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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Planungsbericht<br />

Massnahmen<br />

<strong>Richtplanung</strong><br />

22. Oktober 2008<br />

473:005:08:Bericht:Bericht_080924.doc


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Ausgangslage 4<br />

1.1 Ausgangslage 4<br />

1.2 Bestehende Planungsinstrumente 4<br />

1.3 Auftragsumfang 5<br />

1.4 Entwicklungsstrategie 5<br />

1.5 Geändertes Recht 5<br />

1.6 Planungsorganisation 6<br />

1.7 Information und Mitwirkung 7<br />

2 Grundlagen 8<br />

2.1 Planungsgrundlagen 8<br />

2.2 Rechtsgrundlagen 8<br />

2.3 Leitbild 8<br />

3 Entwicklungsstrategien 10<br />

3.1 Strategische Erfolgspositionen 10<br />

3.2 Entwicklungs-strategien 10<br />

3.3 Entwicklungsziele 10<br />

4 Räumliches Konzept 14<br />

4.1 Einleitung 14<br />

4.2 <strong>Oberbüren</strong> 14<br />

4.3 Niederwil 14<br />

4.4 Sonnental 15<br />

5 Richtplanerläuterungen 16<br />

5.1 Allgemeines 16<br />

5.2 Richtplan Teil Nutzung 16<br />

5.3 Richtplan Teil Schutz 17<br />

5.4 Richtplan Teil Gestaltung 18<br />

5.5 Richtplan Teil Verkehr 19<br />

5.6 Richtplan Teil öffentliche Ausstattung 20<br />

6 Massnahmenblätter 21<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 2


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

7 Übereinstimmung mit dem übergeordneten Recht 22<br />

7.1 Ziele der Raumplanung (Art. 1 RPG) 22<br />

7.2 Grundsätze der Raum-planung (Art. 3 RPG) 23<br />

7.3 Anforderungen des übrigen Bundesrechts 23<br />

7.4 Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan 23<br />

7.5 Weitere Nachweise 26<br />

7.6 Ergebnis kantonale Vorprüfung 28<br />

7.7 Ergebnis öffentliche Vernehmlassung 31<br />

Anhang 32<br />

A1 Kapazitätsnachweis 33<br />

A2 Liste der Schutzgegenstände 36<br />

Kulturobjekte und archäologische Gebiete 36<br />

Naturobjekte 39<br />

Natur- und Landschaftsgebiete 43<br />

A3 Impressum 45<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 3


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

1 Ausgangslage<br />

1.1 Ausgangslage<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> verfügt über eine umfassende und zeitgemässe<br />

Ortsplanung aus dem Jahre 1995, die im Rahmen kleiner Anpassungen laufend<br />

aktualisiert wurde. So läuft seit längerer Zeit die Ausscheidung von Weilerzonen.<br />

Obwohl die Planung mit einem Alter von elf Jahren noch nicht unbedingt<br />

am Ende der vorgesehenen Lebensdauer angelangt ist und auch noch unbebaute<br />

Areale im Zonenplan enthalten sind, zeigt sich in letzter Zeit immer<br />

deutlicher, dass selbst die für eine moderate räumliche Entwicklung erforderliche<br />

Erhältlichkeit dieser Bauzonenflächen nicht gegeben ist. Ein wichtiges Ziel<br />

der Ortsplanung, die Sicherung einer angemessenen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung<br />

zur nachhaltigen Auslastung der kommunalen Infrastrukturen,<br />

schien damit gefährdet. Diese Negativtendenz galt es, rechtzeitig<br />

durch zukunftsträchtige Strategien zu durchbrechen. In der Folge wurde eine<br />

Strategie zur Schaffung eines angemessenen Wohn-Baulandangebotes entwickelt<br />

und diese Arbeiten im Laufe der folgenden zwei Jahre in mehreren<br />

Etappen konkretisiert. Diese Arbeiten beruhten insbesondere auf einer verstärkten<br />

Kommunikation zwischen <strong>Gemeinde</strong> und Landeigentümern. In der<br />

Zwischenzeit konnten verschiedene Areale auf den Markt gebracht werden und<br />

die Lage auf dem Baulandmarkt hat sich entspannt.<br />

Die parallel erstellte Kapazitätsanalyse zeigte aber trotz dieser Erfolge, dass<br />

die langfristige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> auf zusätzliche Entwicklungsflächen<br />

angewiesen ist. Aus diesem Grund soll die längerfristige, räumliche<br />

Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> über eine Teilrevision der <strong>Richtplanung</strong> Teil Nutzung<br />

konsolidiert werden.<br />

Während der letzten Monate zeigte sich ferner eine erhebliche Nachfrage<br />

an Flächen für publikumsintensive Einrichtungen (PE) im Bereich von Fachmärkten.<br />

Insgesamt stehen bzw. standen die Schaffung von über 50'000 m 2<br />

Verkaufsflächen zur Diskussion. Zwischenzeitlich konnte die Verträglichkeit<br />

dieser Verkaufsflächen insbesondere hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur<br />

abgeschätzt und damit der Umfang allfälliger Flächen für PE eingegrenzt werden.<br />

1.2 Bestehende<br />

Planungsinstrumente<br />

Die Planungsinstrumente der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> bestehen heute im Wesentlichen<br />

aus folgenden Erlassen:<br />

– <strong>Richtplanung</strong> 1995<br />

– Zonenplan 1995 mit Anpassungen<br />

– Baureglement 1995<br />

– Schutzverordnung (Plan und Verordnung) 1978 mit Anpassungen<br />

An diesen Planungsinstrumenten waren in den vergangenen Jahren zahlreiche<br />

Anpassungen und Ergänzungen nötig. Die <strong>Richtplanung</strong> selber erfolgte noch<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 4


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

nach der herkömmlichen Methode der Überlagerung der verschiedenen Nutzungsplaninhalte<br />

mit zusätzlichen, langfristigen Entwicklungsabsichten aber<br />

wenigen strategischen Aussagen. Der praktische Nutzen der <strong>Richtplanung</strong> war<br />

entsprechend eingeschränkt.<br />

1.3 Auftragsumfang<br />

In einem ersten Teilauftrag wurde bis 2007 der Teil Siedlung intensiv bearbeitet.<br />

Die Vorprüfung durch die kantonalen Ämter hat ergeben, dass die Beschränkung<br />

auf den Teil Nutzung ungenügend war, weshalb in einem zweiten<br />

Teilauftrag auch die übrigen Bereiche bearbeitet wurden.<br />

Parallel zur Bearbeitung des Richtplans hat die <strong>Gemeinde</strong> bereits 2007 die<br />

Arbeit zur Revision des Baureglements aufgenommen. Die entsprechenden<br />

Ergebnisse werden separat dargestellt.<br />

1.4 Entwicklungsstrategie<br />

Grundlage der Planungsarbeiten war eine Kurzanalyse der Stärken und Schwächen<br />

von <strong>Oberbüren</strong>. Im Lichte der absehbaren Gesellschaftsentwicklung (Umfeldanalyse)<br />

wurden künftige Chancen und Risiken der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong><br />

herausgearbeitet und schliesslich drei für die Planung wegleitende Entwicklungsstrategien<br />

formuliert (siehe Seite 8), die durch die <strong>Richtplanung</strong> unterstützt<br />

werden sollen. Diese Überlegungen wurden anlässlich einer ausserordentlichen<br />

Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 6. März 2006 vertieft.<br />

Im Rahmen der Strategiediskussion zeigte sich, dass <strong>Oberbüren</strong> nicht für alle<br />

Bewohnergruppen und Arbeitsplätze gleich attraktiv ist. Entsprechend ist es<br />

nötig, die begrenzten Ressourcen der <strong>Gemeinde</strong>entwicklung auf die Gruppen<br />

mit den höchsten Erfolgschancen zu fokussieren. Diese Zielgruppen können<br />

nicht über das alleinige Bereitstellen von Bauzonen angesprochen werden.<br />

Bauzonen sind in der Regel in allen <strong>Gemeinde</strong>n ausreichend vorhanden. Vielmehr<br />

sind dazu flankierende Massnahmen erforderlich. Ebenfalls stellen sich<br />

im Lichte der Weiterentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> als Wohn-, Arbeits- und Einkaufsort<br />

Fragen der nachhaltigen Bewältigung des motorisierten Individualverkehrs.<br />

Dieser vielschichtigen Fragestellung soll später durch eine umfassende<br />

<strong>Richtplanung</strong> Rechnung getragen werden. Diese dient als Grundlage für die<br />

Aktivitäten im Bereich Schutz, Gestaltung und Infrastruktur.<br />

1.5 Geändertes Recht<br />

In den letzten 20 Jahren sind ferner verschiedene, für die kommunalen Planungsinstrumente<br />

wegweisende Rechtsgrundlagen und übergeordnete Planungsinstrumente<br />

in Kraft getreten. Es sind dies namentlich:<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 5


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Eidgenössische Ebene<br />

– Raumplanungsverordnung 2000, mit Änderungen<br />

– Natur- und Heimatschutzgesetz und zugehörige Verordnung<br />

– Gesetz über den Ausgleich ökologischer Leistungen und Ökoqualitätsverordnung<br />

– Umweltschutzgesetz mit Verordnungen<br />

– Gewässerschutzgesetz<br />

– Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />

– Bundesinventare<br />

Kantonale Ebene<br />

– Baugesetz 1972, mit Nachträgen I bis III<br />

– Kantonaler Gesamtplan 1980<br />

– Kantonaler Richtplan<br />

– Regionalplanung 1981<br />

– Gewässerschutzkarte<br />

– Kantonsinventare<br />

1.6 Planungsorganisation<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Oberbüren</strong> beauftragte das Büro Strittmatter Partner AG,<br />

St. Gallen, mit der Revision der <strong>Richtplanung</strong> Teil Nutzung. Dieses berät die<br />

Planungskommission, welche sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:<br />

Vorsitz<br />

– Andrea Taverna, <strong>Gemeinde</strong>präsident (Vorsitz)<br />

Mitglieder<br />

– Kurt Bommeli, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

– Pius Engler, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

– Jakob Hämmerli, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

– Max Knöpfli, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

– Willi Frehner, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

– Hansjörg Bauer, <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

– Renato Bärlocher, Bausekretär<br />

– Guido Staub, Ratsschreiber (Protokoll)<br />

Fachberatung (Strittmatter Partner AG)<br />

– Armin Meier, Projektleitung<br />

– Edna Tiedemann, Fachplanung Städtebau<br />

– Robert Furrer, Verkehrstechnik (PE)<br />

– Andreas Brunner, Natur und Landschaft<br />

– Nathalie Chambaz, Kapazitätsanalyse und Planungsassistenz<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

1.7 Information und<br />

Mitwirkung<br />

Die mit Planungsaufgaben betrauten Behörden sind gemäss Art. 4 RPG (Bundesgesetz<br />

über die Raumplanung) verpflichtet, die Bevölkerung über die Ziele<br />

und den Ablauf der Planung zu orientieren und sie in geeigneter Weise mitwirken<br />

zu lassen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Oberbüren</strong> hat sich bewusst auf eine einfache Planungsorganisation,<br />

welche rasch und kompetent Entscheide fällen kann, beschränkt.<br />

Die Bevölkerung von <strong>Oberbüren</strong> wurde bisher wie folgt in die laufende<br />

Ortsplanung miteinbezogen:<br />

– Mitteilungsblatt<br />

– Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausscheidung von Weilerzonen<br />

– Umfrage 2005 bei Grundeigentümern über die Erhältlichkeit ihrer<br />

Grundstücke, unter Ausfüllen von schriftlichen Erklärungen zu Handen der<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

– Persönliche Gespräche mit Grundeigentümerinnen und –eigentümern, im<br />

Rahmen der Umfrage von 2005<br />

– Vernehmlassung und kantonale Vorprüfung Herbst 2008<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

2 Grundlagen<br />

2.1 Planungsgrundlagen<br />

Für die Erarbeitung der <strong>Richtplanung</strong> wurden namentlich folgende Grundlagen<br />

beigezogen:<br />

– Kantonaler Richtplan.01<br />

– Übersicht Fruchtfolgeflächen inkl. Bodenkartierung<br />

– Nationale/Kantonale Naturschutzinventare<br />

– Vernetzungsprojekt Region Wil 2005<br />

– Übersicht über die öffentlichen Gewässer<br />

– Rechtskräftige Planungsinstrumente der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong><br />

– Leitbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> 2005<br />

– Grundwasserschutzkarten<br />

– Strassenklassierungsplan<br />

– Diverse Umzonungsbegehren aufgrund der Vorarbeiten<br />

2.2 Rechtsgrundlagen<br />

Folgende Rechtsgrundlagen sind bei der Ausarbeitung der <strong>Richtplanung</strong> besonders<br />

berücksichtigt worden:<br />

Eidgenössische Erlasse<br />

– Raumplanungsgesetz (RPG) mit Verordnung (RPV)<br />

– Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) mit Verordnung (NHV)<br />

– Umweltschutzgesetz (USG) mit Lärmschutzverordnung (LSV) und Luftreinhalteverordnung<br />

(LRV)<br />

– Gewässerschutzgesetz (GSchG)<br />

– Waldgesetz (WaG) mit Verordnung (WaV)<br />

Kantonale Erlasse<br />

– Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG)<br />

– Strassengesetz mit Verordnung (StrG)<br />

2.3 Leitbild<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> hat im Jahr 1995 ein Leitbild 2000 erarbeitet, welches<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat 2007 im Hinblick auf den Umsetzungsstand verifiziert hat.<br />

Das Leitbild umfasst die für die <strong>Gemeinde</strong> bedeutsamen Zielsetzungen, die den<br />

gesamten Aufgabenbereich der <strong>Gemeinde</strong> umfassen.<br />

Unter den für die <strong>Richtplanung</strong> wesentlichen Zielsetzungen, für welche noch<br />

Handlungsbedarf besteht, sind folgende zu nennen:<br />

– Ansiedlung neuer Betriebe durch Erstellung / Förderung der Infrastruktur;<br />

– Massvolles und kontinuierliches Bevölkerungswachstum, mit ausgewogener<br />

Alters- und Sozialdurchmischung;<br />

– Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen drei Dörfern;<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

– Lebensqualität im Bereich des Strassennetzes verbessern;<br />

– Prüfen von Lärmschutzmassnahmen an neuralgischen Punkten;<br />

– Verkehrskonzept „Dorf <strong>Oberbüren</strong>“ mit sämtlichen Varianten zur Entlastung<br />

der Hauptdurchfahrtsstrasse erstellen;<br />

– Massnahmen zur Verkehrslenkung in den Dörfern <strong>Oberbüren</strong> und Sonnental<br />

anordnen;<br />

– Einheitsschulgemeinde <strong>Oberbüren</strong> / Niederwil prüfen (ohne Oberstufe),<br />

unter Abklärung der Vor- und Nachteile.<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 9


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

3 Entwicklungsstrategien<br />

3.1 Strategische<br />

Erfolgspositionen<br />

Die "Stärken/Schwächen-Chancen/Risiken-Analyse" lässt die folgenden herausragenden<br />

Eigenschaften als strategische Erfolgspositionen für <strong>Oberbüren</strong>s<br />

Entwicklung erkennen:<br />

1. Ländliches Wohnumfeld mit Naherholungsgebiet vor der Haustür;<br />

2. Attraktiver Arbeitsplatzstandort mit guten Verkehrsbeziehungen dank<br />

Autobahnanbindung;<br />

3. Sehr gutes örtliches Bildungsangebot.<br />

3.2 Entwicklungsstrategien<br />

Basierend auf den strategischen Erfolgspositionen werden für die <strong>Richtplanung</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> folgende Entwicklungsstrategien empfohlen:<br />

1. Förderung der Standortvoraussetzungen des ländlichen Wohnens durch<br />

ein breites Wohnungsangebot an attraktiven Wohnlagen in einem familienfreundlichen<br />

Umfeld;<br />

2. Förderung der Standortvoraussetzungen für den Arbeitsplatzstandort<br />

<strong>Oberbüren</strong>, durch gezieltes Marketing und ein breites Angebot an attraktiven<br />

Flächen;<br />

3. Förderung einer nachhaltigen Anbindung an die Wirtschaftszentren, Arbeitsplatzstandorte<br />

und Standorte höherer Bildungseinrichtungen<br />

durch ein auf die Bedürfnisse der <strong>Gemeinde</strong> abgestimmtes Angebot des<br />

öffentlichen Verkehrs.<br />

3.3 Entwicklungsziele<br />

3.3.1 Wohnen<br />

Etablierung als Wohnstandort nicht nur über ein preisgünstiges Angebot an<br />

EFH-Land sondern auch durch attraktive Wohnsiedlungen<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Schaffen von gut erschlossenen, zentrumsnahen MFH-Zonen in <strong>Oberbüren</strong><br />

und Niederwil;<br />

– Konsequente Ausrichtung der Siedlungsdichten auf eine künftige ÖV-<br />

Anbindung und die vorhandenen Versorgungsstrukturen;<br />

– Koordinierte Bebauungs- und Erschliessungsplanungen mit Augenmerk auf<br />

die Gestaltung des Aussenraumes über Sondernutzungspläne;<br />

– Schaffen eines breiter gefächerten Angebotes an Wohnungstypen;<br />

– Sicherstellung der Erhältlichkeit durch frühzeitige Vereinbarungen mit den<br />

Grundeigentümern;<br />

– Konsequente Schaffung von verkehrsberuhigten Quartiererschliessungen;<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

– Ausbau des Angebots an ausserfamiliärer Kinderbetreuung;<br />

– Gute gegenseitige Vernetzung und Anbindung an die Naherholungsgebiete.<br />

3.3.2 Arbeiten<br />

Den bestehenden Gewerbebetrieben ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten<br />

am angestammten Standort erhalten; fallweise Einzonung<br />

für attraktive Unternehmen<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Schaffen von Entwicklungsreserven, die erst im Falle attraktiver Neuansiedlungen<br />

eingezont werden;<br />

– Schaffen von geeigneten Intensivlandwirtschaftszonen.<br />

3.3.3 Schule<br />

Längerfristige Auslastung der bestehenden Schulanlagen durch konsolidierte<br />

Bevölkerungsentwicklung sicherstellen<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Durch etappierte Einzonungen Bevölkerungsentwicklung auf ca. 0.75 %<br />

Zuwachs pro Jahr konsolidieren (hält in etwa den Bestand an Schülern konstant);<br />

– Mittagstisch für Kinder, bei welchen beide Elternteile erwerbstätig sind.<br />

3.3.4 Einkaufen<br />

Bestehende Einzelhandelsgeschäfte durch raumplanerische Massnahmen<br />

möglichst fördern<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Aufwertung des öffentlichen Raumes und der Zentren im Bereich von<br />

Einkaufsgeschäften;<br />

– Förderung grösserer Siedlungsdichten innerhalb des LV-Einzugsbereiches.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

3.3.5 Erholung<br />

Landschaftliches Potenzial nutzen<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Förderung von Freizeitaktivitäten im Bereich Langsamverkehr;<br />

– Schaffung von Grünkorridoren im Siedlungsgebiet entlang der Bachläufe<br />

und zur offenen Landschaft.<br />

3.3.6 Verkehr<br />

Örtlicher Langsamverkehr soll innerorts konsequent gefördert werden; auf<br />

längeren Strecken ÖV fördern<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Optimierung der Langsamverkehrsverbindungen (bewegt und ruhend);<br />

– <strong>Gemeinde</strong> besser an den ÖV anbinden;<br />

– Fahrplan des ÖV besser auf Bedürfnisse von Pendlern und Schülern abstimmen.<br />

Gezielte Ergänzungen der Grundversorgung;<br />

– Verkehrsberuhigte Gestaltung der Strassen im Ortskern;<br />

– Ausrichtung der Bauentwicklung konsequent auf die Haltepunkte des künftigen<br />

öffentlichen Verkehrs.<br />

3.3.7 <strong>Gemeinde</strong>haushalt<br />

Baugebiet soll hinsichtlich Bau und Unterhalt der Infrastruktur möglichst<br />

wenig Kosten verursachen<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Vermeidung von zu tiefen Baudichten;<br />

– Keine peripheren Bauzonen mit hohem Erschliessungsaufwand ausscheiden;<br />

– Bauzonen auf die vorhandenen Infrastrukturanlagen ausrichten;<br />

– Bauentwicklung so dosieren, dass keine teuren Schulraumerweiterungen<br />

nötig werden.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

3.3.8 Ortsgestaltung<br />

Ortsbauliches Potenzial soll im Sinne der Unverwechselbarkeit von<br />

<strong>Oberbüren</strong> genutzt werden<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Aufwertung der Aussenräume der Kerngebiete;<br />

– Feingliedrige LV-Vernetzung der Kerngebiete mit den Wohnquartieren;<br />

– Grünraumvernetzung entlang der Bachläufe;<br />

– Aufwertung Dorfstrassen (von Fassade zu Fassade); weniger verkehrstechnische<br />

Gestaltung.<br />

3.3.9 Marketing<br />

Alle Kommunikationskanäle aus der <strong>Gemeinde</strong> (öffentlich und privat) mit<br />

einem Slogan betreffend der Vorzüge der <strong>Gemeinde</strong> versehen<br />

Mögliche Massnahmen:<br />

– Ideenwettbewerb für möglichen Slogan in der <strong>Gemeinde</strong> durchführen und<br />

gestalterisch umsetzen;<br />

– Alle amtlichen Publikationen mit dem Slogan versehen;<br />

– Private dazu ermuntern, ebenfalls mit dem Slogan zu werben (Immobilieninserate,<br />

Publikationen, Prospekte etc.);<br />

– Dorf <strong>Oberbüren</strong> als Bestandteil der Region Wil vermarkten;<br />

– Mittels gezielter Informationen den Internetauftritt der <strong>Gemeinde</strong> für<br />

Wohnortmarketing nutzen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

4 Räumliches Konzept<br />

4.1 Einleitung<br />

Als Grundlage für die Richtplanarbeiten wurden für die drei Dörfer räumliche<br />

Konzepte entworfen. Diese haben zum Ziel, auf der Basis prägender geomorphologischer<br />

Gegebenheiten und prägender Freiraum- und Siedlungsstrukturen<br />

die mögliche, räumliche Entwicklungsstrategie zu entwickeln. Diese<br />

konzeptionellen Studien wurden erst in der weiteren Bearbeitung hinsichtlich<br />

Umfang, Konflikten zur Fruchtfolge etc. verfeinert. Ziel ist, dass diese räumlichen<br />

Konzepte eine langfristige Richtschnur der räumlichen Entwicklung sein<br />

sollen mit dem Ziel, dass die Eigenheiten der Dörfer durch beliebige Siedlungsentwicklung<br />

nicht laufend verwischt und gegenseitig nivelliert werden, sondern<br />

dass die Dörfer in ihren Eigenheiten entwickelt werden.<br />

4.2 <strong>Oberbüren</strong><br />

Die künftige Bauentwicklung soll die historische Struktur des Haufendorfes mit<br />

dem Zentrum bei der Kirche wieder aufnehmen. Wichtig ist die Vernetzung des<br />

Siedlungsgebietes mit der Naherholung durch die Schaffung ordnender, in die<br />

Landschaft ausgreifender Freiräume und den Erhalt innerörtlicher Freiflächen.<br />

4.3 Niederwil<br />

Niederwil hat sich stark in westliche Richtung entwickelt. Aus topografischen<br />

Gründen und aufgrund der Fürstenlandstrasse sind die räumlichen Expansionsmöglichkeiten<br />

nach Süden und Osten eingeschränkt. Die weitere Bauentwicklung<br />

soll aber dennoch mit dem Ziel der Stärkung der Zentrumslagen<br />

erfolgen. Als ländliche Wohnlagen soll die Landschaft über Freiraumkorridore<br />

in die Siedlung fliessen.<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 14


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

4.4 Sonnental<br />

Das Dorf Sonnental liegt auf einem relativ schmalen Plateau oberhalb des<br />

Thurbeckens am Hangfuss des bewaldeten Prallhanges der Thur. Der Ort ist<br />

durch diese Topographie und die Strassenführung ausgesprochen bandartig<br />

aufgebaut. Die Weiterentwicklung soll diese Entwicklungsbänder weiterführen<br />

und die einzelnen Bänder durch Grünzüge noch stärker ausformulieren.<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 15


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

5 Richtplanerläuterungen<br />

5.1 Allgemeines<br />

Umfang<br />

Der kommunale Richtplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> umfasst alle raumrelevanten<br />

Inhalte gemäss den nachfolgenden Kapiteln. Er setzt sich aus folgenden<br />

Bestandteilen zusammen:<br />

– Richtplankarte Massstab 1:5'000<br />

– Massnahmenblätter (nachfolgend Kapitel 6)<br />

Verbindlichkeit<br />

Die <strong>Richtplanung</strong> ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument der Planungsbehörde<br />

und legt dazu für die Sachbereiche Nutzung, Verkehr, Ver- und<br />

Entsorgung sowie Schutz und Gestaltung die Planungsziele fest. Die <strong>Richtplanung</strong><br />

ist für die Behörden wegleitend, hat jedoch direkt keine grundeigentümerverbindliche<br />

Wirkung. Dazu bedarf die <strong>Richtplanung</strong> der Umsetzung<br />

mittels anderer Instrumente wie namentlich:<br />

– Zonenplan mit Baureglement<br />

– Schutzverordnung<br />

– Sondernutzungspläne<br />

– Einzelverträge und Dienstbarkeiten<br />

– Einzelverfügungen<br />

Ein massgeblicher Teil des Richtplaninhaltes wird überhaupt nicht grundeigentümerverbindlich<br />

umgesetzt, sondern weist die Behörde lediglich an, im<br />

Sinne des Planungsinhaltes tätig zu werden.<br />

5.2 Richtplan Teil Nutzung<br />

Ziele des <strong>Gemeinde</strong>rates sind insbesondere die Konsolidierung der Bauentwicklung<br />

ohne starke Ausschläge, damit die soziale Integration der Zuzüger<br />

in das Quartierleben erleichtert wird und grosse Investitionen in die öffentliche<br />

Infrastruktur vermieden werden. Das jährliche Bevölkerungswachstum soll ca.<br />

0.75 % pro Jahr, auf durchschnittlicher Berechnungsbasis innerhalb der Planungsperiode<br />

von 25 Jahren, nicht übersteigen. Diese Entwicklung soll durch<br />

die schrittweise Freigabe von Bauland erreicht werden.<br />

Aufgrund der Zugehörigkeit von <strong>Oberbüren</strong> zu den Regionen Wil und<br />

St. Gallen und der Nähe zum Technologiestandort Uzwil mit umfassenden<br />

Arbeitsplatz-, Konsum- und Freizeitangeboten kommt der funktionalen Einbettung<br />

hinsichtlich einer erweiterten Busanbindung hohe Bedeutung zu,<br />

wenn nicht eine in Zukunft problematische Abhängigkeit vom motorisierten<br />

Individualverkehr zementiert werden soll. Demgemäss wird die Bauentwicklung<br />

auf die gut mit dem öffentlichen Verkehr erschliessbaren Lagen<br />

ausgerichtet. Ferner sollen vermehrt Baudichten gefördert werden, die einen<br />

wirtschaftlichen Betrieb der Infrastruktur künftig ermöglichen.<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 16


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Die einzelnen Dörfer (<strong>Oberbüren</strong>, Niederwil und Sonnental) sind wichtige<br />

Identifikationsmerkmale <strong>Oberbüren</strong>s und sollen daher in ihrer räumlichen<br />

Eigenständigkeit erhalten bleiben.<br />

<strong>Oberbüren</strong> legt Wert auf die Positionierung als sehr gut mit dem motorisierten<br />

Individualverkehr erschlossene Wohn- und Arbeitsplatzgemeinde (eigener<br />

Autobahnanschluss). Im Bereich Freizeit / Erholung profitiert <strong>Oberbüren</strong><br />

vom ländlich geprägten Umfeld.<br />

Das Gebiet ausserhalb des Baugebiets wird – soweit es sich nicht um<br />

Schutzgebiete, Wald oder Verkehrsanlagen handelt – dem Landwirtschaftsgebiet<br />

zugewiesen. Dieses umfasst auch die als „Fruchtfolgeflächen“ (FFF)<br />

bezeichneten Gebiete, also Flächen, die zur Erhaltung der ackerbaulich nutzbaren<br />

Flächen längerfristig gesichert werden. In einzelnen Fällen wurde ein<br />

Abtausch von bisherigen FFF zu neuen gleichwertigen Flächen vorgesehen, um<br />

das Baugebiet sinnvoll anordnen zu können.<br />

5.3 Richtplan Teil Schutz<br />

Schutzfestlegungen, Allgemeines<br />

Die Schutzfestlegungen im Richtplan bezwecken die natürlichen und kulturellen<br />

Eigenheiten und das unverwechselbare Gepräge der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong><br />

zu erhalten. Dies trägt wesentlich zur Identifikation der Bevölkerung mit<br />

ihrer <strong>Gemeinde</strong> bei. Ebenso wichtige Zielsetzung ist die Erhaltung der natürlichen<br />

Vielfalt und des damit zusammenhängenden ökologischen Gleichgewichts.<br />

Die angestrebten Schutzmassnahmen konzentrieren sich auf die<br />

wertvollen Gebiete und Objekte. Weitergehende Schutzbemühungen müssten<br />

im Rahmen einer Aufwertung und Gestaltung von Siedlung und Landschaft<br />

erfolgen.<br />

Natur- und Landschaftsschutz<br />

Mit den im Bereich Natur- und Landschaftsschutz getroffenen Festlegungen<br />

wurden die schützenswerten Gebiete (Feuchtgebiete, Auen, Amphibienlaichgebiete,<br />

Waldteile, Landschaftsteile) und Objekte (Hecken, Feld- und Ufergehölze,<br />

Einzelbäume, Weiher) bezeichnet. Auf dieser Basis soll im Anschluss<br />

an die <strong>Richtplanung</strong>, die Schutzverordnung von <strong>Oberbüren</strong> aktualisiert werden.<br />

Die bisherige Schutzverordnung stammt vom 27. September 1978 und ist<br />

nicht mehr in allen Teilen aktuell. In der Zwischenzeit sind verschiedene<br />

Schutzgebiete von nationaler Bedeutung unter Schutz gestellt worden, deren<br />

neue Grenzen, einschliesslich der erforderlichen Pufferzonen und abgestimmt<br />

auf die geltenden Bewirtschaftungsverträge, in den Richtplan zu übernehmen<br />

sind. Bei den neuen Schutzgebieten von nationaler Bedeutung handelt es sich<br />

um:<br />

– Auengebiet Gillhof-Glattburg<br />

– Amphibienlaichgebiet ehem. Kiesgrube Au<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

– Flachmoor Rüeggetschwiler Moos<br />

– Hochmoor Bergwis<br />

In den Jahren 2007 und 2008 wurde – unter Einbezug der genannten Gebiete –<br />

ein neues Natur- und Landschaftsinventar erstellt. Darin wurden die natürlichen<br />

Veränderungen seit Erlass der letzten Schutzverordnung berücksichtigt<br />

und für jedes der schützenswerten Gebiete und Objekte ein aktualisiertes Inventarblatt<br />

erstellt. Die mit der Inventarisierung vorgenommene Bewertung<br />

ergab, dass bei verschiedenen Einzelbäumen, die bisher unter Schutz standen,<br />

die Schutzwürdigkeit nur bedingt gegeben ist. Solche Bäume, insbesondere<br />

innerhalb von geschützten Hecken oder im Waldareal, teilweise aber auch bei<br />

Häusern oder im Feld, wurden deshalb entweder aus dem Inventar entlassen<br />

oder im Richtplan der tieferen Kategorie „erhaltenswert“ zugewiesen.<br />

Kulturgüter<br />

Im Bereich Kulturgüterschutz werden die schützenswerten Kulturobjekte und<br />

Ortsbildschutzgebiete bezeichnet. Die Richtplanfestlegungen basieren zum<br />

einen auf dem ebenfalls neu erstellten Ortsbildinventar von 2008. Zum anderen<br />

erfolgte gemeinsam mit dem Verfasser des Inventars vor Ort eine Überprüfung<br />

der Abgrenzungen der Ortsbildschutzgebiete von <strong>Oberbüren</strong> und<br />

Niederwil. Diese wurden ihrem prägenden baulichen Bestand entsprechend<br />

neu abgegrenzt.<br />

Die Angaben der Schutzverordnung 1978 wurden um diejenigen Objekte ergänzt,<br />

die aus heutiger Sicht ebenfalls schutzwürdig sind. Andere Objekte,<br />

deren Schutzwürdigkeit heute nicht mehr als gegeben betrachtet wird, sind zur<br />

Entlassung aus dem Schutz vorgesehen.<br />

Strukturschutz<br />

Östlich an das Ortsbildschutzgebiet in Niederwil angrenzend, findet sich eine<br />

bauliche Struktur, welche die Ortseinfahrt von Osten her prägt. Hier sind beidseitig<br />

der Strasse im Dorf zweigeschossige Stickerhäuser gleicher Körnung auf<br />

eine Baulinie gestellt, was die lineare Ausbildung des Strassenraumes zusätzlich<br />

trägt.<br />

Diese Struktur prägt Niederwil nicht in dem Masse wie das geschützte dörfliche<br />

Ortsbild, stellt aber dennoch eine eigene intakte bauliche Struktur dar.<br />

Zum Erhalt derselben wird der Strassenabschnitt zusammen mit der ersten<br />

Baureihe mit Strukturschutz überlagert.<br />

5.4 Richtplan Teil<br />

Gestaltung<br />

Siedlung<br />

Schwerpunkte bei den Aufwertungen des öffentlichen Raumes bilden die Ortskerne<br />

im Zusammenspiel mit den Strassenräumen. Die Gestaltung der Strassen<br />

als öffentlich nutzbarer Raum besitzt dabei hervorgehobene Bedeutung. Eben-<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 18


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

falls wichtig zur Stärkung der örtlichen Identität ist die Ausformulierung von<br />

Ortseingängen unter Betrachtung der einzelnen Teilorte.<br />

Neben der Ausformulierung der öffentlichen Räume wirkt sich auch die<br />

Gestaltung der privaten Bereiche auf den Charakter des Ortes aus. Aus diesem<br />

Grund legt der Richtplan Vorgaben für die Umgebungs- und Siedlungsgestaltung<br />

im Allgemeinen fest.<br />

Besondere Beachtung verdient auch die Gestaltung der Arbeitsplatzschwerpunkte.<br />

Diese sollen vermehrt hochwertig gestaltet werden, um auch<br />

wertschöpfungsintensive Unternehmen ansiedeln zu können.<br />

Die Sicherung der Umsetzung der gestalterischen Massnahmen soll bei<br />

neuen Siedlungsgebieten über die Erarbeitung von Sondernutzungsplänen<br />

erfolgen.<br />

Landschaft<br />

Bei der Landschaftsgestaltung werden folgende Punkte besonders berücksichtigt:<br />

Bestehende Strukturen und Gliederungselemente sollen erhalten bleiben,<br />

respektive ausgebaut werden. Dazu zählen zum Beispiel die topografischen<br />

Zäsuren sowie die siedlungsgliedernden Freiräume.<br />

Darüber hinaus werden neue Elemente geschaffen bzw. aus dem Bestand<br />

heraus zusätzlich betont. Massnahmen dieser Gruppe beinhalten zum Beispiel<br />

die Offenlegung und begleitende Aufwertung eingedolter Bachläufe, wo dies<br />

aufgrund des Gewässerschutzgesetzes verlangt wird, sowie die gezielte Neupflanzung<br />

von Hecken oder Bäumen.<br />

5.5 Richtplan Teil Verkehr<br />

Im Bereich Strassen waren keine fehlenden Verbindungen im übergeordneten<br />

Netz zu berücksichtigen. Durch eine detaillierte, hierarchische Gliederung des<br />

Netzes werden jedoch klare Aussagen gemacht, auf welchen Achsen ein verkehrs-<br />

oder siedlungsorientierter Entwurf angezeigt ist. Als klar verkehrsorientiert<br />

gelten neben der Hochleistungsstrasse (Autobahn) die Hauptverkehrs-<br />

und die Verbindungsstrassen. Die Sammelstrassen weisen meist<br />

sowohl eine verkehrs- als auch eine siedlungsorientierte Funktion auf, welche<br />

zu beachten sind. Generell ist festzustellen, dass die bessere Einbindung und<br />

Verzahnung der Strassenräume mit der Umgebung wichtig ist.<br />

Eine Verbesserung der Verkehrsflüsse wird angestrebt durch eine kürzere<br />

Anbindung der Fürstenlandstrasse (Regionale Verbindungsstrasse parallel<br />

Autobahn) an die Westumfahrung (Hauptverkehrsstrasse).<br />

In <strong>Oberbüren</strong> wurde eine Umlegung der Verbindungsstrasse auf der Neudorfstrasse<br />

auf die westlich gelegene Sandackerstrasse in Betracht gezogen.<br />

Die Idee wurde wieder verworfen, da die Sandackerstrasse nicht wesentlich<br />

weniger empfindlich ist als die Neudorfstrasse, die Umlegung verkehrs-<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 19


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

technisch gesehen nicht notwendig ist und politische Bedenken gegen eine<br />

Verlegung bestehen.<br />

Bei Strassenneubauten und -sanierungen ist darauf zu achten, dass vermehrt<br />

eine quartiergerechte Gestaltung erfolgt. So soll durch einen angepassten<br />

strassenbaulichen Entwurf ein quartiergerechtes Geschwindigkeitsniveau<br />

und eine gute Aufenthaltsqualität gesichert werden. Dies gilt auch für<br />

Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen im empfindlichen Umfeld.<br />

Ein wesentliches Qualitätskriterium des Siedlungsgebietes ist seine Durchlässigkeit.<br />

Bestehende Fuss- und Wanderwege sollen daher in der bestehenden<br />

Dichte erhalten und in Neubaugebieten vermehrt geschaffen werden.<br />

5.6 Richtplan Teil<br />

öffentliche<br />

Ausstattung<br />

Im Bereich der öffentlichen Ausstattung kann festgestellt werden, dass in<br />

<strong>Oberbüren</strong> ein ausreichender Ausstattungsgrad besteht. So verfügt die <strong>Gemeinde</strong><br />

über die erforderlichen öffentlichen Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude<br />

usw., sowie die Ver- und Entsorgungseinrichtungen.<br />

Der Werkhof für das Bauamt besteht nur als Provisorium beim ehemaligen<br />

Kieswerkareal. Ein Neubau bei der ehemaligen ARA Rüteli soll geplant werden.<br />

Ein zusätzlicher Handlungsbedarf ist nicht vorhanden.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

6 Massnahmenblätter<br />

Massnahmenliste<br />

Die Liste zeigt alle nachfolgenden Massnahmen in der Übersicht.<br />

N 0<br />

N 0.1<br />

N 0.2<br />

N 1<br />

N 1.1<br />

N 1.1.1<br />

N 1.1.2<br />

N 1.1.3<br />

N 1.1.4<br />

N 1.1.5<br />

N 1.1.6<br />

N 1.1.7<br />

N 1.2<br />

N 1.2.1<br />

N 1.2.2<br />

N 1.2.3<br />

N 1.2.4<br />

N 1.2.5<br />

N 2<br />

N 2.1<br />

N 2.2<br />

N 2.3<br />

N 2.4<br />

N 2.5<br />

N 3<br />

N 3.1<br />

N 3.2<br />

N 3.3<br />

N 4<br />

N 4.1<br />

N 5<br />

N 6<br />

N 6.1<br />

N 7<br />

Nutzung, allgemein<br />

Etappierung<br />

Sondernutzungs- pläne<br />

Wohnen<br />

Wohnen niederer Dichte<br />

Färich (Sonnental)<br />

Thurzelg | Rohrbach (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Büelen (Niederwil)<br />

Zahnerswis | Luxburg (Niederwil)<br />

Reckholderböhl (Niederwil)<br />

Brandschaft (Niederwil)<br />

Wohnen mittlerer Dichte<br />

Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Chäsiwis (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Sandackerstrasse (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Stolzenwis (Niederwil)<br />

Reckholderböhl (Niederwil)<br />

Wohnen und Gewerbe<br />

Weiermoos (Niederwil)<br />

Hartachstrasse (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Sonnentalstrasse (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Brunnenwis | Unter- dorf (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Moosstrasse (Niederwil)<br />

Gewerbe und Industrie<br />

Haslen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Hinterwiden (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Zahnersmülimoos (Niederwil)<br />

Dorfkern (Kerngebiet)<br />

Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Weilergebiet<br />

Öffentliche Bauten und Anlagen<br />

Rössliwis (Niederwil)<br />

Intensiverholungs- gebiet<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 8<br />

N 8.1<br />

N 9<br />

N 9.1<br />

S 0<br />

S 1<br />

S 1.1<br />

S 1.2<br />

S 1.3<br />

S 1.4<br />

S 2<br />

S 2.1<br />

S 2.2<br />

S 2.3<br />

S 2.4<br />

S 2.5<br />

S 3<br />

S 4<br />

G 0<br />

G 1<br />

G 1.1<br />

G 1.2<br />

G 1.3<br />

G 1.3.1<br />

G 1.4<br />

G 1.5<br />

G 1.5.1<br />

G 1.6<br />

G 2<br />

G 2.1<br />

G 2.2<br />

G 2.2.1<br />

G 2.2.2<br />

G 2.2.3<br />

Grüngebiet Freihaltung<br />

Glattweg (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Landwirtschaft<br />

Feldhof (Sonnental)<br />

Schutz, allgemein<br />

Kultur- und Ortsbildschutz<br />

Ortsbildschutz<br />

Strukturschutz (Niederwil)<br />

Kulturobjekte<br />

Archäologische Gebiete<br />

Naturschutz<br />

Feuchtgebiete<br />

Auengebiete<br />

Amphibienlaichgebiete<br />

Lebensraum Gewässer<br />

Naturobjekte<br />

Landschaftsschutz<br />

Waldschutzgebiete<br />

Gestaltung, allgemein<br />

Siedlungsgestaltung<br />

Ortskerngestaltung<br />

Strassenraum- | Platzgestaltung<br />

Ortseingänge | Tore<br />

Historische Ortseingänge<br />

Qualitative Siedlungsgestaltung<br />

Umgebung von Bauten<br />

Umgebung Gewerbe-Industrie<br />

Siedlungsgliederung<br />

Landschafts- gestaltung<br />

Siedlungsrand<br />

Einzelobjekte<br />

Einzelbäume | Baumreihen<br />

Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />

Aufwertung Bachläufe<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.3<br />

V 0<br />

V 1<br />

V 1.1<br />

V 1.2<br />

V 1.3<br />

V 2<br />

V 3<br />

V 4<br />

V 4.1<br />

V 4.1.1<br />

V 4.2<br />

V 4.3<br />

V 5<br />

V 5.1<br />

Vernetzungsprojekt<br />

Verkehr, allgemein<br />

Strassennetz<br />

Umfahrung<br />

Erschliessungs- strassen<br />

Ergänzung Anschluss Fürstenlandstrasse<br />

Verkehrsberuhigung<br />

Ruhender Verkehr<br />

Langsamverkehr<br />

Fuss- und Wanderwege<br />

Wanderwege Brübach und Klosterstich<br />

Radwege<br />

Skatingrouten<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Ausstattung Haltestellen<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 0<br />

Nutzung, allgemein<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Je nach Intensität und Ausgeglichenheit der räumlichen Entwicklung einer<br />

<strong>Gemeinde</strong> ist die soziale, räumliche und finanzielle Integration in die<br />

bestehenden <strong>Gemeinde</strong>strukturen sichergestellt oder gefährdet. Aus diesem<br />

Grund soll für <strong>Oberbüren</strong> eine Entwicklungsstrategie verfolgt werden, die mit<br />

der bestehenden Infrastruktur (Schulen, Ver- und Entsorgung, Erschliessung<br />

etc.) verträglich ist. Dies bedingt die Konzentration der räumlichen Entwicklung<br />

auf die bestehenden, gut erschlossenen Siedlungsschwerpunkte.<br />

- Dabei ist anzumerken, dass <strong>Oberbüren</strong> gemäss kantonaler <strong>Richtplanung</strong>,<br />

ausserhalb der Siedlungsschwerpunkte liegt und folglich keine expansive<br />

Raumentwicklung angestrebt wird.<br />

- Das Dorf Sonnental verfügt aufgrund der umfangreichen Fruchtfolgeflächen<br />

nur noch über inneres Entwicklungspotenzial.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Keine neuen, vom übrigen Baugebiet losgelösten Bauzonen;<br />

- Massvolle räumliche Entwicklung für alle drei Dörfer mit Schwerpunkt<br />

<strong>Oberbüren</strong> und Niederwil;<br />

- Stützen der bestehenden Versorgungsstrukturen durch zentrumsnahes,<br />

verdichtetes Wohnen;<br />

- Neu- und Wiedereinzonungen nur vornehmen, wenn die Erhältlichkeit mit dem<br />

Grundeigentümer auf der Basis einer Vereinbarung geregelt ist. In diesen<br />

Vereinbarungen sind ferner die Ziele betreffend Schutz und Gestaltung<br />

gegenseitig zu vereinbaren.<br />

- Durch massvolle und etappierte Einzonungen ein durchschnittliches<br />

Bevölkerungswachstum von 0.75 % p.a. in den nächsten 25 Jahren anstreben;<br />

- Richtplaneinträge sind nicht zonenscharf, sondern im Einzelfall aufgrund der<br />

tatsächlichen Verhältnisse festzulegen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 0.1<br />

Etappierung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

Durch die schrittweise Freigabe von Bauland können mehrere Ziele erreicht<br />

werden:<br />

- Verhinderung der Baulandhortung, weil nur Flächen eingezont werden, die<br />

auch erhältlich sind;<br />

- Kontinuierliche Entwicklung durch ein anhaltend gleich starkes Angebot;<br />

- Verhinderung von Preisdruck infolge Überangebot;<br />

- Entlastung des öffentlichen Haushaltes durch gleichmässige<br />

Infrastrukturaufwendungen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Bauland nur gestaffelt auf der Basis von Teilzonenplänen freigeben;<br />

- Erhältlichkeit grösserer Flächen vor der Einzonung abklären und mit schriftlicher<br />

Absichtserklärung zur Überbauung absichern;<br />

- Die Etappierung gemäss <strong>Richtplanung</strong> ist richtungsweisend. Dabei gilt:<br />

1. Planungshorizont (10 - 15 Jahre): Baugebiete höherer Priorität<br />

2. Planungshorizont (15 - 25 Jahre): Baugebiete tieferer Priorität;<br />

- Im Rahmen jeder Neueinzonung ist der Kapazitätsnachweis (Basis der<br />

aktuellen Übersicht über die Bauzonenreserven) darzulegen.<br />

- Grundlage der Kapazitätsnachweise sind die Übersicht über den Stand der<br />

Erschliessung und die angekündigte Wegleitung des AREG.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 0.2<br />

Sondernutzungspläne<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Auf der Basis koordinierter Erschliessungs- und Bebauungsplanungen kann<br />

einerseits den Anliegen der Öffentlichkeit nach ansprechenden öffentlichen<br />

Räumen Rechnung getragen werden und es lassen sich Quartiere mit<br />

attraktivem Eigencharakter schaffen, die sich positiv auf das Image der<br />

<strong>Gemeinde</strong> auswirken.<br />

- Durch die vorsorgliche Regelung nachbarrelevanter Fragestellungen lassen<br />

sich zudem höhere Nutzungsdichten erreichen, ohne dass im Rahmen des<br />

Baubewilligungsverfahrens mit nachbarrechtlichen Problemen zu rechnen<br />

wäre.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Ausarbeitung von Sondernutzungsplänen für alle grösseren Neubaugebiete<br />

erlassen, die mindestens die Erschliessung und Gestaltung des öffentlichen<br />

Raumes sicherstellen. Dabei ist der Schaffung wohnlicher Siedlungen und<br />

deren Anbindung an die Naherholungsgebiete besondere Rechnung zu tragen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1<br />

Wohnen<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Aufgrund der Nähe zu Wil, St. Gallen und Uzwil und der guten Erschliessung für<br />

den Individualverkehr, ist <strong>Oberbüren</strong> ein nachgefragter Wohnstandort für<br />

Familien im mittleren Segment.<br />

- Um die Verträglichkeit mit der Infrastruktur (insbesondere Schulen) und die<br />

soziale Integration der Zuzüger in das soziale Umfeld der Quartiere zu<br />

ermöglichen, werden die Wohnbauflächen auf ein entsprechendes,<br />

theoretisches Wachstum der Bevölkerung von ca. 0.75 % pro Jahr auf<br />

durchschnittlicher Berechnungsbasis innerhalb der Planungsperiode von 15 und<br />

25 Jahren dimensioniert.<br />

- In Zentrumsnähe soll vermehrt ein Angebot für verdichtetes Wohnen<br />

geschaffen werden.<br />

- Durch die massvolle Freigabe von Baulandflächen kann die Entwicklung<br />

verstetigt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Etappenweise Freigabe der Baugebiete gemäss dem angestrebten Wachstum<br />

von ca. 0.75 % auf durchschnittlicher Berechnungsbasis innerhalb der<br />

Planungsperiode von 15 und 25 Jahren sowie der Bereitschaft zur Realisierung<br />

einer Überbauung bzw. eines Verkaufs des Areals.<br />

- Definitive Zuweisung im Rahmen der Zonenplanung: Wohnen niedriger Dichte<br />

zu W2, Wohnen mittlerer Dichte zu W3 oder über den Sondernutzungsplan;<br />

- In den zentralen Bereichen die nahe an den Versorgungsanlagen und<br />

potenziellen Buslinien liegen, soll die verdichtete Bauweise im Rahmen von<br />

Gesamtkonzepten gefördert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die<br />

Quartiere dem Konzept der Siedlungsentwicklung gemäss räumlicher<br />

Entwicklungsstrategie unterwerfen, um damit den Eigencharakter der Dörfer<br />

weiter zu stärken.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1<br />

Wohnen niederer<br />

Dichte<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Obwohl die Nachfrage nach Einfamilienhäusern zu Gunsten des gehobenen<br />

Geschosswohnungsbaus tendenziell abnimmt, bleiben Einfamilienhäuser<br />

wichtiger Bestandteil der Wohnbauentwicklung der <strong>Gemeinde</strong>, insbesondere<br />

in den Dörfern Niederwil und Sonnental.<br />

- Mit Einfamilienhäusern lässt sich gegenüber der Landschaft ein<br />

harmonischerer Übergang erreichen als mit Mehrfamilienhäusern.<br />

- Dem vergleichsweise hohen Landverbrauch und der schlechten<br />

Durchmischung steht eine in der Regel tiefe Bewohnerfluktuation und eine oft<br />

einfachere Sozialstruktur gegenüber.<br />

- Für Einfamilienhäuser bleiben die Dörfer Sonnental und Niederwil bevorzugt. In<br />

Sonnental verhindern die an das Siedlungsgebiet angrenzenden<br />

Fruchtfolgeflächen indes eine Erweiterung der EFH-Gebiete.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Fruchtfolgeflächen verhindern eine wesentliche Ausdehnung der<br />

Einfamilienhausflächen insbesondere in Sonnental.<br />

- Im Westen von Niederwil werden in landschaftsverträglichem Umfang<br />

Wohnbauflächen niedriger Dichte für den gehobenen Standard vorgesehen.<br />

- In <strong>Oberbüren</strong> ist die Erschliessung der längerfristigen Wohnbauflächen infolge<br />

schlechter Zugänglichkeit zu beachten und möglichst früh durch ein<br />

entsprechendes Erschliessungsprojekt von der Dorf- oder der<br />

Niederwilerstrasse her zu sichern.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.1<br />

Färich (Sonnental)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Im Gebiet Färich (Lehwis und Rosenwis) wurde eine grössere Fläche für<br />

Einfamilienhäuser erschlossen. Davon sind jetzt noch zwei Parzellen frei; ein<br />

Bedarf für weitere Parzellen wäre vorhanden.<br />

- Aufgrund der umschliessenden Fruchtfolgeflächen und der eher schlechten<br />

Versorgungssituation in Sonnental ist eine Expansion faktisch ausgeschlossen.<br />

- Die Lücke im Siedlungskörper soll langfristig geschlossen werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Zurückhaltende Einzonung der potenziellen Reserveflächen in den<br />

Planungshorizont 2 (bis 2032);<br />

- In Brübach wird aufgrund der peripheren Lage keine Erweiterung vorgesehen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.2<br />

Thurzelg | Rohrbach<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Bestehende Reservefläche für die Erweiterung der angrenzenden Wohnzone<br />

ohne Überlagerung mit FFF;<br />

- Erhalt der Grünkorridore entlang Dorfbach und Thurzelgstrasse gemäss<br />

räumlichem Konzept beachten;<br />

- Immissionsproblematik Tierhaltung Sonnenburg, beziehungsweise künftige<br />

ARA-Pumpstation ab ca. 2008 beachten;<br />

- Formulieren des nördlichen Abschlusses des Siedlungsbereiches.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Entwicklungsgebiete höherer Priorität;<br />

- Sicherung der Grünkorridore durch Beachtung respektive Neuanlage von<br />

Grünzonen, Hecken oder Baumreihen inkl. angemessener Abstandsbereiche;<br />

- Mit der Einzonung angemessene, bestockte Grünbereiche zwischen künftiger<br />

Pumpstation und dem Baugebiet realisieren;<br />

- Die Lage am nördlichen Siedlungsrand erfordert die Ausbildung eines<br />

landschaftsverträglichen Ortsrandes, welcher auch das Motiv des Dorfbaches<br />

integriert.<br />

- Die Erschliessung des westlichen Teilbereiches erfolgt von Süden über die<br />

Verlängerung des Rüteliweges. Der östliche Teilbereich soll über eine neue<br />

Quartierstrasse direkt von der Billwilerstrasse erschlossen werden. Der<br />

Vernetzung der Gebiete mit dem umgebenden Fuss- und Wanderwegenetz ist<br />

Rechnung zu tragen.<br />

(vgl. G 2.1, V 1.2, V 4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.3<br />

Bruggwisen<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Bestehendes Bauentwicklungsgebiet (übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet) ohne Konflikt<br />

zu Fruchtfolgeflächen (FFF);<br />

- Zentrumsnahe, landschaftlich weniger exponierte Lage;<br />

- Areal verfügt über keinen direkten Anstoss an das übergeordnete<br />

Strassennetz;<br />

- Aufgrund seiner Lage und Grösse stellt das Areal den<br />

Wohnbauentwicklungsschwerpunkt für <strong>Oberbüren</strong> dar.<br />

- Seine Grösse ermöglicht die Schaffung eines gesamten Quartiers, in welchem<br />

sowohl Zentrumsfunktionen als auch verdichteter Wohnungsbau neben<br />

Einfamilienhausbebauung möglich sind.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung als Wohngebiet niederer Dichte, gegliedert in 1. und 2.<br />

Planungshorizont (2022 / 2032);<br />

- Überprüfen der Möglichkeit eines Abtausches von FF-Flächen zugunsten einer<br />

geeigneteren Abgrenzung und Ausbildung eines klareren Ortsrandes im<br />

2. Planungshorizont;<br />

- Erarbeiten eines Gesamtkonzeptes, welches folgende Aspekte berücksichtigt:<br />

- Reaktion auf die Landschaft durch Einrichtung von „Landschaftsfenstern“;<br />

- Ausbildung eines landschaftsbildverträglichen Ortsrandes;<br />

- Einbetten in ein Wegenetz, zum Ortskern als auch in die Landschaft;<br />

- hohe Wohnqualität durch Erschliessungen mit Aufenthaltsqualität.<br />

- Sicherung der Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan;<br />

- Anbindung des Baugebietes an das Naherholungsgebiet Bürerwald sichern;<br />

- Ebene Topographie beachten und somit keine Bebauung mit wesentlichen<br />

Terrainveränderungen.<br />

(vgl. N 1.2.1, N 4.1, G 1.2, G 2.1, V 1.2, V 4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.4<br />

Büelen (Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Nach rechtsgültigem Zonenplan befindet sich das Gebiet am östlichen<br />

Ortseingang Niederwils in der zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone.<br />

- Unter Berücksichtigung der umgebenden Wohngebiete mit<br />

Einfamilienhausbebauung soll auch diese Fläche der Wohnnutzung zugeführt<br />

werden.<br />

- Ein grosszügig bemessener Abstand zur Fürstenlandstrasse soll die<br />

Wohnbebauung vor Emissionen schützen.<br />

- Bauentwicklungsgebiet im ersten Planungshorizont (bis 2022);<br />

- Eine Sondernutzungsplanung für die Schaffung einer attraktiven Wohnlage<br />

inkl. Lärmschutz Fürstenlandstrasse befindet sich in Bearbeitung.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- vgl. Sondernutzungsplanung;<br />

- gesamthafte Gestaltung des nördlich begleitenden Strassenabschnittes der<br />

Oberbürer-Niederwilerstrasse mit Trottoirergänzung;<br />

- die erforderliche Bachoffenlegung soll nach Möglichkeit im ausgeschiedenen<br />

Grüngebiet erfolgen;<br />

- Der Lage am östlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />

Stellung der Bauten) Rechnung zu tragen.<br />

(vgl. N 2.1, N 8, V4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.5<br />

Zahnerswis | Luxburg<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die für den Planungshorizont 2 (bis 2032) vorgesehenen Wohngebiete sind<br />

Teilfläche einer Gesamtentwicklung bis zum Dorfbach, welche bereits zum<br />

überwiegenden Teil erschlossen und bebaut ist.<br />

- Der Verlauf des Dorfbaches soll den langfristigen Siedlungsrand nach Osten<br />

formulieren.<br />

- Die Erschliessung der Fläche wird durch Verlängerung der bereits angelegten<br />

Stichstrasse erfolgen.<br />

- Die nördliche Teilfläche Luxburg ist überlagert mit Fruchtfolgefläche. Diese<br />

befindet sich durch den Bachverlauf an isolierter Lage. Für einen Abtausch<br />

dieser FFF würden sich die östlich des Dorfbaches gelegenen Flächen anbieten,<br />

welche augenscheinlich über die gleiche Eignung verfügen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Ausgestaltung Siedlungsrand in Zusammenhang mit Aufwertung des<br />

Dorfbaches beachten;<br />

- Anbindung des Gebietes an das umgebende Wegenetz (Dorfbachweg)<br />

gewährleisten;<br />

- Der Lage am östlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />

Stellung der Bauten) Rechnung zu tragen.<br />

- Konfliktbewältigung: Mit den kantonalen Ämtern soll geklärt werden, ob die<br />

Fruchtfolgefläche Luxburg gegen östlich gelegene Flächen abgetauscht<br />

werden kann.<br />

(vgl. N 9, G 1.3, V4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.6<br />

Reckholderböhl<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die natürlichen Grenzen der Entwicklung (Dorfbach im Osten), die verkehrliche<br />

Begrenzung durch die Fürstenlandstrasse im Süden sowie die angrenzenden<br />

Fruchtfolgeflächen bedingen die Orientierung der langfristigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten auf die Westseite Niederwils.<br />

- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />

können.<br />

- Die Topographie soll bei der Ausdehnung der Entwicklungsflächen<br />

massgeblich mitbestimmend sein.<br />

- Die Grösse der Fläche und deren Präsenz am Ortsrand stellen hohe<br />

Anforderungen an das Siedlungskonzept und die Ausbildung des Ortsrandes.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung als Wohngebiet niederer Dichte im 2. Planungshorizont (2032);<br />

- Erarbeiten eines ortsbaulichen Gesamtkonzeptes, welches folgende Aspekte<br />

berücksichtigt:<br />

- Unterordnung der Bebauung unter ein hochwertiges architektonisches<br />

Gesamtkonzept, mit Beachtung und Einbindung der Topographie;<br />

- Reaktion auf die Landschaft durch Einrichtung von „Landschaftsfenstern“,<br />

welche die Blickbezüge zur Landschaft offen halten, sowie Ausbildung eines<br />

landschaftsbildverträglichen Ortsrandes;<br />

- Einbetten in das umgebende Wegenetz, welches kurze, vom motorisierten<br />

Verkehr unabhängige Wegalternativen in die Landschaft | Naherholung<br />

bietet;<br />

- hohe Wohnqualität durch Quartierstrassen mit Aufenthaltsqualität;<br />

- Beachten des Waldabstandes.<br />

- Sicherung der Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan.<br />

(vgl. N 1.2.5, N 8, G 1.3, G 2.1, V 1.2, V 4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.1.7<br />

Brandschaft<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Im Zusammenhang mit den südlich gelegenen Entwicklungsflächen<br />

„Reckholderböhl“ wird der Siedlungskörper im Westen komplettiert.<br />

Gesamthaft betrachtet, wird hier die langfristige Ausdehnung des Ortes<br />

aufgezeigt, welche die bestehende „Auskragung“ in den Siedlungsbereich<br />

einbindet.<br />

- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />

können.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Erschliessung soll direkt als Stichstrasse von der Oberbürerstrasse erfolgen.<br />

- Die Gestaltung des Ortsrandes muss analog derjenigen des Baugebietes<br />

Reckholderböhl erfolgen und für dieses Beispielfunktion übernehmen.<br />

- Der Lage am westlichen Ortseingang ist hinsichtlich der Bebauung (Grösse und<br />

Stellung der Bauten) und Aussenraumgestaltung Rechnung zu tragen.<br />

(vgl. N 1.1.6, G 1.3, G 2.1, V 1.2)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.2<br />

Wohnen mittlerer<br />

Dichte<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- hochwertiger Geschosswohnungsbau erfreut sich nicht zuletzt auch durch<br />

heutige Einfamilienhausbesitzer einer zunehmenden Nachfrage bei<br />

vergleichsweise geringen Infrastrukturkosten;<br />

- Zuweisung der besser erschlossenen, landschaftlich weniger empfindlichen<br />

oder nahe zum Zentrum von <strong>Oberbüren</strong> gelegenen Baugebiete zu einer<br />

dichteren Wohnzone;<br />

- In den Mehrfamilienhausgebieten sind kaum realisierbare Nutzungsreserven<br />

vorhanden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Zuweisung zur Wohnzone W3 oder stärkere Verdichtung über<br />

Sondernutzungspläne (Unternutzung verhindern);<br />

- Sicherstellung einer hohen Siedlungsqualität durch vorgeschaltete<br />

Gesamtkonzepte, deren Umsetzung mittels Sondernutzungsplanung gesichert<br />

wird.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.2.1<br />

Bruggwisen<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das Areal ist derzeit als übriges <strong>Gemeinde</strong>gebiet im Zonenplan benannt.<br />

- Seine zentrumsnahe Lage und Grösse eignen sich für die Umsetzung eines<br />

gemischten, der Gliederung des Ortes entsprechenden Quartiers.<br />

- Das Areal soll als einer der Wohnentwicklungsschwerpunkte <strong>Oberbüren</strong>s<br />

während des gesamten Planungshorizontes bis 2032 entwickelt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung als Wohngebiet mittlerer Dichte, gegliedert in 1. und 2.<br />

Planungshorizont (2022 / 2032);<br />

- Erarbeiten eines Gesamtkonzepts, welches folgende Aspekte berücksichtigt:<br />

- zweckmässigste Anbindung an das übergeordnete Strassennetz;<br />

- Erschliessung der hinterliegenden Parzellen rechtzeitig sichern;<br />

- geeignete bauliche Abstufung von Kerngebiet über Wohnen mittlerer Dichte<br />

zu Wohngebiet niederer Dichte, mit einer der Nutzung entsprechenden<br />

Körnung (Grösse und Anordnung der Gebäudekuben) und Höhenentwicklung;<br />

- Reaktion auf die Landschaft durch Einrichtung von „Landschaftsfenstern“;<br />

- Ausbildung eines landschaftsbildverträglichen Ortsrandes;<br />

- Einbetten in ein Wegenetz zum Ortskern und zur Umgebung, mit kurzen,<br />

vom motorisierten Verkehr unabhängigen Wegalternativen;<br />

- hohe Wohnqualität durch Erschliessungen mit Aufenthaltsqualität;<br />

- Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan.<br />

(vgl. N 1.1.3, N 4.1, V 4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.2.2<br />

Chäsiwis (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die bestehende Wohnzone W3 in östlicher Nachbarschaft zu jüngst<br />

überbauten W3-Flächen soll mit ihrer Nutzung erhalten bleiben.<br />

- Im Vergleich mit den übrigen für Wohnnutzung geeigneten Flächen soll diese<br />

zugunsten der Entwicklung ortskernnaher Flächen in Niederwil und <strong>Oberbüren</strong><br />

zurückgestellt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Beibehaltung der Nutzung als Wohngebiet mittlerer Dichte;<br />

- Vorsehen für den 2. Planungshorizont (2032).<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.2.3<br />

Sandackerstrasse<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Im rechtsgültigen Zonenplan als dreigeschossige Wohn-Gewerbezone<br />

festgelegte Fläche;<br />

- Aktuelle Quartierplanung sieht Wohnnutzung vor.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Umgesetzt über Überbauungsplan Sandacker<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.2.4<br />

Stolzenwis (Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die innerörtliche Fläche ist im Zonenplan als Zone für öffentliche Bauten und<br />

Anlagen vorgesehen. Diese befindet sich in <strong>Gemeinde</strong>besitz und dient derzeit<br />

als Viehschauplatz und für Festanlässe. Die Freihaltung der Fläche für diese<br />

Nutzung steht der Möglichkeit der Entwicklung einer zentrumsnahen Nutzung<br />

und Bebauung gegenüber.<br />

- Die westlich am Ortskern Niederwils gelegene Fläche bietet sich als eine der<br />

wenigen zusammenhängenden Nutzungsreserven für eine zentrale<br />

verdichtete Wohnüberbauung an.<br />

- Für die Viehschau soll ein annähernd flächengleicher Ersatz an geeigneter<br />

Stelle in Niederwil gefunden werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung als Wohngebiet mittlerer Dichte im 2. Planungshorizont (2032);<br />

- Das Baugebiet soll auf der Basis eines ortsbaulichen Gesamtkonzeptes<br />

entwickelt werden. Folgende planerischen Inhalte sind dabei zu<br />

berücksichtigen:<br />

- Integration in den ortsbaulichen Kontext durch bauliche Reaktion auf die<br />

umliegende Nutzungsvielfalt;<br />

- sehr hohe architektonische Qualität;<br />

- quartierinternes Grün- und Freiraumkonzept mit nutzbaren, für den<br />

Aufenthalt geeigneten Bereichen, welche auch den angrenzenden Quartieren<br />

dienen;<br />

- Einbettung in das örtliche Wegenetz;<br />

- Gestalterische Berücksichtigung der angrenzenden Strassenräume.<br />

- Sicherung der Umsetzung mittels Sondernutzungsplan.<br />

(vgl. N 8)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 1.2.5<br />

Reckholderböhl<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die natürlichen Grenzen der Entwicklung (Dorfbach im Osten), die verkehrliche<br />

Begrenzung durch die Fürstenlandstrasse im Süden sowie die angrenzenden<br />

Fruchtfolgeflächen bedingen die Orientierung der langfristigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten auf die Westseite Niederwils.<br />

- Hier soll das Segment des gehobenen Wohnungsbaus bedient werden<br />

können.<br />

- Die Topographie soll bei der Ausdehnung der Entwicklungsflächen<br />

massgeblich mitbestimmend sein.<br />

- Die Grösse der Fläche und deren Präsenz am Ortsrand stellen hohe<br />

Anforderung an das Siedlungskonzept und die Ausbildung des Ortsrandes.<br />

- Auf den topographisch niedriger gelegenen Flächen im Süden ist eine<br />

verdichtete Wohnbebauung möglich, welche baulich mit der Topographie<br />

arbeitet.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Das Gebiet ist als Teilfläche des für den Reckholderböhl erforderlichen<br />

Gesamtkonzeptes zu entwickeln.<br />

- Die Bebauung stellt den Auftakt zu dem neuen Quartier im Westen Niederwils<br />

dar und muss diesem Sachverhalt mit hoher architektonischer Qualität<br />

Rechnung tragen.<br />

- Die Erschliessung soll direkt von der Weierstrasse aus erfolgen und muss die<br />

weitere Erschliessung der nördlich gelegenen Flächen mindestens bis zum in<br />

westöstlicher Richtung querenden Fussweg ermöglichen.<br />

- Die Böschung an der Weierstrasse wird durch Festlegung eines<br />

Freihaltegebietes erhalten.<br />

- Entlang der Autobahn soll als Sichtschutz eine Hecke gepflanzt werden.<br />

- Sicherung der Umsetzung des Konzeptes und Etappierung mittels<br />

Sondernutzungsplan.<br />

(vgl. N 1.1.6, N 8, G 2.2.2, V 1.2, V 4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 2<br />

Wohnen und<br />

Gewerbe<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Insbesondere <strong>Oberbüren</strong> ist ausgesprochen stark gewerblich positioniert.<br />

Dennoch haben klassische Wohn-Gewerbezonen ihre Bedeutung zunehmend<br />

eingebüsst, weil zeitgemässe Gewerbebetriebe in der Regel keinen Platz<br />

innerhalb dieser Mischzonen haben, bzw. die Konflikte zur Wohnnutzung zu<br />

intensiv sind.<br />

- Als Übergang zur Kernzone oder der Gewerbegebiete zur Wohnnutzung oder<br />

zum öffentlichen Raum erlaubt die Wohn-Gewerbezone zweckmässige<br />

Bebauungen mit der Möglichkeit von gewerblicher Nutzung oder von<br />

Verkaufsgeschäften.<br />

- Nichtstörende Dienstleister sind innerhalb der Wohnzonen bewilligungsfähig<br />

und zulässig, sofern die übrigen rechtlichen Vorschriften eingehalten sind (z.B.<br />

Parkierung).<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Zuweisung der Gebiete niederer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG2 und der<br />

Gebiete mittlerer Dichte zur Wohn-Gewerbezone WG3;<br />

- Sicherstellung einer hohen Siedlungsqualität durch vorgeschaltete<br />

Gesamtkonzepte, welche zum Beispiel am Übergang zwischen Wohnen und<br />

gewerblich-industrieller Nutzung mit einer geeigneten Nutzungsstaffelung auf<br />

die Situation reagieren und deren Umsetzung mittels Sondernutzungsplanung<br />

gesichert wird.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 2.1<br />

Weiermoos<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die <strong>Richtplanung</strong> verfolgt eine Strukturierung und Neuordnung der Nutzungen<br />

hinsichtlich ihrer sinnvollen Zuordnung und gegenseitigen Verträglichkeit.<br />

- Dabei zeigte sich die WG2-Zone Büelen als geeignet, der Wohnnutzung<br />

zugeführt zu werden. (vgl. N 1.1.4)<br />

- Für einen sinnvollen Ersatz des Gebietes Büelen bietet sich die Fläche<br />

Weiermoos westlich der bestehenden zweigeschossigen Wohn-Gewerbezone<br />

an.<br />

- Bei der Abgrenzung des Gebietes soll der eingedolte Bach im Süden nicht<br />

überschritten werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung als Wohn-Gewerbegebiet niederer Dichte mit Planungshorizont 2<br />

(bis 2032);<br />

- Erschliessung von der Weierstrasse;<br />

- Eingrünung zur Weierstrasse mittels Festlegung eines strassenparallelen<br />

Freihaltegebietes;<br />

- Prüfung einer Bachoffenlegung im Rahmen der Überbauung.<br />

(vgl. N 8, V 1.2)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 2.2<br />

Hartachstrasse<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das bestehende Gewerbe-Industriegebiet Bürerfeld verfügt noch über<br />

Baulandreserven.<br />

- Das Areal ist über die Hartachstrasse bereits erschlossen. Auf dessen<br />

nordwestlicher Seite befindet sich kleinteilige Wohn-Gewerbenutzung<br />

mittlerer Dichte, zu welcher sowohl baulich als auch hinsichtlich der<br />

Nutzungsintensität vermittelt werden soll.<br />

- Die rückwärtige Lage sowie die Nähe zu Grünflächen eröffnen die Möglichkeit<br />

auch für Wohnnutzung.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung einer Baulandtiefe, welche die Möglichkeit der Staffelung einer<br />

gemischten Nutzung bietet und damit Teilumnutzung von<br />

Gewerbe-Industrieflächen zu Mischgebiet mit:<br />

- Zuordnung von Wohnnutzung zur und dessen Erschliessung von der<br />

Hartachstrasse;<br />

- Zuordnung der Gewerbenutzung zu den Gewerbe-Industrieflächen.<br />

- Sicherstellung der Fusswegverbindung zwischen Bürerfeld und Hartachstrasse<br />

sowie des Anschlusses an den Zweribachweg.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 2.3<br />

Sonnentalstrasse<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Fläche stellt eine Restfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung innerhalb des<br />

Gewerbe-Industrie-Schwerpunktes von <strong>Oberbüren</strong> dar.<br />

- Durch den dreiseitigen Einschluss von Strassen ist diese Fläche von den<br />

übrigen landwirtschaftlichen Flächen isoliert und nicht sinnvoll als solche zu<br />

nutzen.<br />

- Sie bildet eine Lücke in dem sonst gewerblich genutzten Umfeld.<br />

- Diese ist geeignet, zwischen der Gewerbe-Industrienutzung im Westen und<br />

den ortskernrelevanten Nutzungen im Osten zu vermitteln.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Als Mittler zwischen den unterschiedlichen Nutzungen wird die Fläche als<br />

Wohn-Gewerbegebiet mittlerer Dichte in die <strong>Richtplanung</strong> aufgenommen.<br />

(vgl. G 2.2.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 2.4<br />

Brunnenwis | Unterdorf<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der rechtsgültige Zonenplan weist die bebauten Flächen als zweigeschossige<br />

Wohn-Gewerbe-Zone aus.<br />

- Die geringe Nutzungsintensität entspricht nicht dem engeren Umfeld.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung als Wohn-Gewerbegebiet mittlerer Dichte;<br />

- Rückwärtige Erweiterung des Wohn-Gewerbegebietes unter Reduktion des<br />

nördlich gelegenen Freihaltegebietes zur Schaffung eines besser nutzbaren<br />

Zuschnittes.<br />

(vgl. G 1.3.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 2.5<br />

Moosstrasse<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Im rechtsgültigen Zonenplan als zweigeschossige Wohn-Gewerbe-Zone<br />

festgelegt;<br />

- Stärken der Ortskernfunktion mit Nutzungsvielfalt;<br />

- Ermöglichen ortskernnahen Wohnens und Arbeitens am Grünkorridor;<br />

- Schaffen eines nutzungsgestaffelten Überganges vom empfindlichen Ortskern<br />

zum Gewerbe-Industriegebiet Zahnersmülimoos mittels zwischengelagertem<br />

Mischgebiet mit entsprechender Dichte.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegen als Wohn-Gewerbegebiet mittlerer Dichte;<br />

- Entwickeln eines Überbauungskonzeptes, welches sowohl auf die Nähe zum<br />

historischen Ortskern, zum Friedhof im Westen reagiert, als auch zur<br />

Gewerbe-Industrienutzung im Norden und Osten vermittelt:<br />

- Zuordnung von Wohnnutzung zu den grüngeprägten Flächen;<br />

- Zuordnung der Gewerbenutzung zu den Gewerbe-Industrieflächen.<br />

- Einbinden in das Fusswegenetz.<br />

(vgl. N 3.3, G 2.1, V 4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 3<br />

Gewerbe und<br />

Industrie<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- <strong>Oberbüren</strong> geniesst als gewerblich-industrieller Standort zusammen mit Uzwil<br />

eine überregionale Bedeutung.<br />

- Die <strong>Gemeinde</strong> ist aufgrund der Autobahnnähe in jüngster Zeit erneut für die<br />

Ansiedlung von Einkaufszentren angegangen worden.<br />

- Im Rahmen der Standortuntersuchungen für solche Einkaufsanlagen wurde<br />

festgestellt, dass aus Gründen der Strassenkapazität nur eine eingeschränkte<br />

Entwicklung von publikumsintensiven Einrichtungen möglich ist.<br />

- Die Ansiedlung von verkehrsintensiven Einkaufszentren kollidiert in<br />

verschiedener Hinsicht mit der erwünschten Positionierung als Wohnstandort.<br />

- Einkaufszentren sind weder hinsichtlich der Unternehmenssteuererträge, der<br />

angebotenen Arbeitsplätze noch der Imagewirkung attraktiv.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Förderung der Bedeutung von <strong>Oberbüren</strong> als Gewerbestandort durch die<br />

Erweiterung der Gewerbeflächen in Niederwil;<br />

- Erhalt und massvolle Erweiterung der bestehenden Gewerbe-Industriegebiete<br />

insbesondere in <strong>Oberbüren</strong>;<br />

- Freigabe des Areals Hinterwiden bei attraktiver Nachfrage;<br />

- Aufnahme von Vorschriften zu den Grünflächenanteilen und der Gestaltung der<br />

Grenzen gegenüber Wohn- und Mischzonen sowie öffentlicher Strassen zur<br />

Aufnahme in das Baureglement prüfen;<br />

- Keine Neueinzonung ausgedehnter Industrie- und Gewerbeflächen in<br />

Niederwil für die Ansiedlung publikumsintensiver Verkaufsanlagen<br />

(Fachmärkte).<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 3.1<br />

Haslen (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Auf dem Areal Haslen hat die Dipl. Ing. Fust AG ihr Logistikzentrum erstellt. Auf<br />

der verbleibenden Baulandreserve ist nun ein Einkaufszentrum mit nicht<br />

zentrums- oder grundversorgungsrelevanten Waren vorgesehen.<br />

- Der Standort Haslen ist als K-Standort im kantonalen Richtplan vorgesehen.<br />

Vorbehalte bestehen noch hinsichtlich der ÖV-Erschliessung. Ebenfalls ist es<br />

ungewiss, ob die notwendigen Anpassungen am Autobahnanschluss je<br />

bewilligt werden.<br />

- Da die Ansiedlung eines Einkaufszentrums kaum positive Effekte für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> hat, jedoch auch das kommunale Netz stark belastet, ist an diesem<br />

Standort aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht zwingend festzuhalten. Ein Projekt der<br />

Dipl. Ing. Fust AG wäre aber als zweckmässig anzusehen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Am K-Standort Haslen ist vorderhand festzuhalten.<br />

- Eine Löschung des K-Standorts ist zu prüfen, wenn das Projekt der Dipl. Ing.<br />

Fust AG nicht in den nächsten paar Jahren realisiert wird.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 3.2<br />

Hinterwiden<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das Areal ist nur von sehr untergeordneter Qualität für die Landwirtschaft, da<br />

es sich um einen ehemaligen Gewerbestandort (Holzimprägnierwerk) handelt.<br />

- Die Eigentümer möchten das Areal für eine publikumsintensive<br />

Verkaufsnutzung entwickeln<br />

- Erste Analysen haben ergeben, dass dieses Vorhaben mit erheblichen<br />

Verkehrsproblemen behaftet sein dürfte und nur sehr schwer zusammen mit<br />

dem Standort Haslen entwickelt werden kann.<br />

- Die Fläche wird die langfristige Grenze zum Landschaftsgebiet sein. Der<br />

Siedlungsrand ist daher angemessen zu gestalten.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Keine Öffnung für publikumsintensive Einrichtungen;<br />

- Sicherung eines breiten, bestockten Grünkorridors Richtung Rüteli;<br />

- Sicherung gestalterischer Qualität mittels Sondernutzungsplan.<br />

(vgl. G 1.2, G 2.1, G 2.2.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 3.3<br />

Zahnersmülimoos<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Südlich der Moosstrasse befindet sich bereits eine gewerblich-industrielle<br />

Nutzung. Diese stellt die einzige Gewerbe-Industriefläche in Niederwil dar.<br />

- Diese Fläche ist vollständig überbaut. So ist es vorgesehen, diese durch eine<br />

gegenüberliegende nördliche Bautiefe zu komplettieren.<br />

- Die Moosstrasse ist bereits mit einer für gewerblichen Verkehr geeignet<br />

dimensionierten Wendemöglichkeit ausgestattet. Diese ist privat und wäre<br />

öffentlich zu sichern.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung einer für eine gewerblich-industrielle Bautiefe geeigneten Fläche<br />

für den zweiten Planungshorizont;<br />

- Folgende ortsbauliche Aspekte sind bei einer Überbauung zu berücksichtigen:<br />

- Prüfen der Einrichtung eines Trottoirs auf der nördlichen Strassenseite der<br />

Moosstrasse;<br />

- Schaffung einer Wegeverbindung in die Landschaft respektive Erhalt der<br />

Wegeverbindung zum Friedhof;<br />

- Ausbildung eines harmonischen Überganges zur Landschaft und somit zu den<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen;<br />

- Abstufung der Gebäudehöhen zur Landschaft hin;<br />

- Begrünung von Flachdächern;<br />

- Landschaftsverträgliche Fassadengestaltung respektive -eingrünung.<br />

(vgl. G 2.1, V 4.1)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 4<br />

Dorfkern (Kerngebiet)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- <strong>Oberbüren</strong> verfügt historisch über drei Dörfer (<strong>Oberbüren</strong>, Sonnental und<br />

Niederwil).<br />

- Im Kerngebiet stehen Erhalt und Umnutzung der bestehenden Gebäude im<br />

Vordergrund.<br />

- Eine Verdichtung ist aus Gründen des Ortsbildes (Verhältnis Bebauung /<br />

Freiräume) im Dorfkern nicht erwünscht.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Anpassung der Kernzone in <strong>Oberbüren</strong>;<br />

- Bauvorschriften auf die gute Einpassung von Neubauten und die Umnutzung<br />

bestehender Volumen hin ausrichten;<br />

- Vorschriften zur Umgebungsgestaltung;<br />

- weitergehende Vorgaben zur baulichen Gestaltung;<br />

- Erhalt des historischen Siedlungsrandes gegenüber vorgelagerten Neubauten.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 4.1<br />

Bruggwisen<br />

(<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Fläche stellt den nördlichen Teilbereich des Gesamtquartiers Bruggwisen<br />

dar, welcher unmittelbar an die bestehende Kernzone grenzt.<br />

- In Zusammenhang mit den übrigen Nutzungen des Areals soll diese Teilfäche<br />

von der Wohnzone in das Kerngebiet mitaufgenommen werden. Auf diese<br />

Weise entsteht eine für eine Kernnutzung taugliche Bautiefe.<br />

- Mit der Ansiedelung entsprechender, zentrumsrelevanter Nutzungen kann auf<br />

die Lage und die verkehrliche Situation reagiert werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung als Dorfkerngebiet, gegliedert in 1. und 2. Planungshorizont (2022 /<br />

2032);<br />

- Erarbeiten eines Gesamtkonzepts, welches folgende Aspekte berücksichtigt:<br />

- zweckmässigste Anbindung an das übergeordnete Strassennetz (ab<br />

Dorfstrasse);<br />

- Erschliessung der hinterliegenden Parzellen sichern, bevor in der ersten<br />

Bautiefe (Kernzone) eine Bautätigkeit erfolgt;<br />

- geeignete bauliche Abstufung von Kerngebiet über Wohnen mittlerer Dichte<br />

zu Wohngebiet niederer Dichte hinsichtlich Körnung (Grösse und Anordnung<br />

der Gebäudekubaturen) und Höhenentwicklung;<br />

- hohe Wohnqualität durch Erschliessungen mit Aufenthaltsqualität.<br />

- Umsetzung und Etappierung mittels Sondernutzungsplan.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 5<br />

Weilergebiet<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Weiler ausserhalb der Dörfer können unter bestimmten Bedingungen<br />

einer Weilerzone zugewiesen werden. Voraussetzung ist, dass sie im<br />

kantonalen Richtplan vorgesehen sind. Gemäss Art. 16bis des kant.<br />

Baugesetzes dienen sie der Erhaltung bestehender Kleinsiedlungen. Das Ziel<br />

ist damit also nicht, eine erhebliche Bauentwicklung zu ermöglichen, sondern<br />

die Voraussetzungen für den Erhalt der Weiler zu schaffen.<br />

- Die folgenden Weilerzonen sind bereits rechtskräftig ausgeschieden:<br />

- Bürerwald<br />

- Ufhofen<br />

- Es wurden gemäss der Bezeichnung im kantonalen Richtplan zudem die<br />

folgenden Weiler geprüft:<br />

- Gebertschwil<br />

- Harschwil<br />

- Staubhusen<br />

Das Weilergebiet Gebertschwil ist noch in Abklärung; auf die Ausscheidung der<br />

Weilerzonen Staubhusen und Harschwil wird bis auf Weiteres verzichtet.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Weilerzone Gebertschwil wird noch weiterverfolgt.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 6<br />

Öffentliche Bauten<br />

und Anlagen<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Zu den kommunalen, öffentlichen Bauten und Anlagen gehören für<br />

<strong>Gemeinde</strong>n in der Grösse von <strong>Oberbüren</strong> namentlich:<br />

- Kinderkrippe, Tageshort, Kindergarten<br />

- Schulen der Unter-, Mittel- und Oberstufe<br />

- Sportplätze, Turnhallen, Allwetterplätze, Platz für Trendsportarten<br />

- Öffentliche Spielplätze, Park- und Erholungsanlagen<br />

- Alterswohnungen, Altersheim, evtl. Pflegeheim<br />

- Vereins- und Probelokale, <strong>Gemeinde</strong>saal, Jugendzentrum, Bibliothek,<br />

Ludothek<br />

- Kirchen, Pfarreiheime, Friedhöfe<br />

- Verwaltungsgebäude, Werkhof, Feuerwehrgebäude, Zivilschutzanlage<br />

- Familiengärten<br />

- Entsorgungseinrichtungen (Verwertung Grüngut)<br />

- Die Analyse ergibt keinen wesentlichen Bedarf an neuen Bauten und Anlagen.<br />

Der Standort des früher geplanten Unterwerkes der NOK im Gebiet Dolen<br />

würde sich für eine Grüngutverwertung eignen. Das Areal ist bereits eingezont.<br />

- Der Standort für einen möglichen neuen <strong>Gemeinde</strong>-Werkhof im Gebiet Rüteli<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Der Raumbedarf für künftige Kinderbetreuungsmodelle (Tagesschule,<br />

Basisstufe, Mittagstische, Horte etc.) kann infolge rückläufiger Schülerzahlen<br />

voraussichtlich in den bestehenden Infrastrukturen untergebracht werden.<br />

- Ein neuer Werkhof für das <strong>Gemeinde</strong>bauamt bei der ARA Rüteli ist zu prüfen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 6.1<br />

Rössliwis (Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- bisher nicht genutzte zweigeschossige Wohn-Gewerbezone in Nachbarschaft<br />

zu bestehenden Schulsportflächen;<br />

- Die im Süden verlaufende Fürstenlandstrasse sowie die östlich gelegenen<br />

Sportflächen erschweren aufgrund entsprechender Emissionen eine<br />

Bebauung.<br />

- Sicherung von zusammenhängenden Sportflächen in zentraler Lage;<br />

- Sicherung des zentralen nord-süd-gerichteten Grünkorridors, welcher die<br />

Kirche und den Friedhof einbettet.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Umnutzung der Fläche in ein Gebiet für öffentliche Bauten und Anlagen mit<br />

Sportflächennutzung<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 7<br />

Intensiverholungsgebiet<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das Intensiverholungsgebiet dient der intensiveren Nutzung des Bodens für<br />

Erholungszwecke.<br />

- In <strong>Oberbüren</strong> und Niederwil betrifft dieses die Nutzung des Bodens für Betriebe<br />

mit Pferdehaltung.<br />

- Es ist beabsichtigt, diese Betriebe am Ort zu halten und entsprechende<br />

Entwicklungsmöglichkeiten bereit zu stellen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Prüfung geeigneter Flächen;<br />

- Die Gebiete einer Intensiverholung müssen sich in das Orts- und<br />

Landschaftsbild einpassen.<br />

- Zweckbestimmung der Flächen und Eingrenzung der baulichen Nutzung.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 8<br />

Grüngebiet<br />

Freihaltung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das Grüngebiet Freihaltung dient Flächen, die aufgrund der Bestockung, Lage,<br />

etc. wichtig und daher vor einer baulichen Nutzung freizuhalten sind oder, die<br />

für eine solche ungeeignet sind. Es kann auch Flächen umfassen, die aus<br />

Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes weitgehend offen zu halten sind.<br />

- In <strong>Oberbüren</strong> soll über Grünkorridore insbesondere die Siedlung strukturiert<br />

und mit der Landschaft vernetzt werden. Die Grünkorridore dienen dort<br />

zugleich der Anordnung von Fusswegverbindungen.<br />

- Die Grösse des Siedlungskörpers von <strong>Oberbüren</strong> spricht für die Einrichtung<br />

innerörtlicher Grünbereiche, welche die Siedlungsfläche sinnvoll gliedern.<br />

- Die das Landschaftsbild prägende Topographie soll geschützt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Je nach Zweck sollen die Gebiete im Zonenplan als Grünzone (Freihaltung,<br />

Erholung, Schutz), als Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Sportanlagen)<br />

oder in Sondernutzungsplänen als Freihaltebereiche ausgeschieden werden.<br />

- Folgende Flächen werden neu als Grüngebiet Freihaltung festgelegt:<br />

a) in <strong>Oberbüren</strong>:<br />

- Hartachstrasse in nordwestlicher Verlängerung des Zweribachweges<br />

- Glattweg, parallel zum Glatt-Verlauf (vgl. N 8.1)<br />

- Brüelacker (Schulsportfläche)<br />

- Rohrwies im Norden <strong>Oberbüren</strong>s zwischen Rohrbach und Bilwilerstrasse<br />

b) in Niederwil:<br />

- Büelen, östlicher Teilbereich, im Ersatz für bisherige öff. Zone Stolzenwies;<br />

- Nordöstlich Friedhof sowie nordwestlich Harschwilerstrasse bis zum<br />

zukünftigen Siedlungsrand (zentraler Grünkorridor);<br />

- Flächen nördlich der Fürstenlandstrasse (Distanzschaffung und Eingrünung;<br />

- Verlauf Niederwiler Dorfbach.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 8.1<br />

Glattweg (<strong>Oberbüren</strong>)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Wohn-Gewerbezone dehnt sich, der Parzellenabgrenzung folgend, bis<br />

unmittelbar an die Glatt aus.<br />

- Dem Schutz des Gewässers soll an dieser Stelle Rechnung getragen werden,<br />

indem die Bauzone so weit als möglich reduziert wird.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Reduktion des Wohn-Gewerbegebietes an der Glatt und Zuweisung zum<br />

Grüngebiet Freihaltung<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 9<br />

Landwirtschaft<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Umfasst alle Flächen, die sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />

eignen und/oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden<br />

sollen;<br />

- Nach aktueller kantonaler Rechtssprechung ist die Einzonung von<br />

Fruchtfolgeflächen in eine Bauzone nur unter absolut zwingenden Gründen<br />

denkbar, wenn gemeindeweit keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

bestehen. Aus diesem Grund werden Fruchtfolgeflächen nur bei<br />

Arrondierungen tangiert. Dabei erfolgt die Betrachtung der<br />

Genehmigungsbehörde über die ganze <strong>Gemeinde</strong> und nicht nach einzelnen<br />

Dörfern.<br />

- Die übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiete werden im Hinblick auf ihre Eignung als<br />

Siedlungserweiterungsflächen geprüft.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Zuteilung im Zonenplan zur Landwirtschaftszone;<br />

- im Grundsatz keine Zuweisung von Fruchtfolge zum potenziellen Baugebiet,<br />

ausgenommen sind isolierte oder kleine Flächen für die im Rahmen der<br />

Einzonung eine umfassende Interessenabwägung erbracht werden muss;<br />

- Die nicht für die Siedlungserweiterung geeigneten übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiete<br />

werden in das Landwirtschaftsgebiet aufgenommen.<br />

- Nicht genutzte Baugebiete sowie Flächen mit Auszonungswunsch werden,<br />

soweit es der Siedlungsplanung dient, wieder dem Landwirtschaftsgebiet<br />

zugewiesen.<br />

- An folgenden Stellen ist über Gutachten zu prüfen, ob<br />

Ersatz-Fruchtfolgeflächen geschaffen werden können:<br />

- Bruggwisen (<strong>Oberbüren</strong>); vgl. N 1.1.3<br />

- Zahnerwis | Luxburg (Niederwil; vgl. N 1.1.5<br />

- Färich (Sonnental)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

N 9.1<br />

Feldhof (Sonnental)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die isoliert vom Siedlungskörper liegenden gewerblich genutzten Gebäude<br />

östlich von Sonnental (Binder usw.) sind bisher dem übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

(ÜG) zugewiesen.<br />

- Eine Gewerbezone oder Wohn-Gewerbe-Zone an dieser Lage wäre nicht<br />

zweckmässig, da Bauzonen zusammenhängend auszuscheiden sind. Mit einer<br />

Zuweisung zur Landwirtschaftszone bleibt die Bestandesgarantie wie im ÜG<br />

bestehen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die bisher im ÜG liegende Fläche im Feldhof wird dem Landwirtschaftsgebiet<br />

zugewiesen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 0<br />

Schutz, allgemein<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der Bereich Schutz bezweckt, die charakteristischen und aus geschichtlicher,<br />

natur- und landschaftsschützerischer oder gestalterischer Sicht erhaltens- oder<br />

schützenswerten Objekte und Gebiete aufzuzeigen.<br />

- Nach dem Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (BauG,<br />

Art. 98) haben die <strong>Gemeinde</strong>n die schutzwürdigen Gegenstände zu schützen.<br />

- Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> verfügt über eine rechtskräftige, vom<br />

Baudepartement des Kantons St. Gallen am 27. September 1978 genehmigte<br />

Schutzverordnung (Plan und Vorschriften). Sie enthält Ortsbilder,<br />

Naturschutzgebiete, Natur- und Kulturobjekte und grossflächigere<br />

Schutzgebiete.<br />

- Eine Aktualisierung der Schutzverordnung ist angezeigt, da seit deren<br />

Inkrafttreten verschiedene Gebiete vom Bund zusätzlich unter Schutz gestellt<br />

wurden und die Abgrenzung und der Umfang von geschützten Gebieten und<br />

Objekten zu überprüfen ist.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Erhalt der wertvollen Schutzgegenstände sichern und als Bestandteil des<br />

Ortsmarketings kommunizieren;<br />

- Die als schützenswert eingeteilten Gegenstände werden in eine<br />

grundeigentümerverbindliche Schutzverordnung überführt.<br />

- Die als erhaltenswert eingeteilten Gegenstände werden im Zusammenhang<br />

mit bewilligungspflichtigen Vorhaben durch die Behörde auf ihren Wert geprüft<br />

und deren Erhalt oder Ersatz im Einzelfall zusammen mit den betroffenen<br />

Grundeigentümern abgesprochen. Bei speziellen Erkenntnissen wird die<br />

Aufnahme in die Schutzverordnung in Betracht gezogen.<br />

- Objekte von geringem Schutzwert sollen aus der Schutzverordnung entlassen<br />

werden.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 1<br />

Kultur- und<br />

Ortsbildschutz<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Gemäss Art. 98 BauG sind zu schützen:<br />

- bedeutende Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und<br />

Kulturdenkmäler<br />

- künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Bauten oder Bauteile<br />

- Es werden folgende Objekt-Typen unterschieden:<br />

- Ortsbildschutzgebiete<br />

- Kulturobjekte<br />

- Materielle Basis für die Bezeichnung der Schutzgegenstände ist:<br />

- Ortsbildinventar 2008, neu erarbeitet durch Dr. Isabella Studer-Geisser und<br />

Daniel Studer<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die im Richtplan bezeichneten schützenswerten Ortsbilder und Kulturobjekte<br />

werden mittels Schutzverordnung geschützt.<br />

- Der Schutz der erhaltenswerten Kulturobjekte wird im Rahmen der<br />

behördlichen Tätigkeit, insbesondere des Baubewilligungs- und<br />

Planungswesens, geprüft.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 1.1<br />

Ortsbildschutz<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Oberbüren</strong>s macht insgesamt einen harmonischen<br />

Eindruck; dennoch haben die Ortsbilder aufgrund der starken Zersiedelung der<br />

letzten Jahrzehnte gelitten.<br />

- Mit der bisherigen Schutzverordnung sind die zwei Ortsbilder <strong>Oberbüren</strong> und<br />

Niederwil geschützt. Mit dem Ortsbildinventar 2008 wurde eine neue<br />

Abgrenzung für die beiden Ortsbildschutzgebiete vorgeschlagen.<br />

- Das Ortsbild <strong>Oberbüren</strong> ist geprägt durch den Wiederaufbau nach dem<br />

verheerenden Brand von 1849, nach welchem es als Strassendorf errichtet<br />

wurde, welches in seiner relativ strengen Anordnung (von Pfarrkirche bis<br />

Gasthaus Hirschen) noch heute besteht.<br />

- Das Dorf Niederwil ist aus einem Bauerndorf hervorgegangen; der wertvolle<br />

Bereich liegt über einer etwas erhöhten Geländewelle (mit Pfarrkirche,<br />

Schulhaus und Gasthaus Krone).<br />

- Es wurde geprüft, ob das Ortsbild auf den südlichen Bereich Niederwils um das<br />

Restaurant Rössli auszudehnen ist; aus fachlicher Sicht (Ortsbild an sich nicht<br />

schützenswert) wurde dies aber verworfen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Ortsbildschutzgebiete von <strong>Oberbüren</strong> und Niederwil werden nach<br />

Überprüfung des ortsbildprägenden Bestandes neu abgegrenzt. Die neuen<br />

Abgrenzungen sind in die Schutzverordnung als Ortsbildschutzzonen<br />

aufzunehmen.<br />

- In den dazugehörigen Vorschriften ist sicherzustellen, dass die angepasste<br />

Bauweise und genügende Einpassung der Bauten und Anlagen gewährleistet<br />

bleiben.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 1.2<br />

Strukturschutz<br />

(Niederwil)<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Struktur östlich des Zentrums von Niederwil (im Dorf ) zeichnet sich durch<br />

eine überwiegende Bebauung mit freistehenden Arbeiter- und<br />

Angestelltenhäusern (Stickerhäusern) aus. Deren Entstehung ist auf den<br />

Zeitraum vom Ende des 19. Jh. bis Anfang des. 20. Jh. zurückzuführen.<br />

- Einzelne Bauten sind aufgrund von Renovationen in gutem baulichem Zustand,<br />

daneben gibt es auch renovationswürdige Bauten.<br />

- Die ortsbauliche Struktur und der historische Charakter der den Strassenraum<br />

prägenden Bebauung sollen erhalten bleiben.<br />

- Ergänzungen und Ersatzbauten sollen sich in den Kontext integrieren.<br />

- Zeitgenössische Baustile sollen als Neuinterpretation historischer Elemente<br />

ermöglicht werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Das Gebiet wird mit der Festlegung Strukturschutz überlagert.<br />

- Neu- und Ersatzbauten haben sich in folgenden Punkten dem Bestand<br />

anzupassen:<br />

- Bauweise, Gebäudeabstände<br />

- Stellung der Gebäude zur Strasse (z.B. Baulinie, Ausrichtung)<br />

- Körnung (Anordnung der Gebäudevolumina)<br />

- Gebäudehöhe<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 1.3<br />

Kulturobjekte<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Mit der bisherigen Schutzverordnung sind bereits zahlreiche Kulturobjekte<br />

geschützt.<br />

- Mit dem Ortsbildinventar 2008 werden die schützens- und erhaltenswerten<br />

Kulturobjekte bezeichnet und neu umschrieben.<br />

- Einzelne Objekte, welche gegenüber der bisherigen Schutzverordnung von<br />

1978 nicht mehr als schützens- oder erhaltenswert beurteilt wurden, benötigen<br />

keinen weiteren Schutz.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die im Plan bezeichneten schützenswerten Kulturobjekte sind mit der<br />

Schutzverordnung unter Schutz zu stellen.<br />

- Die als erhaltenswert bezeichneten Kulturobjekte sind im Rahmen der Bauund<br />

Planungstätigkeit zu beachten.<br />

- Das Ortsbildinventar 2008 dient als Grundlage bei der Festlegung von Schutzund<br />

Erhaltungsmassnahmen.<br />

- Im Richtplan werden die aufgehobenen Schutzobjekte bezeichnet.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 1.4<br />

Archäologische<br />

Gebiete<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das kantonale Amt für Kultur sammelt die ihm bekannten archäologischen<br />

Fundstellen; für <strong>Oberbüren</strong> liegt eine Liste von folgenden elf Fundstellen vor:<br />

- Glattburg <strong>Oberbüren</strong>, bronzezeitliche Siedlung<br />

- Glattburg Niederwil, Burgstelle Gielen-Glattburg<br />

- Spitzrüti, Wigartenholz Burgstelle (?)<br />

- Burgstelle Ellenburg (?)<br />

- <strong>Oberbüren</strong>, Kath. Pfarrkirche St. Ulrich und Kapelle<br />

- Burg Glattburg<br />

- <strong>Oberbüren</strong>, „Turm zu Büren“<br />

- Glattburg, Kloster St. Gallenberg<br />

- Niederwil, Kath. Pfarrkirche St. Eusebius<br />

- Gebertschwil, Plättler, Künstlich verformter Hügel (Feldlager der Schwyzer?)<br />

- Sonnental, Torkelhalde, Burgstelle (?)<br />

- Gemäss Art. 724 ZGB gehören Altertümer von wissenschaftlichem Wert dem<br />

Kanton; der Eigentümer ist verpflichtet, deren Ausgrabung zu gestatten.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die heute bekannten Fundstellen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> werden als<br />

Ausgangslage in die Richtplankarte übernommen. Sie haben somit<br />

Hinweischarakter.<br />

- Dieser Hinweis dient der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer als<br />

Information. Die Liste ist nicht abschliessend zu verstehen. Die Duldungspflicht<br />

für Ausgrabungen von wertvollen Altertümern nach Art. 724 ZGB gilt generell.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 2<br />

Naturschutz<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Gemäss Art. 98ff. BauG sind als Schutzobjekte zu erhalten:<br />

- Bäche, Flüsse, Seen und ihre Ufer<br />

- Lebensräume schutzwürdiger Tiere und Pflanzen<br />

- markante Einzelbäume und Gehölze<br />

- aktualisiertes Natur- und Landschaftsinventar 2008, erarbeitet durch<br />

Strittmatter Partner AG;<br />

- Die bezeichneten Naturschutzgebiete wie Feucht-, Trocken-, Amphibienlaichund<br />

Auengebiete mitsamt ihren Pufferzonen sowie die Einzelobjekte wie<br />

Bäume, Baumgruppen und -reihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze umfassen<br />

Lebensräume seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften<br />

und dienen teilweise auch der Erholung. Sie sind in ihren schutzwürdigen<br />

Funktionen zu erhalten.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die im Richtplan bezeichneten schützenswerten Gebiete und Objekte werden<br />

mittels Schutzverordnung geschützt. Die Schutzgebiete sind im Zonenplan als<br />

Grünzonen «Schutz» auszuscheiden.<br />

- Die Pufferzonen sind im Zonenplan der Landwirtschaftszone zuzuweisen und<br />

in der Schutzverordnung als Pufferzone zu schützen.<br />

- Mit der Unterschutzstellung werden Vorschriften mit folgendem Inhalt<br />

erlassen:<br />

- Schutz der Biotope und Einzelobjekte vor Zerstörung und Beeinträchtigung;<br />

- Erhaltung als Lebensraum schützenswerter Tiere und Pflanzen;<br />

- angepasste Bewirtschaftung.<br />

- Die als erhaltenswert bezeichneten Objekte werden im Rahmen der<br />

behördlichen Tätigkeit, insbesondere des Baubewilligungs- und<br />

Planungswesens, geprüft.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 2.1<br />

Feuchtgebiete<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der Bund hat das Hochmoor „Bergwis“ und das Flachmoor „Rüeggetschwiler<br />

Moos“ unter Schutz gestellt. Die beiden Gebiete sind in der bisherigen<br />

Schutzverordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> enthalten. Es existieren dafür<br />

auch Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern zur Abgeltung der ökologischen<br />

Leistungen.<br />

- In der bisherigen Schutzverordnung sind noch einzelne weitere Gebiete unter<br />

Schutz gestellt.<br />

- Die zweckmässige Bewirtschaftung, wie regelmässige, späte Mahd und<br />

Verzicht auf Düngung, ist langfristig sicherzustellen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Mit der Unterschutzstellung der Feuchtgebiete werden Vorschriften mit<br />

folgendem Inhalt erlassen:<br />

- Die Flächen sind regelmässig, frühestens ab einem festzulegenden<br />

Schnittzeitpunkt, zu mähen.<br />

- Zur Abgeltung des Mehraufwands bzw. Minderertrags werden Beiträge nach<br />

dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) ausbezahlt;<br />

dazu führt die <strong>Gemeinde</strong> die mit den Bewirtschaftern abgeschlossenen<br />

Verträge weiter.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 2.2<br />

Auengebiete<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der Bund hat die Auengebiete von nationaler Bedeutung „Gillhof-Glattburg“<br />

(Thur) und „Glatt, nordwestlich Flawil“ unter Schutz gestellt.<br />

- Eine Erhaltung der Auengebiete bedingt insbesondere die Beibehaltung des<br />

Wasser- und Geschiebehaushaltes und nach Möglichkeit eine zeitweise<br />

Überflutung.<br />

- Für das Gebiet der Glatt gibt es die Schutzverordnung Glatt-Wissenbach; die<br />

bisherige Schutzverordnung von 1978 befindet sich in Revision.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Mit der Unterschutzstellung der Auengebiete wird eine Vorschrift erlassen,<br />

wonach der Wasserhaushalt nicht zu Ungunsten der Auenvegetation verändert<br />

werden darf.<br />

- Im Übrigen sind die Angaben gemäss Massnahmenblatt S 2.4, Lebensraum<br />

Gewässer zu beachten.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 2.3<br />

Amphibienlaichgebiete<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der Bund hat das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung „ehemalige<br />

Kiesgrube Au“ unter Schutz gestellt.<br />

- Der Weiher ist in der bisherigen Schutzverordnung <strong>Oberbüren</strong> enthalten.<br />

- Eine Erhaltung des Amphibienlaichgebiets bedingt die Beibehaltung des<br />

Wasserlebensraums als effektives Laichgebiet in seinem Umfang und<br />

bezüglich der Wasserqualität einerseits, sowie der Umgebung als<br />

Landlebensraum andererseits.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Das im Plan bezeichnete Amphibienlaichgebiet Au ist mittels Schutzverordnung<br />

weiterhin zu schützen, ergänzt mit der näheren Umgebung gemäss<br />

Bundesinventar.<br />

- Mittels Vorschriften der Schutzverordnung ist sicherzustellen, dass die<br />

Erhaltung und sachgerechte Pflege gewährleistet sind.<br />

- Details der Pflege werden in einer Bewirtschaftungsvereinbarung geregelt.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 2.4<br />

Lebensraum<br />

Gewässer<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Bäche, Tümpel, Weiher und Seen bieten mit ihren vielfältigen<br />

Übergangsbereichen vom Land zum Wasser wertvolle Lebensräume.<br />

Gewässer mit ihrer Uferbestockung haben auch eine wichtige Funktion als<br />

Wanderungskorridore. Offenes Wasser bereichert zudem das Landschaftsbild<br />

und bietet eine willkommene Abwechslung.<br />

- Zahlreiche Gewässer sind als Folge der intensiveren Landwirtschaft<br />

verschwunden. Umso wichtiger ist der Erhalt und die Aufwertung der noch<br />

vorhandenen Objekte.<br />

- Gemäss Art. 98ff. des kant. BauG sind als Schutzobjekte zu erhalten:<br />

- Bäche, Flüsse, Seen und ihre Ufer<br />

- Lebensräume schutzwürdiger Tiere und Pflanzen<br />

- Im kantonalen Richtplan sind Lebensräume Gewässer im Bereich der Thur und<br />

der Glatt bezeichnet, welche auch als Auengebiete von nationaler Bedetung<br />

geschützt sind.<br />

- Für das Gebiet der Glatt gibt es die Schutzverordnung Glatt-Wissenbach,<br />

welche sich in Revision befindet (vgl. S 2.2).<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Für den Lebensraum Gewässer an der Glatt ist die Schutzverordnung<br />

Glatt-Wissenbach zu vollziehen.<br />

- Für den Lebensraum Gewässer an der Thur sind die nötigen<br />

Schutzbestimmungen in der Schutzverordnung weiterzuführen und<br />

nötigenfalls zu ergänzen.<br />

- Im Zonenplan und in Sondernutzungsplänen werden Zonenabgrenzungen<br />

oder Abstandslinien gegenüber offenen und eingedolten Gewässern<br />

festgelegt, die eine Offenlegung und Renaturierung ermöglichen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 2.5<br />

Naturobjekte<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Als schützenswerte Einzelobjekte im Bereich Natur sind insbesondere<br />

Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />

sowie Weiher zu nennen.<br />

- Diese Objekte weisen wichtige Funktionen für den Naturhaushalt, die<br />

Vernetzung der Lebensräume, das Landschaftsbild und die Erholung auf.<br />

- Sie sind deshalb zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.<br />

- Die angrenzenden Flächen, insbesondere die Heckensäume, sind zur Erhaltung<br />

der Lebensräume möglichst extensiv zu nutzen.<br />

- Einzelne Objekte, welche gegenüber der bisherigen Schutzverordnung von<br />

1978 nicht mehr als schützens- oder erhaltenswert beurteilt wurden, benötigen<br />

keinen weiteren Schutz.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Schützenswerte Objekte sollen mittels Schutzverordnung geschützt werden,<br />

erhaltenswerte sind bei der behördlichen Tätigkeit (Baubewilligungen, usw.) zu<br />

berücksichtigen (vgl. S 2).<br />

- Mit der Unterschutzstellung der Einzelobjekte (Bäume, Baumreihen, Hecken,<br />

Feld- und Ufergehölze, Weiher) werden Vorschriften mit folgendem Inhalt<br />

erlassen:<br />

- die Schutzobjekte sind zu erhalten;<br />

- bei natürlichem Abgang ist für angemessenen Ersatz zu sorgen;<br />

- die geschützten Objekte sind fachgerecht zu pflegen, insbesondere ist ein<br />

düngefreier Heckensaum zu beachten.<br />

- Die Grundeigentümer und Bewirtschafter werden bei der Pflege beraten.<br />

- Es werden Merkblätter für Eigentümer von geschützten Naturobjekten erstellt,<br />

die die wichtigsten Grundsätze zum Umgang mit den Schutzobjekten<br />

enthalten.<br />

- Im Richtplan werden die aufgehobenen Schutzobjekte bezeichnet.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 3<br />

Landschaftsschutz<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Gemäss Art. 98ff. BauG sind als Schutzobjekte zu erhalten:<br />

- besonders schöne und naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvolle<br />

Landschaften;<br />

- Von besonderem Wert in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> ist die Thurlandschaft.<br />

- Im kantonalen Richtplan werden Vorgaben für Landschaftsschutzgebiete<br />

gemacht (südlich Sonnental, Glattburg und nördlich Oberglatt).<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Der Schutz der kantonalen Landschaftsschutzgebiete erfolgt durch Zuweisung<br />

zum Landschaftsschutzgebiet oder dem Landwirtschaftsgebiet.<br />

- Die bezeichnteten Landschaften sind mit der Schutzverordnung als<br />

Landschaftsschutzzonen zu schützen.<br />

- Für das Gebiet Sonnental wird auf die Ausscheidung eines Schutzgebiets<br />

verzichtet, um der Landwirtschaft im Rahmen von betriebsnotwendigen<br />

Bauten und Anlagen den Handlungsspielraum nicht weiter einzuengen;<br />

zonenfremde Bauten sind nicht zu erwarten, da sie ohnehin nur unter<br />

umfassender Interessenabwägung möglich sind.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

S 4<br />

Waldschutzgebiete<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- In der bisherigen Schutzverordnung von 1978 waren einige Waldgebiete als<br />

eigentliche Waldschutzgebiete ausgewiesen.<br />

- Mit der neuen Planung können einige dieser Waldschutzgebiete entlassen<br />

werden. Es handelt sich um :<br />

- Waldteile, die neu dem Auenschutz unterstehen und damit ausreichend<br />

geschützt sind;<br />

- Waldteile, deren Qualität im Vergleich mit anderen Waldgebieten nicht<br />

überragend ist.<br />

- Die heutige forstliche Planung bezieht mit den Waldentwicklungsplänen auch<br />

Naturschutzaspekte mit ein. Der Vollzug der darin zu beachtenden<br />

Schutzmassnahmen ist dann über den Forstdienst gewährleistet.<br />

- Der Wald ist in seinem Bestand und in seinen Funktionen auch durch die<br />

Waldgesetzgebung gut geschützt.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Der Schutz von Waldgebieten wird auf die im Richtplan bezeichneten Gebiete<br />

beschränkt.<br />

- In den bezeichneten Gebieten ist grundsätzlich eine naturnahe Bewirtschaftung<br />

zu gewährleisten, welche die standorttypischen Pflanzenarten<br />

fördert. Den Besonderheiten wie Topografie, angrenzende Kulturgüter,<br />

Erholungseinrichtungen, usw. ist Beachtung zu schenken. Soweit es im Sinne<br />

des Waldentwickungsplans erstrebenswert ist, soll mit den Grundeigentümern<br />

ein Nutzungsverzicht vereinbart werden.<br />

(vgl. S 1.4, archäolog. Gebiete und S 2.2, Auengebiete)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 0<br />

Gestaltung, allgemein<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

Zur Gestaltung ergeben sich folgende, allgemeine Hinweise:<br />

- Die <strong>Richtplanung</strong> soll nicht nur aufzeigen, wie sich eine <strong>Gemeinde</strong> räumlich<br />

entwickelt, sondern mit welcher räumlichen Qualität sie dies tut.<br />

- Das Sachgebiet „Gestaltung“ setzt sich, gestützt auf die Stärken der <strong>Gemeinde</strong><br />

und den darauf basierenden, strategischen Erfolgspositionen, für die<br />

Attraktivität der <strong>Gemeinde</strong> mit der Frage auseinander, wo die <strong>Gemeinde</strong> durch<br />

gezieltes Einflussnehmen positiv auf das Image einwirken kann.<br />

- Das Sachgebiet „Gestaltung“ gliedert sich in die Themen „Siedlung“ und<br />

„Landschaft“.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die <strong>Gemeinde</strong> setzt sich bei Aufgaben in ihrer eigenen Kompetenz, im Rahmen<br />

von Stellungnahmen und Vernehmlassungen oder im Vollzug für die<br />

Beachtung der in der <strong>Richtplanung</strong> gemachten Festlegungen zur Gestaltung<br />

ein.<br />

- Wo sich Gestaltungsfestlegungen auf Neueinzonungen oder grössere<br />

Neubaugebiete beziehen, prüft die <strong>Gemeinde</strong> flankierende Abmachungen in<br />

Verwaltungsverträgen und den Erlass von Sondernutzungsplänen zur<br />

rechtlichen Sicherung der Gestaltungsmassnahmen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1<br />

Siedlungsgestaltung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Neben Weilern und kleinen Siedlungen im Landwirtschaftsgebiet setzt sich<br />

<strong>Oberbüren</strong> aus drei Teilorten zusammen, von denen jeder über eigene<br />

Charakteristika verfügt.<br />

- Als zentraler Ort stellt <strong>Oberbüren</strong> den grössten historischen Ortskern neben<br />

grossflächige Gewerbe-Industriegebiete. Neben Erhalt und Aufwertung des<br />

Ortkernes steht somit auch eine ortsbildverträgliche Gestaltung von gewerblich<br />

genutzten Flächen.<br />

- Niederwil bildet den Wohnschwerpunkt. Über die Aufwertung des Ortskernes<br />

hinaus soll zukünftig durch Gestaltung und Offenhalten von Bezügen eine<br />

Gliederung der Siedlungsflächen erreicht werden. Dadurch sollen grossflächige<br />

monogenutzte Siedlungsbereiche verhindert werden.<br />

- Sonnental ist geprägt durch west-ost-gerichtete Ausdehnung, wodurch der<br />

Charakter eines Strassendorfes entsteht. So kommt der Gestaltung der Abt<br />

Bedastrasse eine vorrangige Bedeutung zu.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Erarbeitung und Umsetzung von Gestaltungskonzepten für einzelne<br />

Quartiere, sowohl hinsichtlich architektonischer Parameter als auch der<br />

Freiräume wirkt sich positiv auf das Gesamtbild und die Identität des Ortes aus.<br />

- Siedlungsgliederung mittels in die Landschaft gerichteter Segmentierung der<br />

Quartiere;<br />

- Analyse, Erhalt und Stärkung der ortbildprägenden Charakteristika und<br />

demzufolge: Aufwerten der Ortskerne und öffentlichen Räume im Sinne der<br />

Stärkung der eigenen Identität;<br />

- Die „dörfliche Atmosphäre“ der Teilorte Niederwil und Sonnental ist hinsichtlich<br />

Massstäblichkeit, Gestaltung sowie Materialwahl und Bepflanzung zu erhalten,<br />

respektive wieder zu beleben.<br />

- Schaffen von Kommunikations- und Aufenthaltsbereichen;<br />

- Berücksichtigen des „menschlichen Masses“ bei der Anlage von<br />

Quartiersstrassen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.1<br />

Ortskerngestaltung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die zentralen Bereiche der Teilorte sind geprägt durch ihre<br />

Durchfahrtsstrassen. Diese werden gestalterisch sowohl durch den fliessenden<br />

als auch durch den ruhenden Verkehr dominiert.<br />

- Die Vorzonen vor den Gebäuden sind häufig nicht mehr als Vorgärten gestaltet<br />

sondern geprägt von versiegelten Flächen, welche den Raum aufweiten und<br />

der Parkierung dienen.<br />

- Die öffentlichen Flächen dienen nur der Bewegung nicht aber dem Verweilen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Entwicklung von Gestaltungskonzepten für die einzelnen Ortskerne, welche<br />

folgende Parameter berücksichtigen:<br />

- Schaffen von „Dorfplätzen“, welche zum Aufenthalt einladen;<br />

- Denken im dörflichen Massstab;<br />

- Ermöglichen der Ansiedlung geeigneter zentrumsrelevanter Nutzungen,<br />

welche zur Belebung des Ortskerns beitragen;<br />

- Einbeziehen der privaten Vorbereiche vor den Gebäuden;<br />

- Parkraumkonzept zur Entlastung der Vorbereiche von Parkierung;<br />

- Brechen der gestalterischen Dominanz des motorisierten Verkehrs;<br />

- Verdeutlichung des Ortskernes durch typische Gestaltungselemente;<br />

- Bepflanzungs-, Beleuchtungs- sowie Möblierungskonzept.<br />

- Wecken eines Bewusstseins- und Verantwortungsgefühls der Bewohner für die<br />

eigene <strong>Gemeinde</strong> über vielfältig nutzbare öffentliche Räume.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.2<br />

Strassenraum- |<br />

Platzgestaltung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die öffentlichen Strassenräume weisen zum Teil Gestaltungsmängel auf,<br />

welche auch zu Sicherheitsdefiziten führen.<br />

- Der innerörtliche Langsamverkehr soll gestärkt werden.<br />

- Differenzieren zwischen dörflich geprägten und eher urbanen Strassenräumen<br />

in Abstimmung mit den gewachsenen und charakteristischen Ortsbildern;<br />

- Aufwertung der Durchfahrten zum Aufenthalts- und Kommunikationsraum.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Strassenräume sind neben ihrer verkehrlichen Funktion auch auf ihre<br />

Qualität als Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche für die Bevölkerung und<br />

eine entsprechende Gestaltung zu prüfen.<br />

- Es sind gestalterische Massgaben unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu<br />

erarbeiten und umzusetzen:<br />

- Integrieren und Stärken des Langsamverkehrs;<br />

- Ausbilden des Strassenraumes als Aufenthalts- und Kommunikationsraum.<br />

- Charakteristische Elemente wie Plätze, Brunnen, Bäume, etc. sind in die<br />

Gestaltung miteinzubeziehen.<br />

- Unternutzte, vom Strassenraum getrennte Freiräume sind besser nutzbar zu<br />

machen und in den öffentlichen Raum zu integrieren.<br />

- Die Wirkung markanter Grünräume (Friedhof, Schule und ähnliche) sind in die<br />

Gestaltung miteinzubeziehen.<br />

- Für Baumpflanzungen sind geeignete, auf erhaltenswerte Bäume<br />

abgestimmte Arten zu wählen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.3<br />

Ortseingänge | Tore<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Ortseingänge sind aus Sicht des Strassenraumes kaum wahrnehmbar. Sie<br />

werden nur durch den Beginn der Siedlung deutlich, welche aber nur selten<br />

direkten gestalterischen oder raumbildenden Einfluss auf die Ortseinfahrt hat.<br />

- Diese Situation führt auch zu überhöhten Fahrgeschwindigkeiten und somit zu<br />

Sicherheitsrisiken.<br />

- Die Ortseingänge sollen als wahrnehmbare Tore, als identitätsstiftendes<br />

Merkmal, gestaltet werden und zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit<br />

beitragen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Ortseingänge sind durch die Verwendung wiedererkennbarer und sich<br />

wiederholender Elemente (z.B. Baumpflanzungen und Materialwechsel)<br />

wahrnehmbar zu gestalten.<br />

- Die Gestaltung sämtlicher Ortseingänge, insbesondere der dörflichen, muss<br />

einem Gesamtkonzept untergeordnet sein, welches auf nur wenigen,<br />

prägnanten Elementen beruht, die flexibel und in variierender Anordnung<br />

eingesetzt werden können.<br />

- Die im Rad- und Fusswegprojekt durch Sonnental vorgesehenen Tore werden<br />

erstellt; deren Gestaltung ist im Detail zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.3.1<br />

Historische<br />

Ortseingänge<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- In <strong>Oberbüren</strong> ist der Übergang vom Gewerbe-Industriegebiet im Westen mit<br />

dem linearen Verlauf der Sonnentalstrasse in den historischen Kernort nur<br />

durch die sich ändernde Körnung der Bauten wahrzunehmen.<br />

- Der öffentliche Raum spiegelt diesen Wechsel nicht wider.<br />

- Mit der Gestaltung und demzufolge Hervorhebung der historischen<br />

Siedlungsränder im Westen und Osten soll der Dorfkern wieder stärker betont<br />

und gerahmt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Gestaltung der historischen Ortseingänge ist in das Gesamtkonzept der<br />

Strassenraumgestaltung Dorfstrasse zu integrieren.<br />

- Diese definieren die Endpunkte der dörflichen Gestaltung.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.4<br />

Qualitative<br />

Siedlungsgestaltung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Sorgfalt in der Siedlungsgestaltung hat mit der Zunahme der Individualität<br />

und Verbreitung jeglicher Bauformen sowie Materialien generell<br />

abgenommen. Dabei entfernt sich die Siedlungsgestaltung zunehmend von<br />

ortstypischen und regionalen Eigenarten hin zur Beliebigkeit.<br />

- Eine nachhaltige gestalterische Qualität des Ortes kann nur durch gute<br />

Einfügung in die gewachsenen Strukturen und den Umgang, respektive die<br />

Neuinterpretation vorhandener Typologika entstehen.<br />

- Gezielte Massnahmen im Siedlungsgebiet sollen die vorhandenen Qualitäten<br />

bewahren und in Neubaugebieten sowie bei einzelnen Baumassnahmen neue<br />

Qualitäten schaffen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Berücksichtigung der landschaftlichen Gegebenheiten bei der Festlegung von<br />

Baudichte und Erschliessung sowie Sicherstellung des dichten<br />

Fusswegenetzes;<br />

- Zweckmässige Gestaltungsvorschriften für Bauten und deren Umgebung,<br />

insbesondere hinsichtlich ihrer Wirkung auf den öffentlichen Raum:<br />

- Respektieren und Einbinden des bestehenden Terrains;<br />

- Reduktion von Terrainveränderungen auf das erforderliche Minimum;<br />

- Reduktion der Versiedelung, insbesondere bei privaten Vorplätzen;<br />

- Ortstypologische Gestaltung der privaten Aussenräume;<br />

- Gesamtkonzept für Einfriedungen gegenüber Strassenräumen;<br />

- Beschränken der Dachformen, -aufbauten und -einschnitte.<br />

- Bei neuen Arbeitsplatzgebieten ist darauf zu achten, dass diese nicht als rein<br />

funktional orientierte „Industriegebiete“, sondern als Standort<br />

wertschöpferischer Unternehmen verstanden werden. Daraus entstehen<br />

wohnumfeldähnliche Ansprüche an das Arbeitsumfeld.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.5<br />

Umgebung von<br />

Bauten<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Umgebungsgestaltung der Bauten ist prägend für den öffentlichen Raum.<br />

Vorschriften zur Umgebungsgestaltung sind deshalb von grossem öffentlichen<br />

Interesse.<br />

- Abstellflächen für den ruhenden Verkehr beeinträchtigen vielerorts das<br />

Siedlungsbild.<br />

- Das Wohnumfeld reagiert empfindlich auf Veränderungen bei der<br />

Terraingestaltung oder der Ausführung der Vorplatzbereiche. Für ein gut in die<br />

Landschaft eingefügtes Siedlungsgebiet ist die Umgebungsgestaltung deshalb<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

- Bei Neubauten und massgeblichen Umbauten soll eine hochwertige<br />

Umgebungsgestaltung erreicht werden, welche das Orts- und Quartierbild<br />

sowie den öffentlichen Raum positiv beeinflusst.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Formulierung des Überganges von privaten Gartenflächen zum öffentlichen<br />

Strassenraum und zur Landschaft | Aufzeigen der Möglichkeiten zur Gestaltung<br />

der Vorgartenbereiche und deren Einfriedungen gegenüber dem öffentlichen<br />

(Strassen-) Raum;<br />

- Die Dimensionierung von Quartierstrassen ist auf deren Funktion der<br />

Erschliessung der einzelnen Grundstücke, bei gleichzeitiger Ausbildung als<br />

Spiel- und Aufenthaltsflächen im Sinne von Begegnungszonen, auszurichten;<br />

massgebend sind die Anforderungen nach den VSS-Normen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.5.1<br />

Umgebung<br />

Gewerbe-Industrie<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die grossflächigen Gewerbe-Industriegebiete im Süden und Westen von<br />

<strong>Oberbüren</strong> haben massgeblichen Einfluss auf das Erscheinungsbild des Ortes.<br />

Ihre Lage an den westlichen und südlichen Ortseingängen bestimmt den<br />

ersten Eindruck bei der Einfahrt in den Ort.<br />

- Insbesondere treten dabei offene Lagerflächen, welche bis an den<br />

Strassenraum heranreichen, negativ in Erscheinung. Diese weiten den<br />

Strassenraum auf und lassen diesen konturlos erscheinen.<br />

- Ein bis an die Strasse reichender Sichtschutz entzieht zwar die hinterliegenden<br />

Lagerflächen dem Blick, wirkt aber von Seiten des öffentlichen Raumes wie<br />

eine geschlossene Mauer.<br />

- Zur Lösung dieser Problematik sollen gestalterische Lösungen gefunden und<br />

umgesetzt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Berücksichtigung der Wirkung auf den öffentlichen Raum;<br />

- Bevorzugen der Orientierung der Bauten zum öffentlichen Raum und übrigen<br />

Flächen vornehmlich rückwärtig;<br />

- Darlegung der Aussenraumgestaltung in Zusammenhang mit der Baueingabe;<br />

- Erarbeiten eines „Gestaltungskataloges“, welcher die Möglichkeiten für eine<br />

ortsbildverträgliche Umgebungsgestaltung aufzeigt.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 1.6<br />

Siedlungsgliederung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Elemente der Siedlungsgliederung tragen zur Qualität des Orts und der<br />

Quartiere bei. Wichtige Gliederungselemente sind:<br />

- Topographie<br />

- Bachläufe mit Bachbestockung<br />

- Kleingehölze und Parkflächen<br />

- Öffentliche Freiräume<br />

- Landwirtschaftliche Flächen am Übergang zur Siedlung<br />

- Durchblicke und Landschaftsfenster<br />

- Das Umfeld der Gliederungselemente ist durch den Nutzungsdruck<br />

zunehmend gefährdet.<br />

- Erhalt und Stärkung der bestehenden Gliederungselemente und deren<br />

Ergänzung | Ausbau durch gezielte Grünkonzepte sowohl im Bestand als auch<br />

in neuen Baugebieten.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Freihaltung und Aufwertung von Gewässerkorridoren mit den zugehörigen<br />

Bestockungen.<br />

- Eingedolte Bäche gemäss Gewässerschutzgesetz soweit möglich öffnen sowie<br />

offene Bäche als Gestaltungselemente nutzen.<br />

- Sicherung von wichtigen Ausblicken und Blickachsen in die Landschaft;<br />

- Fusswegverbindungen mit begleitenden Bepflanzungen als erkennbare grüne<br />

Linien gestalten;<br />

- Bei Gewerbe-Industriegebieten die Grünflächenanteile und die Gestaltung der<br />

Grenzbereiche gegenüber Wohn- und Mischzonen sowie gegenüber<br />

öffentlichen Strassen festlegen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2<br />

Landschaftsgestaltung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> ist landschaftlich geprägt durch die<br />

topographischen Einschnitte des Thur- und des Glattverlaufes mit deren<br />

Bestockungen.<br />

- In der Ebene dominiert eine eher orthogonale Feldstruktur, welche zum Teil<br />

mit Obstbaumreihen bepflanzt ist.<br />

- Mit dem Wachsen der Siedlungskörper und der damit verbundenen<br />

Umnutzung einzelner Felder ist die orthogonale Struktur prägend auf die<br />

Siedlung übergegangen.<br />

- So kommt der Ausbildung der Siedlungsränder respektive der Formulierung<br />

des Überganges zur Landschaft hervorgehobene Bedeutung zu.<br />

- Die harmonische Einbettung in die Landschaft sowie die Akzeptanz natürlicher<br />

Gegebenheiten wie Bachläufe und Geländeformationen als Grenzen der<br />

Siedlungsentwicklung stehen im Vordergrund.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Festlegung landschaftverträglicher Siedlungsgebiete;<br />

- Freihaltung von Grünkorridoren, welche durch den Siedlungskörper geführt<br />

werden;<br />

- Erhalt prägender topographischer Elemente;<br />

- Erhalt von zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen;<br />

- Einsetzen von Grünelementen zur dörflichen Gestaltung innerhalb des<br />

Siedlungsgebietes.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.1<br />

Siedlungsrand<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der weiteren Ausdehnung der Siedlung sind zunehmend enge Grenzen<br />

gesetzt durch die geltende Gesetzgebung (Raumplanung, Umweltschutz,<br />

Landwirtschaft) und den kantonalen Richtplan.<br />

- An verschiedenen Stellen bilden die Siedlungsränder einen harmonischen<br />

Übergang mit der Landschaft. An einzelnen Stellen grenzen sie jedoch abrupt<br />

zur offenen Landschaft, so dass die Siedlung als unfertig erscheint.<br />

- Die Siedlungsentwicklung soll mit geringem Erschliessungsaufwand erfolgen<br />

und auf die Qualität der Siedlungsränder abgestimmt, festgelegt werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Definition der langfristigen Ausdehnung des Siedlungskörpers unter<br />

Berücksichtigung der landschaftlichen und topographischen Gegebenheite;<br />

- Entwicklungsschwerpunkt auf innerörtlich zur Verfügung stehende Flächen<br />

legen (Aktivierung und Nutzung innerer Reserven und Bauzonen);<br />

- Dabei sind folgende Prämissen zu beachten:<br />

- Sicherung einer attraktiven, ländlich geprägten Silhouette;<br />

- Vermittlung eines intakten Umfeldes für das ländliche Wohnen;<br />

- Stärkung der Identität der Dörfer und der <strong>Gemeinde</strong>;<br />

- Festlegen der Siedlungsausdehnung.<br />

- Die detaillierte Ausgestaltung erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt mittels<br />

Sondernutzungsplänen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.2<br />

Einzelobjekte<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Mit der Positionierung einzelner Grünelemente können gezielte gestalterische<br />

Aufwertungen erreicht werden.<br />

- Landschaftliche Merkpunkte, Wegkreuzungen sowie Hofanlagen können mit<br />

der Anordnung eines grosskronigen Einzelbaumes zusätzlich markiert werden.<br />

- Die Strassenräume <strong>Oberbüren</strong>s sind derzeit überwiegend nur durch private<br />

Bäume begrünt. Öffentliche Stassenraum- oder Platzbegrünungen sind nur in<br />

sehr geringem Masse vorhanden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Landschaftsgestaltung mittels Einzelobjekten kann folgende Festlegungen<br />

umfassen:<br />

- Neupflanzung von Baumreihen entlang von Strassen;<br />

- Neuanlage von Hecken, Ufer- und Feldgehölzen;<br />

- Neupflanzung von Einzelbäumen, z.B. an wichtigen Kreuzungspunkten oder<br />

an Orten, die der Erholung dienen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.2.1<br />

Einzelbäume |<br />

Baumreihen<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Strassenräume erhalten inner- wie auch ausserorts durch eine Baumallee oder<br />

-reihe eine zusätzliche Qualität, insbesondere in ausgeräumten<br />

Flurlandschaften.<br />

- Markante Einzelbäume wirken als wichtige Merkpunkte in der Landschaft und<br />

erfüllen eine ökologische Vernetzungsfunktion.<br />

- Die Strassenräume sollen durch geeignete Baumbepflanzungen in ihrem<br />

Erscheinungsbild aufgewertet werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Pflanzung von Einzelbäumen im Verlauf der Abt Bedastrasse, Sonnental;<br />

- Anordnung einer kombinierten Baumreihe / -allee an der Sonnentalstrasse,<br />

<strong>Oberbüren</strong>;<br />

- Prüfen der Eignung von Einzelbäumen als Grünelement der Ortseingänge;<br />

- Markieren der Kreuzungspunkte wichtiger Wanderwege mittels Einzelbaum;<br />

- Beim Reservoir Sidenberg soll ein markanter Baum oder eine Baumgruppe<br />

gepflanzt werden, welche/r öffentlich zugänglich ist, dies ist mit einer<br />

Sitzgelegenheit zu ergänzen.<br />

- Die Anordnung der im Richtplan bezeichneten Objekte kann für eine optimale<br />

Platzierung von der Lage im Plan abweichen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.2.2<br />

Hecken, Feld- und<br />

Ufergehölze<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die bestehenden Hecken, Feld- und Ufergehölze weisen eine Dichte auf,<br />

welche für die Erhaltung der traditionellen Vielfalt ungenügend ist. Wo sich<br />

Gelegenheit bietet, sind deshalb Neupflanzungen zur ökologischen<br />

Aufwertung sowie zur Belebung des Landschaftsbilds und der Unterstützung<br />

der Naherholungsfunktion vorzusehen.<br />

- Zur Reduktion der optischen Beeinträchtigung von Wohngebieten durch die<br />

Autobahn sollen Heckenpflanzungen dienen.<br />

- Zum Schutz der Naturobjekte: vgl. Massnahme S 2.5<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Wo Bäche offen gelegt werden, ist auf eine naturnahe Bestockung mit<br />

Ufergehölz zu achten.<br />

- Südwestlich von Niederwil ist auf der Nordseite der Autobahn eine Hecke aus<br />

einheimischen Laubgehölzen zu pflanzen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.2.3<br />

Aufwertung<br />

Bachläufe<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die Fluss- und Bachläufe sind von besonderer Bedeutung für das<br />

Landschaftsbild, die Naherholung sowie die ökologische Vernetzung. Sie haben<br />

auch eine siedlungsgliedernde Wirkung.<br />

- Zahlreiche Bäche in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> sind im Verlaufe der Zeit zur<br />

besseren Nutzbarmachung des Landes für Landwirtschaft und Siedlung<br />

eingedolt oder begradigt worden. In der Richtplankarte werden die<br />

eingedolten Gewässer als Hinweise dargestellt.<br />

- Wichtige Ziele von Gewässermassnahmen sind die Erhöhung der ökologischen<br />

Vielfalt und der Schutz vor Hochwasser.<br />

- Gemäss Art. 38 des eidg. Gewässerschutzgesetzes dürfen Fliessgewässer nicht<br />

überdeckt oder eingedolt werden. Im Zuge von baulichen Massnahmen sind<br />

eingedolte Gewässer grundsätzlich wieder zu öffnen.<br />

- Auf die Festlegung von Massnahmen, die über diese Pflicht hinausgehen, wird<br />

hier verzichtet. Es soll den Grundeigentümern offen gelassen werden, wo sie<br />

Aufwertungsmassnahmen durchführen (z.B. in Gebieten gemäss<br />

Vernetzungsprojekt, vgl. G 2.3).<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Eingedolte Gewässer sind bei baulichen Massnahmen in Baugebieten zu<br />

öffnen und entsprechend in das Siedlungskonzept zu integrieren.<br />

- Am Siedlungsrand gelegene eingedolte Gewässer sind als wahrnehmbare<br />

natürliche Siedlungsgrenze nach Möglichkeit zu öffnen und zu renaturieren.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

G 2.3<br />

Vernetzungsprojekt<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Mit dem Vernetzungsprojekt Wil ist ein Konzept geschaffen worden, aufgrund<br />

dessen die Landwirte neue ökologische Strukturen schaffen.<br />

- Im Plan "Sollzustand" sind als Kerngebiete (KG) bezeichnet:<br />

- KG 4 Glatt<br />

- KG 6 Gstalden<br />

- KG 8 Thurauen<br />

- KG 40 Glatt<br />

- Als Aufwertungsgebiete (KGa) sind bezeichnet:<br />

- KGa 2 <strong>Oberbüren</strong><br />

- KGa 7 Au<br />

- Als Korridore auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> sind bezeichnet:<br />

- Ko 4 Ko 8, Ko 9, Ko 19 und Ko 45<br />

- Das Vernetzungsprojekt bezweckt im Wesentlichen den Erhalt und die<br />

Verbesserung des ökologischen Werts der Landschaft und die Vernetzung der<br />

naturnahen Strukturen, um der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt das<br />

Überleben zu sichern.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Anstrengungen der Landwirte zur Umsetzung des Vernetzungsprojekts<br />

werden in der Planung und bei baulichen Veränderungen berücksichtigt.<br />

- Die im Plan "Sollzustand" enthaltenen Gebiete werden wie folgt in den<br />

Richtplan aufgenommen:<br />

- Vernetzung Kerngebiet<br />

- Vernetzung Aufwertungsgebiet<br />

- Vernetzungskorridor<br />

- In diesen Gebieten sind bei sämtlichen baulichen Veränderungen die<br />

betroffenen Landwirte im Hinblick auf mögliche Vernetzungsmassnahmen<br />

anzuhören.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 0<br />

Verkehr, allgemein<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Das Strassennetz kann im Wesentlichen als gegeben betrachtet werden.<br />

Änderungen sind insbesondere dort angezeigt, wo es um Anpassungen<br />

bezüglich Ausbaustandard, Gestaltungsfragen, Verkehrssicherheit usw. geht.<br />

- Bei Neubaugebieten ist die Strassenerschliessung aufzuzeigen.<br />

- Der öffentliche Verkehr wird neben der Bahnlinie St. Gallen-Zürich zu einem<br />

wesentlichen Teil durch das örtliche Busnetz getragen. Dessen<br />

Fahrplanfrequenz (1/2 - bis 1 Stundentakt) ist nicht immer befriedigend.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die Gestaltung wird als wichtiges Element bei der Planung betrachtet.<br />

- Durch die Positionierung von <strong>Oberbüren</strong> als hochwertiger Wohnstandort<br />

geniesst die Sicherheit des Langsamverkehrs eine erhöhte Priorität.<br />

- Dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist hohe Beachtung zu schenken.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 1<br />

Strassennetz<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die detaillierte Gliederung des kommunalen Strassennetzes gemäss<br />

Strassengesetz ist im <strong>Gemeinde</strong>strassenplan festgehalten. Diese Einteilung<br />

bleibt bestehen.<br />

- Die für die <strong>Richtplanung</strong> verwendete Hierarchie stützt sich auf die<br />

verkehrsplanerische Typologie gemäss den Normen des VSS ab, als Massgabe<br />

für den Ausbaustandard.<br />

- Dabei wurde die heutige Verkehrsbelastung berücksichtigt.<br />

- Die Funktion von Strassenanlagen geht über die verkehrliche Funktion hinaus.<br />

Entsprechend differenziert und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Umfeldes<br />

und der Verkehrszusammensetzung bezogen, sind die Strassen zu gestalten.<br />

- Der Ausbaustandard der verschiedenen Strassen soll sich im Wesentlichen<br />

nach der entsprechenden Kategorie richten. Daneben sind bei Projektierungen<br />

aber auch die Strassenraumgestaltung und der Schutz der schwachen<br />

Verkehrsteilnehmer detailliert zu prüfen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Der Ausbaustandard und die Prioritäten hinsichtlich verkehrs- und<br />

siedlungsorientierter Gestaltung richten sich nach der im Plan dargestellten<br />

Gliederung. Dabei wird unterschieden in:<br />

- Hochleistungsstrasse (Autobahn)<br />

- Hauptverkehrsstrassen<br />

- Verbindungsstrassen (Regional- und Lokalverbindungsstrassen)<br />

- Sammelstrassen<br />

- Die Ausgestaltung und Dimensionierung der Strassen richtet sich nach den<br />

entsprechenden VSS-Normen.<br />

- Strassen, die im Plan keine Zuweisung haben, gelten als<br />

Erschliessungsstrassen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 1.1<br />

Umfahrung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Im Norden des <strong>Gemeinde</strong>gebiets (Thurebene) war bisher ein Korridor für eine<br />

Umfahrung von <strong>Oberbüren</strong> gesichert.<br />

- Aufgrund der zu erwartenden künftigen baulichen Entwicklung ist ein Bedarf<br />

für eine solche Umfahrungsstrasse einerseits kaum mehr plausibel,<br />

andererseits besteht aufgrund der Parzellierung keine Gefahr, dass in diesem<br />

Bereich eine Veränderung erfolgt.<br />

- Die Thurebene ist für eine Umfahrungsstrasse empfindlich, da sie als<br />

Naherholungsgebiet genutzt wird.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Verzicht auf Planeintrag und auf Festlegung der Umfahrung<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 1.2<br />

Erschliessungsstrassen<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Erschliessungsstrassen erschliessen einzelne Parzellen oder Gebäude und<br />

gelten somit als siedlungsorientierte Strassen.<br />

- In <strong>Oberbüren</strong> haben auch die meisten der übergeordneten Strassen<br />

(einschliesslich der Staatsstrassen) zugleich Erschliessungsfunktion.<br />

- Bei allen Strassenbauvorhaben sind damit auch die Bedürfnisse der Anlieger zu<br />

berücksichtigen und eine siedlungsorientierte Gestaltung anzustreben.<br />

- Für die Erschliessung von neuen Baugebieten ist nach Art. 57 BauG die<br />

<strong>Gemeinde</strong> verantwortlich.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Im Plan nicht speziell bezeichnete, dem motorisierten Verkehr zugängliche<br />

Strassen gelten als Erschliessungsstrassen.<br />

- In Neubaugebieten sind die Erschliessungsstrassen in der Regel gemäss der im<br />

Plan bezeichneten Richtungspfeile vorzusehen. Begründete Abweichungen im<br />

Rahmen von Quartierplanungen sind möglich.<br />

- Die Erschliessung neuer Baugebiete hat koordiniert mit der Überbauung zu<br />

erfolgen.<br />

- Erschliessungsstrassen sind auf den notwendigen Minimalstandard gemäss<br />

den im Planungsbericht aufgezeigten Normalprofilen zu dimensionieren. Dabei<br />

wird gemäss den VSS-Normen unterschieden in:<br />

- Quartiererschliessungsstrassen<br />

- Zufahrtsstrassen<br />

- Zufahrtswege<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 1.3<br />

Ergänzung Anschluss<br />

Fürstenlandstrasse<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der Verkehr ab der Autobahn in Richtung Niederwil führt heute durch das<br />

Zentrum <strong>Oberbüren</strong>.<br />

- Diese Belastung des Zentrums soll durch eine direkte Anbindung der<br />

Fürstenlandstrasse an die Westumfahrung reduziert werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Im Richtplan werden zwei Varianten für eine Verbindung (als<br />

Regionalverbindungsstrasse) der Fürstenlandstrasse zur Westumfahrung<br />

aufgezeigt.<br />

- Die südliche Linienführung (via Buchental) wird favorisiert; erst in zweiter<br />

Priorität ist die nördliche Variante (via Sandackerstrasse) zu verfolgen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 2<br />

Verkehrsberuhigung<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- <strong>Oberbüren</strong> verfügt über grössere Siedlungsgebiete (Wohnen und Arbeiten),<br />

die von Ortsverbindungsstrassen oder Sammelstrassen mit<br />

verkehrsorientierten Funktionen durchschnitten werden. Angrenzend an<br />

dieselben ist zur Erhöhung der Wohnlichkeit und Sicherheit die Durchführung<br />

von Verkehrsberuhigungsmassnahmen angezeigt. Damit wird die<br />

Identifikation mit dem bewohnten Gebiet verstärkt und die gegenseitige<br />

Rücksichtnahme gefördert.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die <strong>Gemeinde</strong> verfolgt durch einen quartiergerechten Strassenbau im Rahmen<br />

von Sanierungen und Neuerschliessungen das Ziel, die Fahrgeschwindigkeiten<br />

auf ein adäquates Niveau zu senken und damit das Nebeneinander der<br />

verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu verbessern.<br />

- An Ortsdurchfahrtsstrassen ist der siedlungsgerechten Strassengestaltung<br />

hohe Aufmerksamkeit zu schenken.<br />

- Die Richtplanmassnahmen im Bereich Strassenraumgestaltung finden sich<br />

unter „Gestaltung“.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 3<br />

Ruhender Verkehr<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Über das Parkplatzangebot lässt sich der Gebrauch von Fahrzeugen<br />

beeinflussen, denn Fahrzeuge sind an der Quelle und am Ziel auf<br />

ausreichenden Parkraum angewiesen.<br />

- Im innerörtlichen Verkehr sollte das Velo als ideales Fahrzeug gefördert<br />

werden.<br />

- Für die Erschliessung der äusseren Weiler kommt dem Auto eine Bedeutung<br />

zu. Durch den Erhalt und Ausbau von Veloabstellplätzen in der Nähe von<br />

Bushaltestellen soll das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr gefördert<br />

werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Gewerbetreibende sind zur Erstellung von Veloständern zu motivieren und evtl.<br />

in ein gesamtheitliches Gestaltungskonzept der Vorbereiche einzubinden.<br />

- Veloabstellplätze bei öffentlichen Gebäuden (Post, <strong>Gemeinde</strong>verwaltung,<br />

Schulen) werden als Vorbild gefördert.<br />

- Vorschriften zum ruhenden Verkehr werden im Baureglement nicht nur für<br />

Autos, sondern auch für Velos und Roller geregelt.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 4<br />

Langsamverkehr<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Velo und Mofa sind Fahrzeuge mit sehr geringem Platzbedarf. Zusammen mit<br />

dem Fussverkehr eignen sie sich insbesondere für den innerörtlichen Verkehr.<br />

Da sich die meisten Autofahrten nur über sehr kurze Distanzen erstrecken,<br />

könnte ein wesentlicher Teil damit abgedeckt werden. Einem auf den<br />

Langsamverkehr ausgerichteten feinmaschigen, hindernis- und umwegfreien<br />

Strassen- und Wegnetz ist daher beim Bau und Umbau von Strassen hohe<br />

Beachtung zu schenken.<br />

- Wohngebiete, Arbeitsplätze, Einkaufsorte, öffentliche Einrichtungen,<br />

Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie Schulen und Freizeitanlagen<br />

müssen für den Langsamverkehr sicher erreichbar sein und zweckmässig<br />

miteinander verbunden werden. Auf stark belasteten Strassen oder bei hohen<br />

Geschwindigkeiten sind diesem eigene Fahrspuren zuzuteilen.<br />

- Der Langsamverkehr ist das Rückgrat der Erschliessung <strong>Oberbüren</strong>s. Er stützt<br />

das örtliche Gewerbe auf Grund seiner Ortstreue. Er ist deshalb<br />

flächendeckend sicherzustellen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- In der innerörtlichen Erschliessung hat der Langsamverkehr gleichwertige<br />

Bedeutung neben dem motorisierten Verkehr.<br />

- Die im Plan bezeichneten Radwege sind langfristig zu sichern.<br />

- Verbesserungsmassnahmen sind laufend zu prüfen und in Zusammenarbeit<br />

mit den kantonalen Fachstellen zu planen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 4.1<br />

Fuss- und<br />

Wanderwege<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Wanderwege dienen vorwiegend der Erholung und liegen in der Regel<br />

ausserhalb des Siedlungsgebiets.<br />

- Fusswege erschliessen insbesondere Wohn- und Arbeitsgebiete, Schulen,<br />

Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Einrichtungen,<br />

Erholungsanlagen und Läden und liegen in der Regel innerhalb des<br />

Siedlungsgebiets. Als direkte und sichere Verbindungen sind sie für ein<br />

wohnliches und gut funktionierendes Quartier und Dorf unerlässlich.<br />

- Das ausgeschilderte Wanderwegnetz weist einen guten Stand auf. Diesen gilt<br />

es zu erhalten. Auch das Fusswegnetz ist grundsätzlich intakt und den<br />

Bedürfnissen entsprechend laufend zu ergänzen.<br />

- Für die Fuss- und Wanderwege sind die fussgängertypischen<br />

Verhaltensweisen zu beachten, wie beschränkte Geschwindigkeit, längere<br />

Verweildauer, hohe Umwegempfindlichkeit, grosses Schutz- und<br />

Sicherheitsbedürfnis (Witterung, Autoverkehr) und unterschiedliches<br />

Reaktionsvermögen (Rücksicht auf Betagte und Kinder).<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Das Fuss- und Wanderwegnetz ist zu erhalten und im Sinne nachfolgender<br />

Zielsetzungen laufend zu verbessern.<br />

- Bei allen Neubaugebieten wird ein enges Fusswegnetz angestrebt. Dabei ist<br />

insbesondere auf hohe Durchlässigkeit des Siedlungsgebietes, direkte<br />

Verbindungen und abwechslungsreiche Gestaltung zu achten.<br />

- Bei Neuerschliessungen sind vorsorglich Korridore nach aussen für Wege in<br />

künftige Bauzonenerweiterungen frei zu halten.<br />

- Mit einer hohen Durchgrünung und geringen Oberflächenversiegelung der<br />

Fusswege wird ein für Fussgänger angenehmes Klima geschaffen.<br />

- Ergänzungen des Wanderwegnetzes werden jeweils im Zusammenhang mit<br />

der Schaffung neuer Fusswegverbindungen geprüft.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 4.1.1<br />

Wanderwege<br />

Brübach und<br />

Klosterstich<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Im Bereich Brübach weist der Wanderweg eine ungünstige und teils<br />

gefährliche Linienführung auf. Es fehlt weitgehend ein eigenes Trassee,<br />

sondern der Verkehr wird im Mischsystem geführt, was für Ausserortsstrassen<br />

nicht adäquat ist. Der Motorfahrzeugverkehr auf dieser Ausserortsstrecke ist<br />

wenig auf die langsameren Verkehrsteilnehmer konzentriert. Es bestehen<br />

unübersichtliche Kurven und steilere Strassenstücke, die eine Rücksichtnahme<br />

erschweren.<br />

- Die Problemstellung gilt für Velofahrer sinngemäss.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Die <strong>Gemeinde</strong> prüft, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und<br />

Nachbargemeinden eine Verbesserung des Wanderwegs im Bereich Brübach<br />

und Klosterstich.<br />

- Die Bedürfnisse der Radfahrerinnen und Radfahrer sind dabei ebenso zu<br />

berücksichtigen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 4.2<br />

Radwege<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Der Fahrradverkehr ist innerorts und ausserorts gegenüber dem motorisierten<br />

Verkehr oft noch benachteiligt. Es ist ein durchgehendes Netz an attraktiven<br />

Radwegen mit gesicherten Strassenüberfahrten anzustreben.<br />

- Als schwächeres Glied im Strassenverkehr ist der Radverkehr möglichst zu<br />

bevorzugen.<br />

- Eine Stärkung des Zweiradverkehrs leistet einen Beitrag an eine<br />

umweltgerechte und gesundheitsfördernde Mobilität.<br />

- Durch das Dorf Sonnental, von Brübach bis zum Strasseneinlenker nach<br />

Staubhusen, steht die Erstellung eines zusätzlichen Radwegs kurz bevor.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Das Radwegnetz ist bei allen strassenbaulichen Massnahmen zu einem<br />

zusammenhängenden und attraktiven Netz zu erweitern, und Schwachstellen<br />

sind zu beseitigen.<br />

- Der Radweg durch Sonnental ist gemäss dem vorliegenden Projekt zu<br />

realisieren.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 4.3<br />

Skatingrouten<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Skatingrouten sind immer mehr ein wichtiger Bestandteil der<br />

Erholungseinrichtungen. Sie werden zusammen mit weiteren Routen des<br />

Langsamverkehrs unter SchweizMobil vermarktet.<br />

- Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> führt die Route Nr. 65<br />

„St.Gallen-Skate“, welche von Rorschach bis Bischofszell geht.<br />

- Die Fortbewegung mit den Skates im Sinne einer umweltgerechten und<br />

gesundheitsfördernden Mobilität, aber auch im Dienste der Attraktivität der<br />

Region, ist weiterhin zu unterstützen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Der bestehenden Skatingroute ist sowohl bei Planungen als auch bei<br />

Unterhaltsmassnahmen die notwendige Beachtung und Unterstützung zu<br />

gewähren.<br />

- Bei der Planung von neuen Routen wirkt die <strong>Gemeinde</strong> in geeigneter Weise<br />

mit.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 5<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Eine gute Bus-Anbindung an Wil und Gossau wird im Lichte begrenzter<br />

Strassenkapazitäten, der Distanz zu den Bahnhöfen und der mangelnden<br />

Schnellzughalte in Uzwil an Bedeutung gewinnen.<br />

- Mit der Ausrichtung der Bauentwicklung auf die zentralen ÖV-Haltestellen kann<br />

deren Nutzung und damit der Erhalt der ÖV-Versorgung gestützt werden.<br />

- Sichere Veloverbindungen zu den Bahnhöfen Uzwil und Gossau und dortige<br />

Abstellmöglichkeiten vermögen die Benutzung des öffentlichen Verkehrs<br />

ebenfalls zu unterstützen.<br />

- Angemessene Baudichte um die Haltestellen ermöglichen ein hohes<br />

Erschliessungspotenzial.<br />

- Verdichtungspotenziale bei den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind zu<br />

nutzen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Konzentration der baulichen Entwicklung im Einzugsgebiet der ÖV-Haltestellen,<br />

gemäss den Richtplanfestlegungen Teil Nutzung.<br />

- Die Verdichtung des Busfahrplans wird in Zusammenarbeit mit den Anbietern<br />

des öffentlichen Verkehrs angestrebt.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 5.1<br />

Ausstattung<br />

Haltestellen<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Durch die Aufwertung der Bus-Infrastruktur soll das Komfortgefälle zwischen<br />

Individualverkehr und öffentlichem Verkehr korrigiert werden.<br />

- Der Bus soll innerorts bevorzugt werden.<br />

- Das Sicherheitsgefühl bei den Bushaltestellen soll erhöht werden.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Aufhebung von Busbuchten im innerörtlichen Bereich bei Sanierungen prüfen;<br />

- Haltestellen gut an das Langsamverkehrsnetz anbinden;<br />

- Haltestellen nach Möglichkeit mit Witterungsschutz, Sitzgelegenheit und<br />

Beleuchtung ausstatten.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

7 Übereinstimmung mit<br />

dem übergeordneten<br />

Recht<br />

Gemäss Art. 2 der Verordnung über die Raumplanung des Bundes (RPV) sind die<br />

raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen - bei allfälligen Handlungsspielräumen<br />

sind die Interessen gemäss Art. 3 RPV gegeneinander abzuwägen.<br />

7.1 Ziele der Raumplanung<br />

(Art. 1 RPG)<br />

Haushälterische Nutzung des Bodens<br />

– Anpassung der Bauzonendimensionierung an den tatsächlichen Bedarf für<br />

die nächsten 10 - 15 beziehungsweise 20 - 25 Jahre, definitiver Nachweis erfolgt<br />

im Rahmen der Zonenplanänderungen;<br />

– Einzonungen nur unter der Voraussetzung der Erhältlichkeit des Bodens;<br />

– Förderung von zentrumsnahen Zonen für den Geschosswohnungsbau in<br />

<strong>Oberbüren</strong>.<br />

Ordnung der Besiedlung<br />

– Konzentration der Siedlungsschwerpunkte an den mit dem öffentlichen<br />

Verkehr erschliessbaren, zentralen Lagen in <strong>Oberbüren</strong>;<br />

– Stärkung des Zentrumsbereiches durch Anordnung von dichteren Wohngebieten<br />

in <strong>Oberbüren</strong>;<br />

– Siedlungstrennung und -gliederung durch Grünkorridore und innerörtliche<br />

Grünflächen.<br />

Schutz der natürlichen Lebensgrundlage<br />

– Erhalt zusammenhängender Landwirtschaftsgebiete;<br />

– Freihaltung von Fruchtfolgeflächen;<br />

– Freihaltung von prägenden und wertvollen Landschaftsräumen.<br />

Wohnliche Siedlungen und räumliche Voraussetzungen für die Wirtschaft<br />

– Sicherung grosszügig dimensionierter Gewerbe- und Industriegebiete an<br />

gut erschlossenen Standorten in <strong>Oberbüren</strong> und Niederwil;<br />

– Schaffung innerörtlicher Freiflächen;<br />

– Schaffung von Puffern zwischen Arbeits- und Wohngebieten;<br />

– landschaftlich-ästhetische Vernetzung durch Grünkorridore.<br />

Sicherung einer einheitlichen Versorgungsbasis<br />

– Erhalt von zusammenhängenden Landwirtschaftszonen, Berücksichtigung<br />

der hochwertigen Fruchtfolge<br />

Gewährleistung der Gesamtverteidigung<br />

– Planerisch nicht relevant<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

7.2 Grundsätze der Raumplanung<br />

(Art. 3 RPG)<br />

Schonung der Landschaft<br />

– Einordnung der Siedlungen, Bauten und Anlagen durch entsprechende<br />

Zonierung;<br />

– Erhaltung naturnaher Landschaften und Erholungsräume.<br />

Siedlungsgestaltung nach Bevölkerungsbedürfnissen/-begrenzung<br />

– Erschliessung Öffentlicher Verkehr konzeptionell berücksichtigt<br />

Sachgerechte Standorte für "öffentliche" Bauten und Anlagen<br />

– Sichergestellt mit Zonen für Öffentliche Bauten und Anlagen inkl. erforderlichen<br />

Reserveflächen<br />

7.3 Anforderungen des<br />

übrigen Bundesrechts<br />

Umweltschutz; Immissionen<br />

– Für Neueinzonungen müssen die Planungswerte eingehalten werden;<br />

– Die öffentlichen Gewässer und Gewässerschutzzonen sind berücksichtigt.<br />

Natur- und Heimatschutz<br />

– Abstimmung der Nutzungszonen auf die bestehenden Baustrukturen;<br />

– Bezeichnung der bundesrechtlichen Schutzgebiete als schützenswert.<br />

Sachplan Fruchtfolgeflächen<br />

Die im kantonalen Übersichtsplan enthaltenen Fruchtfolgeflächen wurden<br />

soweit beachtet. Da fast alle siedlungsnahen Flächen mit Fruchtfolge überlagert<br />

sind, können Konflikte kaum vermieden werden. In Sonnental werden<br />

aufgrund dieser Konflikte keine weiteren Einzonungen vorgeschlagen. Insgesamt<br />

sind in 3 Gebieten kleinere Anpassungen vorzusehen.<br />

7.4 Übereinstimmung mit<br />

dem kantonalen<br />

Richtplan<br />

Gemäss Art. 44 BauG ist der kantonale Richtplan behördenverbindlich. Die<br />

darin enthaltenen Vorgaben wurden wie folgt berücksichtigt:<br />

7.4.1 Teil Siedlung<br />

Siedlungsstruktur (IV 11)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> liegt im Übergangsbereich des Siedlungskorridors St.<br />

Gallen – Wil und des nördlich daran anschliessenden ländlichen Raums. Unmittelbar<br />

an das Dorf <strong>Oberbüren</strong> angrenzend liegt das regionale Zentrum<br />

Uzwil. Dank der guten Anbindung an die Autobahn und das Industriegebiet<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

von Uzwil übernimmt <strong>Oberbüren</strong> auch Aufgaben als Arbeits- und Wohnstandort.<br />

Der Siedlungsstruktur wird wie folgt Rechnung getragen:<br />

– Arbeitsschwerpunkt beim Autobahnanschluss gegen Uzwil<br />

– Zurückhaltende Wohnbauentwicklung<br />

– Erhaltung der bestehenden Weiler<br />

Siedlungsgliedernde Freiräume (IV 15)<br />

Südlich von Sonnental entlang der Thur bezeichnet der kantonale Richtplan<br />

einen siedlungsgliedernden Freiraum. Er wurde wie folgt berücksichtigt:<br />

– Zuweisung zum Landwirtschaftsgebiet, einschliesslich des bisher im ÜG<br />

liegenden Gebiets beim Betrieb Binder<br />

Einkaufs- und Freizeitzentren (IV 32)<br />

Der kantonale Richtplan bezeichnet das Gebiet Haslen als K-Standort.<br />

– Es zeigt sich, dass die Sicherung einer hinreichenden Erschliessung für den<br />

öffentlichen Verkehr aufwändig ist. Am Standort soll für ein allfälliges Vorhaben<br />

der Dipl. Ing. Fust AG festgehalten werden.<br />

– Weitere Standorte für publikumsintensive Nutzungen sind aufgrund der<br />

akzentuierten Verkehrsbelastungen nicht vorgesehen.<br />

Weiler (IV 41)<br />

Der kantonale Richtplan bezeichnet die folgenden Kleinsiedlungen als mögliche<br />

Weiler: Gebertschwil, Harschwil, Ufhofen, Bürerwald und Staubhusen. Sie<br />

werden wie folgt berücksichtigt:<br />

– Für Bürerwald und Ufhofen wurden bereits rechtskräftige Weilerzonen<br />

ausgeschieden.<br />

– Gebertschwil ist noch in Abklärung.<br />

– Auf die Ausscheidung von Weilerzonen Staubhusen und Harschwil wird bis<br />

auf Weiteres verzichtet.<br />

7.4.2 Teil Natur und Landschaft<br />

Fruchtfolgefläche (V 11)<br />

Die FFF sind grösstenteils dem Landwirtschaftsgebiet zugewiesen. Bei drei<br />

kleineren Gebieten, in welchen eine Zuweisung zum Baugebiet vorgesehen ist<br />

(Sonnental, <strong>Oberbüren</strong>/Bruggwiesen und Niederwil/Luxburg) bestehen Abtauschmöglichkeiten,<br />

welche dem Kanton zur Prüfung vorgelegt werden.<br />

Intensivlandwirtschaftszonen (V 12)<br />

Es sind keine Intensivlandwirtschaftszonen vorgesehen.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Vorranggebiete Natur- und Landschaft (V 31)<br />

Die im kantonalen Richtplan bzw. durch den Bund vorgegebenen Naturschutzgebiete,<br />

Lebensräume bedrohter Arten, Lebensräume Gewässer/Auen und<br />

Landschaftsschutzgebiete sind berücksichtigt worden (vgl. Massnahmen S. 2<br />

bis S. 3), sei es als schützenswerte Gebiete oder als langfristige Landwirtschaftsgebiete.<br />

Bezüglich Lebensraum-Gewässer kann auch auf die Schutzverordnung<br />

Glatt–Wissenbach verwiesen werden (in Revision).<br />

Lebensraumverbund (V 32)<br />

Die Ergebnisse des Vernetzungsprojekts der Region Wil werden im Richtplan<br />

<strong>Oberbüren</strong> dargestellt.<br />

Wanderungskorridore (V 33)<br />

Der unterbrochene Wildtierkorridor an der A1 beim Bürerwald wurde in den<br />

Richtplan unter den Gestaltungselementen aufgenommen.<br />

Naturgefahren (V 41)<br />

Es sind keine relevanten Naturgefahren bekannt. Die entsprechende Planung<br />

ist für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oberbüren</strong> noch ausstehend.<br />

7.4.3 Teil Verkehr<br />

Gesamtverkehr (VI 11)<br />

– Die Gesamtverkehrs-Aspekte werden durch zurückhaltende Ausscheidung<br />

von Baugebieten, an gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen, bzw.<br />

erschliessbaren Lagen berücksichtigt.<br />

7.4.4 Teil Versorgung und Entsorgung<br />

Abbaustandorte (VII 41)<br />

Für die Gebiete Ebersol/Hohrain und Niederwil/Sonnenhof gibt es nach kantonalem<br />

Richtplan geplante Abbaustandorte, in welchen aber die Nutzungskonflikte<br />

vorerst zu lösen sind. Der Abbaustandort Haslen soll aus dem kantonalen<br />

Richtplan entlassen werden.<br />

Daneben reiht der kantonale Richtplan für <strong>Oberbüren</strong> als Vororientierung verschiedene<br />

Standorte zweiter Priorität auf. Diese potentiellen Abbaustandorte<br />

werden durch die vorliegende Planung nicht behindert.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

7.5 Weitere Nachweise 1<br />

7.5.1 Siedlung<br />

Bedarfsnachweis Bauland<br />

Der Baulandbedarf ist ausgewiesen. Das vorgesehene Wachstum ist im kantonalen<br />

und regionalen Vergleich angemessen.<br />

Es ist anzumerken, dass diese Abschätzungen mit grösseren Unsicherheiten<br />

behaftet sind (<strong>Richtplanung</strong> ohne definitive Zonenzuweisung / nicht parzellenscharfe<br />

Abgrenzung / ungeklärte Erhältlichkeit). In diesem Sinne werden die<br />

definitiven Nachweise im Rahmen der Einzonungen erfolgen müssen. Da eine<br />

etappierte Einzonung vorgesehen ist, besteht keine Gefahr übermässiger Bauzonen.<br />

Nachweis Verfügbarkeit<br />

Es kann auf die Massnahme N 0.1 verwiesen werden.<br />

Haushälterische Bodennutzung<br />

Es kann auf Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV 11)» verwiesen werden.<br />

Schutz empfindlicher Nutzungen vor Lärm, Luftbelastung und Erschütterung<br />

Es wurden keine reinen Wohngebiete gegenüber stark belasteten Strassen<br />

bezeichnet. In Niederwil sind verschiedene Entwicklungsgebiete im Ausbreitungsbereich<br />

des Strassenlärms (Autobahn und Fürstenlandstrasse). Für die<br />

Areale Reckholderböhl ist entlang der Autobahn im Bereich Langmatt eine<br />

neue Hecke ggf. mit Lärmschutzwand vorgesehen. Somit besteht auch keine<br />

Sicht mehr auf die Autobahn.<br />

Im Gebiet Büelen sind gegenüber der Fürstenlandstrasse Lärmschutzmassnahmen<br />

nötig und gemäss neuen Abklärungen technisch auch gut umsetzbar.<br />

Nichtionisierende Strahlung<br />

Es sind keine Konflikte zu Hochspannungsleitungen und Fahrleitungen bekannt.<br />

Störfallvorsorge<br />

Es sind keine relevanten Gefahrenbereiche bekannt.<br />

Ortsbildschutz<br />

Es kann auf das Kapitel 5.3 die Festlegungen zum Bereich Schutz Kultur (S ff.)<br />

verwiesen werden.<br />

1 Gemäss «Arbeitshilfe Raumplanungsbericht, Checkliste Zonenplan» AREG 2007<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

7.5.2 Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit<br />

Zuordnung der Nutzungen<br />

Es kann auf Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV 11)» verwiesen werden.<br />

Eignung der Bauzonen<br />

Die potenziellen Neubaugebiete wurden hinsichtlich Geländeneigung, Orientierung<br />

und Besonnung (DTM AV) analysiert. Verdachtsflächen sind nicht betroffen.<br />

Die Erschliessungen wurden konzeptionell überprüft. Die direkte Anbindung<br />

an das übergeordnete Netz ist gewährleistet, ohne dass empfindliche<br />

Bereiche tangiert werden.<br />

Kosten/Nutzen<br />

Das vorgesehene Wachstum lässt sich ohne Ausbauten der öffentlichen Ausstattung<br />

realisieren. Vorbehalten bleiben demographische Effekte namentlich<br />

hinsichtlich der Altenbetreuung. Durch den stärkeren Fokus auf das gehobene<br />

Wohnen bei den Einfamilienhäusern und den angestrebten, überdurchschnittlichen<br />

Standard bei den Geschosswohnungen wird explizit ein<br />

gutes Verhältnis von öffentlichen Lasten und Steuererträgen angestrebt.<br />

7.5.3 Natur und Landschaft<br />

Einordnung in die Landschaft<br />

Es kann auf die Überlegungen in der Entwicklungsstrategie (Kap. 3) verwiesen<br />

werden. Siehe hierzu auch die Hinweise unter Kap.7.4.1 «Siedlungsstruktur (IV<br />

11)».<br />

Naturnahe Flächen und Siedlungsgliederung<br />

Es kann auf die Überlegungen in der Entwicklungsstrategie (Kap. 3) verwiesen<br />

werden. Siehe hierzu auch die Hinweise unter Kap. 7.4.1 « Siedlungsstruktur (IV<br />

11)». Speziell zu beachten sind auch die Festlegungen unter dem Sachbereich<br />

Gestaltung (G ff.), der sich schwerpunktmässig mit dieser Fragestellung beschäftigt.<br />

Beeinträchtigung von Naturobjekten<br />

Es werden keine Naturobjekte beeinträchtigt.<br />

Freihaltung von Bachufern<br />

Bachufer sind soweit zweckmässig möglich durch Grünbereiche frei gehalten.<br />

Diese wurden in der <strong>Richtplanung</strong> umgesetzt.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

7.5.4 Siedlung und Verkehr<br />

Erschliessung durch den Öffentlichen Verkehr<br />

Es kann auf Kap. 7.4.1 «Siedlungsstruktur (IV 11)» verwiesen werden.<br />

Kapazitätsreserven Strassennetz<br />

Es bestehen keine Leistungsengpässe. <strong>Oberbüren</strong> soll vom Durchgangsverkehr<br />

Richtung Autobahn durch eine neue Anbindung der Fürstenlandstrasse an den<br />

Autobahnzubringer entlastet werden (vgl. V 1.3).<br />

Die verkehrlichen Auswirkungen eines publikumsintensiven Verkaufsgeschäftes<br />

(Fust) in <strong>Oberbüren</strong> wurden im separaten Gutachten ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus sollen keine weiteren PE ermöglicht werden.<br />

Langsamverkehrsnetz<br />

Es kann auf die Überlegungen unter V 4ff. verwiesen werden. Dieses Thema<br />

war ein Schwerpunkt der <strong>Richtplanung</strong>.<br />

7.5.5 Wasser und Boden<br />

Fruchtfolgeflächen<br />

Es kann auf die Erläuterungen unter Kap. 7.4.2 «Fruchtfolgefläche (V 11)» verwiesen<br />

werden.<br />

Grundwasserschutz<br />

Es sind keine Schutzbereiche betroffen.<br />

Naturgefahren<br />

Es kann auf die Erläuterungen unter Kap. 7.4.2 «Naturgefahren (V 41)» verwiesen<br />

werden.<br />

Verdachtsflächen<br />

Die neu vorgeschlagenen Bauzonen betreffen keine bekannten Verdachtsflächen.<br />

7.6 Ergebnis<br />

kantonale Vorprüfung<br />

7.6.1 Teil Nutzung<br />

Im Jahr 2007 ist der Richtplanteil Nutzung den kantonalen Ämtern zur Vorprüfung<br />

vorgelegt worden. Diese haben in materieller Hinsicht in folgenden<br />

Punkten Stellung bezogen:<br />

– Umfang / Inhalt der <strong>Richtplanung</strong><br />

– Bevölkerungswachstum / Wachstumsziele<br />

– Bauzonendimensionierung / Bedarfsnachweis Neueinzonungen<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

– Fruchtfolgeflächen<br />

– Entwicklungsstrategien (Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Einkaufen)<br />

– Räumliches Konzept<br />

– Massnahmenblätter (Etappierung, Sonnental/Färich, Haslen, Talwis)<br />

– Verschiedene Bemerkungen (Übertragungsleitungen, Gebiet Dolen, Langsamverkehr,<br />

Gewässer, Weilerzonen, Ausbaustandort Haslen)<br />

Die Vorgaben aus der Vorprüfung zum Teil Nutzung wurden mit den kantonalen<br />

Fachstellen fallweise diskutiert und in der nun vorliegenden, gesamtheitlichen<br />

<strong>Richtplanung</strong> wie folgt berücksichtigt:<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

Bevölkerungswachstum/Wachstumsziele<br />

Es ist zu beachten, dass die Kapazitätsberechnung im Rahmen der <strong>Richtplanung</strong><br />

erst grob erfolgen kann und insbesondere auch nicht «zonenscharf»<br />

ist. Es geht um einen groben Nachweis, ob die Richtplanflächen auf 25 Jahre<br />

hinaus vernünftig dimensioniert sind. Der tatsächliche Nachweis hat im Rahmen<br />

der Einzonungen zu erfolgen. Das angestrebte Wachstum darf im Lichte<br />

des regionalen Vergleichs als moderat bezeichnet werden. Die Kapazitätsberechnung<br />

wurde gemäss Absprache überarbeitet.<br />

Fruchtfolgeflächen<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Oberbüren</strong> ist in weiten Teilen vollständig von<br />

Fruchtfolgeflächen erschlossen. Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichtes<br />

B 2007/80 vom 22. Januar 2008, kommt den vom Kanton bezeichneten Fruchtfolgeflächen<br />

indes kein absoluter Schutz zu. Dies würde bei <strong>Gemeinde</strong>n wie<br />

<strong>Oberbüren</strong>, bei denen fast das ganze Baugebiet von FFF umgeben ist, eine bauliche<br />

Entwicklung faktisch verunmöglichen. Vielmehr ist im Rahmen einer qualifizierten<br />

Interessenabwägung die Einzonung von Fruchtfolgeflächen zu begründen.<br />

Dabei kommt keinem der im kantonalen Richtplan genannten Prüfpunkte<br />

eine allein ausschlaggebende Bedeutung zu. Es ist in der Gesamtabwägung<br />

aufzuzeigen, dass die Einzonung von Fruchtfolgeflächen gerechtfertigt<br />

ist. Die generelle Notwendigkeit ergibt sich aus den kommunalen Planungszielen.<br />

Diese wurden in strategischer Hinsicht klar hergeleitet und sind<br />

sowohl in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht sachgerecht. Der Bedarf<br />

für die vorgesehenen Entwicklungsflächen ist damit ausgewiesen. Ebenfalls<br />

wird die Lage der Entwicklungsflächen über das Grobkonzept - das auch<br />

vom AREG nicht in Frage gestellt wird - hergeleitet. Namentlich im Bereich<br />

Jüch-Bruggwiesen, <strong>Oberbüren</strong>, bestehen umfangreiche ÜG im Sinne von Bauerwartungsland.<br />

Diese Fruchtfolgeflächen gelten damit nicht als gesichert. Das<br />

Areal soll entsprechend als zentrales Entwicklungsgebiet behandelt werden.<br />

Teilweise ist ein Abtausch von FFF im Areal vorgesehen. Ebenfalls wurden weitergehende<br />

Entwicklungsflächen in Niederwil aufgenommen. Niederwil liegt<br />

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Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

zwar peripherer als Sonnental und <strong>Oberbüren</strong>, wird aber nicht vollständig<br />

durch Fruchtfolgeflächen umschlossen, was einen erweiterten Spielraum im<br />

Lichte der kantonalen Praxis bei den Fruchtfolgeflächen erwarten lässt.<br />

7.6.2 Entwicklungsstrategien<br />

Wohnen<br />

Die Schaffung von Entwicklungsflächen im Sonnental wurde im Lichte der FFF-<br />

Problematik einer erneuten Interessenabwägung unterzogen. Es sind keine<br />

relevanten Entwicklungsflächen mehr vorgesehen.<br />

Arbeiten<br />

Der Hinweis zur ÖV-Erschliessung wurde aufgenommen.<br />

Verkehr<br />

Der Hinweis zur LV-Erschliessung der Haltestellen wurde aufgenommen. Es<br />

zeigte sich, dass die Haltestellen zweckmässig angeordnet sind.<br />

Einkaufen<br />

Dieser Widerspruch besteht, wobei sich die neuen Verkaufsflächen auf nicht<br />

grundversorgungs- und zentrumsrelevante Nutzungen beziehen.<br />

7.6.3 Räumliches Konzept<br />

Die im Konzept stipulierten Freiräume wurden übernommen.<br />

7.6.4 Massnahmenblätter<br />

Auf die entsprechenden Hinweise wird nur soweit eingegangen, als dies nicht<br />

bereits in den vorstehenden Ausführungen erfolgte.<br />

Etappierung<br />

Die entsprechenden Nachweise werden im Rahmen der Einzonungen abschliessend<br />

darzulegen sein.<br />

Talwis<br />

Auf diesen Standort für eine publikumsintensive Verkaufsstelle wurde verzichtet.<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

7.6.5 Verschiedenes<br />

Übertragungsleitung<br />

Bei den erwähnten Ausbaukorridoren für Starkstrom-Übertragungsleitungen<br />

handelt es sich um erdverlegte Kabel. Damit ergibt sich keine Relevanz auf die<br />

Siedlungsentwicklung infolge nicht ionisierender Strahlung.<br />

OeB17 Dolen<br />

Es handelt sich um die nicht mehr benötigte Fläche für ein allfälliges Unterwerk.<br />

An dieser Flächenreserve soll im Sinne einer strategischen Reserve für<br />

künftige öffentliche Bedürfnisse (Kompostierung oder dergleichen) festgehalten<br />

werden.<br />

Gewässer<br />

Die bekannten Gewässerverläufe sind eingezeichnet. Deren Freihaltung im<br />

Rahmen der Einzonung/Bebauungsplanung ist rechtlich geregelt und unbestritten.<br />

Weilerzonen<br />

Es kann auf das entsprechende Verfahren verwiesen werden.<br />

Abbaustandort Haslen<br />

Der Abbaustandort Haslen soll aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> nicht mehr weiter verfolgt<br />

werden. Es wird die Anpassung der kantonalen <strong>Richtplanung</strong> beantragt.<br />

7.6.6 Übrige Themen<br />

Die Vorprüfung zum Gesamtrichtplan steht noch aus.<br />

(wird ergänzt)<br />

7.7 Ergebnis<br />

öffentliche<br />

Vernehmlassung<br />

(wird ergänzt)<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Anhang<br />

A1<br />

A2<br />

A3<br />

Kapazitätsnachweis<br />

Liste der Schutzgegenstände<br />

Impressum<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

A1 Kapazitätsnachweis<br />

Flächen und Fassungsvermögen bestehender Zonenplan<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong> Entwicklungsgebiete 1. Etappe<br />

Gebietstyp<br />

Fläche<br />

ha<br />

Einwohner<br />

E<br />

Dichte<br />

E/ha<br />

Wohngebiet niedriger Dichte 4.31 259 60<br />

Wohngebiet mittlerer Dichte 1.65 165 100<br />

Mischgebiet niedriger Dichte 0.57 29 50<br />

Mischgebiet mittlerer Dichte 1.61 145 90<br />

Kerngebiet 0.08 5 60<br />

Gewerbe-Indurstriegebiet 3.56 36 10<br />

11.78 637<br />

Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong> Entwicklungsgebiete 2. Etappe<br />

Gebietstyp<br />

Fläche<br />

ha<br />

Einwohner<br />

E<br />

Dichte<br />

E/ha<br />

Wohngebiet niedriger Dichte 6.31 379 60<br />

Wohngebiet mittlerer Dichte 1.85 185 100<br />

Mischgebiet niedriger Dichte 1.03 52 50<br />

Mischgebiet mittlerer Dichte 0.00 0 90<br />

Kerngebiet 0.19 11 60<br />

Gewerbe-Industriegebiet 1.33 13 10<br />

10.71 640<br />

Verlust Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong> Aus- und Umzonung<br />

Gebietstyp<br />

Fläche<br />

ha<br />

Einwohner<br />

E<br />

Dichte<br />

E/ha<br />

Wohngebiet niedriger Dichte 0.43 26 60<br />

Wohngebiet mittlerer Dichte 0.66 66 100<br />

Mischgebiet niedriger Dichte 2.35 118 50<br />

Mischgebiet mittlerer Dichte 0.00 0 90<br />

Kerngebiet 0.08 5 60<br />

Gewerbe-Industriegebiet 0.91 9 10<br />

4.43 223<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Berechnung des Fassungsvermögen <strong>Richtplanung</strong><br />

Rahmenbedingungen<br />

Einwohner Bezugsjahr (Ende Juni 2008) 3'924<br />

Fassungsvermögen bestehende Bauzonenreserven 631<br />

Verlust Fassungsvermögen durch um- und auszonungen 223<br />

Fassungsvermögen 1. Etappe 637<br />

Fassungsvermögen 2. Etappe 640<br />

Zeithorizont ZPL zzgl. Zeitraum bis in Rechtskraft 15<br />

Zeithorizont RPL zzgl. Zeitraum bis in Rechtskraft 25<br />

Zuwachs Wohnflächenbedarf pro Einw. je 10 Jahre (qm) 4<br />

innere Verdichtung je 15 Jahre (Prozent zum Bezugsjahr) 3.0<br />

Wachstum gemäss Planung Bzugsjahr ZPL-Horizont<br />

1. Etappe<br />

RPL-Horizont<br />

2. Etappe<br />

Fassungsvermögen theoretisch total 4'332 4'969 5'609<br />

Wohnflächenbedarf je Einwohner in qm 45 51.0 55.0<br />

Zuwachs Wohnflächenbedarf je Einwohner in % 13 22<br />

innere Verdichtung in % 3.0 5.0<br />

Abnahme Fassungsvermögen in % 10 17<br />

Abnahme Fassungsvermögen absolut 513 966<br />

Fassungsvermögen effektiv 4'456 4'643<br />

Zuwachs effektiv 532 719<br />

lineares jährliches Wachstum 35 29<br />

lineares jährliches Wachstum in % 0.90 0.73<br />

lineares jährliches Wachstum in % (80% erhältlich) 0.72 0.59<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

A2 Liste der<br />

Schutzgegenstände<br />

Kulturobjekte und<br />

archäologische Gebiete<br />

Schützenswerte Kulturobjekte<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

1 Neubauern-Haus 120 Im Dorf 3<br />

(Assek. Nr. 181)<br />

Der Hausteil auf Parz. 121<br />

(Im Dorf 1) ist als erhaltenswert<br />

eingestuft<br />

2 Grosses Haus 346 Im Dorf 4 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

13<br />

3 Katholische<br />

Pfarrkirche St.<br />

Ulrich<br />

344 Im Dorf Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

14<br />

4 Pfarrhaus 236 Im Dorf 8 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

15<br />

5 Wohnhaus<br />

Rosengarten<br />

223 Im Dorf 20 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

17<br />

6 Wohnhaus 213 Im Dorf 24 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

18<br />

7 Gasthaus Hirschen<br />

8 Ehem. Bauernhaus<br />

9 Betonbrücke<br />

über die Thur<br />

10 Thurhof 1124 Zentrum für<br />

Asylbewerber<br />

11 Glattburg 1131 Benediktinerinnen-Abtei<br />

St.Gallenberg<br />

17 Wohnhaus<br />

Trautheim<br />

18 Doppel-<br />

Wohnhaus<br />

202 Im Dorf 26 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

19<br />

109 Im Winkel 4 Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

10<br />

26 Billwil Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

12<br />

782 Niederwil,<br />

Flawiler Strasse<br />

7<br />

556/553 Niederwil,<br />

Gebertschwil<br />

590<br />

19 Bauernhaus 534/524 Niederwil,<br />

Glattbrugg 559<br />

21 Kath. Pfarrkirche<br />

St. Eusebius<br />

770 Niederwil, Im<br />

Dorf<br />

22 Pfarrhaus 770 Niederwil, Im<br />

Dorf 1<br />

24 Altes Schulhaus 781 Niederwil, Im<br />

Dorf 8<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr. 7<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr. 4<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

33<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

31<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

26<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

27<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

29<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Schützenswerte archäologische Gebiete<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

Ar 1<br />

Ar 2<br />

Ar 7<br />

Bronzezeitliche<br />

Siedlung<br />

2 römische<br />

Münzen<br />

Burgstelle Gielen<br />

Glattburg<br />

Ar 8 Burgstelle (?) Spitzrüti,<br />

Wigartenholz<br />

Ar 9 Burgstelle (?) Ellenburg<br />

Ar 10 Kath. Pfarrkirche<br />

<strong>Oberbüren</strong><br />

St. Ulrich und<br />

Kapelle<br />

Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />

im Plan zusammengefasst<br />

Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />

im Plan zusammengefasst<br />

Glattburg Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

32,<br />

Ortsbildinventar’08 Nr. 20<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

24<br />

Ar 11 Burg Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />

im Plan zusammengefasst<br />

Ar 12 „Turm zu Büren“ <strong>Oberbüren</strong><br />

Ar 13<br />

Ar 14<br />

Ar 20<br />

Kloster St. Gallenberg<br />

Kath. Pfarrkirche<br />

St. Eusebius<br />

Künstlich verformter<br />

Hügel<br />

(Feldlager der<br />

Schwyzer?)<br />

Glattburg Ar Nummern 1, 2, 11 und 13<br />

im Plan zusammengefasst<br />

Niederwil<br />

Gebertschwil,<br />

Plättler<br />

Ar 21 Burgstelle ? Sonnental,<br />

Torkelhalde<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr. 3<br />

Erhaltenswerte Kulturobjekte<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

1a Neubauern-Haus 121 Im Dorf 1<br />

(Assek. Nr. 178)<br />

12 Ehem. Gerichtshaus<br />

13 Ehem. Gasthaus<br />

zur Thurbrücke<br />

14 Doppel-<br />

Wohnhaus<br />

15 Restaurant Linde<br />

und ehem. Rebhäuschen<br />

Der Hausteil auf Parz. 120<br />

(Im Dorf 3) ist als schützenswert<br />

eingestuft<br />

1134 Staubhausen Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

6<br />

1110 Sonnental, Abt<br />

Bedastrasse 1<br />

1087/1088 Sonnental, Abt Bisherige SchutzVO’78 Nr. 2<br />

Bedastrasse 48<br />

40 Sonnental Bisherige SchutzVO’78 Nr. 1<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 37


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

16 Wohnhaus mit<br />

Scheune<br />

1042 Sonnental, Abt<br />

Bedastrasse 68<br />

23 Wohnhaus 763 Niederwil, Im<br />

Dorf 3<br />

25 Primarschulhaus 781 Niederwil<br />

26 Gasthaus Krone 747 Niederwil,<br />

Oberbürer<br />

Strasse 2<br />

27 Pfarreiheim<br />

<strong>Oberbüren</strong><br />

Wiblen<br />

28 Wohnhaus Lang-<br />

Vaterlaus<br />

29 Wohnhaus Frick<br />

Erwin<br />

<strong>Oberbüren</strong>, im<br />

Winkel 5<br />

<strong>Oberbüren</strong>, im<br />

Winkel 4b<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

28<br />

Bisherige SchutzVO’78 Nr.<br />

25<br />

Zu entlassende Kulturobjekte<br />

Die nachfolgenden, bisher geschützten Kulturobjekte werden neu nicht mehr<br />

als Schutzobjekte aufgeführt. Ebenso sollen die erhaltenswerten Objekte (sofern<br />

sie bisher als Kulturobjekte geschützt waren) aus dem Schutz entlassen<br />

werden.<br />

(Nrn. gemäss bisheriger Schutzverordnung 1978)<br />

alte<br />

Nr.<br />

3 Burgstelle W. Jung, Sonnental<br />

5 Wohnhaus/Remise<br />

117 Staubhausen<br />

8 Wohnhaus/Scheune<br />

184-185 Winkel<br />

9 Doppelwohnhaus<br />

158 Winkel<br />

10 Doppelwohnhaus<br />

167, 170 <strong>Oberbüren</strong><br />

11 Wohnhaus/Scheune<br />

165, 166 Winkel<br />

16 Wohnhaus<br />

Dorf<br />

(Grosses Haus)<br />

20 Schopf 243 Dorf<br />

22 Wohnhaus/Scheune<br />

390,391 Ober-Gstalden<br />

23 Doppelwohnhaus<br />

373, 375 Schollrüti<br />

Objekt Ass. Nr. Standort Bemerkungen<br />

neu als archäologisches<br />

Gebiet bezeichnet<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

alte Objekt Ass. Nr. Standort Bemerkungen<br />

Nr.<br />

24 Burgstelle Schollrüti neu als archäologisches<br />

Gebiet bezeichnet<br />

30 Wohnhaus/Scheune<br />

463, 464 Choshof<br />

32 Burgstelle Gielen-Glattburg<br />

34 Alte Reichsstrasse<br />

534 Glattburg neu als schützenswertes<br />

archäologisches Gebiet Ar7<br />

bezeichnet<br />

Alte Reichsstrasse<br />

Naturobjekte<br />

Schützenswerte Naturobjekte<br />

a) Schützenswerte Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

E 1 Einzelbaum 1004 Brübach<br />

E 2 Einzelbaum 1959 Abt Bedastrasse<br />

E 3 Einzelbaum 1046 Abt Bedastrasse<br />

E 4 Einzelbaum 1124 Thurhof<br />

E 10 Einzelbaum 46 Sonnentalstrasse<br />

gegenüber Restaurant<br />

Linde<br />

bei Restaurant Linde<br />

junger Ersatzbaum neben<br />

bisher geschützter grosser<br />

Linde (E 9, diese nur noch<br />

erhaltenswert)<br />

E 11 Einzelbaum 344 Kirche<br />

E 12 Einzelbaum 1940 Friedhof junger Ersatzbaum<br />

E 15 Einzelbaum 668 Ischlag<br />

E 20 Einzelbaum 596 Weidhöchi neuer Standort (Ersatz)<br />

gegenüber bisheriger<br />

SchutzVO’78<br />

E 21 Einzelbaum 581 Plättler<br />

b) Schützenswerte Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

H 1 Feldgehölz 1004 Brübach<br />

H 2 Ufergehölz 1997 Brübach<br />

H 3 Hecke 1026 Grueben<br />

H 4 Ufergehölz 1235 Färich bisher als Waldschutzgebiet<br />

Thurauen geschützt<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 39


<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

H 5 Feldgehölz 2119 Färich bisher als Waldschutzgebiet<br />

Thurauen geschützt<br />

H 6 Hecke 1129 Burgacker<br />

H 7 Feldgehölz 1143 Stocketen<br />

H 8 Ufergehölz div. Thuraue<br />

H 9 Feldgehölz 241 Hinterbillwil<br />

H 10 Ufergehölz 140 Neuwiden<br />

H 11 Ufergehölz 30 Sonnenburg<br />

H 12 Ufergehölz 342 Jüch<br />

H 13 Ufergehölz 221 Tobelwis<br />

H 14 Hecke 472 Nutzenbuechweg<br />

H 15 Hecke 477 Buechhof<br />

H 16 Ufergehölz 151 Rau<br />

H 17 Ufergehölz 143 Schoosstobel<br />

H 18 Ufergehölz 182 Rüti<br />

H 19 Hecke 180 Mettlen<br />

H 20 Ufergehölz 180 Rüti<br />

H 21 Hecke 181 Rüti<br />

H 22 Hecke 676 Bergwis<br />

H 23 Feldgehölz 677 Dietrich<br />

H 24 Hecke 668 Ischlag<br />

H 25 Hecke 692 Ebnet<br />

H 27 Feldgehölz 687 Sonnenberg<br />

H 28 Hecke 687 Reckholderböhl<br />

H 29 Hecke 732 Rotholz<br />

H 30 Hecke 597 Weidhöchi<br />

H 31 Hecke 596 Weidhöchi<br />

H 32 Hecke 574 Zimmerwis<br />

H 33 Hecke 596 Weidhöchi<br />

H 34 Feldgehölz 625 Steig<br />

H 36 Hecke 621 Schwarzenbach<br />

H 37 Hecke 621 Schwarzenbach<br />

H 38 Hecke 602 Hüslermoos<br />

H 39 Hecke 569 Ruetwis<br />

H 40 Feldgehölz 598 Zimmerwis<br />

H 41 Feldgehölz 1113 Thurrain bisher als Waldschutzgebiet<br />

Thurauen geschützt<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

c) Weitere schützenswerte Naturobjekte<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

W 1 Weiher 1122 Thurrain<br />

W 3 Weiher 1307 Studenau in neuem Amphibienlaichgebiet<br />

W 5 Weiher 526 Glattmüli<br />

W 6 Weiher 1510 Rüdlerholz<br />

Erhaltenswerte Naturobjekte<br />

Die nachfolgend als erhaltenswert bezeichneten Objekte standen gemäss bisheriger<br />

Schutzverordnung 1978 unter Schutz und sollen neu nicht mehr geschützt<br />

werden.<br />

a) Erhaltenswerte Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

E 6 Einzelbaum 1130 Burgacker verkehrstechnisch<br />

ungünstiger Standort<br />

E 7 2 Einzelbäume 1148 Ebersol rel. abgelegener Ort<br />

E 9 Einzelbaum 46 Sonnentalstrasse<br />

gross gewachsene Linde,<br />

neu nur noch erhaltenswert,<br />

da Haus bedrängt<br />

wird; Ersatz besteht<br />

daneben als Objekt Nr. E 10<br />

E 16 Einzelbaum 569 Ruetwis eher zufälliger Standort in<br />

Wiese, ohne hohen landschaftlichen<br />

Stellenwert<br />

E 17 Einzelbaum 569 Ruetwis eher zufälliger Standort in<br />

Wiese, ohne hohen landschaftlichen<br />

Stellenwert<br />

E 18 Einzelbaum 573 Ufhofen gross gewachsene Linde,<br />

neu nur noch erhaltenswert,<br />

da Haus bedrängt<br />

wird<br />

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

b) Weitere erhaltenswerte Naturobjekte<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

W 2 Weiher 60 Brüelacker Schulbiotop als Teil der<br />

Schulhausumgebung;<br />

Veränderungen sollen<br />

nicht ausgeschlossen<br />

werden<br />

Zu entlassende Naturobjekte<br />

Zusätzlich zu den als erhaltenswert bezeichneten Objekten sollen nachfolgende<br />

Objekte aus dem Schutz entlassen werden.<br />

(Nrn. gemäss Inventarentwurf vom 6. Mai 2008)<br />

a) Zu entlassende Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

Einzelbaum 55 Im Bild Objekt ist verschwunden;<br />

auf Ersatz soll verzichtet<br />

werden<br />

Einzelbaum 596 Weidhöchi Objekt wurde ersetzt durch<br />

E 20, Parz. 596<br />

Einzelbaum 692 Weier Objekt ist verschwunden;<br />

auf Ersatz soll verzichtet<br />

werden<br />

Einzelbaum 1148 Ebersol von den ehemals 3 Bäumen<br />

ist einer verschwunden;<br />

auf Ersatz soll verzichtet<br />

werden; die Baumgruppe<br />

gilt neu nur noch als erhaltenswert,<br />

Obj. Nr. E 7<br />

E 5 Baumgruppe 1131 Burgacker 2 Bäume, in Wald eingebettet,<br />

genügend geschützt<br />

E 8 Baumgruppe 1146 Ebersol in Waldrand eingebettet,<br />

genügend geschützt<br />

E 10 Einzelbaum 101 Brüelacker Apfelbaum, gilt nicht als<br />

schützenswert<br />

E 13 Einzelbaum 469 Buechental Teil der Umgebungsfläche<br />

des Mehrfamilienhauses,<br />

wenig prägend<br />

E 14 Einzelbaum 501 Spitzrüti nahe bei Haus stehend,<br />

wenig prägend<br />

E 19 Einzelbaum 596 Weidhöchi in geschützter Hecke stehend;<br />

genügend geschützt<br />

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Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Planungsbericht | Massnahmen<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

E 22 Einzelbaum 625 Plättler Teil der Stallumgebung,<br />

wenig gefährdet, wenig<br />

prägend<br />

E 23 Einzelbaum 620 Schwarzenbach<br />

E 24 Einzelbaum 630 Schwarzenbach<br />

in geschützter Hecke stehend;<br />

genügend geschützt<br />

in geschützter Hecke stehend;<br />

genügend geschützt<br />

E 25 Einzelbaum 628 Stiglen in Waldrand eingebettet,<br />

genügend geschützt<br />

b) Zu entlassende Hecken, Feld- und Ufergehölze<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

Feldgehölz 529 Gloggrütizelg Objekt verschwunden; auf<br />

Ersatz soll verzichtet werden<br />

Feldgehölz 568 Grüenau Objekt verschwunden; auf<br />

Ersatz soll verzichtet werden<br />

H 26 Feldgehölz 691 Weier Teil der Umgebung (Obstgarten)<br />

des Wohnhauses,<br />

wenig prägend<br />

H 35 Einzelbaum /<br />

Hecke<br />

621 Sidenberg Einzelbaum bei Reservoir<br />

ist verschwunden, nur<br />

noch kleine, nicht schützenswerte<br />

Hecke vorhanden;<br />

der Ort soll neu gestaltet<br />

werden (Baumgruppe,<br />

Sitzgelegenheit)<br />

Natur- und<br />

Landschaftsgebiete<br />

Schützenswerte Natur- und Landschaftsgebiete<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

LS 1 Landschaft div. Staubhusen -<br />

Ebersol<br />

LS 2 Landschaft div. Sonnenhalden<br />

(Oberglatt)<br />

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Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

AS 1<br />

AS 2<br />

Alg 1<br />

Auenschutzgebiet<br />

Auenschutzgebiet<br />

Amphibienlaichgebiet<br />

F 1 Feuchtgebiet 1004 Brübach<br />

F 2 Feuchtgebiet 677 Dietrich<br />

F 3 Feuchtgebiet 668 Ischlag<br />

F 4 Feuchtgebiet 1683 Glattburg<br />

F 5 Feuchtgebiet 621 Sidberg<br />

F 6 Feuchtgebiet 869 Bürlisacker<br />

WS 1 Wald 1005 Brübach<br />

WS 4 Wald 1131 Glattburg<br />

div. Thur neu gem. Bundesinventar<br />

der Auen von nat. Bedeutung,<br />

Nr. 16 (Gillhof –<br />

Glattburg); bisher als<br />

Waldschutzgebiet Thurauen<br />

geschützt<br />

div. Thur wie AS 1<br />

1307 Studenau um Weiher W 3;<br />

neu gemäss Bundesinventar<br />

der Amphibienlaichgebiete<br />

von nat. Bedeutung,<br />

Nr. SG 574 (ehem.<br />

Kiesgrube Au)<br />

Zu entlassende Schutzgebiete<br />

(Nrn. gemäss Inventarentwurf vom 6. Mai 2008)<br />

Nr. Objekt Parz. Nr. Standort Bemerkungen<br />

WS 2 Wald 1021 Brübach Geltungsbereich Waldgesetz<br />

WS 5 Wald 1276 Billwilerhalden Geltungsbereich Waldgesetz<br />

WS 6 Wald 243 Billwilerhalden Geltungsbereich Waldgesetz<br />

Wald 248 Billwilerhalden Geltungsbereich Waldgesetz<br />

WS 7 Wald 1308 Chrüzalber Geltungsbereich Waldgesetz<br />

Wald 23, 1307 Studenau Geltungsbereich Waldgesetz<br />

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Planungsbericht | Massnahmen<br />

A3 Impressum<br />

Projektleitung<br />

Armin Meier<br />

dipl. Ing. FH SIA, Raumplaner FSU<br />

dipl. Wirtschaftsingenieur FH<br />

Fachbearbeitung<br />

Edna Tiedemann, dipl. Ing. (Uni) Architektur<br />

und Städteplanung<br />

Andreas Brunner, dipl. Forsting. ETH,<br />

Natur- und Umweltfachmann SANU<br />

Planbearbeitung<br />

Nathalie Chambaz, dipl. Ing. FH<br />

Raumplanerin<br />

Claudia Kretz, Raumplanungszeichnerin<br />

Strittmatter Partner AG<br />

Vadianstrasse 37<br />

9001 St. Gallen<br />

Telefon: 071 222 43 43<br />

Telefax: 071 222 26 09<br />

www.strittmatter-partner.ch<br />

st.gallen@strittmatter-partner.ch<br />

© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite 45

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