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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 1.2<br />

Erschliessungsstrassen<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Erschliessungsstrassen erschliessen einzelne Parzellen oder Gebäude und<br />

gelten somit als siedlungsorientierte Strassen.<br />

- In <strong>Oberbüren</strong> haben auch die meisten der übergeordneten Strassen<br />

(einschliesslich der Staatsstrassen) zugleich Erschliessungsfunktion.<br />

- Bei allen Strassenbauvorhaben sind damit auch die Bedürfnisse der Anlieger zu<br />

berücksichtigen und eine siedlungsorientierte Gestaltung anzustreben.<br />

- Für die Erschliessung von neuen Baugebieten ist nach Art. 57 BauG die<br />

<strong>Gemeinde</strong> verantwortlich.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Im Plan nicht speziell bezeichnete, dem motorisierten Verkehr zugängliche<br />

Strassen gelten als Erschliessungsstrassen.<br />

- In Neubaugebieten sind die Erschliessungsstrassen in der Regel gemäss der im<br />

Plan bezeichneten Richtungspfeile vorzusehen. Begründete Abweichungen im<br />

Rahmen von Quartierplanungen sind möglich.<br />

- Die Erschliessung neuer Baugebiete hat koordiniert mit der Überbauung zu<br />

erfolgen.<br />

- Erschliessungsstrassen sind auf den notwendigen Minimalstandard gemäss<br />

den im Planungsbericht aufgezeigten Normalprofilen zu dimensionieren. Dabei<br />

wird gemäss den VSS-Normen unterschieden in:<br />

- Quartiererschliessungsstrassen<br />

- Zufahrtsstrassen<br />

- Zufahrtswege<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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