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Richtplanung - Gemeinde Oberbüren

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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />

Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />

Massnahmenblätter<br />

V 1<br />

Strassennetz<br />

Ausgangslage | Ziel<br />

- Die detaillierte Gliederung des kommunalen Strassennetzes gemäss<br />

Strassengesetz ist im <strong>Gemeinde</strong>strassenplan festgehalten. Diese Einteilung<br />

bleibt bestehen.<br />

- Die für die <strong>Richtplanung</strong> verwendete Hierarchie stützt sich auf die<br />

verkehrsplanerische Typologie gemäss den Normen des VSS ab, als Massgabe<br />

für den Ausbaustandard.<br />

- Dabei wurde die heutige Verkehrsbelastung berücksichtigt.<br />

- Die Funktion von Strassenanlagen geht über die verkehrliche Funktion hinaus.<br />

Entsprechend differenziert und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Umfeldes<br />

und der Verkehrszusammensetzung bezogen, sind die Strassen zu gestalten.<br />

- Der Ausbaustandard der verschiedenen Strassen soll sich im Wesentlichen<br />

nach der entsprechenden Kategorie richten. Daneben sind bei Projektierungen<br />

aber auch die Strassenraumgestaltung und der Schutz der schwachen<br />

Verkehrsteilnehmer detailliert zu prüfen.<br />

Festlegung (behördenwegleitend)<br />

- Der Ausbaustandard und die Prioritäten hinsichtlich verkehrs- und<br />

siedlungsorientierter Gestaltung richten sich nach der im Plan dargestellten<br />

Gliederung. Dabei wird unterschieden in:<br />

- Hochleistungsstrasse (Autobahn)<br />

- Hauptverkehrsstrassen<br />

- Verbindungsstrassen (Regional- und Lokalverbindungsstrassen)<br />

- Sammelstrassen<br />

- Die Ausgestaltung und Dimensionierung der Strassen richtet sich nach den<br />

entsprechenden VSS-Normen.<br />

- Strassen, die im Plan keine Zuweisung haben, gelten als<br />

Erschliessungsstrassen.<br />

© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M

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