Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
Richtplanung - Gemeinde Oberbüren
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<strong>Oberbüren</strong> SG<br />
Revision der <strong>Richtplanung</strong><br />
Massnahmenblätter<br />
V 1<br />
Strassennetz<br />
Ausgangslage | Ziel<br />
- Die detaillierte Gliederung des kommunalen Strassennetzes gemäss<br />
Strassengesetz ist im <strong>Gemeinde</strong>strassenplan festgehalten. Diese Einteilung<br />
bleibt bestehen.<br />
- Die für die <strong>Richtplanung</strong> verwendete Hierarchie stützt sich auf die<br />
verkehrsplanerische Typologie gemäss den Normen des VSS ab, als Massgabe<br />
für den Ausbaustandard.<br />
- Dabei wurde die heutige Verkehrsbelastung berücksichtigt.<br />
- Die Funktion von Strassenanlagen geht über die verkehrliche Funktion hinaus.<br />
Entsprechend differenziert und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Umfeldes<br />
und der Verkehrszusammensetzung bezogen, sind die Strassen zu gestalten.<br />
- Der Ausbaustandard der verschiedenen Strassen soll sich im Wesentlichen<br />
nach der entsprechenden Kategorie richten. Daneben sind bei Projektierungen<br />
aber auch die Strassenraumgestaltung und der Schutz der schwachen<br />
Verkehrsteilnehmer detailliert zu prüfen.<br />
Festlegung (behördenwegleitend)<br />
- Der Ausbaustandard und die Prioritäten hinsichtlich verkehrs- und<br />
siedlungsorientierter Gestaltung richten sich nach der im Plan dargestellten<br />
Gliederung. Dabei wird unterschieden in:<br />
- Hochleistungsstrasse (Autobahn)<br />
- Hauptverkehrsstrassen<br />
- Verbindungsstrassen (Regional- und Lokalverbindungsstrassen)<br />
- Sammelstrassen<br />
- Die Ausgestaltung und Dimensionierung der Strassen richtet sich nach den<br />
entsprechenden VSS-Normen.<br />
- Strassen, die im Plan keine Zuweisung haben, gelten als<br />
Erschliessungsstrassen.<br />
© Strittmatter Partner AG St. Gallen, 22. Oktober 2008 Seite M