Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
N 3<br />
Gewerbe und<br />
Industrie<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- <strong>Oberbüren</strong> geniesst als gewerblich-industrieller Standort zusammen mit Uzwil<br />
eine überregionale Bedeutung.<br />
- Die <strong>Gemeinde</strong> ist aufgrund der Autobahnnähe in jüngster Zeit erneut für die<br />
Ansiedlung von Einkaufszentren angegangen worden.<br />
- Im Rahmen der Standortuntersuchungen für solche Einkaufsanlagen wurde<br />
festgestellt, dass aus Gründen der Strassenkapazität nur eine eingeschränkte<br />
Entwicklung von publikumsintensiven Einrichtungen möglich ist.<br />
- Die Ansiedlung von verkehrsintensiven Einkaufszentren kollidiert in<br />
verschiedener Hinsicht mit der erwünschten Positionierung als Wohnstandort.<br />
- Einkaufszentren sind weder hinsichtlich der Unternehmenssteuererträge, der<br />
angebotenen Arbeitsplätze noch der Imagewirkung attraktiv.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Förderung der Bedeutung von <strong>Oberbüren</strong> als Gewerbestandort durch die<br />
Erweiterung der Gewerbeflächen in Niederwil;<br />
- Erhalt und massvolle Erweiterung der bestehenden Gewerbe-Industriegebiete<br />
insbesondere in <strong>Oberbüren</strong>;<br />
- Freigabe des Areals Hinterwiden bei attraktiver Nachfrage;<br />
- Aufnahme von Vorschriften zu den Grünflächenanteilen und der Gestaltung der<br />
Grenzen gegenüber Wohn- und Mischzonen sowie öffentlicher Strassen zur<br />
Aufnahme in das Baureglement prüfen;<br />
- Keine Neueinzonung ausgedehnter Industrie- und Gewerbeflächen in<br />
Niederwil für die Ansiedlung publikumsintensiver Verkaufsanlagen<br />
(Fachmärkte).<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M