzone zugewiesen werden. Voraussetzung ist, dass sie im<br />
kantonalen Richtplan vorgesehen sind. Gemäss Art. 16bis des kant.<br />
Baugesetzes dienen sie der Erhaltung bestehender Kleinsiedlungen. Das Ziel<br />
ist damit also nicht, eine erhebliche Bauentwicklung zu ermöglichen, sondern<br />
die Voraussetzungen für den Erhalt der Weiler zu schaffen.<br />
- Die folgenden Weilerzonen sind bereits rechtskräftig ausgeschieden:<br />
- Bürerwald<br />
- Ufhofen<br />
- Es wurden gemäss der Bezeichnung im kantonalen Richtplan zudem die<br />
folgenden Weiler geprüft:<br />
- Gebertschwil<br />
- Harschwil<br />
- Staubhusen<br />
Das Weilergebiet Gebertschwil ist noch in Abklärung; auf die Ausscheidung der<br />
Weilerzonen Staubhusen und Harschwil wird bis auf Weiteres verzichtet.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Weilerzone Gebertschwil wird noch weiterverfolgt.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 6<br />
Öffentliche Bauten<br />
und Anlagen<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Zu den kommunalen, öffentlichen Bauten und Anlagen gehören für<br />
<strong>Gemeinde</strong>n in der Grösse von <strong>Oberbüren</strong> namentlich:<br />
- Kinderkrippe, Tageshort, Kindergarten<br />
- Schulen der Unter-, Mittel- und Oberstufe<br />
- Sportplätze, Turnhallen, Allwetterplätze, Platz für Trendsportarten<br />
- Öffentliche Spielplätze, Park- und Erholungsanlagen<br />
- Alterswohnungen, Altersheim, evtl. Pflegeheim<br />
- Vereins- und Probelokale, <strong>Gemeinde</strong>saal, Jugendzentrum, Bibliothek,<br />
Ludothek<br />
- Kirchen, Pfarreiheime, Friedhöfe<br />
- Verwaltungsgebäude, Werkhof, Feuerwehrgebäude, Zivilschutzanlage<br />
- Familiengärten<br />
- Entsorgungseinrichtungen (Verwertung Grüngut)<br />
- Die Analyse ergibt keinen wesentlichen Bedarf an neuen Bauten und Anlagen.<br />
Der Standort des früher geplanten Unterwerkes der NOK im Gebiet Dolen<br />
würde sich für eine Grüngutverwertung eignen. Das Areal ist bereits eingezont.<br />
- Der Standort für einen möglichen neuen <strong>Gemeinde</strong>-Werkhof im Gebiet Rüteli<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Der Raumbedarf für künftige Kinderbetreuungsmodelle (Tagesschule,<br />
Basisstufe, Mittagstische, Horte etc.) kann infolge rückläufiger Schülerzahlen<br />
voraussichtlich in den bestehenden Infrastrukturen untergebracht werden.<br />
- Ein neuer Werkhof für das <strong>Gemeinde</strong>bauamt bei der ARA Rüteli ist zu prüfen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 6.1<br />
Rössliwis (Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- bisher nicht genutzte zweigeschossige Wohn-Gewerbezone in Nachbarschaft<br />
zu bestehenden Schulsportflächen;<br />
- Die im Süden verlaufende Fürstenlandstrasse sowie die östlich gelegenen<br />
Sportflächen erschweren aufgrund entsprechender Emissionen eine<br />
Bebauung.<br />
- Sicherung von zusammenhängenden Sportflächen in zentraler Lage;<br />
- Sicherung des zentralen nord-süd-gerichteten Grünkorridors, welcher die<br />
Kirche und den Friedhof einbettet.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Umnutzung der Fläche in ein Gebiet für öffentliche Bauten und Anlagen mit<br />
Sportflächennutzung<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 7<br />
Intensiverholungsgebiet<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das Intensiverholungsgebiet dient der intensiveren Nutzung des Bodens für<br />
Erholungszwecke.<br />
- In <strong>Oberbüren</strong> und Niederwil betrifft dieses die Nutzung des Bodens für Betriebe<br />
mit Pferdehaltung.<br />
- Es ist beabsichtigt, diese Betriebe am Ort zu halten und entsprechende<br />
Entwicklungsmöglichkeiten bereit zu stellen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Prüfung geeigneter Flächen;<br />
- Die Gebiete einer Intensiverholung müssen sich in das Orts- und<br />
Landschaftsbild einpassen.<br />
- Zweckbestimmung der Flächen und Eingrenzung der baulichen Nutzung.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 8<br />
Grüngebiet<br />
Freihaltung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das Grüngebiet Freihaltung dient Flächen, die aufgrund der Bestockung, Lage,<br />
etc. wichtig und daher vor einer baulichen Nutzung freizuhalten sind oder, die<br />
für eine solche ungeeignet sind. Es kann auch Flächen umfassen, die aus<br />
Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes weitgehend offen zu halten sind.<br />
- In <strong>Oberbüren</strong> soll über Grünkorridore insbesondere die Siedlung strukturiert<br />
und mit der Landschaft vernetzt werden. Die Grünkorridore dienen dort<br />
zugleich der Anordnung von Fusswegverbindungen.<br />
- Die Grösse des Siedlungskörpers von <strong>Oberbüren</strong> spricht für die Einrichtung<br />
innerörtlicher Grünbereiche, welche die Siedlungsfläche sinnvoll gliedern.<br />
- Die das Landschaftsbild prägende Topographie soll geschützt werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Je nach Zweck sollen die Gebiete im Zonenplan als Grünzone (Freihaltung,<br />
Erholung, Schutz), als Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Sportanlagen)<br />
oder in Sondernutzungsplänen als Freihaltebereiche ausgeschieden werden.<br />
- Folgende Flächen werden neu als Grüngebiet Freihaltung festgelegt:<br />
a) in <strong>Oberbüren</strong>:<br />
- Hartachstrasse in nordwestlicher Verlängerung des Zweribachweges<br />
- Glattweg, parallel zum Glatt-Verlauf (vgl. N 8.1)<br />
- Brüelacker (Schulsportfläche)<br />
- Rohrwies im Norden <strong>Oberbüren</strong>s zwischen Rohrbach und Bilwilerstrasse<br />
b) in Niederwil:<br />
- Büelen, östlicher Teilbereich, im Ersatz für bisherige öff. Zone Stolzenwies;<br />
- Nordöstlich Friedhof sowie nordwestlich Harschwilerstrasse bis zum<br />
zukünftigen Siedlungsrand (zentraler Grünkorridor);<br />
- Flächen nördlich der Fürstenlandstrasse (Distanzschaffung und Eingrünung;<br />
- Verlauf Niederwiler Dorfbach.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 8.1<br />
Glattweg (<strong>Oberbüren</strong>)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Wohn-Gewerbezone dehnt sich, der Parzellenabgrenzung folgend, bis<br />
unmittelbar an die Glatt aus.<br />
- Dem Schutz des Gewässers soll an dieser Stelle Rechnung getragen werden,<br />
indem die Bauzone so weit als möglich reduziert wird.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Reduktion des Wohn-Gewerbegebietes an der Glatt und Zuweisung zum<br />
Grüngebiet Freihaltung<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 9<br />
Landwirtschaft<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Umfasst alle Flächen, die sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />
eignen und/oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden<br />
sollen;<br />
- Nach aktueller kantonaler Rechtssprechung ist die Einzonung von<br />
Fruchtfolgeflächen in eine Bauzone nur unter absolut zwingenden Gründen<br />
denkbar, wenn gemeindeweit keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten<br />
bestehen. Aus diesem Grund werden Fruchtfolgeflächen nur bei<br />
Arrondierungen tangiert. Dabei erfolgt die Betrachtung der<br />
Genehmigungsbehörde über die ganze <strong>Gemeinde</strong> und nicht nach einzelnen<br />
Dörfern.<br />
- Die übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiete werden im Hinblick auf ihre Eignung als<br />
Siedlungserweiterungsflächen geprüft.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Zuteilung im Zonenplan zur Landwirtschaftszone;<br />
- im Grundsatz keine Zuweisung von Fruchtfolge zum potenziellen Baugebiet,<br />
ausgenommen sind isolierte oder kleine Flächen für die im Rahmen der<br />
Einzonung eine umfassende Interessenabwägung erbracht werden muss;<br />
- Die nicht für die Siedlungserweiterung geeigneten übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiete<br />
werden in das Landwirtschaftsgebiet aufgenommen.<br />
- Nicht genutzte Baugebiete sowie Flächen mit Auszonungswunsch werden,<br />
soweit es der Siedlungsplanung dient, wieder dem Landwirtschaftsgebiet<br />
zugewiesen.<br />
- An folgenden Stellen ist über Gutachten zu prüfen, ob<br />
Ersatz-Fruchtfolgeflächen geschaffen werden können:<br />
- Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>); vgl. N 1.1.3<br />
- Zahnerwis | Luxburg (Niederwil; vgl. N 1.1.5<br />
- Färich (Sonnental)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 9.1<br />
Feldhof (Sonnental)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die isoliert vom Siedlungskörper liegenden gewerblich genutzten Gebäude<br />
östlich von Sonnental (Binder usw.) sind bisher dem übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
(ÜG) zugewiesen.<br />
- Eine Gewerbezone oder Wohn-Gewerbe-Zone an dieser Lage wäre nicht<br />
zweckmässig, da Bauzonen zusammenhängend auszuscheiden sind. Mit einer<br />
Zuweisung zur Landwirtschaftszone bleibt die Bestandesgarantie wie im ÜG<br />
bestehen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die bisher im ÜG liegende Fläche im Feldhof wird dem Landwirtschaftsgebiet<br />
zugewiesen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 0<br />
Schutz, allgemein<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Bereich Schutz bezweckt, die charakteristischen und aus geschichtlicher,<br />
natur- und landschaftsschützerischer oder gestalterischer Sicht erhaltens- oder<br />
schützenswerten Objekte und Gebiete aufzuzeigen.<br />
- Nach dem Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG,<br />
Art. 98) haben die <strong>Gemeinde</strong>n die schutzwürdigen Gegenstände zu schützen.<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> verfügt über eine rechtskräftige, vom<br />
Baudepartement des Kantons St. Gallen am 27. September 1978 genehmigte<br />
Schutzverordnung (Plan und Vorschriften). Sie enthält Ortsbilder,<br />
Naturschutzgebiete, Natur- und Kulturobjekte und grossflächigere<br />
Schutzgebiete.<br />
- Eine Aktualisierung der Schutzverordnung ist angezeigt, da seit deren<br />
Inkrafttreten verschiedene Gebiete vom Bund zusätzlich unter Schutz gestellt<br />
wurden und die Abgrenzung und der Umfang von geschützten Gebieten und<br />
Objekten zu überprüfen ist.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Erhalt der wertvollen Schutzgegenstände sichern und als Bestandteil des<br />
Ortsmarketings kommunizieren;<br />
- Die als schützenswert eingeteilten Gegenstände werden in eine<br />
grundeigentümerverbindliche Schutzverordnung überführt.<br />
- Die als erhaltenswert eingeteilten Gegenstände werden im Zusammenhang<br />
mit bewilligungspflichtigen Vorhaben durch die Behörde auf ihren Wert geprüft<br />
und deren Erhalt oder Ersatz im Einzelfall zusammen mit den betroffenen<br />
Grundeigentümern abgesprochen. Bei speziellen Erkenntnissen wird die<br />
Aufnahme in die Schutzverordnung in Betracht gezogen.<br />
- Objekte von geringem Schutzwert sollen aus der Schutzverordnung entlassen<br />
werden.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 1<br />
Kultur- und<br />
Ortsbildschutz<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Gemäss Art. 98 BauG sind zu schützen:<br />
- bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und<br />
Kulturdenkmäler<br />
- künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Bauten oder Bauteile<br />
- Es werden folgende Objekt-Typen unterschieden:<br />
- Ortsbildschutzgebiete<br />
- Kulturobjekte<br />
- Materielle Basis für die Bezeichnung der Schutzgegenstände ist:<br />
- Ortsbildinventar 2008, neu erarbeitet durch Dr. Isabella Studer-Geisser und<br />
Daniel Studer<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die im Richtplan bezeichneten schützenswerten Ortsbilder und Kulturobjekte<br />
werden mittels Schutzverordnung geschützt.<br />
- Der Schutz der erhaltenswerten Kulturobjekte wird im Rahmen der<br />
behördlichen Tätigkeit, insbesondere des Baubewilligungs- und<br />
Planungswesens, geprüft.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 1.1<br />
Ortsbildschutz<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Oberbüren</strong>s macht insgesamt einen harmonischen<br />
Eindruck; dennoch haben die Ortsbilder aufgrund der starken Zersiedelung der<br />
letzten Jahrzehnte gelitten.<br />
- Mit der bisherigen Schutzverordnung sind die zwei Ortsbilder <strong>Oberbüren</strong> und<br />
Niederwil geschützt. Mit dem Ortsbildinventar 2008 wurde eine neue<br />
Abgrenzung für die beiden Ortsbildschutzgebiete vorgeschlagen.<br />
- Das Ortsbild <strong>Oberbüren</strong> ist geprägt durch den Wiederaufbau nach dem<br />
verheerenden Brand von 1849, nach welchem es als Strassendorf errichtet<br />
wurde, welches in seiner relativ strengen Anordnung (von Pfarrkirche bis<br />
Gasthaus Hirschen) noch heute besteht.<br />
- Das Dorf Niederwil ist aus einem Bauerndorf hervorgegangen; der wertvolle<br />
Bereich liegt über einer etwas erhöhten Geländewelle (mit Pfarrkirche,<br />
Schulhaus und Gasthaus Krone).<br />
- Es wurde geprüft, ob das Ortsbild auf den südlichen Bereich Niederwils um das<br />
Restaurant Rössli auszudehnen ist; aus fachlicher Sicht (Ortsbild an sich nicht<br />
schützenswert) wurde dies aber verworfen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Ortsbildschutzgebiete von <strong>Oberbüren</strong> und Niederwil werden nach<br />
Überprüfung des ortsbildprägenden Bestandes neu abgegrenzt. Die neuen<br />
Abgrenzungen sind in die Schutzverordnung als Ortsbildschutzzonen<br />
aufzunehmen.<br />
- In den dazugehörigen Vorschriften ist sicherzustellen, dass die angepasste<br />
Bauweise und genügende Einpassung der Bauten und Anlagen gewährleistet<br />
bleiben.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 1.2<br />
Strukturschutz<br />
(Niederwil)<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Struktur östlich des Zentrums von Niederwil (im Dorf ) zeichnet sich durch<br />
eine überwiegende Bebauung mit freistehenden Arbeiter- und<br />
Angestelltenhäusern (Stickerhäusern) aus. Deren Entstehung ist auf den<br />
Zeitraum vom Ende des 19. Jh. bis Anfang des. 20. Jh. zurückzuführen.<br />
- Einzelne Bauten sind aufgrund von Renovationen in gutem baulichem Zustand,<br />
daneben gibt es auch renovationswürdige Bauten.<br />
- Die ortsbauliche Struktur und der historische Charakter der den Strassenraum<br />
prägenden Bebauung sollen erhalten bleiben.<br />
- Ergänzungen und Ersatzbauten sollen sich in den Kontext integrieren.<br />
- Zeitgenössische Baustile sollen als Neuinterpretation historischer Elemente<br />
ermöglicht werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Das Gebiet wird mit der Festlegung Strukturschutz überlagert.<br />
- Neu- und Ersatzbauten haben sich in folgenden Punkten dem Bestand<br />
anzupassen:<br />
- Bauweise, Gebäudeabstände<br />
- Stellung der Gebäude zur Strasse (z.B. Baulinie, Ausrichtung)<br />
- Körnung (Anordnung der Gebäudevolumina)<br />
- Gebäudehöhe<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 1.3<br />
Kulturobjekte<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Mit der bisherigen Schutzverordnung sind bereits zahlreiche Kulturobjekte<br />
geschützt.<br />
- Mit dem Ortsbildinventar 2008 werden die schützens- und erhaltenswerten<br />
Kulturobjekte bezeichnet und neu umschrieben.<br />
- Einzelne Objekte, welche gegenüber der bisherigen Schutzverordnung von<br />
1978 nicht mehr als schützens- oder erhaltenswert beurteilt wurden, benötigen<br />
keinen weiteren Schutz.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die im Plan bezeichneten schützenswerten Kulturobjekte sind mit der<br />
Schutzverordnung unter Schutz zu stellen.<br />
- Die als erhaltenswert bezeichneten Kulturobjekte sind im Rahmen der Bauund<br />
Planungstätigkeit zu beachten.<br />
- Das Ortsbildinventar 2008 dient als Grundlage bei der Festlegung von Schutzund<br />
Erhaltungsmassnahmen.<br />
- Im Richtplan werden die aufgehobenen Schutzobjekte bezeichnet.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 1.4<br />
Archäologische<br />
Gebiete<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das kantonale Amt für Kultur sammelt die ihm bekannten archäologischen<br />
Fundstellen; für <strong>Oberbüren</strong> liegt eine Liste von folgenden elf Fundstellen vor:<br />
- Glattburg <strong>Oberbüren</strong>, bronzezeitliche Siedlung<br />
- Glattburg Niederwil, Burgstelle Gielen-Glattburg<br />
- Spitzrüti, Wigartenholz Burgstelle (?)<br />
- Burgstelle Ellenburg (?)<br />
- <strong>Oberbüren</strong>, Kath. Pfarrkirche St. Ulrich und Kapelle<br />
- Burg Glattburg<br />
- <strong>Oberbüren</strong>, „Turm zu Büren“<br />
- Glattburg, Kloster St. Gallenberg<br />
- Niederwil, Kath. Pfarrkirche St. Eusebius<br />
- Gebertschwil, Plättler, Künstlich verformter Hügel (Feldlager der Schwyzer?)<br />
- Sonnental, Torkelhalde, Burgstelle (?)<br />
- Gemäss Art. 724 ZGB gehören Altertümer von wissenschaftlichem Wert dem<br />
Kanton; der Eigentümer ist verpflichtet, deren Ausgrabung zu gestatten.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die heute bekannten Fundstellen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> werden als<br />
Ausgangslage in die Richtplankarte übernommen. Sie haben somit<br />
Hinweischarakter.<br />
- Dieser Hinweis dient der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer als<br />
Information. Die Liste ist nicht abschliessend zu verstehen. Die Duldungspflicht<br />
für Ausgrabungen von wertvollen Altertümern nach Art. 724 ZGB gilt generell.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 2<br />
Naturschutz<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Gemäss Art. 98ff. BauG sind als Schutzobjekte zu erhalten:<br />
- Bäche, Flüsse, Seen und ihre Ufer<br />
- Lebensräume schutzwürdiger Tiere und Pflanzen<br />
- markante Einzelbäume und Gehölze<br />
- aktualisiertes Natur- und Landschaftsinventar 2008, erarbeitet durch<br />
Strittmatter Partner AG;<br />
- Die bezeichneten Naturschutzgebiete wie Feucht-, Trocken-, Amphibienlaichund<br />
Auengebiete mitsamt ihren Pufferzonen sowie die Einzelobjekte wie<br />
Bäume, Baumgruppen und -reihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze umfassen<br />
Lebensräume seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften<br />
und dienen teilweise auch der Erholung. Sie sind in ihren schutzwürdigen<br />
Funktionen zu erhalten.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die im Richtplan bezeichneten schützenswerten Gebiete und Objekte werden<br />
mittels Schutzverordnung geschützt. Die Schutzgebiete sind im Zonenplan als<br />
Grünzonen «Schutz» auszuscheiden.<br />
- Die Pufferzonen sind im Zonenplan der Landwirtschaftszone zuzuweisen und<br />
in der Schutzverordnung als Pufferzone zu schützen.<br />
- Mit der Unterschutzstellung werden Vorschriften mit folgendem Inhalt<br />
erlassen:<br />
- Schutz der Biotope und Einzelobjekte vor Zerstörung und Beeinträchtigung;<br />
- Erhaltung als Lebensraum schützenswerter Tiere und Pflanzen;<br />
- angepasste Bewirtschaftung.<br />
- Die als erhaltenswert bezeichneten Objekte werden im Rahmen der<br />
behördlichen Tätigkeit, insbesondere des Baubewilligungs- und<br />
Planungswesens, geprüft.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 2.1<br />
Feuchtgebiete<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Bund hat das Hochmoor „Bergwis“ und das Flachmoor „Rüeggetschwiler<br />
Moos“ unter Schutz gestellt. Die beiden Gebiete sind in der bisherigen<br />
Schutzverordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> enthalten. Es existieren dafür<br />
auch Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zur Abgeltung der ökologischen<br />
Leistungen.<br />
- In der bisherigen Schutzverordnung sind noch einzelne weitere Gebiete unter<br />
Schutz gestellt.<br />
- Die zweckmässige Bewirtschaftung, wie regelmässige, späte Mahd und<br />
Verzicht auf Düngung, ist langfristig sicherzustellen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Mit der Unterschutzstellung der Feuchtgebiete werden Vorschriften mit<br />
folgendem Inhalt erlassen:<br />
- Die Flächen sind regelmässig, frühestens ab einem festzulegenden<br />
Schnittzeitpunkt, zu mähen.<br />
- Zur Abgeltung des Mehraufwands bzw. Minderertrags werden Beiträge nach<br />
dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) ausbezahlt;<br />
dazu führt die <strong>Gemeinde</strong> die mit den Bewirtschaftern abgeschlossenen<br />
Verträge weiter.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 2.2<br />
Auengebiete<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Bund hat die Auengebiete von nationaler Bedeutung „Gillhof-Glattburg“<br />
(Thur) und „Glatt, nordwestlich Flawil“ unter Schutz gestellt.<br />
- Eine Erhaltung der Auengebiete bedingt insbesondere die Beibehaltung des<br />
Wasser- und Geschiebehaushaltes und nach Möglichkeit eine zeitweise<br />
Überflutung.<br />
- Für das Gebiet der Glatt gibt es die Schutzverordnung Glatt-Wissenbach; die<br />
bisherige Schutzverordnung von 1978 befindet sich in Revision.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Mit der Unterschutzstellung der Auengebiete wird eine Vorschrift erlassen,<br />
wonach der Wasserhaushalt nicht zu Ungunsten der Auenvegetation verändert<br />
werden darf.<br />
- Im Übrigen sind die Angaben gemäss Massnahmenblatt S 2.4, Lebensraum<br />
Gewässer zu beachten.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 2.3<br />
Amphibienlaichgebiete<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Bund hat das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung „ehemalige<br />
Kiesgrube Au“ unter Schutz gestellt.<br />
- Der Weiher ist in der bisherigen Schutzverordnung <strong>Oberbüren</strong> enthalten.<br />
- Eine Erhaltung des Amphibienlaichgebiets bedingt die Beibehaltung des<br />
Wasserlebensraums als effektives Laichgebiet in seinem Umfang und<br />
bezüglich der Wasserqualität einerseits, sowie der Umgebung als<br />
Landlebensraum andererseits.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Das im Plan bezeichnete Amphibienlaichgebiet Au ist mittels Schutzverordnung<br />
weiterhin zu schützen, ergänzt mit der näheren Umgebung gemäss<br />
Bundesinventar.<br />
- Mittels Vorschriften der Schutzverordnung ist sicherzustellen, dass die<br />
Erhaltung und sachgerechte Pflege gewährleistet sind.<br />
- Details der Pflege werden in einer Bewirtschaftungsvereinbarung geregelt.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 2.4<br />
Lebensraum<br />
Gewässer<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Bäche, Tümpel, Weiher und Seen bieten mit ihren vielfältigen<br />
Übergangsbereichen vom Land zum Wasser wertvolle Lebensräume.<br />
Gewässer mit ihrer Uferbestockung haben auch eine wichtige Funktion als<br />
Wanderungskorridore. Offenes Wasser bereichert zudem das Landschaftsbild<br />
und bietet eine willkommene Abwechslung.<br />
- Zahlreiche Gewässer sind als Folge der intensiveren Landwirtschaft<br />
verschwunden. Umso wichtiger ist der Erhalt und die Aufwertung der noch<br />
vorhandenen Objekte.<br />
- Gemäss Art. 98ff. des kant. BauG sind als Schutzobjekte zu erhalten:<br />
- Bäche, Flüsse, Seen und ihre Ufer<br />
- Lebensräume schutzwürdiger Tiere und Pflanzen<br />
- Im kantonalen Richtplan sind Lebensräume Gewässer im Bereich der Thur und<br />
der Glatt bezeichnet, welche auch als Auengebiete von nationaler Bedetung<br />
geschützt sind.<br />
- Für das Gebiet der Glatt gibt es die Schutzverordnung Glatt-Wissenbach,<br />
welche sich in Revision befindet (vgl. S 2.2).<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Für den Lebensraum Gewässer an der Glatt ist die Schutzverordnung<br />
Glatt-Wissenbach zu vollziehen.<br />
- Für den Lebensraum Gewässer an der Thur sind die nötigen<br />
Schutzbestimmungen in der Schutzverordnung weiterzuführen und<br />
nötigenfalls zu ergänzen.<br />
- Im Zonenplan und in Sondernutzungsplänen werden Zonenabgrenzungen<br />
oder Abstandslinien gegenüber offenen und eingedolten Gewässern<br />
festgelegt, die eine Offenlegung und Renaturierung ermöglichen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 2.5<br />
Naturobjekte<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Als schützenswerte Einzelobjekte im Bereich Natur sind insbesondere<br />
Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />
sowie Weiher zu nennen.<br />
- Diese Objekte weisen wichtige Funktionen für den Naturhaushalt, die<br />
Vernetzung der Lebensräume, das Landschaftsbild und die Erholung auf.<br />
- Sie sind deshalb zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.<br />
- Die angrenzenden Flächen, insbesondere die Heckensäume, sind zur Erhaltung<br />
der Lebensräume möglichst extensiv zu nutzen.<br />
- Einzelne Objekte, welche gegenüber der bisherigen Schutzverordnung von<br />
1978 nicht mehr als schützens- oder erhaltenswert beurteilt wurden, benötigen<br />
keinen weiteren Schutz.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Schützenswerte Objekte sollen mittels Schutzverordnung geschützt werden,<br />
erhaltenswerte sind bei der behördlichen Tätigkeit (Baubewilligungen, usw.) zu<br />
berücksichtigen (vgl. S 2).<br />
- Mit der Unterschutzstellung der Einzelobjekte (Bäume, Baumreihen, Hecken,<br />
Feld- und Ufergehölze, Weiher) werden Vorschriften mit folgendem Inhalt<br />
erlassen:<br />
- die Schutzobjekte sind zu erhalten;<br />
- bei natürlichem Abgang ist für angemessenen Ersatz zu sorgen;<br />
- die geschützten Objekte sind fachgerecht zu pflegen, insbesondere ist ein<br />
düngefreier Heckensaum zu beachten.<br />
- Die Grundeigentümer und Bewirtschafter werden bei der Pflege beraten.<br />
- Es werden Merkblätter für Eigentümer von geschützten Naturobjekten erstellt,<br />
die die wichtigsten Grundsätze zum Umgang mit den Schutzobjekten<br />
enthalten.<br />
- Im Richtplan werden die aufgehobenen Schutzobjekte bezeichnet.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 3<br />
Landschaftsschutz<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Gemäss Art. 98ff. BauG sind als Schutzobjekte zu erhalten:<br />
- besonders schöne und naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvolle<br />
Landschaften;<br />
- Von besonderem Wert in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> ist die Thurlandschaft.<br />
- Im kantonalen Richtplan werden Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete<br />
gemacht (südlich Sonnental, Glattburg und nördlich Oberglatt).<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Der Schutz der kantonalen Landschaftsschutzgebiete erfolgt durch Zuweisung<br />
zum Landschaftsschutzgebiet oder dem Landwirtschaftsgebiet.<br />
- Die bezeichnteten Landschaften sind mit der Schutzverordnung als<br />
Landschaftsschutzzonen zu schützen.<br />
- Für das Gebiet Sonnental wird auf die Ausscheidung eines Schutzgebiets<br />
verzichtet, um der Landwirtschaft im Rahmen von betriebsnotwendigen<br />
Bauten und Anlagen den Handlungsspielraum nicht weiter einzuengen;<br />
zonenfremde Bauten sind nicht zu erwarten, da sie ohnehin nur unter<br />
umfassender Interessenabwägung möglich sind.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
S 4<br />
Waldschutzgebiete<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- In der bisherigen Schutzverordnung von 1978 waren einige Waldgebiete als<br />
eigentliche Waldschutzgebiete ausgewiesen.<br />
- Mit der neuen Planung können einige dieser Waldschutzgebiete entlassen<br />
werden. Es handelt sich um :<br />
- Waldteile, die neu dem Auenschutz unterstehen und damit ausreichend<br />
geschützt sind;<br />
- Waldteile, deren Qualität im Vergleich mit anderen Waldgebieten nicht<br />
überragend ist.<br />
- Die heutige forstliche Planung bezieht mit den Waldentwicklungsplänen auch<br />
Naturschutzaspekte mit ein. Der Vollzug der darin zu beachtenden<br />
Schutzmassnahmen ist dann über den Forstdienst gewährleistet.<br />
- Der Wald ist in seinem Bestand und in seinen Funktionen auch durch die<br />
Waldgesetzgebung gut geschützt.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Der Schutz von Waldgebieten wird auf die im Richtplan bezeichneten Gebiete<br />
beschränkt.<br />
- In den bezeichneten Gebieten ist grundsätzlich eine naturnahe Bewirtschaftung<br />
zu gewährleisten, welche die standorttypischen Pflanzenarten<br />
fördert. Den Besonderheiten wie Topografie, angrenzende Kulturgüter,<br />
Erholungseinrichtungen, usw. ist Beachtung zu schenken. Soweit es im Sinne<br />
des Waldentwickungsplans erstrebenswert ist, soll mit den Grundeigentümern<br />
ein Nutzungsverzicht vereinbart werden.<br />
(vgl. S 1.4, archäolog. Gebiete und S 2.2, Auengebiete)<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 0<br />
Gestaltung, allgemein<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
Zur Gestaltung ergeben sich folgende, allgemeine Hinweise:<br />
- Die <strong>Richtplanung</strong> soll nicht nur aufzeigen, wie sich eine <strong>Gemeinde</strong> räumlich<br />
entwickelt, sondern mit welcher räumlichen Qualität sie dies tut.<br />
- Das Sachgebiet „Gestaltung“ setzt sich, gestützt auf die Stärken der <strong>Gemeinde</strong><br />
und den darauf basierenden, strategischen Erfolgspositionen, für die<br />
Attraktivität der <strong>Gemeinde</strong> mit der Frage auseinander, wo die <strong>Gemeinde</strong> durch<br />
gezieltes Einflussnehmen positiv auf das Image einwirken kann.<br />
- Das Sachgebiet „Gestaltung“ gliedert sich in die Themen „Siedlung“ und<br />
„Landschaft“.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> setzt sich bei Aufgaben in ihrer eigenen Kompetenz, im Rahmen<br />
von Stellungnahmen und Vernehmlassungen oder im Vollzug für die<br />
Beachtung der in der <strong>Richtplanung</strong> gemachten Festlegungen zur Gestaltung<br />
ein.<br />
- Wo sich Gestaltungsfestlegungen auf Neueinzonungen oder grössere<br />
Neubaugebiete beziehen, prüft die <strong>Gemeinde</strong> flankierende Abmachungen in<br />
Verwaltungsverträgen und den Erlass von Sondernutzungsplänen zur<br />
rechtlichen Sicherung der Gestaltungsmassnahmen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1<br />
Siedlungsgestaltung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Neben Weilern und kleinen Siedlungen im Landwirtschaftsgebiet setzt sich<br />
<strong>Oberbüren</strong> aus drei Teilorten zusammen, von denen jeder über eigene<br />
Charakteristika verfügt.<br />
- Als zentraler Ort stellt <strong>Oberbüren</strong> den grössten historischen Ortskern neben<br />
grossflächige Gewerbe-Industriegebiete. Neben Erhalt und Aufwertung des<br />
Ortkernes steht somit auch eine ortsbildverträgliche Gestaltung von gewerblich<br />
genutzten Flächen.<br />
- Niederwil bildet den Wohnschwerpunkt. Über die Aufwertung des Ortskernes<br />
hinaus soll zukünftig durch Gestaltung und Offenhalten von Bezügen eine<br />
Gliederung der Siedlungsflächen erreicht werden. Dadurch sollen grossflächige<br />
monogenutzte Siedlungsbereiche verhindert werden.<br />
- Sonnental ist geprägt durch west-ost-gerichtete Ausdehnung, wodurch der<br />
Charakter eines Strassendorfes entsteht. So kommt der Gestaltung der Abt<br />
Bedastrasse eine vorrangige Bedeutung zu.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Erarbeitung und Umsetzung von Gestaltungskonzepten für einzelne<br />
Quartiere, sowohl hinsichtlich architektonischer Parameter als auch der<br />
Freiräume wirkt sich positiv auf das Gesamtbild und die Identität des Ortes aus.<br />
- Siedlungsgliederung mittels in die Landschaft gerichteter Segmentierung der<br />
Quartiere;<br />
- Analyse, Erhalt und Stärkung der ortbildprägenden Charakteristika und<br />
demzufolge: Aufwerten der Ortskerne und öffentlichen Räume im Sinne der<br />
Stärkung der eigenen Identität;<br />
- Die „dörfliche Atmosphäre“ der Teilorte Niederwil und Sonnental ist hinsichtlich<br />
Massstäblichkeit, Gestaltung sowie Materialwahl und Bepflanzung zu erhalten,<br />
respektive wieder zu beleben.<br />
- Schaffen von Kommunikations- und Aufenthaltsbereichen;<br />
- Berücksichtigen des „menschlichen Masses“ bei der Anlage von<br />
Quartiersstrassen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.1<br />
Ortskerngestaltung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die zentralen Bereiche der Teilorte sind geprägt durch ihre<br />
Durchfahrtsstrassen. Diese werden gestalterisch sowohl durch den fliessenden<br />
als auch durch den ruhenden Verkehr dominiert.<br />
- Die Vorzonen vor den Gebäuden sind häufig nicht mehr als Vorgärten gestaltet<br />
sondern geprägt von versiegelten Flächen, welche den Raum aufweiten und<br />
der Parkierung dienen.<br />
- Die öffentlichen Flächen dienen nur der Bewegung nicht aber dem Verweilen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Entwicklung von Gestaltungskonzepten für die einzelnen Ortskerne, welche<br />
folgende Parameter berücksichtigen:<br />
- Schaffen von „Dorfplätzen“, welche zum Aufenthalt einladen;<br />
- Denken im dörflichen Massstab;<br />
- Ermöglichen der Ansiedlung geeigneter zentrumsrelevanter Nutzungen,<br />
welche zur Belebung des Ortskerns beitragen;<br />
- Einbeziehen der privaten Vorbereiche vor den Gebäuden;<br />
- Parkraumkonzept zur Entlastung der Vorbereiche von Parkierung;<br />
- Brechen der gestalterischen Dominanz des motorisierten Verkehrs;<br />
- Verdeutlichung des Ortskernes durch typische Gestaltungselemente;<br />
- Bepflanzungs-, Beleuchtungs- sowie Möblierungskonzept.<br />
- Wecken eines Bewusstseins- und Verantwortungsgefühls der Bewohner für die<br />
eigene <strong>Gemeinde</strong> über vielfältig nutzbare öffentliche Räume.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.2<br />
Strassenraum- |<br />
Platzgestaltung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die öffentlichen Strassenräume weisen zum Teil Gestaltungsmängel auf,<br />
welche auch zu Sicherheitsdefiziten führen.<br />
- Der innerörtliche Langsamverkehr soll gestärkt werden.<br />
- Differenzieren zwischen dörflich geprägten und eher urbanen Strassenräumen<br />
in Abstimmung mit den gewachsenen und charakteristischen Ortsbildern;<br />
- Aufwertung der Durchfahrten zum Aufenthalts- und Kommunikationsraum.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Strassenräume sind neben ihrer verkehrlichen Funktion auch auf ihre<br />
Qualität als Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche für die Bevölkerung und<br />
eine entsprechende Gestaltung zu prüfen.<br />
- Es sind gestalterische Massgaben unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu<br />
erarbeiten und umzusetzen:<br />
- Integrieren und Stärken des Langsamverkehrs;<br />
- Ausbilden des Strassenraumes als Aufenthalts- und Kommunikationsraum.<br />
- Charakteristische Elemente wie Plätze, Brunnen, Bäume, etc. sind in die<br />
Gestaltung miteinzubeziehen.<br />
- Unternutzte, vom Strassenraum getrennte Freiräume sind besser nutzbar zu<br />
machen und in den öffentlichen Raum zu integrieren.<br />
- Die Wirkung markanter Grünräume (Friedhof, Schule und ähnliche) sind in die<br />
Gestaltung miteinzubeziehen.<br />
- Für Baumpflanzungen sind geeignete, auf erhaltenswerte Bäume<br />
abgestimmte Arten zu wählen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.3<br />
Ortseingänge | Tore<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Ortseingänge sind aus Sicht des Strassenraumes kaum wahrnehmbar. Sie<br />
werden nur durch den Beginn der Siedlung deutlich, welche aber nur selten<br />
direkten gestalterischen oder raumbildenden Einfluss auf die Ortseinfahrt hat.<br />
- Diese Situation führt auch zu überhöhten Fahrgeschwindigkeiten und somit zu<br />
Sicherheitsrisiken.<br />
- Die Ortseingänge sollen als wahrnehmbare Tore, als identitätsstiftendes<br />
Merkmal, gestaltet werden und zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit<br />
beitragen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Ortseingänge sind durch die Verwendung wiedererkennbarer und sich<br />
wiederholender Elemente (z.B. Baumpflanzungen und Materialwechsel)<br />
wahrnehmbar zu gestalten.<br />
- Die Gestaltung sämtlicher Ortseingänge, insbesondere der dörflichen, muss<br />
einem Gesamtkonzept untergeordnet sein, welches auf nur wenigen,<br />
prägnanten Elementen beruht, die flexibel und in variierender Anordnung<br />
eingesetzt werden können.<br />
- Die im Rad- und Fusswegprojekt durch Sonnental vorgesehenen Tore werden<br />
erstellt; deren Gestaltung ist im Detail zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.3.1<br />
Historische<br />
Ortseingänge<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- In <strong>Oberbüren</strong> ist der Übergang vom Gewerbe-Industriegebiet im Westen mit<br />
dem linearen Verlauf der Sonnentalstrasse in den historischen Kernort nur<br />
durch die sich ändernde Körnung der Bauten wahrzunehmen.<br />
- Der öffentliche Raum spiegelt diesen Wechsel nicht wider.<br />
- Mit der Gestaltung und demzufolge Hervorhebung der historischen<br />
Siedlungsränder im Westen und Osten soll der Dorfkern wieder stärker betont<br />
und gerahmt werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Gestaltung der historischen Ortseingänge ist in das Gesamtkonzept der<br />
Strassenraumgestaltung Dorfstrasse zu integrieren.<br />
- Diese definieren die Endpunkte der dörflichen Gestaltung.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.4<br />
Qualitative<br />
Siedlungsgestaltung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Sorgfalt in der Siedlungsgestaltung hat mit der Zunahme der Individualität<br />
und Verbreitung jeglicher Bauformen sowie Materialien generell<br />
abgenommen. Dabei entfernt sich die Siedlungsgestaltung zunehmend von<br />
ortstypischen und regionalen Eigenarten hin zur Beliebigkeit.<br />
- Eine nachhaltige gestalterische Qualität des Ortes kann nur durch gute<br />
Einfügung in die gewachsenen Strukturen und den Umgang, respektive die<br />
Neuinterpretation vorhandener Typologika entstehen.<br />
- Gezielte Massnahmen im Siedlungsgebiet sollen die vorhandenen Qualitäten<br />
bewahren und in Neubaugebieten sowie bei einzelnen Baumassnahmen neue<br />
Qualitäten schaffen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten bei der Festlegung von<br />
Baudichte und Erschliessung sowie Sicherstellung des dichten<br />
Fusswegenetzes;<br />
- Zweckmässige Gestaltungsvorschriften für Bauten und deren Umgebung,<br />
insbesondere hinsichtlich ihrer Wirkung auf den öffentlichen Raum:<br />
- Respektieren und Einbinden des bestehenden Terrains;<br />
- Reduktion von Terrainveränderungen auf das erforderliche Minimum;<br />
- Reduktion der Versiedelung, insbesondere bei privaten Vorplätzen;<br />
- Ortstypologische Gestaltung der privaten Aussenräume;<br />
- Gesamtkonzept für Einfriedungen gegenüber Strassenräumen;<br />
- Beschränken der Dachformen, -aufbauten und -einschnitte.<br />
- Bei neuen Arbeitsplatzgebieten ist darauf zu achten, dass diese nicht als rein<br />
funktional orientierte „Industriegebiete“, sondern als Standort<br />
wertschöpferischer Unternehmen verstanden werden. Daraus entstehen<br />
wohnumfeldähnliche Ansprüche an das Arbeitsumfeld.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.5<br />
Umgebung von<br />
Bauten<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Umgebungsgestaltung der Bauten ist prägend für den öffentlichen Raum.<br />
Vorschriften zur Umgebungsgestaltung sind deshalb von grossem öffentlichen<br />
Interesse.<br />
- Abstellflächen für den ruhenden Verkehr beeinträchtigen vielerorts das<br />
Siedlungsbild.<br />
- Das Wohnumfeld reagiert empfindlich auf Veränderungen bei der<br />
Terraingestaltung oder der Ausführung der Vorplatzbereiche. Für ein gut in die<br />
Landschaft eingefügtes Siedlungsgebiet ist die Umgebungsgestaltung deshalb<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
- Bei Neubauten und massgeblichen Umbauten soll eine hochwertige<br />
Umgebungsgestaltung erreicht werden, welche das Orts- und Quartierbild<br />
sowie den öffentlichen Raum positiv beeinflusst.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Formulierung des Überganges von privaten Gartenflächen zum öffentlichen<br />
Strassenraum und zur Landschaft | Aufzeigen der Möglichkeiten zur Gestaltung<br />
der Vorgartenbereiche und deren Einfriedungen gegenüber dem öffentlichen<br />
(Strassen-) Raum;<br />
- Die Dimensionierung von Quartierstrassen ist auf deren Funktion der<br />
Erschliessung der einzelnen Grundstücke, bei gleichzeitiger Ausbildung als<br />
Spiel- und Aufenthaltsflächen im Sinne von Begegnungszonen, auszurichten;<br />
massgebend sind die Anforderungen nach den VSS-Normen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.5.1<br />
Umgebung<br />
Gewerbe-Industrie<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die grossflächigen Gewerbe-Industriegebiete im Süden und Westen von<br />
<strong>Oberbüren</strong> haben massgeblichen Einfluss auf das Erscheinungsbild des Ortes.<br />
Ihre Lage an den westlichen und südlichen Ortseingängen bestimmt den<br />
ersten Eindruck bei der Einfahrt in den Ort.<br />
- Insbesondere treten dabei offene Lagerflächen, welche bis an den<br />
Strassenraum heranreichen, negativ in Erscheinung. Diese weiten den<br />
Strassenraum auf und lassen diesen konturlos erscheinen.<br />
- Ein bis an die Strasse reichender Sichtschutz entzieht zwar die hinterliegenden<br />
Lagerflächen dem Blick, wirkt aber von Seiten des öffentlichen Raumes wie<br />
eine geschlossene Mauer.<br />
- Zur Lösung dieser Problematik sollen gestalterische Lösungen gefunden und<br />
umgesetzt werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Berücksichtigung der Wirkung auf den öffentlichen Raum;<br />
- Bevorzugen der Orientierung der Bauten zum öffentlichen Raum und übrigen<br />
Flächen vornehmlich rückwärtig;<br />
- Darlegung der Aussenraumgestaltung in Zusammenhang mit der Baueingabe;<br />
- Erarbeiten eines „Gestaltungskataloges“, welcher die Möglichkeiten für eine<br />
ortsbildverträgliche Umgebungsgestaltung aufzeigt.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 1.6<br />
Siedlungsgliederung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Elemente der Siedlungsgliederung tragen zur Qualität des Orts und der<br />
Quartiere bei. Wichtige Gliederungselemente sind:<br />
- Topographie<br />
- Bachläufe mit Bachbestockung<br />
- Kleingehölze und Parkflächen<br />
- Öffentliche Freiräume<br />
- Landwirtschaftliche Flächen am Übergang zur Siedlung<br />
- Durchblicke und Landschaftsfenster<br />
- Das Umfeld der Gliederungselemente ist durch den Nutzungsdruck<br />
zunehmend gefährdet.<br />
- Erhalt und Stärkung der bestehenden Gliederungselemente und deren<br />
Ergänzung | Ausbau durch gezielte Grünkonzepte sowohl im Bestand als auch<br />
in neuen Baugebieten.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Freihaltung und Aufwertung von Gewässerkorridoren mit den zugehörigen<br />
Bestockungen.<br />
- Eingedolte Bäche gemäss Gewässerschutzgesetz soweit möglich öffnen sowie<br />
offene Bäche als Gestaltungselemente nutzen.<br />
- Sicherung von wichtigen Ausblicken und Blickachsen in die Landschaft;<br />
- Fusswegverbindungen mit begleitenden Bepflanzungen als erkennbare grüne<br />
Linien gestalten;<br />
- Bei Gewerbe-Industriegebieten die Grünflächenanteile und die Gestaltung der<br />
Grenzbereiche gegenüber Wohn- und Mischzonen sowie gegenüber<br />
öffentlichen Strassen festlegen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2<br />
Landschaftsgestaltung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> ist landschaftlich geprägt durch die<br />
topographischen Einschnitte des Thur- und des Glattverlaufes mit deren<br />
Bestockungen.<br />
- In der Ebene dominiert eine eher orthogonale Feldstruktur, welche zum Teil<br />
mit Obstbaumreihen bepflanzt ist.<br />
- Mit dem Wachsen der Siedlungskörper und der damit verbundenen<br />
Umnutzung einzelner Felder ist die orthogonale Struktur prägend auf die<br />
Siedlung übergegangen.<br />
- So kommt der Ausbildung der Siedlungsränder respektive der Formulierung<br />
des Überganges zur Landschaft hervorgehobene Bedeutung zu.<br />
- Die harmonische Einbettung in die Landschaft sowie die Akzeptanz natürlicher<br />
Gegebenheiten wie Bachläufe und Geländeformationen als Grenzen der<br />
Siedlungsentwicklung stehen im Vordergrund.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Festlegung landschaftverträglicher Siedlungsgebiete;<br />
- Freihaltung von Grünkorridoren, welche durch den Siedlungskörper geführt<br />
werden;<br />
- Erhalt prägender topographischer Elemente;<br />
- Erhalt von zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen;<br />
- Einsetzen von Grünelementen zur dörflichen Gestaltung innerhalb des<br />
Siedlungsgebietes.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2.1<br />
Siedlungsrand<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der weiteren Ausdehnung der Siedlung sind zunehmend enge Grenzen<br />
gesetzt durch die geltende Gesetzgebung (Raumplanung, Umweltschutz,<br />
Landwirtschaft) und den kantonalen Richtplan.<br />
- An verschiedenen Stellen bilden die Siedlungsränder einen harmonischen<br />
Übergang mit der Landschaft. An einzelnen Stellen grenzen sie jedoch abrupt<br />
zur offenen Landschaft, so dass die Siedlung als unfertig erscheint.<br />
- Die Siedlungsentwicklung soll mit geringem Erschliessungsaufwand erfolgen<br />
und auf die Qualität der Siedlungsränder abgestimmt, festgelegt werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Definition der langfristigen Ausdehnung des Siedlungskörpers unter<br />
Berücksichtigung der landschaftlichen und topographischen Gegebenheite;<br />
- Entwicklungsschwerpunkt auf innerörtlich zur Verfügung stehende Flächen<br />
legen (Aktivierung und Nutzung innerer Reserven und Bauzonen);<br />
- Dabei sind folgende Prämissen zu beachten:<br />
- Sicherung einer attraktiven, ländlich geprägten Silhouette;<br />
- Vermittlung eines intakten Umfeldes für das ländliche Wohnen;<br />
- Stärkung der Identität der Dörfer und der <strong>Gemeinde</strong>;<br />
- Festlegen der Siedlungsausdehnung.<br />
- Die detaillierte Ausgestaltung erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt mittels<br />
Sondernutzungsplänen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2.2<br />
Einzelobjekte<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Mit der Positionierung einzelner Grünelemente können gezielte gestalterische<br />
Aufwertungen erreicht werden.<br />
- Landschaftliche Merkpunkte, Wegkreuzungen sowie Hofanlagen können mit<br />
der Anordnung eines grosskronigen Einzelbaumes zusätzlich markiert werden.<br />
- Die Strassenräume <strong>Oberbüren</strong>s sind derzeit überwiegend nur durch private<br />
Bäume begrünt. Öffentliche Stassenraum- oder Platzbegrünungen sind nur in<br />
sehr geringem Masse vorhanden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Landschaftsgestaltung mittels Einzelobjekten kann folgende Festlegungen<br />
umfassen:<br />
- Neupflanzung von Baumreihen entlang von Strassen;<br />
- Neuanlage von Hecken, Ufer- und Feldgehölzen;<br />
- Neupflanzung von Einzelbäumen, z.B. an wichtigen Kreuzungspunkten oder<br />
an Orten, die der Erholung dienen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2.2.1<br />
Einzelbäume |<br />
Baumreihen<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Strassenräume erhalten inner- wie auch ausserorts durch eine Baumallee oder<br />
-reihe eine zusätzliche Qualität, insbesondere in ausgeräumten<br />
Flurlandschaften.<br />
- Markante Einzelbäume wirken als wichtige Merkpunkte in der Landschaft und<br />
erfüllen eine ökologische Vernetzungsfunktion.<br />
- Die Strassenräume sollen durch geeignete Baumbepflanzungen in ihrem<br />
Erscheinungsbild aufgewertet werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Pflanzung von Einzelbäumen im Verlauf der Abt Bedastrasse, Sonnental;<br />
- Anordnung einer kombinierten Baumreihe / -allee an der Sonnentalstrasse,<br />
<strong>Oberbüren</strong>;<br />
- Prüfen der Eignung von Einzelbäumen als Grünelement der Ortseingänge;<br />
- Markieren der Kreuzungspunkte wichtiger Wanderwege mittels Einzelbaum;<br />
- Beim Reservoir Sidenberg soll ein markanter Baum oder eine Baumgruppe<br />
gepflanzt werden, welche/r öffentlich zugänglich ist, dies ist mit einer<br />
Sitzgelegenheit zu ergänzen.<br />
- Die Anordnung der im Richtplan bezeichneten Objekte kann für eine optimale<br />
Platzierung von der Lage im Plan abweichen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2.2.2<br />
Hecken, Feld- und<br />
Ufergehölze<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die bestehenden Hecken, Feld- und Ufergehölze weisen eine Dichte auf,<br />
welche für die Erhaltung der traditionellen Vielfalt ungenügend ist. Wo sich<br />
Gelegenheit bietet, sind deshalb Neupflanzungen zur ökologischen<br />
Aufwertung sowie zur Belebung des Landschaftsbilds und der Unterstützung<br />
der Naherholungsfunktion vorzusehen.<br />
- Zur Reduktion der optischen Beeinträchtigung von Wohngebieten durch die<br />
Autobahn sollen Heckenpflanzungen dienen.<br />
- Zum Schutz der Naturobjekte: vgl. Massnahme S 2.5<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Wo Bäche offen gelegt werden, ist auf eine naturnahe Bestockung mit<br />
Ufergehölz zu achten.<br />
- Südwestlich von Niederwil ist auf der Nordseite der Autobahn eine Hecke aus<br />
einheimischen Laubgehölzen zu pflanzen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2.2.3<br />
Aufwertung<br />
Bachläufe<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die Fluss- und Bachläufe sind von besonderer Bedeutung für das<br />
Landschaftsbild, die Naherholung sowie die ökologische Vernetzung. Sie haben<br />
auch eine siedlungsgliedernde Wirkung.<br />
- Zahlreiche Bäche in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> sind im Verlaufe der Zeit zur<br />
besseren Nutzbarmachung des Landes für Landwirtschaft und Siedlung<br />
eingedolt oder begradigt worden. In der Richtplankarte werden die<br />
eingedolten Gewässer als Hinweise dargestellt.<br />
- Wichtige Ziele von Gewässermassnahmen sind die Erhöhung der ökologischen<br />
Vielfalt und der Schutz vor Hochwasser.<br />
- Gemäss Art. 38 des eidg. Gewässerschutzgesetzes dürfen Fliessgewässer nicht<br />
überdeckt oder eingedolt werden. Im Zuge von baulichen Massnahmen sind<br />
eingedolte Gewässer grundsätzlich wieder zu öffnen.<br />
- Auf die Festlegung von Massnahmen, die über diese Pflicht hinausgehen, wird<br />
hier verzichtet. Es soll den Grundeigentümern offen gelassen werden, wo sie<br />
Aufwertungsmassnahmen durchführen (z.B. in Gebieten gemäss<br />
Vernetzungsprojekt, vgl. G 2.3).<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Eingedolte Gewässer sind bei baulichen Massnahmen in Baugebieten zu<br />
öffnen und entsprechend in das Siedlungskonzept zu integrieren.<br />
- Am Siedlungsrand gelegene eingedolte Gewässer sind als wahrnehmbare<br />
natürliche Siedlungsgrenze nach Möglichkeit zu öffnen und zu renaturieren.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
G 2.3<br />
Vernetzungsprojekt<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Mit dem Vernetzungsprojekt Wil ist ein Konzept geschaffen worden, aufgrund<br />
dessen die Landwirte neue ökologische Strukturen schaffen.<br />
- Im Plan "Sollzustand" sind als Kerngebiete (KG) bezeichnet:<br />
- KG 4 Glatt<br />
- KG 6 Gstalden<br />
- KG 8 Thurauen<br />
- KG 40 Glatt<br />
- Als Aufwertungsgebiete (KGa) sind bezeichnet:<br />
- KGa 2 <strong>Oberbüren</strong><br />
- KGa 7 Au<br />
- Als Korridore auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> sind bezeichnet:<br />
- Ko 4 Ko 8, Ko 9, Ko 19 und Ko 45<br />
- Das Vernetzungsprojekt bezweckt im Wesentlichen den Erhalt und die<br />
Verbesserung des ökologischen Werts der Landschaft und die Vernetzung der<br />
naturnahen Strukturen, um der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt das<br />
Überleben zu sichern.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Anstrengungen der Landwirte zur Umsetzung des Vernetzungsprojekts<br />
werden in der Planung und bei baulichen Veränderungen berücksichtigt.<br />
- Die im Plan "Sollzustand" enthaltenen Gebiete werden wie folgt in den<br />
Richtplan aufgenommen:<br />
- Vernetzung Kerngebiet<br />
- Vernetzung Aufwertungsgebiet<br />
- Vernetzungskorridor<br />
- In diesen Gebieten sind bei sämtlichen baulichen Veränderungen die<br />
betroffenen Landwirte im Hinblick auf mögliche Vernetzungsmassnahmen<br />
anzuhören.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 0<br />
Verkehr, allgemein<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Das Strassennetz kann im Wesentlichen als gegeben betrachtet werden.<br />
Änderungen sind insbesondere dort angezeigt, wo es um Anpassungen<br />
bezüglich Ausbaustandard, Gestaltungsfragen, Verkehrssicherheit usw. geht.<br />
- Bei Neubaugebieten ist die Strassenerschliessung aufzuzeigen.<br />
- Der öffentliche Verkehr wird neben der Bahnlinie St. Gallen-Zürich zu einem<br />
wesentlichen Teil durch das örtliche Busnetz getragen. Dessen<br />
Fahrplanfrequenz (1/2 - bis 1 Stundentakt) ist nicht immer befriedigend.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die Gestaltung wird als wichtiges Element bei der Planung betrachtet.<br />
- Durch die Positionierung von <strong>Oberbüren</strong> als hochwertiger Wohnstandort<br />
geniesst die Sicherheit des Langsamverkehrs eine erhöhte Priorität.<br />
- Dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist hohe Beachtung zu schenken.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 1<br />
Strassennetz<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die detaillierte Gliederung des kommunalen Strassennetzes gemäss<br />
Strassengesetz ist im <strong>Gemeinde</strong>strassenplan festgehalten. Diese Einteilung<br />
bleibt bestehen.<br />
- Die für die <strong>Richtplanung</strong> verwendete Hierarchie stützt sich auf die<br />
verkehrsplanerische Typologie gemäss den Normen des VSS ab, als Massgabe<br />
für den Ausbaustandard.<br />
- Dabei wurde die heutige Verkehrsbelastung berücksichtigt.<br />
- Die Funktion von Strassenanlagen geht über die verkehrliche Funktion hinaus.<br />
Entsprechend differenziert und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Umfeldes<br />
und der Verkehrszusammensetzung bezogen, sind die Strassen zu gestalten.<br />
- Der Ausbaustandard der verschiedenen Strassen soll sich im Wesentlichen<br />
nach der entsprechenden Kategorie richten. Daneben sind bei Projektierungen<br />
aber auch die Strassenraumgestaltung und der Schutz der schwachen<br />
Verkehrsteilnehmer detailliert zu prüfen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Der Ausbaustandard und die Prioritäten hinsichtlich verkehrs- und<br />
siedlungsorientierter Gestaltung richten sich nach der im Plan dargestellten<br />
Gliederung. Dabei wird unterschieden in:<br />
- Hochleistungsstrasse (Autobahn)<br />
- Hauptverkehrsstrassen<br />
- Verbindungsstrassen (Regional- und Lokalverbindungsstrassen)<br />
- Sammelstrassen<br />
- Die Ausgestaltung und Dimensionierung der Strassen richtet sich nach den<br />
entsprechenden VSS-Normen.<br />
- Strassen, die im Plan keine Zuweisung haben, gelten als<br />
Erschliessungsstrassen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 1.1<br />
Umfahrung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Im Norden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets (Thurebene) war bisher ein Korridor für eine<br />
Umfahrung von <strong>Oberbüren</strong> gesichert.<br />
- Aufgrund der zu erwartenden künftigen baulichen Entwicklung ist ein Bedarf<br />
für eine solche Umfahrungsstrasse einerseits kaum mehr plausibel,<br />
andererseits besteht aufgrund der Parzellierung keine Gefahr, dass in diesem<br />
Bereich eine Veränderung erfolgt.<br />
- Die Thurebene ist für eine Umfahrungsstrasse empfindlich, da sie als<br />
Naherholungsgebiet genutzt wird.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Verzicht auf Planeintrag und auf Festlegung der Umfahrung<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 1.2<br />
Erschliessungsstrassen<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Erschliessungsstrassen erschliessen einzelne Parzellen oder Gebäude und<br />
gelten somit als siedlungsorientierte Strassen.<br />
- In <strong>Oberbüren</strong> haben auch die meisten der übergeordneten Strassen<br />
(einschliesslich der Staatsstrassen) zugleich Erschliessungsfunktion.<br />
- Bei allen Strassenbauvorhaben sind damit auch die Bedürfnisse der Anlieger zu<br />
berücksichtigen und eine siedlungsorientierte Gestaltung anzustreben.<br />
- Für die Erschliessung von neuen Baugebieten ist nach Art. 57 BauG die<br />
<strong>Gemeinde</strong> verantwortlich.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Im Plan nicht speziell bezeichnete, dem motorisierten Verkehr zugängliche<br />
Strassen gelten als Erschliessungsstrassen.<br />
- In Neubaugebieten sind die Erschliessungsstrassen in der Regel gemäss der im<br />
Plan bezeichneten Richtungspfeile vorzusehen. Begründete Abweichungen im<br />
Rahmen von Quartierplanungen sind möglich.<br />
- Die Erschliessung neuer Baugebiete hat koordiniert mit der Überbauung zu<br />
erfolgen.<br />
- Erschliessungsstrassen sind auf den notwendigen Minimalstandard gemäss<br />
den im Planungsbericht aufgezeigten Normalprofilen zu dimensionieren. Dabei<br />
wird gemäss den VSS-Normen unterschieden in:<br />
- Quartiererschliessungsstrassen<br />
- Zufahrtsstrassen<br />
- Zufahrtswege<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 1.3<br />
Ergänzung Anschluss<br />
Fürstenlandstrasse<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Verkehr ab der Autobahn in Richtung Niederwil führt heute durch das<br />
Zentrum <strong>Oberbüren</strong>.<br />
- Diese Belastung des Zentrums soll durch eine direkte Anbindung der<br />
Fürstenlandstrasse an die Westumfahrung reduziert werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Im Richtplan werden zwei Varianten für eine Verbindung (als<br />
Regionalverbindungsstrasse) der Fürstenlandstrasse zur Westumfahrung<br />
aufgezeigt.<br />
- Die südliche Linienführung (via Buchental) wird favorisiert; erst in zweiter<br />
Priorität ist die nördliche Variante (via Sandackerstrasse) zu verfolgen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 2<br />
Verkehrsberuhigung<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- <strong>Oberbüren</strong> verfügt über grössere Siedlungsgebiete (Wohnen und Arbeiten),<br />
die von Ortsverbindungsstrassen oder Sammelstrassen mit<br />
verkehrsorientierten Funktionen durchschnitten werden. Angrenzend an<br />
dieselben ist zur Erhöhung der Wohnlichkeit und Sicherheit die Durchführung<br />
von Verkehrsberuhigungsmassnahmen angezeigt. Damit wird die<br />
Identifikation mit dem bewohnten Gebiet verstärkt und die gegenseitige<br />
Rücksichtnahme gefördert.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> verfolgt durch einen quartiergerechten Strassenbau im Rahmen<br />
von Sanierungen und Neuerschliessungen das Ziel, die Fahrgeschwindigkeiten<br />
auf ein adäquates Niveau zu senken und damit das Nebeneinander der<br />
verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu verbessern.<br />
- An Ortsdurchfahrtsstrassen ist der siedlungsgerechten Strassengestaltung<br />
hohe Aufmerksamkeit zu schenken.<br />
- Die Richtplanmassnahmen im Bereich Strassenraumgestaltung finden sich<br />
unter „Gestaltung“.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 3<br />
Ruhender Verkehr<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Über das Parkplatzangebot lässt sich der Gebrauch von Fahrzeugen<br />
beeinflussen, denn Fahrzeuge sind an der Quelle und am Ziel auf<br />
ausreichenden Parkraum angewiesen.<br />
- Im innerörtlichen Verkehr sollte das Velo als ideales Fahrzeug gefördert<br />
werden.<br />
- Für die Erschliessung der äusseren Weiler kommt dem Auto eine Bedeutung<br />
zu. Durch den Erhalt und Ausbau von Veloabstellplätzen in der Nähe von<br />
Bushaltestellen soll das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr gefördert<br />
werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Gewerbetreibende sind zur Erstellung von Veloständern zu motivieren und evtl.<br />
in ein gesamtheitliches Gestaltungskonzept der Vorbereiche einzubinden.<br />
- Veloabstellplätze bei öffentlichen Gebäuden (Post, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />
Schulen) werden als Vorbild gefördert.<br />
- Vorschriften zum ruhenden Verkehr werden im Baureglement nicht nur für<br />
Autos, sondern auch für Velos und Roller geregelt.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 4<br />
Langsamverkehr<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Velo und Mofa sind Fahrzeuge mit sehr geringem Platzbedarf. Zusammen mit<br />
dem Fussverkehr eignen sie sich insbesondere für den innerörtlichen Verkehr.<br />
Da sich die meisten Autofahrten nur über sehr kurze Distanzen erstrecken,<br />
könnte ein wesentlicher Teil damit abgedeckt werden. Einem auf den<br />
Langsamverkehr ausgerichteten feinmaschigen, hindernis- und umwegfreien<br />
Strassen- und Wegnetz ist daher beim Bau und Umbau von Strassen hohe<br />
Beachtung zu schenken.<br />
- Wohngebiete, Arbeitsplätze, Einkaufsorte, öffentliche Einrichtungen,<br />
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie Schulen und Freizeitanlagen<br />
müssen für den Langsamverkehr sicher erreichbar sein und zweckmässig<br />
miteinander verbunden werden. Auf stark belasteten Strassen oder bei hohen<br />
Geschwindigkeiten sind diesem eigene Fahrspuren zuzuteilen.<br />
- Der Langsamverkehr ist das Rückgrat der Erschliessung <strong>Oberbüren</strong>s. Er stützt<br />
das örtliche Gewerbe auf Grund seiner Ortstreue. Er ist deshalb<br />
flächendeckend sicherzustellen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- In der innerörtlichen Erschliessung hat der Langsamverkehr gleichwertige<br />
Bedeutung neben dem motorisierten Verkehr.<br />
- Die im Plan bezeichneten Radwege sind langfristig zu sichern.<br />
- Verbesserungsmassnahmen sind laufend zu prüfen und in Zusammenarbeit<br />
mit den kantonalen Fachstellen zu planen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 4.1<br />
Fuss- und<br />
Wanderwege<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Wanderwege dienen vorwiegend der Erholung und liegen in der Regel<br />
ausserhalb des Siedlungsgebiets.<br />
- Fusswege erschliessen insbesondere Wohn- und Arbeitsgebiete, Schulen,<br />
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Einrichtungen,<br />
Erholungsanlagen und Läden und liegen in der Regel innerhalb des<br />
Siedlungsgebiets. Als direkte und sichere Verbindungen sind sie für ein<br />
wohnliches und gut funktionierendes Quartier und Dorf unerlässlich.<br />
- Das ausgeschilderte Wanderwegnetz weist einen guten Stand auf. Diesen gilt<br />
es zu erhalten. Auch das Fusswegnetz ist grundsätzlich intakt und den<br />
Bedürfnissen entsprechend laufend zu ergänzen.<br />
- Für die Fuss- und Wanderwege sind die fussgängertypischen<br />
Verhaltensweisen zu beachten, wie beschränkte Geschwindigkeit, längere<br />
Verweildauer, hohe Umwegempfindlichkeit, grosses Schutz- und<br />
Sicherheitsbedürfnis (Witterung, Autoverkehr) und unterschiedliches<br />
Reaktionsvermögen (Rücksicht auf Betagte und Kinder).<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Das Fuss- und Wanderwegnetz ist zu erhalten und im Sinne nachfolgender<br />
Zielsetzungen laufend zu verbessern.<br />
- Bei allen Neubaugebieten wird ein enges Fusswegnetz angestrebt. Dabei ist<br />
insbesondere auf hohe Durchlässigkeit des Siedlungsgebietes, direkte<br />
Verbindungen und abwechslungsreiche Gestaltung zu achten.<br />
- Bei Neuerschliessungen sind vorsorglich Korridore nach aussen für Wege in<br />
künftige Bauzonenerweiterungen frei zu halten.<br />
- Mit einer hohen Durchgrünung und geringen Oberflächenversiegelung der<br />
Fusswege wird ein für Fussgänger angenehmes Klima geschaffen.<br />
- Ergänzungen des Wanderwegnetzes werden jeweils im Zusammenhang mit<br />
der Schaffung neuer Fusswegverbindungen geprüft.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 4.1.1<br />
Wanderwege<br />
Brübach und<br />
Klosterstich<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Im Bereich Brübach weist der Wanderweg eine ungünstige und teils<br />
gefährliche Linienführung auf. Es fehlt weitgehend ein eigenes Trassee,<br />
sondern der Verkehr wird im Mischsystem geführt, was für Ausserortsstrassen<br />
nicht adäquat ist. Der Motorfahrzeugverkehr auf dieser Ausserortsstrecke ist<br />
wenig auf die langsameren Verkehrsteilnehmer konzentriert. Es bestehen<br />
unübersichtliche Kurven und steilere Strassenstücke, die eine Rücksichtnahme<br />
erschweren.<br />
- Die Problemstellung gilt für Velofahrer sinngemäss.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> prüft, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und<br />
Nachbargemeinden eine Verbesserung des Wanderwegs im Bereich Brübach<br />
und Klosterstich.<br />
- Die Bedürfnisse der Radfahrerinnen und Radfahrer sind dabei ebenso zu<br />
berücksichtigen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 4.2<br />
Radwege<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Der Fahrradverkehr ist innerorts und ausserorts gegenüber dem motorisierten<br />
Verkehr oft noch benachteiligt. Es ist ein durchgehendes Netz an attraktiven<br />
Radwegen mit gesicherten Strassenüberfahrten anzustreben.<br />
- Als schwächeres Glied im Strassenverkehr ist der Radverkehr möglichst zu<br />
bevorzugen.<br />
- Eine Stärkung des Zweiradverkehrs leistet einen Beitrag an eine<br />
umweltgerechte und gesundheitsfördernde Mobilität.<br />
- Durch das Dorf Sonnental, von Brübach bis zum Strasseneinlenker nach<br />
Staubhusen, steht die Erstellung eines zusätzlichen Radwegs kurz bevor.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Das Radwegnetz ist bei allen strassenbaulichen Massnahmen zu einem<br />
zusammenhängenden und attraktiven Netz zu erweitern, und Schwachstellen<br />
sind zu beseitigen.<br />
- Der Radweg durch Sonnental ist gemäss dem vorliegenden Projekt zu<br />
realisieren.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 4.3<br />
Skatingrouten<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Skatingrouten sind immer mehr ein wichtiger Bestandteil der<br />
Erholungseinrichtungen. Sie werden zusammen mit weiteren Routen des<br />
Langsamverkehrs unter SchweizMobil vermarktet.<br />
- Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> führt die Route Nr. 65<br />
„St.Gallen-Skate“, welche von Rorschach bis Bischofszell geht.<br />
- Die Fortbewegung mit den Skates im Sinne einer umweltgerechten und<br />
gesundheitsfördernden Mobilität, aber auch im Dienste der Attraktivität der<br />
Region, ist weiterhin zu unterstützen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Der bestehenden Skatingroute ist sowohl bei Planungen als auch bei<br />
Unterhaltsmassnahmen die notwendige Beachtung und Unterstützung zu<br />
gewähren.<br />
- Bei der Planung von neuen Routen wirkt die <strong>Gemeinde</strong> in geeigneter Weise<br />
mit.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 5<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Eine gute Bus-Anbindung an Wil und Gossau wird im Lichte begrenzter<br />
Strassenkapazitäten, der Distanz zu den Bahnhöfen und der mangelnden<br />
Schnellzughalte in Uzwil an Bedeutung gewinnen.<br />
- Mit der Ausrichtung der Bauentwicklung auf die zentralen ÖV-Haltestellen kann<br />
deren Nutzung und damit der Erhalt der ÖV-Versorgung gestützt werden.<br />
- Sichere Veloverbindungen zu den Bahnhöfen Uzwil und Gossau und dortige<br />
Abstellmöglichkeiten vermögen die Benutzung des öffentlichen Verkehrs<br />
ebenfalls zu unterstützen.<br />
- Angemessene Baudichte um die Haltestellen ermöglichen ein hohes<br />
Erschliessungspotenzial.<br />
- Verdichtungspotenziale bei den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind zu<br />
nutzen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Konzentration der baulichen Entwicklung im Einzugsgebiet der ÖV-Haltestellen,<br />
gemäss den Richtplanfestlegungen Teil Nutzung.<br />
- Die Verdichtung des Busfahrplans wird in Zusammenarbeit mit den Anbietern<br />
des öffentlichen Verkehrs angestrebt.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 5.1<br />
Ausstattung<br />
Haltestellen<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Durch die Aufwertung der Bus-Infrastruktur soll das Komfortgefälle zwischen<br />
Individualverkehr und öffentlichem Verkehr korrigiert werden.<br />
- Der Bus soll innerorts bevorzugt werden.<br />
- Das Sicherheitsgefühl bei den Bushaltestellen soll erhöht werden.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Aufhebung von Busbuchten im innerörtlichen Bereich bei Sanierungen prüfen;<br />
- Haltestellen gut an das Langsamverkehrsnetz anbinden;<br />
- Haltestellen nach Möglichkeit mit Witterungsschutz, Sitzgelegenheit und<br />
Beleuchtung ausstatten.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7 Übereinstimmung mit<br />
dem übergeordneten<br />
Recht<br />
Gemäss Art. 2 der Verordnung über die Raumplanung des Bundes (RPV) sind die<br />
raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen - bei allfälligen Handlungsspielräumen<br />
sind die Interessen gemäss Art. 3 RPV gegeneinander abzuwägen.<br />
7.1 Ziele der Raumplanung<br />
(Art. 1 RPG)<br />
Haushälterische Nutzung des Bodens<br />
– Anpassung der Bauzonendimensionierung an den tatsächlichen Bedarf für<br />
die nächsten 10 - 15 beziehungsweise 20 - 25 Jahre, definitiver Nachweis erfolgt<br />
im Rahmen der Zonenplanänderungen;<br />
– Einzonungen nur unter der Voraussetzung der Erhältlichkeit des Bodens;<br />
– Förderung von zentrumsnahen Zonen für den Geschosswohnungsbau in<br />
<strong>Oberbüren</strong>.<br />
Ordnung der Besiedlung<br />
– Konzentration der Siedlungsschwerpunkte an den mit dem öffentlichen<br />
Verkehr erschliessbaren, zentralen Lagen in <strong>Oberbüren</strong>;<br />
– Stärkung des Zentrumsbereiches durch Anordnung von dichteren Wohngebieten<br />
in <strong>Oberbüren</strong>;<br />
– Siedlungstrennung und -gliederung durch Grünkorridore und innerörtliche<br />
Grünflächen.<br />
Schutz der natürlichen Lebensgrundlage<br />
– Erhalt zusammenhängender Landwirtschaftsgebiete;<br />
– Freihaltung von Fruchtfolgeflächen;<br />
– Freihaltung von prägenden und wertvollen Landschaftsräumen.<br />
Wohnliche Siedlungen und räumliche Voraussetzungen für die Wirtschaft<br />
– Sicherung grosszügig dimensionierter Gewerbe- und Industriegebiete an<br />
gut erschlossenen Standorten in <strong>Oberbüren</strong> und Niederwil;<br />
– Schaffung innerörtlicher Freiflächen;<br />
– Schaffung von Puffern zwischen Arbeits- und Wohngebieten;<br />
– landschaftlich-ästhetische Vernetzung durch Grünkorridore.<br />
Sicherung einer einheitlichen Versorgungsbasis<br />
– Erhalt von zusammenhängenden Landwirtschaftszonen, Berücksichtigung<br />
der hochwertigen Fruchtfolge<br />
Gewährleistung der Gesamtverteidigung<br />
– Planerisch nicht relevant<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 22
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7.2 Grundsätze der Raumplanung<br />
(Art. 3 RPG)<br />
Schonung der Landschaft<br />
– Einordnung der Siedlungen, Bauten und Anlagen durch entsprechende<br />
Zonierung;<br />
– Erhaltung naturnaher Landschaften und Erholungsräume.<br />
Siedlungsgestaltung nach Bevölkerungsbedürfnissen/-begrenzung<br />
– Erschliessung Öffentlicher Verkehr konzeptionell berücksichtigt<br />
Sachgerechte Standorte für "öffentliche" Bauten und Anlagen<br />
– Sichergestellt mit Zonen für Öffentliche Bauten und Anlagen inkl. erforderlichen<br />
Reserveflächen<br />
7.3 Anforderungen des<br />
übrigen Bundesrechts<br />
Umweltschutz; Immissionen<br />
– Für Neueinzonungen müssen die Planungswerte eingehalten werden;<br />
– Die öffentlichen Gewässer und Gewässerschutzzonen sind berücksichtigt.<br />
Natur- und Heimatschutz<br />
– Abstimmung der Nutzungszonen auf die bestehenden Baustrukturen;<br />
– Bezeichnung der bundesrechtlichen Schutzgebiete als schützenswert.<br />
Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />
Die im kantonalen Übersichtsplan enthaltenen Fruchtfolgeflächen wurden<br />
soweit beachtet. Da fast alle siedlungsnahen Flächen mit Fruchtfolge überlagert<br />
sind, können Konflikte kaum vermieden werden. In Sonnental werden<br />
aufgrund dieser Konflikte keine weiteren Einzonungen vorgeschlagen. Insgesamt<br />
sind in 3 Gebieten kleinere Anpassungen vorzusehen.<br />
7.4 Übereinstimmung mit<br />
dem kantonalen<br />
Richtplan<br />
Gemäss Art. 44 BauG ist der kantonale Richtplan behördenverbindlich. Die<br />
darin enthaltenen Vorgaben wurden wie folgt berücksichtigt:<br />
7.4.1 Teil Siedlung<br />
Siedlungsstruktur (IV 11)<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> liegt im Übergangsbereich des Siedlungskorridors St.<br />
Gallen – Wil und des nördlich daran anschliessenden ländlichen Raums. Unmittelbar<br />
an das Dorf <strong>Oberbüren</strong> angrenzend liegt das regionale Zentrum<br />
Uzwil. Dank der guten Anbindung an die Autobahn und das Industriegebiet<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 23
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
von Uzwil übernimmt <strong>Oberbüren</strong> auch Aufgaben als Arbeits- und Wohnstandort.<br />
Der Siedlungsstruktur wird wie folgt Rechnung getragen:<br />
– Arbeitsschwerpunkt beim Autobahnanschluss gegen Uzwil<br />
– Zurückhaltende Wohnbauentwicklung<br />
– Erhaltung der bestehenden Weiler<br />
Siedlungsgliedernde Freiräume (IV 15)<br />
Südlich von Sonnental entlang der Thur bezeichnet der kantonale Richtplan<br />
einen siedlungsgliedernden Freiraum. Er wurde wie folgt berücksichtigt:<br />
– Zuweisung zum Landwirtschaftsgebiet, einschliesslich des bisher im ÜG<br />
liegenden Gebiets beim Betrieb Binder<br />
Einkaufs- und Freizeitzentren (IV 32)<br />
Der kantonale Richtplan bezeichnet das Gebiet Haslen als K-Standort.<br />
– Es zeigt sich, dass die Sicherung einer hinreichenden Erschliessung für den<br />
öffentlichen Verkehr aufwändig ist. Am Standort soll für ein allfälliges Vorhaben<br />
der Dipl. Ing. Fust AG festgehalten werden.<br />
– Weitere Standorte für publikumsintensive Nutzungen sind aufgrund der<br />
akzentuierten Verkehrsbelastungen nicht vorgesehen.<br />
Weiler (IV 41)<br />
Der kantonale Richtplan bezeichnet die folgenden Kleinsiedlungen als mögliche<br />
Weiler: Gebertschwil, Harschwil, Ufhofen, Bürerwald und Staubhusen. Sie<br />
werden wie folgt berücksichtigt:<br />
– Für Bürerwald und Ufhofen wurden bereits rechtskräftige Weilerzonen<br />
ausgeschieden.<br />
– Gebertschwil ist noch in Abklärung.<br />
– Auf die Ausscheidung von Weilerzonen Staubhusen und Harschwil wird bis<br />
auf Weiteres verzichtet.<br />
7.4.2 Teil Natur und Landschaft<br />
Fruchtfolgefläche (V 11)<br />
Die FFF sind grösstenteils dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen. Bei drei<br />
kleineren Gebieten, in welchen eine Zuweisung zum Baugebiet vorgesehen ist<br />
(Sonnental, <strong>Oberbüren</strong>/Bruggwiesen und Niederwil/Luxburg) bestehen Abtauschmöglichkeiten,<br />
welche dem Kanton zur Prüfung vorgelegt werden.<br />
Intensivlandwirtschaftszonen (V 12)<br />
Es sind keine Intensivlandwirtschaftszonen vorgesehen.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 24
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Vorranggebiete Natur- und Landschaft (V 31)<br />
Die im kantonalen Richtplan bzw. durch den Bund vorgegebenen Naturschutzgebiete,<br />
Lebensräume bedrohter Arten, Lebensräume Gewässer/Auen und<br />
Landschaftsschutzgebiete sind berücksichtigt worden (vgl. Massnahmen S. 2<br />
bis S. 3), sei es als schützenswerte Gebiete oder als langfristige Landwirtschaftsgebiete.<br />
Bezüglich Lebensraum-Gewässer kann auch auf die Schutzverordnung<br />
Glatt–Wissenbach verwiesen werden (in Revision).<br />
Lebensraumverbund (V 32)<br />
Die Ergebnisse des Vernetzungsprojekts der Region Wil werden im Richtplan<br />
<strong>Oberbüren</strong> dargestellt.<br />
Wanderungskorridore (V 33)<br />
Der unterbrochene Wildtierkorridor an der A1 beim Bürerwald wurde in den<br />
Richtplan unter den Gestaltungselementen aufgenommen.<br />
Naturgefahren (V 41)<br />
Es sind keine relevanten Naturgefahren bekannt. Die entsprechende Planung<br />
ist für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> noch ausstehend.<br />
7.4.3 Teil Verkehr<br />
Gesamtverkehr (VI 11)<br />
– Die Gesamtverkehrs-Aspekte werden durch zurückhaltende Ausscheidung<br />
von Baugebieten, an gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen, bzw.<br />
erschliessbaren Lagen berücksichtigt.<br />
7.4.4 Teil Versorgung und Entsorgung<br />
Abbaustandorte (VII 41)<br />
Für die Gebiete Ebersol/Hohrain und Niederwil/Sonnenhof gibt es nach kantonalem<br />
Richtplan geplante Abbaustandorte, in welchen aber die Nutzungskonflikte<br />
vorerst zu lösen sind. Der Abbaustandort Haslen soll aus dem kantonalen<br />
Richtplan entlassen werden.<br />
Daneben reiht der kantonale Richtplan für <strong>Oberbüren</strong> als Vororientierung verschiedene<br />
Standorte zweiter Priorität auf. Diese potentiellen Abbaustandorte<br />
werden durch die vorliegende Planung nicht behindert.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 25
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7.5 Weitere Nachweise 1<br />
7.5.1 Siedlung<br />
Bedarfsnachweis Bauland<br />
Der Baulandbedarf ist ausgewiesen. Das vorgesehene Wachstum ist im kantonalen<br />
und regionalen Vergleich angemessen.<br />
Es ist anzumerken, dass diese Abschätzungen mit grösseren Unsicherheiten<br />
behaftet sind (<strong>Richtplanung</strong> ohne definitive Zonenzuweisung / nicht parzellenscharfe<br />
Abgrenzung / ungeklärte Erhältlichkeit). In diesem Sinne werden die<br />
definitiven Nachweise im Rahmen der Einzonungen erfolgen müssen. Da eine<br />
etappierte Einzonung vorgesehen ist, besteht keine Gefahr übermässiger Bauzonen.<br />
Nachweis Verfügbarkeit<br />
Es kann auf die Massnahme N 0.1 verwiesen werden.<br />
Haushälterische Bodennutzung<br />
Es kann auf Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV 11)» verwiesen werden.<br />
Schutz empfindlicher Nutzungen vor Lärm, Luftbelastung und Erschütterung<br />
Es wurden keine reinen Wohngebiete gegenüber stark belasteten Strassen<br />
bezeichnet. In Niederwil sind verschiedene Entwicklungsgebiete im Ausbreitungsbereich<br />
des Strassenlärms (Autobahn und Fürstenlandstrasse). Für die<br />
Areale Reckholderböhl ist entlang der Autobahn im Bereich Langmatt eine<br />
neue Hecke ggf. mit Lärmschutzwand vorgesehen. Somit besteht auch keine<br />
Sicht mehr auf die Autobahn.<br />
Im Gebiet Büelen sind gegenüber der Fürstenlandstrasse Lärmschutzmassnahmen<br />
nötig und gemäss neuen Abklärungen technisch auch gut umsetzbar.<br />
Nichtionisierende Strahlung<br />
Es sind keine Konflikte zu Hochspannungsleitungen und Fahrleitungen bekannt.<br />
Störfallvorsorge<br />
Es sind keine relevanten Gefahrenbereiche bekannt.<br />
Ortsbildschutz<br />
Es kann auf das Kapitel 5.3 die Festlegungen zum Bereich Schutz Kultur (S ff.)<br />
verwiesen werden.<br />
1 Gemäss «Arbeitshilfe Raumplanungsbericht, Checkliste Zonenplan» AREG 2007<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 26
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7.5.2 Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit<br />
Zuordnung der Nutzungen<br />
Es kann auf Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV 11)» verwiesen werden.<br />
Eignung der Bauzonen<br />
Die potenziellen Neubaugebiete wurden hinsichtlich Geländeneigung, Orientierung<br />
und Besonnung (DTM AV) analysiert. Verdachtsflächen sind nicht betroffen.<br />
Die Erschliessungen wurden konzeptionell überprüft. Die direkte Anbindung<br />
an das übergeordnete Netz ist gewährleistet, ohne dass empfindliche<br />
Bereiche tangiert werden.<br />
Kosten/Nutzen<br />
Das vorgesehene Wachstum lässt sich ohne Ausbauten der öffentlichen Ausstattung<br />
realisieren. Vorbehalten bleiben demographische Effekte namentlich<br />
hinsichtlich der Altenbetreuung. Durch den stärkeren Fokus auf das gehobene<br />
Wohnen bei den Einfamilienhäusern und den angestrebten, überdurchschnittlichen<br />
Standard bei den Geschosswohnungen wird explizit ein<br />
gutes Verhältnis von öffentlichen Lasten und Steuererträgen angestrebt.<br />
7.5.3 Natur und Landschaft<br />
Einordnung in die Landschaft<br />
Es kann auf die Überlegungen in der Entwicklungsstrategie (Kap. 3) verwiesen<br />
werden. Siehe hierzu auch die Hinweise unter Kap.7.4.1 «Siedlungsstruktur (IV<br />
11)».<br />
Naturnahe Flächen und Siedlungsgliederung<br />
Es kann auf die Überlegungen in der Entwicklungsstrategie (Kap. 3) verwiesen<br />
werden. Siehe hierzu auch die Hinweise unter Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV<br />
11)». Speziell zu beachten sind auch die Festlegungen unter dem Sachbereich<br />
Gestaltung (G ff.), der sich schwerpunktmässig mit dieser Fragestellung beschäftigt.<br />
Beeinträchtigung von Naturobjekten<br />
Es werden keine Naturobjekte beeinträchtigt.<br />
Freihaltung von Bachufern<br />
Bachufer sind soweit zweckmässig möglich durch Grünbereiche frei gehalten.<br />
Diese wurden in der <strong>Richtplanung</strong> umgesetzt.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 27
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7.5.4 Siedlung und Verkehr<br />
Erschliessung durch den Öffentlichen Verkehr<br />
Es kann auf Kap. 7.4.1 «Siedlungsstruktur (IV 11)» verwiesen werden.<br />
Kapazitätsreserven Strassennetz<br />
Es bestehen keine Leistungsengpässe. <strong>Oberbüren</strong> soll vom Durchgangsverkehr<br />
Richtung Autobahn durch eine neue Anbindung der Fürstenlandstrasse an den<br />
Autobahnzubringer entlastet werden (vgl. V 1.3).<br />
Die verkehrlichen Auswirkungen eines publikumsintensiven Verkaufsgeschäftes<br />
(Fust) in <strong>Oberbüren</strong> wurden im separaten Gutachten ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus sollen keine weiteren PE ermöglicht werden.<br />
Langsamverkehrsnetz<br />
Es kann auf die Überlegungen unter V 4ff. verwiesen werden. Dieses Thema<br />
war ein Schwerpunkt der <strong>Richtplanung</strong>.<br />
7.5.5 Wasser und Boden<br />
Fruchtfolgeflächen<br />
Es kann auf die Erläuterungen unter Kap. 7.4.2 «Fruchtfolgefläche (V 11)» verwiesen<br />
werden.<br />
Grundwasserschutz<br />
Es sind keine Schutzbereiche betroffen.<br />
Naturgefahren<br />
Es kann auf die Erläuterungen unter Kap. 7.4.2 «Naturgefahren (V 41)» verwiesen<br />
werden.<br />
Verdachtsflächen<br />
Die neu vorgeschlagenen Bauzonen betreffen keine bekannten Verdachtsflächen.<br />
7.6 Ergebnis<br />
kantonale Vorprüfung<br />
7.6.1 Teil Nutzung<br />
Im Jahr 2007 ist der Richtplanteil Nutzung den kantonalen Ämtern zur Vorprüfung<br />
vorgelegt worden. Diese haben in materieller Hinsicht in folgenden<br />
Punkten Stellung bezogen:<br />
– Umfang / Inhalt der <strong>Richtplanung</strong><br />
– Bevölkerungswachstum / Wachstumsziele<br />
– Bauzonendimensionierung / Bedarfsnachweis Neueinzonungen<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 28
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
– Fruchtfolgeflächen<br />
– Entwicklungsstrategien (Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Einkaufen)<br />
– Räumliches Konzept<br />
– Massnahmenblätter (Etappierung, Sonnental/Färich, Haslen, Talwis)<br />
– Verschiedene Bemerkungen (Übertragungsleitungen, Gebiet Dolen, Langsamverkehr,<br />
Gewässer, Weilerzonen, Ausbaustandort Haslen)<br />
Die Vorgaben aus der Vorprüfung zum Teil Nutzung wurden mit den kantonalen<br />
Fachstellen fallweise diskutiert und in der nun vorliegenden, gesamtheitlichen<br />
<strong>Richtplanung</strong> wie folgt berücksichtigt:<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
Bevölkerungswachstum/Wachstumsziele<br />
Es ist zu beachten, dass die Kapazitätsberechnung im Rahmen der <strong>Richtplanung</strong><br />
erst grob erfolgen kann und insbesondere auch nicht «zonenscharf»<br />
ist. Es geht um einen groben Nachweis, ob die Richtplanflächen auf 25 Jahre<br />
hinaus vernünftig dimensioniert sind. Der tatsächliche Nachweis hat im Rahmen<br />
der Einzonungen zu erfolgen. Das angestrebte Wachstum darf im Lichte<br />
des regionalen Vergleichs als moderat bezeichnet werden. Die Kapazitätsberechnung<br />
wurde gemäss Absprache überarbeitet.<br />
Fruchtfolgeflächen<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> ist in weiten Teilen vollständig von<br />
Fruchtfolgeflächen erschlossen. Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichtes<br />
B 2007/80 vom 22. Januar 2008, kommt den vom Kanton bezeichneten Fruchtfolgeflächen<br />
indes kein absoluter Schutz zu. Dies würde bei <strong>Gemeinde</strong>n wie<br />
<strong>Oberbüren</strong>, bei denen fast das ganze Baugebiet von FFF umgeben ist, eine bauliche<br />
Entwicklung faktisch verunmöglichen. Vielmehr ist im Rahmen einer qualifizierten<br />
Interessenabwägung die Einzonung von Fruchtfolgeflächen zu begründen.<br />
Dabei kommt keinem der im kantonalen Richtplan genannten Prüfpunkte<br />
eine allein ausschlaggebende Bedeutung zu. Es ist in der Gesamtabwägung<br />
aufzuzeigen, dass die Einzonung von Fruchtfolgeflächen gerechtfertigt<br />
ist. Die generelle Notwendigkeit ergibt sich aus den kommunalen Planungszielen.<br />
Diese wurden in strategischer Hinsicht klar hergeleitet und sind<br />
sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht sachgerecht. Der Bedarf<br />
für die vorgesehenen Entwicklungsflächen ist damit ausgewiesen. Ebenfalls<br />
wird die Lage der Entwicklungsflächen über das Grobkonzept - das auch<br />
vom AREG nicht in Frage gestellt wird - hergeleitet. Namentlich im Bereich<br />
Jüch-Bruggwiesen, <strong>Oberbüren</strong>, bestehen umfangreiche ÜG im Sinne von Bauerwartungsland.<br />
Diese Fruchtfolgeflächen gelten damit nicht als gesichert. Das<br />
Areal soll entsprechend als zentrales Entwicklungsgebiet behandelt werden.<br />
Teilweise ist ein Abtausch von FFF im Areal vorgesehen. Ebenfalls wurden weitergehende<br />
Entwicklungsflächen in Niederwil aufgenommen. Niederwil liegt<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 29
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
zwar peripherer als Sonnental und <strong>Oberbüren</strong>, wird aber nicht vollständig<br />
durch Fruchtfolgeflächen umschlossen, was einen erweiterten Spielraum im<br />
Lichte der kantonalen Praxis bei den Fruchtfolgeflächen erwarten lässt.<br />
7.6.2 Entwicklungsstrategien<br />
Wohnen<br />
Die Schaffung von Entwicklungsflächen im Sonnental wurde im Lichte der FFF-<br />
Problematik einer erneuten Interessenabwägung unterzogen. Es sind keine<br />
relevanten Entwicklungsflächen mehr vorgesehen.<br />
Arbeiten<br />
Der Hinweis zur ÖV-Erschliessung wurde aufgenommen.<br />
Verkehr<br />
Der Hinweis zur LV-Erschliessung der Haltestellen wurde aufgenommen. Es<br />
zeigte sich, dass die Haltestellen zweckmässig angeordnet sind.<br />
Einkaufen<br />
Dieser Widerspruch besteht, wobei sich die neuen Verkaufsflächen auf nicht<br />
grundversorgungs- und zentrumsrelevante Nutzungen beziehen.<br />
7.6.3 Räumliches Konzept<br />
Die im Konzept stipulierten Freiräume wurden übernommen.<br />
7.6.4 Massnahmenblätter<br />
Auf die entsprechenden Hinweise wird nur soweit eingegangen, als dies nicht<br />
bereits in den vorstehenden Ausführungen erfolgte.<br />
Etappierung<br />
Die entsprechenden Nachweise werden im Rahmen der Einzonungen abschliessend<br />
darzulegen sein.<br />
Talwis<br />
Auf diesen Standort für eine publikumsintensive Verkaufsstelle wurde verzichtet.<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 30
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
7.6.5 Verschiedenes<br />
Übertragungsleitung<br />
Bei den erwähnten Ausbaukorridoren für Starkstrom-Übertragungsleitungen<br />
handelt es sich um erdverlegte Kabel. Damit ergibt sich keine Relevanz auf die<br />
Siedlungsentwicklung infolge nicht ionisierender Strahlung.<br />
OeB17 Dolen<br />
Es handelt sich um die nicht mehr benötigte Fläche für ein allfälliges Unterwerk.<br />
An dieser Flächenreserve soll im Sinne einer strategischen Reserve für<br />
künftige öffentliche Bedürfnisse (Kompostierung oder dergleichen) festgehalten<br />
werden.<br />
Gewässer<br />
Die bekannten Gewässerverläufe sind eingezeichnet. Deren Freihaltung im<br />
Rahmen der Einzonung/Bebauungsplanung ist rechtlich geregelt und unbestritten.<br />
Weilerzonen<br />
Es kann auf das entsprechende Verfahren verwiesen werden.<br />
Abbaustandort Haslen<br />
Der Abbaustandort Haslen soll aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht mehr weiter verfolgt<br />
werden. Es wird die Anpassung der kantonalen <strong>Richtplanung</strong> beantragt.<br />
7.6.6 Übrige Themen<br />
Die Vorprüfung zum Gesamtrichtplan steht noch aus.<br />
(wird ergänzt)<br />
7.7 Ergebnis<br />
öffentliche<br />
Vernehmlassung<br />
(wird ergänzt)<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 31
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Anhang<br />
A1<br />
A2<br />
A3<br />
Kapazitätsnachweis<br />
Liste der Schutzgegenstände<br />
Impressum<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 32
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
A1 Kapazitätsnachweis<br />
Flächen und Fassungsvermögen bestehender Zonenplan<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 33
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong> Entwicklungsgebiete 1. Etappe<br />
Gebietstyp<br />
Fläche<br />
ha<br />
Einwohner<br />
E<br />
Dichte<br />
E/ha<br />
Wohngebiet niedriger Dichte 4.31 259 60<br />
Wohngebiet mittlerer Dichte 1.65 165 100<br />
Mischgebiet niedriger Dichte 0.57 29 50<br />
Mischgebiet mittlerer Dichte 1.61 145 90<br />
Kerngebiet 0.08 5 60<br />
Gewerbe-Indurstriegebiet 3.56 36 10<br />
11.78 637<br />
Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong> Entwicklungsgebiete 2. Etappe<br />
Gebietstyp<br />
Fläche<br />
ha<br />
Einwohner<br />
E<br />
Dichte<br />
E/ha<br />
Wohngebiet niedriger Dichte 6.31 379 60<br />
Wohngebiet mittlerer Dichte 1.85 185 100<br />
Mischgebiet niedriger Dichte 1.03 52 50<br />
Mischgebiet mittlerer Dichte 0.00 0 90<br />
Kerngebiet 0.19 11 60<br />
Gewerbe-Industriegebiet 1.33 13 10<br />
10.71 640<br />
Verlust Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong> Aus- und Umzonung<br />
Gebietstyp<br />
Fläche<br />
ha<br />
Einwohner<br />
E<br />
Dichte<br />
E/ha<br />
Wohngebiet niedriger Dichte 0.43 26 60<br />
Wohngebiet mittlerer Dichte 0.66 66 100<br />
Mischgebiet niedriger Dichte 2.35 118 50<br />
Mischgebiet mittlerer Dichte 0.00 0 90<br />
Kerngebiet 0.08 5 60<br />
Gewerbe-Industriegebiet 0.91 9 10<br />
4.43 223<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 34
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Berechnung des Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong><br />
Rahmenbedingungen<br />
Einwohner Bezugsjahr (Ende Juni 2008) 3'924<br />
Fassungsvermögen bestehende Bauzonenreserven 631<br />
Verlust Fassungsvermögen durch um- und auszonungen 223<br />
Fassungsvermögen 1. Etappe 637<br />
Fassungsvermögen 2. Etappe 640<br />
Zeithorizont ZPL zzgl. Zeitraum bis in Rechtskraft 15<br />
Zeithorizont RPL zzgl. Zeitraum bis in Rechtskraft 25<br />
Zuwachs Wohnflächenbedarf pro Einw. je 10 Jahre (qm) 4<br />
innere Verdichtung je 15 Jahre (Prozent zum Bezugsjahr) 3.0<br />
Wachstum gemäss Planung Bzugsjahr ZPL-Horizont<br />
1. Etappe<br />
RPL-Horizont<br />
2. Etappe<br />
Fassungsvermögen theoretisch total 4'332 4'969 5'609<br />
Wohnflächenbedarf je Einwohner in qm 45 51.0 55.0<br />
Zuwachs Wohnflächenbedarf je Einwohner in % 13 22<br />
innere Verdichtung in % 3.0 5.0<br />
Abnahme Fassungsvermögen in % 10 17<br />
Abnahme Fassungsvermögen absolut 513 966<br />
Fassungsvermögen effektiv 4'456 4'643<br />
Zuwachs effektiv 532 719<br />
lineares jährliches Wachstum 35 29<br />
lineares jährliches Wachstum in % 0.90 0.73<br />
lineares jährliches Wachstum in % (80% erhältlich) 0.72 0.59<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 35
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
A2 Liste der<br />
Schutzgegenstände<br />
Kulturobjekte und<br />
archäologische Gebiete<br />
Schützenswerte Kulturobjekte<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
1 Neubauern-Haus 120 Im Dorf 3<br />
(Assek. Nr. 181)<br />
Der Hausteil auf Parz. 121<br />
(Im Dorf 1) ist als erhaltenswert<br />
eingestuft<br />
2 Grosses Haus 346 Im Dorf 4 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
13<br />
3 Katholische<br />
Pfarrkirche St.<br />
Ulrich<br />
344 Im Dorf Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
14<br />
4 Pfarrhaus 236 Im Dorf 8 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
15<br />
5 Wohnhaus<br />
Rosengarten<br />
223 Im Dorf 20 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
17<br />
6 Wohnhaus 213 Im Dorf 24 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
18<br />
7 Gasthaus Hirschen<br />
8 Ehem. Bauernhaus<br />
9 Betonbrücke<br />
über die Thur<br />
10 Thurhof 1124 Zentrum für<br />
Asylbewerber<br />
11 Glattburg 1131 Benediktinerinnen-Abtei<br />
St.Gallenberg<br />
17 Wohnhaus<br />
Trautheim<br />
18 Doppel-<br />
Wohnhaus<br />
202 Im Dorf 26 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
19<br />
109 Im Winkel 4 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
10<br />
26 Billwil Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
12<br />
782 Niederwil,<br />
Flawiler Strasse<br />
7<br />
556/553 Niederwil,<br />
Gebertschwil<br />
590<br />
19 Bauernhaus 534/524 Niederwil,<br />
Glattbrugg 559<br />
21 Kath. Pfarrkirche<br />
St. Eusebius<br />
770 Niederwil, Im<br />
Dorf<br />
22 Pfarrhaus 770 Niederwil, Im<br />
Dorf 1<br />
24 Altes Schulhaus 781 Niederwil, Im<br />
Dorf 8<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr. 7<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr. 4<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
33<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
31<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
26<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
27<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
29<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 36
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Schützenswerte archäologische Gebiete<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
Ar 1<br />
Ar 2<br />
Ar 7<br />
Bronzezeitliche<br />
Siedlung<br />
2 römische<br />
Münzen<br />
Burgstelle Gielen<br />
Glattburg<br />
Ar 8 Burgstelle (?) Spitzrüti,<br />
Wigartenholz<br />
Ar 9 Burgstelle (?) Ellenburg<br />
Ar 10 Kath. Pfarrkirche<br />
<strong>Oberbüren</strong><br />
St. Ulrich und<br />
Kapelle<br />
Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />
im Plan zusammengefasst<br />
Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />
im Plan zusammengefasst<br />
Glattburg Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
32,<br />
Ortsbildinventar’08 Nr. 20<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
24<br />
Ar 11 Burg Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />
im Plan zusammengefasst<br />
Ar 12 „Turm zu Büren“ <strong>Oberbüren</strong><br />
Ar 13<br />
Ar 14<br />
Ar 20<br />
Kloster St. Gallenberg<br />
Kath. Pfarrkirche<br />
St. Eusebius<br />
Künstlich verformter<br />
Hügel<br />
(Feldlager der<br />
Schwyzer?)<br />
Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />
im Plan zusammengefasst<br />
Niederwil<br />
Gebertschwil,<br />
Plättler<br />
Ar 21 Burgstelle ? Sonnental,<br />
Torkelhalde<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr. 3<br />
Erhaltenswerte Kulturobjekte<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
1a Neubauern-Haus 121 Im Dorf 1<br />
(Assek. Nr. 178)<br />
12 Ehem. Gerichtshaus<br />
13 Ehem. Gasthaus<br />
zur Thurbrücke<br />
14 Doppel-<br />
Wohnhaus<br />
15 Restaurant Linde<br />
und ehem. Rebhäuschen<br />
Der Hausteil auf Parz. 120<br />
(Im Dorf 3) ist als schützenswert<br />
eingestuft<br />
1134 Staubhausen Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
6<br />
1110 Sonnental, Abt<br />
Bedastrasse 1<br />
1087/1088 Sonnental, Abt Bisherige SchutzVO’78 Nr. 2<br />
Bedastrasse 48<br />
40 Sonnental Bisherige SchutzVO’78 Nr. 1<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 37
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
16 Wohnhaus mit<br />
Scheune<br />
1042 Sonnental, Abt<br />
Bedastrasse 68<br />
23 Wohnhaus 763 Niederwil, Im<br />
Dorf 3<br />
25 Primarschulhaus 781 Niederwil<br />
26 Gasthaus Krone 747 Niederwil,<br />
Oberbürer<br />
Strasse 2<br />
27 Pfarreiheim<br />
<strong>Oberbüren</strong><br />
Wiblen<br />
28 Wohnhaus Lang-<br />
Vaterlaus<br />
29 Wohnhaus Frick<br />
Erwin<br />
<strong>Oberbüren</strong>, im<br />
Winkel 5<br />
<strong>Oberbüren</strong>, im<br />
Winkel 4b<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
28<br />
Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />
25<br />
Zu entlassende Kulturobjekte<br />
Die nachfolgenden, bisher geschützten Kulturobjekte werden neu nicht mehr<br />
als Schutzobjekte aufgeführt. Ebenso sollen die erhaltenswerten Objekte (sofern<br />
sie bisher als Kulturobjekte geschützt waren) aus dem Schutz entlassen<br />
werden.<br />
(Nrn. gemäss bisheriger Schutzverordnung 1978)<br />
alte<br />
Nr.<br />
3 Burgstelle W. Jung, Sonnental<br />
5 Wohnhaus/Remise<br />
117 Staubhausen<br />
8 Wohnhaus/Scheune<br />
184-185 Winkel<br />
9 Doppelwohnhaus<br />
158 Winkel<br />
10 Doppelwohnhaus<br />
167, 170 <strong>Oberbüren</strong><br />
11 Wohnhaus/Scheune<br />
165, 166 Winkel<br />
16 Wohnhaus<br />
Dorf<br />
(Grosses Haus)<br />
20 Schopf 243 Dorf<br />
22 Wohnhaus/Scheune<br />
390,391 Ober-Gstalden<br />
23 Doppelwohnhaus<br />
373, 375 Schollrüti<br />
Objekt Ass. Nr. Standort Bemerkungen<br />
neu als archäologisches<br />
Gebiet bezeichnet<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 38
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
alte Objekt Ass. Nr. Standort Bemerkungen<br />
Nr.<br />
24 Burgstelle Schollrüti neu als archäologisches<br />
Gebiet bezeichnet<br />
30 Wohnhaus/Scheune<br />
463, 464 Choshof<br />
32 Burgstelle Gielen-Glattburg<br />
34 Alte Reichsstrasse<br />
534 Glattburg neu als schützenswertes<br />
archäologisches Gebiet Ar7<br />
bezeichnet<br />
Alte Reichsstrasse<br />
Naturobjekte<br />
Schützenswerte Naturobjekte<br />
a) Schützenswerte Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
E 1 Einzelbaum 1004 Brübach<br />
E 2 Einzelbaum 1959 Abt Bedastrasse<br />
E 3 Einzelbaum 1046 Abt Bedastrasse<br />
E 4 Einzelbaum 1124 Thurhof<br />
E 10 Einzelbaum 46 Sonnentalstrasse<br />
gegenüber Restaurant<br />
Linde<br />
bei Restaurant Linde<br />
junger Ersatzbaum neben<br />
bisher geschützter grosser<br />
Linde (E 9, diese nur noch<br />
erhaltenswert)<br />
E 11 Einzelbaum 344 Kirche<br />
E 12 Einzelbaum 1940 Friedhof junger Ersatzbaum<br />
E 15 Einzelbaum 668 Ischlag<br />
E 20 Einzelbaum 596 Weidhöchi neuer Standort (Ersatz)<br />
gegenüber bisheriger<br />
SchutzVO’78<br />
E 21 Einzelbaum 581 Plättler<br />
b) Schützenswerte Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
H 1 Feldgehölz 1004 Brübach<br />
H 2 Ufergehölz 1997 Brübach<br />
H 3 Hecke 1026 Grueben<br />
H 4 Ufergehölz 1235 Färich bisher als Waldschutzgebiet<br />
Thurauen geschützt<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 39
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
H 5 Feldgehölz 2119 Färich bisher als Waldschutzgebiet<br />
Thurauen geschützt<br />
H 6 Hecke 1129 Burgacker<br />
H 7 Feldgehölz 1143 Stocketen<br />
H 8 Ufergehölz div. Thuraue<br />
H 9 Feldgehölz 241 Hinterbillwil<br />
H 10 Ufergehölz 140 Neuwiden<br />
H 11 Ufergehölz 30 Sonnenburg<br />
H 12 Ufergehölz 342 Jüch<br />
H 13 Ufergehölz 221 Tobelwis<br />
H 14 Hecke 472 Nutzenbuechweg<br />
H 15 Hecke 477 Buechhof<br />
H 16 Ufergehölz 151 Rau<br />
H 17 Ufergehölz 143 Schoosstobel<br />
H 18 Ufergehölz 182 Rüti<br />
H 19 Hecke 180 Mettlen<br />
H 20 Ufergehölz 180 Rüti<br />
H 21 Hecke 181 Rüti<br />
H 22 Hecke 676 Bergwis<br />
H 23 Feldgehölz 677 Dietrich<br />
H 24 Hecke 668 Ischlag<br />
H 25 Hecke 692 Ebnet<br />
H 27 Feldgehölz 687 Sonnenberg<br />
H 28 Hecke 687 Reckholderböhl<br />
H 29 Hecke 732 Rotholz<br />
H 30 Hecke 597 Weidhöchi<br />
H 31 Hecke 596 Weidhöchi<br />
H 32 Hecke 574 Zimmerwis<br />
H 33 Hecke 596 Weidhöchi<br />
H 34 Feldgehölz 625 Steig<br />
H 36 Hecke 621 Schwarzenbach<br />
H 37 Hecke 621 Schwarzenbach<br />
H 38 Hecke 602 Hüslermoos<br />
H 39 Hecke 569 Ruetwis<br />
H 40 Feldgehölz 598 Zimmerwis<br />
H 41 Feldgehölz 1113 Thurrain bisher als Waldschutzgebiet<br />
Thurauen geschützt<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 40
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
c) Weitere schützenswerte Naturobjekte<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
W 1 Weiher 1122 Thurrain<br />
W 3 Weiher 1307 Studenau in neuem Amphibienlaichgebiet<br />
W 5 Weiher 526 Glattmüli<br />
W 6 Weiher 1510 Rüdlerholz<br />
Erhaltenswerte Naturobjekte<br />
Die nachfolgend als erhaltenswert bezeichneten Objekte standen gemäss bisheriger<br />
Schutzverordnung 1978 unter Schutz und sollen neu nicht mehr geschützt<br />
werden.<br />
a) Erhaltenswerte Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
E 6 Einzelbaum 1130 Burgacker verkehrstechnisch<br />
ungünstiger Standort<br />
E 7 2 Einzelbäume 1148 Ebersol rel. abgelegener Ort<br />
E 9 Einzelbaum 46 Sonnentalstrasse<br />
gross gewachsene Linde,<br />
neu nur noch erhaltenswert,<br />
da Haus bedrängt<br />
wird; Ersatz besteht<br />
daneben als Objekt Nr. E 10<br />
E 16 Einzelbaum 569 Ruetwis eher zufälliger Standort in<br />
Wiese, ohne hohen landschaftlichen<br />
Stellenwert<br />
E 17 Einzelbaum 569 Ruetwis eher zufälliger Standort in<br />
Wiese, ohne hohen landschaftlichen<br />
Stellenwert<br />
E 18 Einzelbaum 573 Ufhofen gross gewachsene Linde,<br />
neu nur noch erhaltenswert,<br />
da Haus bedrängt<br />
wird<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 41
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
b) Weitere erhaltenswerte Naturobjekte<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
W 2 Weiher 60 Brüelacker Schulbiotop als Teil der<br />
Schulhausumgebung;<br />
Veränderungen sollen<br />
nicht ausgeschlossen<br />
werden<br />
Zu entlassende Naturobjekte<br />
Zusätzlich zu den als erhaltenswert bezeichneten Objekten sollen nachfolgende<br />
Objekte aus dem Schutz entlassen werden.<br />
(Nrn. gemäss Inventarentwurf vom 6. Mai 2008)<br />
a) Zu entlassende Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
Einzelbaum 55 Im Bild Objekt ist verschwunden;<br />
auf Ersatz soll verzichtet<br />
werden<br />
Einzelbaum 596 Weidhöchi Objekt wurde ersetzt durch<br />
E 20, Parz. 596<br />
Einzelbaum 692 Weier Objekt ist verschwunden;<br />
auf Ersatz soll verzichtet<br />
werden<br />
Einzelbaum 1148 Ebersol von den ehemals 3 Bäumen<br />
ist einer verschwunden;<br />
auf Ersatz soll verzichtet<br />
werden; die Baumgruppe<br />
gilt neu nur noch als erhaltenswert,<br />
Obj. Nr. E 7<br />
E 5 Baumgruppe 1131 Burgacker 2 Bäume, in Wald eingebettet,<br />
genügend geschützt<br />
E 8 Baumgruppe 1146 Ebersol in Waldrand eingebettet,<br />
genügend geschützt<br />
E 10 Einzelbaum 101 Brüelacker Apfelbaum, gilt nicht als<br />
schützenswert<br />
E 13 Einzelbaum 469 Buechental Teil der Umgebungsfläche<br />
des Mehrfamilienhauses,<br />
wenig prägend<br />
E 14 Einzelbaum 501 Spitzrüti nahe bei Haus stehend,<br />
wenig prägend<br />
E 19 Einzelbaum 596 Weidhöchi in geschützter Hecke stehend;<br />
genügend geschützt<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 42
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
E 22 Einzelbaum 625 Plättler Teil der Stallumgebung,<br />
wenig gefährdet, wenig<br />
prägend<br />
E 23 Einzelbaum 620 Schwarzenbach<br />
E 24 Einzelbaum 630 Schwarzenbach<br />
in geschützter Hecke stehend;<br />
genügend geschützt<br />
in geschützter Hecke stehend;<br />
genügend geschützt<br />
E 25 Einzelbaum 628 Stiglen in Waldrand eingebettet,<br />
genügend geschützt<br />
b) Zu entlassende Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
Feldgehölz 529 Gloggrütizelg Objekt verschwunden; auf<br />
Ersatz soll verzichtet werden<br />
Feldgehölz 568 Grüenau Objekt verschwunden; auf<br />
Ersatz soll verzichtet werden<br />
H 26 Feldgehölz 691 Weier Teil der Umgebung (Obstgarten)<br />
des Wohnhauses,<br />
wenig prägend<br />
H 35 Einzelbaum /<br />
Hecke<br />
621 Sidenberg Einzelbaum bei Reservoir<br />
ist verschwunden, nur<br />
noch kleine, nicht schützenswerte<br />
Hecke vorhanden;<br />
der Ort soll neu gestaltet<br />
werden (Baumgruppe,<br />
Sitzgelegenheit)<br />
Natur- und<br />
Landschaftsgebiete<br />
Schützenswerte Natur- und Landschaftsgebiete<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
LS 1 Landschaft div. Staubhusen -<br />
Ebersol<br />
LS 2 Landschaft div. Sonnenhalden<br />
(Oberglatt)<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 43
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
AS 1<br />
AS 2<br />
Alg 1<br />
Auenschutzgebiet<br />
Auenschutzgebiet<br />
Amphibienlaichgebiet<br />
F 1 Feuchtgebiet 1004 Brübach<br />
F 2 Feuchtgebiet 677 Dietrich<br />
F 3 Feuchtgebiet 668 Ischlag<br />
F 4 Feuchtgebiet 1683 Glattburg<br />
F 5 Feuchtgebiet 621 Sidberg<br />
F 6 Feuchtgebiet 869 Bürlisacker<br />
WS 1 Wald 1005 Brübach<br />
WS 4 Wald 1131 Glattburg<br />
div. Thur neu gem. Bundesinventar<br />
der Auen von nat. Bedeutung,<br />
Nr. 16 (Gillhof –<br />
Glattburg); bisher als<br />
Waldschutzgebiet Thurauen<br />
geschützt<br />
div. Thur wie AS 1<br />
1307 Studenau um Weiher W 3;<br />
neu gemäss Bundesinventar<br />
der Amphibienlaichgebiete<br />
von nat. Bedeutung,<br />
Nr. SG 574 (ehem.<br />
Kiesgrube Au)<br />
Zu entlassende Schutzgebiete<br />
(Nrn. gemäss Inventarentwurf vom 6. Mai 2008)<br />
Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />
WS 2 Wald 1021 Brübach Geltungsbereich Waldgesetz<br />
WS 5 Wald 1276 Billwilerhalden Geltungsbereich Waldgesetz<br />
WS 6 Wald 243 Billwilerhalden Geltungsbereich Waldgesetz<br />
Wald 248 Billwilerhalden Geltungsbereich Waldgesetz<br />
WS 7 Wald 1308 Chrüzalber Geltungsbereich Waldgesetz<br />
Wald 23, 1307 Studenau Geltungsbereich Waldgesetz<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 44
<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Planungsbericht | Massnahmen<br />
A3 Impressum<br />
Projektleitung<br />
Armin Meier<br />
dipl. Ing. FH SIA, Raumplaner FSU<br />
dipl. Wirtschaftsingenieur FH<br />
Fachbearbeitung<br />
Edna Tiedemann, dipl. Ing. (Uni) Architektur<br />
und Städteplanung<br />
Andreas Brunner, dipl. Forsting. ETH,<br />
Natur- und Umweltfachmann SANU<br />
Planbearbeitung<br />
Nathalie Chambaz, dipl. Ing. FH<br />
Raumplanerin<br />
Claudia Kretz, Raumplanungszeichnerin<br />
Strittmatter Partner AG<br />
Vadianstrasse 37<br />
9001 St. Gallen<br />
Telefon: 071 222 43 43<br />
Telefax: 071 222 26 09<br />
www.strittmatter-partner.ch<br />
st.gallen@strittmatter-partner.ch<br />
© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 45